Kleingewerbe anmelden – Gebühren, Formulare und Kosten

Kaufleute und Firmen diverser Branchen und Größen sind zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet, um unternehmerisch tätig zu sein. Bei der Gründung der Firma ist deshalb eine offizielle Gewerbeanmeldung notwendig. Die Kosten hierfür sind überschaubar, wobei die Gebühr auch vom sogenannten Kleingewerbe zu zahlen ist. Je nach Branche und Umfang deiner Tätigkeit ergeben sich weitere Pflichten rund um die Anmeldung, die du beachten solltest, wenn du dich selbstständig machst. Über die wichtigsten Aspekte klärt dieser Ratgeberartikel auf.

Wann bist du zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet?

Nach der gesetzlichen Vorschrift der Gewerbeordnung (GewO) ist jede natürliche Person verpflichtet, bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit das Gewerbe offiziell anzumelden. Erst durch die Anmeldung erhält das Unternehmen einen offiziellen Charakter und kann gegenüber Kunden und Geschäftspartnern als seriöser Betrieb auftreten. Außerdem wird der Öffentlichkeit ein Blick auf verschiedene Informationen rund ums eigene Unternehmen zugesichert, beispielsweise für Handelsunternehmen und eingetragene Kaufleute durch das Handelsregister.

Sind alle Selbstständigen zur Gewerbeanmeldung verpflichtet?

Ob klassisches Gewerbe oder Kleingewerbe: Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich durch die Art deiner beruflichen Tätigkeit. Während Selbstständige als Kaufleute oder Unternehmer grundsätzlich zur Anmeldung verpflichtet sind, gilt diese Pflicht für Angehörige freier Berufe nicht. Deine Tätigkeit kannst du stattdessen einfach im eigenen Namen betreiben, giltst jedoch nicht als echter Gewerbetreibender. Zu den typischen freien Berufen gehören:

  • Künstler und Publizisten
  • Hebammen
  • freie Lehrer und Dozenten
  • Ärzte, Rechtsanwälte, Notare etc.

In all diesen Fällen musst du nicht über einen Gewerbeschein verfügen, um deiner selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Natürlich musst du auch keine Gebühr beim Amtsgericht bzw. Registergericht zahlen, da es sich bei deinem Freiberuf nicht um ein Klein- oder Großgewerbe handelt. Ob deine Tätigkeit als Freiberuf gewertet wird oder nicht, ist im Zweifelsfall individuell abzuklären. Wenn du alle benötigten Unterlagen eingereicht hast, kommt es dann eventuell zur persönlichen Vorsprache.

Was unterscheidet das Kleingewerbe von einem gewöhnlichen Gewerbe?

Offiziell macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe. In jedem Fall besteht die Pflicht zu einer Anmeldung, wenn die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Du wirst das gleiche Formular deiner Stadt ausfüllen müssen, auch die erforderlichen Unterlagen und die zuständigen Stellen rund um die Gewerbeanmeldung sind gleich.

Der wichtigste Unterschied ergibt sich dadurch, dass ein Kleingewerbe von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit ist. Nicht zu verwechseln ist das Kleingewerbe mit dem Kleinunternehmer. Letzterer muss auf seine Rechnungen keine Umsatzsteuer aufschlagen. Häufig sind Kleingewerbetreibende auch gleichzeitig Kleinunternehmer. Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann im Laufe seiner geschäftlichen Tätigkeit den Grenzwert erstmals überschreiben, ab diesem Zeitpunkt ist Umsatzsteuer auszuweisen.

So meldest du ein Kleingewerbe an

Für die Gewerbeanmeldung ist das örtliche Gewerbeamt bei der Stadt zuständig. Diese Behörde musst du informieren, dass du ein Unternehmen gründest und ein Gewerbe aufnimmst. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel in drei Schritten zu erledigen. Das gilt auch für Kleingewerbetreibende.

1. Prüfe, ob eine Gewerbeerlaubnis nötig ist

Wenn es sich bei deiner Gewerbeanmeldung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, klärst du am besten mit dem Gewerbeamt, welche Formulare, Genehmigungen und Berechtigungen du für deine gewerbliche Tätigkeit benötigst. In einigen Branchen musst du für die Ausstellung des Gewerbescheins besondere Voraussetzungen erfüllen. Unter Umständen musst du beachten, dass Kleingewerbetreibende ihre Fachkenntnisse ebenso nachweisen müssen wie ein gewerbliches Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist. Bevor du an dieser Stelle etwas versäumst und Schwierigkeiten mit der zuständigen Behörde deiner Stadt bekommst, klärst du am besten mit dem Gewerbeamt, welche Voraussetzungen du für die Gewerbeanmeldung zu beachten hast. Eine gute Anlaufstelle für deine Fragen ist auch die örtliche IHK.

2. Lege Personalausweis und Nachweise vor

Im nächsten Schritt gehst du mit allen geforderten Nachweisen und deinem Personalausweis zum Gewerbeamt der Stadt. Dort füllst du nur noch ein Formular aus und bekommst im Gegenzug den Gewerbeschein von der Behörde. Eine Gewerbeanmeldung ist also recht schnell und einfach zu erledigen, wenn du direkt alle erforderlichen Unterlagen vorlegst. Sollte der Beamte übrigens Fragen an dich als Kleingewerbetreibender haben, kannst du diese gleich vor Ort mit ihm klären. So vermeidest du überflüssige und langwierige Telefonate, die nur dazu dienen, um vermeidbare Unklarheiten zu beseitigen.

3. Zahle die Kosten für deine Gewerbeanmeldung

Du weißt jetzt, was du zu tun hast, um den Gewerbeschein zu erhalten. Im letzten Schritt sind noch die Auslagen für die Gewerbeanmeldung zu bezahlen. Vermutlich macht das zuständige Gewerbeamt sie sofort bei der Ausstellung des Erlaubnisscheins geltend. Bei den meisten Behörden kannst du bar oder mit Karte bezahlen. Hier gibt es übrigens keine Erleichterungen für Kleingewerbetreibende. Auch wer mit einem Unternehmen nur einen überschaubaren Gewinn erzielt und wer statt einer Bilanz lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, zahlt die gleichen Auslagen für die Gewerbeanmeldung. Sobald du den Gebührenbescheid vorliegen hast und die Rechnung bezahlt ist, kann du mit deinem Kleingewerbe richtig durchstarten.

Was kostet die Anmeldung deines Kleingewerbes?

Die offizielle Gewerbeanmeldung ist nicht teuer. Allerdings erhebt jede Stadt oder Gemeinde einen eigenen Gebührensatz. Dem Antrag wird im Regelfall mühelos stattgegeben, lediglich die Überprüfung auf eine gewerbliche oder freie Berufstätigkeit wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Die erhobene Gebühr für die Gewerbeanmeldung dient im Wesentlichen dazu, die Kosten in der Verwaltung zu decken. Die exakten Gebühren in deiner Stadt können der öffentlichen Gebührenordnung entnommen werden. Eine Bandbreite zwischen 10 und 40 Euro ist üblich.

Besonderheiten bei einer Gewerbe-Anmeldung im Nebenerwerb

Nicht immer steht bei der Anmeldung eines selbstständigen Betriebs eine hauptberufliche Tätigkeit im Vordergrund. Auch wenn du neben einem Haupt-Job eine Nebentätigkeit als Gewerbe durchführst, ist eine Anmeldung erforderlich. Vielleicht denkst du über einen kleinen Online-Shop nach, um dir monatlich ein paar Euro hinzuzuverdienen. Unabhängig von der Rechtsform deines Kleingewerbes entstehen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem Gewerbe als Hauptberuf. Vergiss hierbei nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Dieser kann dir unter Umständen eine weitere Berufstätigkeit verbieten. In vielen Fällen ist dies sogar explizit als Regelung in deinem Arbeitsvertrag zu finden.

Besonderheiten bei der Anmeldung eines Handwerksbetriebs

Bei den meisten Gewerbetreibenden ist die Anmeldung des Gewerbes mit einer zusätzlichen Anmeldung bei der IHK verbunden. Eine Ausnahme sind die Handwerker, für die eine gesonderte Meldung bei der regionalen Handwerkskammer notwendig ist. Diese ist aus Tradition heraus entstanden und regelt die speziellen Vorschriften und Rahmenwerte rund um jeden handwerklichen Gewerbebetrieb. Beachte, dass du dich selbst um diese gesonderte Anmeldung kümmern musst. Gleiches gilt auch für deinen Eintrag ins Handelsregister, wenn du als eingetragener Kaufmann oder Geschäftsführer eines selbstständigen Betriebs durchstarten möchtest. Anmeldungen dieser Art können nur von einem Notar durchgeführt werden und sind mit Zusatzkosten verbunden.

Die nächsten Schritte: Finanzamt, IHK, Handwerkskammer

Hast du dein Formular für die Gewerbeanmeldung vor Ort oder online eingereicht kümmert sich das Gewerbeamt um die nächsten Schritte.

  • Dein Finanzamt sendet dir ein Formular zur steuerlichen Erfassung. Mit diesem Formular erhältst du dann deine Steuernummer, die du auf deinen Rechnungen angibst.
  • Als Kleinwerbetreibender bist du zur Mitgliedschaft in der IHK oder einer anderen Handwerkskammer verpflichtet. Die entsprechenden Informationen erhältst du in der Regel per Post.

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