Die doppelte Buchführung einfach erklärt

Für viele Gründer ist die Buchhaltung ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist sie gar nicht so kompliziert – liefern doch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowohl einen Rahmen für das Buchen als auch einleuchtende Prinzipien. Der logische Aufbau, die wenigen grundlegenden Arten der Buchungssätze und die eindeutige Systematik der Soll-und-Haben-Buchungen helfen dabei, es zu verstehen.

Was versteht man unter doppelter Buchführung?

In Deutschland sind die meisten Unternehmen verpflichtet, ihre Bücher nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung zu führen. Das ergibt sich aus dem Paragraph 238 des Handelsgesetzbuches. Doppelt ist diese Buchführung deshalb, weil sie die Ermittlung des Gewinns auf zwei Wegen ermöglicht. Als erstes kannst du durch einen Vergleich des Vermögens des Betriebes am Anfang und am Ende des Jahres den Verlust oder Gewinn errechnen. Die zweite Möglichkeit der Gewinnermittlung ist die Aufstellung einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). Außerdem deutet der Begriff doppelte Buchführung darauf hin, dass alle Geschäftsvorfälle doppelt erfasst werden, nämlich auf zwei verschiedenen Sachkonten – einmal im Soll und einmal im Haben. Synonym für den Begriff „Doppelte Buchführung“ wird auch oft die Bezeichnung „Doppik“ verwendet.

Gibt es andere Buchhaltungsmethoden?

Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen dürfen ihre zu versteuernde Gewinne auch mit Hilfe einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) feststellen. Dabei wird ihr Ertrag des Jahres ermittelt, indem von allen Einnahmen die Ausgaben abgezogen werden. Zusätzlich dürfen Abschreibungen als Kosten berücksichtigt werden. Diese einfache Buchführung kann recht formlos erfolgen und mit einer Anlage an der Einkommensteuer beim Finanzamt eingereicht werden. Alle Erlöse und Kosten werden zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die Zahlungen geflossen sind.

In der öffentlichen Hand sowie in kirchlichen Einrichtungen gibt es außerdem die kameralistische Buchführung. Das ist ebenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, allerdings ist sie konkreter auf die jeweilige Geschäftsperiode ausgerichtet. Ihre Basis bilden häufig Wirtschaftspläne und -budgets, die eingehalten werden müssen.

Wie entstand die doppelte Buchführung?

Erste Formen einer Rechnungslegung lassen sich bis ins 4. Jahrtausend vor Christus zurückverfolgen. Durch den zunehmenden Handel zwischen den Völkern entwickelte sich diese einfache Buchführung in den Jahrtausenden immer weiter. Schon seit dem Spätmittelalter, so ab dem Jahr 1250, erfolgen die Buchungen nach dem Prinzip der Doppik. Im Jahr 1494 beschrieb der italienische Mathematiker und Franziskanermönch Luca Pacioli das Prinzip der doppelten Buchhaltung in einer wissenschaftlichen Abhandlung. Seine Grundsätze verbreiteten sich im Anschluss rasch innerhalb Europas. Mit Beginn des 15. Jahrhunderts wurde auch der Begriff Buchhalter immer öfter verwendet. In Deutschland hatte das bekannte Handelshaus Fugger einen großen Anteil an der Verbreitung der Doppik, hier erarbeitete der Augsburger Matthias Schwarz die erste deutsche Musterbuchhaltung.

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Als Unternehmer musst du zuerst wissen, ob du verpflichtet bis, doppelte Bücher zu führen. Hier hilft dir ein Blick in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB). Zu einer doppelten Buchführung sind gemäß Paragraph 238 alle Kaufleute verpflichtet, die für ihre unternehmerischen Zwecke einen gewerblich eingerichteten Betrieb benötigen. Typische Merkmale dafür sind:

  • die Eintragung im Handelsregister
  • eine rege Geschäftstätigkeit (Vielfalt von angebotenen Leistungen und Produkten, großer Kundenkreis, umfangreiche Lagerhaltung etc. )
  • die Nutzung eigener oder angemieteter Räume für das Gewerbe
  • die Beschäftigung von Arbeitnehmern

Gemäß Gesetzgebung sind also alle Personen- und Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu betreiben, da sie im Handelsregister eingetragen sind. Auch selbstständige Unternehmer können sich hier registrieren lassen, sie werden dann als eingetragene Kaufleute (e. K.) bezeichnet.

Wer ist von der doppelten Buchführung ausgenommen?

Ausgenommen sind

  • Kleingewerbetreibende
  • Land- und Forstleute ohne gewerblich eingerichteten Betrieb
  • Freiberufler

Für sie finden sie alle Grundlagen der Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht, hier im Paragraph 4, Absatz 3.

Die Ziele einer doppelten Buchführung

Wenn du verpflichtet bist, doppelte Buchführung zu erledigen, musst du jährlich eine Bilanz und die GuV aufstellen, denn diese dienen als Grundlage für die Besteuerung deines Unternehmens. Mit ihrem engen Korsett an Sachkonten und Buchungsregeln erfasst solch eine umfangreiche Buchhaltung im Laufe des Jahres alle Geschäftsvorfälle strukturiert und kategorisiert, lückenlos und zeitlich geordnet. Damit ermöglicht die Doppik, den Überblick zu behalten über das gesamte Vermögen und die Schulden des Unternehmens bei Unternehmensgründung, am Ende jedes Jahres und bei Schließung des Betriebes.

Gleichzeitig liefert die doppelte Buchhaltung mit ihrer vollständigen Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle die entscheidenden Informationen für die Planung und Steuerung der betrieblichen Abläufe. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, müssen solche Daten in der Regel innerhalb kürzester Zeit geliefert werden. Damit ist die Bedeutung des betrieblichen Rechnungswesens in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen.

So profitierst du von der doppelten Buchhaltung

  • Sie ermittelt den Bestand deines Vermögens und deiner Schulden am Bilanzstichtag.
  • Sie zeichnet lückenlos und planmäßig jede Veränderung in diesen Positionen auf, zeigt damit auch den Vergleich zum Vorjahr auf und dokumentiert somit Wachstum.
  • Für die GuV erfasst sie alle Erträge und Aufwendungen.
  • Sie stellt Daten für die Preiskalkulation, zur Kostenkontrolle und zur Betriebssteuerung zur Verfügung.
  • Sie bildet die Basis für die Errechnung der Ertragssteuern sowie der Umsatzsteuer.
  • Sie liefert Informationen für Gläubiger, zum Beispiel für Banken zur Bonitätsprüfung.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Mit Hilfe der Bücher eines Unternehmers wird nicht nur die Grundlage für die Besteuerung seiner Erträge gelegt, die Buchhaltung soll es gleichzeitig fremden Dritten ermöglichen, sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle Situation zu verschaffen. Wenn sich also die Betriebsprüfung des Finanzamtes bei dir ankündigt, müssen deine Aufzeichnungen so verständlich sein, dass dein Betrieb schnell beurteilt werden kann. Sind sie ungeordnet, unvollständig oder gar chaotisch, werden sie verworfen. Die Finanzbehörde schätzt dann deine Gewinne – und das meistens deutlich höher als die Buchhaltung es aussagt. Zu den fremden Dritten gehören aber auch deine Gläubiger wie die finanzierende Bank oder große Lieferanten. Auch sie können von dir verlangen, die Bücher offen zu legen.

Um eine gute Lesbarkeit der Buchführung und ein schnelles Verständnis der gebuchten Geschäftsvorfälle auch durch externe Interessenten zu gewährleisten, müssen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten werden. Das ist im Paragraph 243 des Handelsgesetzbuches geregelt. Diese Grundsätze sind jedoch hier nicht näher definiert – sie sind vielmehr über viele Jahrhunderte entstanden. Oft werden sie als Gewohnheitsrecht oder Handelsrecht angesehen. In jüngster Vergangenheit hat das Bundesfinanzministerium allerdings die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ festgelegt und damit für rechtliche Klarheit gesorgt. Die wichtigsten Grundregeln solltest du daher unbedingt kennen.

Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Für die Verständlichkeit der Buchführung müssen die Geschäftsvorfälle zeitlich geordnet aufgezeichnet werden. Zu jedem Buchungssatz muss ein Dokument existieren. Der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg!“ gehört wohl mit zu den bekanntesten Regeln im Rechnungswesen. Übrigens: Auch Eigenbelege werden von der Finanzbehörde anerkannt. Jede Buchung ist mit dem Datum zu erfassen, neben dem Betrag muss auch die Währung angegeben sein. Mit einem leicht verständlichen Text erläuterst du die Buchungen. Sachkonten und alle Positionen des Jahresabschlusses müssen eindeutig beschriftet sein, Gleiches soll gleich und Verschiedenes unterschiedlich betitelt sein. Der Aufbau des Jahresabschlusses sowie seine Gliederung sind für die bilanzierenden Gesellschaften im Handelsgesetzbuch vorgeschrieben.

Der Grundsatz der Richtigkeit und der Willkürfreiheit

Natürlich müssen alle Geschäftsvorfälle in deiner Buchhaltung wahrheitsgemäß erfasst werden. Lücken darf es nicht geben. Du darfst nicht willkürlich entscheiden, was du wie festhältst.

Der Grundsatz der Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig aufgeführt werden. Alle Vorgänge, die die Vermögenswerte verändern, musst du erfassen. Dazu zählen im Bereich der GuV alle Erlöse und Aufwendungen, in der Bilanz alle Vermögensgegenstände, alle Verbindlichkeiten bzw. Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Lücken in den Rechnungsnummern oder in den Tagesdaten deiner Kasse lassen sofort auf Unregelmäßigkeiten schließen. Das Vernichten von Belegen und das Weglassen von Umsätzen ist kein Kavaliersdelikt, sondern Steuerhinterziehung.

Grundsatz der Einzelbewertung

Im Rahmen der Abschlussarbeiten am Jahresende muss jede deiner Bilanzpositionen einzeln bewertet werden. Das betrifft sowohl die Forderungen gegenüber deinen Kunden, die Vorräte aus deinem Umlaufvermögen und die Positionen in deinen Verbindlichkeiten. Nur wenige Ausnahmen sind hier zugelassen, etwa bei der Inventur, wo es sowohl eine Festbewertung als auch eine Gruppenbewertung gibt. Einzelheiten dazu findest du im HGB §240.

Grundsatz der Bilanzidentität

Im Jahresabschluss wird jedes Konto deiner Buchhaltung mit einem Endsaldo ausgewiesen, der in der Bilanz wieder auftaucht. Dieser Schlusssaldo muss der Anfangssaldo des Folgejahres sein.

Grundsatz der Vorsichtigkeit

Es gehört zur Philosophie des deutschen Handelsrechts, alle Vermögenswerte mit Vorsicht zu bewerten. Gegenstände des Anlagevermögens werden mit dem Buchwert angesetzt, der sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungswerten ergibt. Würdest du das Wirtschaftsgut verkaufen, könntest du vielleicht mehr erzielen. Schätzt du allerdings ein, dass der Vermögenswert nicht mehr werthaltig ist, etwa, weil ein Schaden vorliegt, so musst du eine außerplanmäßige Abschreibung auf den geringeren Wert vornehmen. Das gilt auch für Forderungen gegenüber Gläubigern – können sie nicht mehr eingetrieben werden, müssen sie berichtigt werden.

Aus diesem Grundsatz resultieren auch das Imparitätsprinzip sowie das Realisiationsprinzip im deutschen Rechnungswesen. Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf realisiert wurden (Realisationsprinzip). So wird die errechnete Gewinnspanne bei deinem Produkt erst dann wirksam, wenn du es tatsächlich verkaufst. Stellst du es im Dezember des Jahres mit Kosten von insgesamt 200 Euro her, so taucht es im Posten „Fertigerzeugnisse“ der Bilanz genau mit diesem Betrag aus. Im Januar verkaufst du es dann für 250 Euro. Die Buchung im Folgejahr verringert deinen Bestand an Erzeugnissen um 200 Euro, du wirfst einen Erlös von 250 Euro aus. Es entsteht 50 Euro Gewinn.

Nicht realisierte Verluste dagegen musst du sofort ausweisen (Imparitätsprinzip). Stellst du im Rahmen deiner Inventur zum Beispiel fest, dass das oben genannte Produkt einen Schaden ausweist und du den Preis auf 150 Euro mindern musst, so darfst du es nur noch mit diesem Wert in den Jahresabschluss übernehmen. Gebucht wird die Differenz als außerplanmäßige Abschreibung. Das führt zu einer Minderung deines Gewinns, im Ernstfall auch zu einem Verlust.

Grundsatz der Periodenabgrenzung

Im laufenden Geschäftsjahr darfst du nur Vorgänge ausweisen, die zeitlich wirklich dieses Jahr betreffen. Alle anderen Aufwendungen und Erlöse sind abzugrenzen. Als Beispiel für solche Rechnungsabgrenzungen können Mieten und Versicherungen genannt werden, die oft jahresübergreifend bezahlt werden.

Grundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit

Die Bilanz des Unternehmens berichtet über die finanzielle und wirtschaftliche Lage zum Stichtag, meist ist das der 31. Dezember. Bilanzleser gehen davon aus, dass die Geschäfte auch weiterhin ausgeübt werden. Bei einer Stilllegung des Betriebes hätten nämlich einzelne Vermögensgegenstände ganz anders bewertet werden können.

Grundsatz der Stetigkeit der Bewertung

Einmal gewählte Bewertungsmethoden darfst du in der kaufmännischen Buchführung nicht willkürlich ändern. Nur so können Abschlüsse des Unternehmens verschiedener Perioden auch tatsächlich verglichen werden. Das gilt in erster Linie für die Bewertungen der Vorräte und für die Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das HGB gewährt hier Wahlrechte und lässt so einen gewissen Spielraum für Bewertungen. Hast du dich beispielsweise dafür entschieden, einen angemessenen Teil der Verwaltungskosten in diese Berechnung einzubeziehen, so bist du daran auch die Folgejahre gebunden.

Wie ist die doppelte Buchhaltung aufgebaut?

Traditionell spricht man im Rechnungswesen von Büchern, die geführt werden. Die Zeiten, in denen die Buchhalter jedoch riesige Spaltenbücher mit Zahlen füllten, sind lange vorbei. Heute übernehmen ausgeklügelte Computerprogramme die Verbuchungen der Geschäftsvorfälle. Doch Grund-, Haupt- und Nebenbücher lassen sich auch hier noch finden.

Das Grundbuch

Das Grundbuch der doppelten Buchführung, auch Journal genannt, erfasst alle Buchungen in chronologischer Reihenfolge. Jede einzelne erhält eine Buchungsnummer. Neben dem Konto im Haben und dem Konto im Soll werden außerdem der Betrag, die Währung, der Buchungstext, die Belegnummer sowie das Datum erfasst.

Das Hauptbuch

Die zeitlich geordneten Buchungen des Grundbuchs werden im Anschluss unter sachlichen Gesichtspunkten ins Hauptbuch übertragen. Gegliedert ist es nach Sachkonten – diese verschiedenen Konten sind alle sinnvoll betitelt und nummeriert. Dabei richtet sich die Nummer des Kontos nach seiner Stellung innerhalb der Bilanz. Früher erhielt jedes Konto ein eigenes Blatt oder eine Karteikarte. Buchhalter sprechen daher auch heute noch von einem Kontoblatt. Die einzelnen Konten können auch als sogenannte T-Konten dargestellt werden. Die linke Seite wäre dann die Soll-Seite, die rechte die Haben-Seite.

Die Nebenbücher

Die klassische kaufmännische Buchführung mit den Buchungen „Soll an Haben” kannst du auch heute noch direkt auf den Bilanzkonten erledigen. Geldeingänge auf dem Bankkonto lassen sich sofort gegen Forderungen der Kunden buchen, Auszahlungen dann gegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sobald Unternehmen größer werden, geht die Übersichtlichkeit verloren. Daher richtet man im Rechnungswesen Nebenbücher ein. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist solch ein Nebenbuch. Auch die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung gehört dazu, die Lagerbuchhaltung, die Anlagen- und die Lohnbuchhaltung ebenfalls. Die Nebenbücher werden im Rahmen des Jahresabschlusses abgerechnet und dann als ein Posten in der Bilanz dargestellt:

  • das Ergebnis aus der GuV als Jahresergebnis im Eigenkapital
  • der Saldo auf den Lohnkonten als Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
  • die offenen Posten der Debitoren als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • die offenen Posten der Kreditoren als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Systematik der Doppik

Aktiv- und Passivkonten in der Bilanz und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag deine Vermögenswerte den Schulden gegenüber. Dabei vergleicht der Buchhalter den Bestand auf den entsprechenden Konten, diese werden daher auch als Bestandskonten bezeichnet. Auch die Bilanz darf in Kontenform ausgewiesen werden. Die linke Seite ist dabei das Soll, sie wird auch als Aktiva oder Aktiv-Seite bezeichnet. Aktive Bestandskonten zeichnen das Vermögen des Unternehmens auf. Dabei geht es sowohl um die finanziellen Mittel (also um Bankkonten und Kasse) als auch um Vorräte und Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Außerdem stehen hier die Buchwerte der angeschafften Vermögensgegenstände.

Die rechte Seite ist das Haben, auch Passiva oder Passiv-Seite genannt. Sie zeigt die Kapitalseite deiner Unternehmung und beantwortet die Frage, woher die finanziellen Mittel kamen. Sie können als Eigenkapital vom Unternehmer selbst aufgebracht worden sein oder von fremden Investoren kommen. Zu diesem Fremdkapital gehören nicht nur alle Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und auch die Rückstellungen, die später erst verbindlich werden.

In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind alle Konten der Aktivseite die sogenannten Aufwandskonten, die auf der Passivseite die Ertragskonten. Zu den Erträgen zählen auch die Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.

Buchungsregel: Soll an Haben

Jeder Buchungssatz in der doppelten Buchführung besteht aus zwei Seiten – dem Soll und dem Haben. Deutsche Buchhalter buchen immer von „Soll an Haben”. Diese Regel ist im Laufe der Entwicklung des Rechnungswesens entstanden. Im Spätmittelalter war Italien das Land, welches die Buchführung voranbrachte. Hier erfasste man nach dem Kontentitel das „deve dare“ (soll geben) sowie „deve avere“ (soll haben). In Deutschland ließ man dann bald links das Wort „geben“ und rechts das „soll“ weg, daraus stand die Buchungsformel „Soll an Haben“.

Wie bei der Bilanz auch müssen sich die beiden Seiten des Buchungssatzes die Waage halten. Gebucht wird also der gleiche Betrag auf jeder Seite, dabei werden zwei verschiedene Konten angesprochen. In der Systematik der Buchungen entscheidet die Stellung des Sachkontos in der Bilanz oder in der GuV darüber, auf welche Seite die Buchung gehört. Hast du diese Systematik verstanden, wird Buchführung zum Kinderspiel:

  1. Entscheide zuerst, ob sich der Bestand des Kontos verringert (Minderung) oder ob er ansteigt (Mehrung).
  2. Untersuche, ob das Konto auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz oder der GuV steht.
  3. Merke dir diese Regeln:
    • Die Mehrung eines Bestandskontos auf der Aktiv-Seite der Bilanz wird im Soll gebucht.
    • Die Minderung eines Bestandskontos auf der Aktiv-Seite der Bilanz wird im Haben gebucht.
    • Die Mehrung eines Kontos auf der Aktiv-Seite der GuV wird im Soll gebucht.
    • Die Minderung eines Kontos auf der Passiv-Seite der GuV wird im Haben gebucht.

Hier einige Beispiele:

  • Eine Einzahlung eines Kunden auf dein Bankkonto (Bilanzkonto, Aktiv) mehrt dein Bankkonto (Bestandsmehrung) und mindert deine Forderungen (Bilanzkonto, Aktiv, Bestandsminderung). Wende also die erste Regel an und buche „Bank (Soll) an Forderungen (Haben)“.
  • Eine Barbezahlung eines Einkaufs mindert die Kasse (Bilanzkonto, Aktiv, Bestandsminderung) und mehrt deinen Wareneinsatz (GUV-Konto, Aktiv, Bestandsmehrung). Wenn du das Nebenbuch GuV nutzt, dann buche „Wareneinsatz (Soll) an Kasse (Haben)“.
  • Bei der Fakturierung einer Rechnung an deinen Kunden erhöhen sich die Forderungen (Bilanzkonto, Aktiv, Bestandsmehrung), gleichzeitig erzielst du Umsatz (GUV-Konto, Passiv, Bestandsmehrung). Wenn du das Nebenbuch GuV nutzt, dann buche „Forderungen (Soll) an Umsatz (Haben)“.

Die vier Arten der Buchungen

In der Buchführung werden nur wenige Arten von Buchungssätzen unterschieden:

  1. Die Aktiv-Passiv-Mehrung, bei der sich beide Seiten der Bilanz erhöhen.Beispiel: Der Bestand des Bankkontos wächst (Aktiv, Mehrung) da ein Darlehensbetrag eingeht, der die Schulden erhöht (Passiv, Mehrung).
  2. Die Aktiv-Passiv-Minderung, bei der sich beide Seiten der Bilanz verringern.Beispiel: Der Bestand der Kasse sinkt (Aktiv, Minderung) weil Verbindlichkeiten gegenüber einem Lieferanten bezahlt werden (Passiv, Minderung).
  3. Aktiv-Tausch, bei der die Bilanz gleichbleibt.Beispiel: Der Bestand des Bankkontos sinkt (Aktiv, Minderung), da ein geringwertiges Wirtschaftsgut eingekauft sofort bezahlt wird (Aktiv, Mehrung).
  4. Passiv-Tausch, bei der die Bilanz gleichbleibt.Beispiel: Die Verbindlichkeiten werden verringert (Passiv, Minderung), da sie durch ein neu aufgenommenes Darlehen bezahlt werden (Passiv, Mehrung).

Software vereinfacht die doppelte Buchführung

Mit dem Einzug der Computer und moderner Softwaresysteme veränderte sich auch die Buchhaltung. Die Geschäftsvorfälle werden in standardisierten Buchungsmasken erfasst. Grundbuch, Hauptbuch und auch die Nebenbücher sind dann Ergebnis dieser Eingaben. Das System der Doppik blieb dennoch erhalten. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gelten somit auch in der elektronischen Buchführung.

Im papierlosen System lesen Scanner die Belege ein und erstellen anhand von Signalwörtern Vorschläge für Buchungssätze. So werden viele Vorgänge im Rechnungswesen automatisiert. Außerdem können mit Hilfe des Computers die Daten viel detaillierter erfasst werden. Die Anzahl einzelner Konten im Sachkontenrahmen ist um ein Vielfaches gewachsen. So erhält heute in der Anlagenbuchhaltung jedes Wirtschaftsgut ein eigenes Anlagekonto. Erst im Jahresabschluss werden sie zusammengefasst und unter den aktiven Bestandskonten ausgewiesen. Unternehmen profitieren von einer Verringerung der Anzahl an fehlerhaften Buchungen und der schnelleren Bereitstellung von Informationen für die Steuerung und das Controlling.

Häufige Fragen zur doppelten Buchführung

Was ist ein Buchungssatz?

Ein Buchungssatz erklärt, welcher Betrag auf welchem Konto gebucht werden muss. Jeder Geschäftsvorfall wird zum einen auf der Soll-Seite, zum anderen auf der Haben-Seite gebucht. Gebucht wird in der Form „Soll an Haben“. Dabei steht jeweils ein Konto im Soll, das andere Konto im Haben. Der Aufbau eines Buchungssatzes „Soll an Haben“ ist dabei etwas irreführend. Die Präposition „an“ steht nämlich nur als Trennwort für die linke und rechte Seite beim T-Konto.

Was ist ein T-Konto?

Jedes Konto hat eine linke Seite und eine rechte Seite. Die Bezeichnung T-Konto erklärt sich durch die äußere Form der Erfassung: Oben steht ein horizontaler Strich, ein vertikaler Strich in der Mitte trennt die beiden Konten.

Wie wird der Buchungssatz konkret angewendet?

Ein Beispiel für die Anwendung des Buchungssatzes im Rechnungswesen ist die Einnahme einer Barkasse mit Bargeld, welches wiederum von dem Girokonto bei einer Bank stammt. Die Bank erwirbt durch die Abhebung des Geldes eine Forderung gegenüber dem Unternehmen, die Barkasse des Betriebs hat eine Zunahme zu verzeichnen. Der Buchungssatz lautet dann: „Kasse an Bank 1.000 Euro.“ Auf der linken Seite (Konto Kasse) wird die Zunahme verzeichnet, auf der rechten Seite (Konto Bank) die Abnahme.

Was ist ein Bestandskonto?

Ein Bestandskonto wird aus der Bilanz des Unternehmens abgeleitet. Der Name Bestandskonto erklärt sich dadurch, dass er sich auf den Bestand (zum Beispiel den Fuhrpark) eines Unternehmens bezieht. Man unterscheidet zwischen aktiven Bestandskonten und passiven Bestandskonten. Aktive Bestandskonten erfassen Vermögenswerte, passive Bestandskonten das Kapital.

Was ist ein Erfolgskonto?

Das Erfolgskonto ist das Gegenstück zum Bestandskonto. Ein Erfolgskonto fasst Geschäftsvorfälle auf, die sich nicht auf den Bestand auswirken. Das sind zum Beispiel Zinserträge, Löhne oder Provisionsaufwendungen.

Was sind Aktiva und Passiva?

In der Bilanz werden die Vermögenswerte (Aktiva, weil sie aktiv eingesetzt werden können) der Finanzierung (Passiva) gegenübergestellt. Die Passivseite zeigt, wie die Aktiva finanziert wurden – zum Beispiel durch Eigenkapital oder Verbindlichkeiten (Schulden beziehungsweise Forderungen deiner Geschäftspartner). Durch die doppelte Buchführung, die diese Konten mit jedem Buchungssatz widerspiegelt, wird das Aufstellen der Bilanz am Jahresende ermöglicht. Dabei werden alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres berücksichtigt. Die gesamte Buchhaltung ist auf die Bilanz ausgerichtet.

Buchführung verändert sich – die Doppik bleibt

Im Zeitalter der Digitalisierung, das durch wachsende Unternehmen, einen weltweiten Handel und einen steigenden Informationsbedarf geprägt ist, verändern sich auch die Vorgänge des betrieblichen Rechnungswesens. Vor allem die Anzahl der Buchungen in den Betrieben ist rasant größer geworden. Intelligente und abteilungsübergreifende ERP-Systeme bilden auch die Abläufe in den Buchhaltungen ab. Neben der reinen Doppik bieten moderne Computerprogramme auch Schnittstellen für das Banking, die Warenverwaltung sowie die Kommunikation. Was bleibt, sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung. Die Basis dafür legte bereits Luca Pacioli Mitte des letzten Jahrtausends, doch dank ihrer Klarheit und Anpassungsfähigkeit ist die Methode der Doppik immer noch aktuell.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.