Wo muss ich meine Selbstständigkeit anmelden?

Eine selbstständige Tätigkeit muss in Deutschland angemeldet werden. Nach dem Einkommenssteuergesetz ist eine Selbstständigkeit entweder freiberuflich oder gewerblich ausgerichtet. Für eine gewerbliche Arbeit musst du ein Gewerbe anmelden, für eine freiberufliche Arbeit ist das nicht erforderlich. Die Anmeldung beim Finanzamt ist für beide Tätigkeiten nötig. Wenn du dein Unternehmen zunächst nebenberuflich aufnimmst, solltest du unbedingt auch deinen Arbeitgeber davon informieren. Wie du bei der Anmeldung am besten vorgehst, liest du hier.

Schritt 1: Gewerbe oder freier Beruf?

Ein erster Schritt zur Trennung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist die Frage nach der eigentlichen Tätigkeit. Ist deine Arbeit eher handwerklich, verarbeitend oder produzierend ausgerichtet? Dann handelt es sich um ein Gewerbe. Übst du eine beratende Arbeit oder eine Dienstleistung aus? In diesem Fall bist du Freiberufler.

Für ein Gewerbe ist das Gewerbeamt zuständig

Wenn du wissen willst, ob du deine Arbeit beim Gewerbe- oder Ordnungsamt angeben musst, frage dich zuerst, welche Art von Tätigkeit du aufnimmst. Sofern du etwas physisch herstellst, wenn du als Handwerker tätig wirst oder wenn du etwas weiterverarbeitest, bist du sehr wahrscheinlich als Gewerbetreibender tätig. Dabei spielt es keine Rolle, ob du nebenberuflich selbstständig bist oder nicht. Verantwortlich für die Anmeldung deines Gewerbes oder Nebengewerbes ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt an deinem Wohnort oder am Ort deiner Betriebsstätte. Bedenke, dass du ohne Gewerbeschein nicht mit deiner Arbeit beginnen darfst. Deshalb solltest du dich als erfolgreicher Existenzgründer mit der gebotenen Sorgfalt um die Anmeldung kümmern.

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden

Angehörige der freien Berufe müssen vor dem Beginn ihrer Tätigkeit kein Gewerbe anmelden. Zu den Freiberuflern gehören zum Beispiel Architekten oder Ingenieure, Notare, Anwälte, Ärzte und Heilpraktiker, Dozenten oder Schriftsteller. Sofern du irgendwie beratend oder unterrichtend tätig bist oder dich mit einer Dienstleistung selbstständig machst, handelt es sich in der Regel um eine Freiberuflichkeit. Auch hier spielt es keine Rolle, ob du nebenberuflich arbeitest oder nicht. Wenn du dir unsicher bist, ob du als Gründer gewerblich oder freiberuflich handelst, sprich dein zuständiges Finanzamt an. Dort gibt man dir Auskunft, in welche Kategorie deine Tätigkeit gehört.

So meldest du ein Gewerbe an

Deine Gewerbeanmeldung führst du beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt durch. Dort kannst du persönlich hingehen, viele Behörden ermöglichen aber auch eine Online-Anmeldung. In der Regel benötigst du für eine Anmeldung deinen Personalausweis. Sofern du eine Aufenthaltsgenehmigung hast, legst du sie ebenfalls vor. Dreht es sich um eine genehmigungspflichtige Arbeit, musst du dem zuständigen Gewerbeamt die erforderlichen Nachweise vorlegen. Dabei handelt es sich meist um einen Nachweis deiner fachlichen Fähigkeiten. Am besten besorgst du dir alle nötigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung und gehst erst dann zum Amt. So ersparst du dir unnötige Wege. Alle Vorgaben gelten auch, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest und zunächst lediglich eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnimmst.

Schritt 2: das Finanzamt

Der zweite Schritt deiner Anmeldung steht bei der Finanzbehörde an.

  • Wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du nichts tun: Sobald dein Gewerbeschein ausgestellt ist, informiert das Ordnungsamt das Finanzamt. Dann musst du den Fragebogen zur steuerliche Erfassung ausfüllen. Im steuerlichen Erfassungsbogen gibst du an, welche Arbeit du im Rahmen deiner Selbstständigkeit ausübst. Wenn du Gründer eines Unternehmens mit Rechtsform bist, trägst du diese ebenfalls ein.
  • Als Freiberufler musst du dich selbstständig beim Finanzamt anmelden. Das geht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die wichtigste Information für die Behörde ist, welche Gewinne du im ersten Jahr erwartest. Auf der Grundlage dieser Daten berechnet sie die Steuer, die du für deine gewerbliche oder deine freiberufliche Tätigkeit voraussichtlich zu zahlen hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du durch deine Gründung nebenberuflich selbstständig bist oder nicht.

Gewerbetreibende müssen beachten, dass sie auf ihren Gewinn eine Gewerbesteuer zahlen. Diese Steuer fällt aber nur an, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten ist.

Schritt 3: Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst

Mit der Anmeldung beim Ordnungsamt und beim Finanzamt hast du schon einen großen Schritt auf dem Weg zu deiner Selbstständigkeit getan. Falls du dich nebenberuflich selbstständig machst und weiter in deinem Hauptberuf arbeitest, musst du nun noch den Gang zu deinem Arbeitgeber antreten. Er wird Informationen zu Art und Umfang deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit fordern. Dabei musst du bedenken, dass du dich nicht mit einer Arbeit selbstständig machen darfst, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht. Ob du deine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler aufnimmst, eine nebenberufliche Tätigkeit in einem Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsform ausübst oder eine korrekte Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, interessiert deinen Arbeitgeber übrigens nicht. Wenn es sich bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht um eine Konkurrenztätigkeit handelt, darf er dir deine Gründung auch nicht verbieten.

Drei Anmeldungen sind für Existenzgründer ausreichend

Mit der Gewerbeanmeldung, steuerlichen Erfassung bei der Finanzbehörde und der Information des Arbeitgebers sind alle wichtigen formalen Vorgaben erfüllt, die bei einer Gründung anstehen. Jetzt kannst du mit deiner Arbeit beginnen und deine Leistung auf dem Markt anbieten. Hilfe und Beratung rund um die nötigen Formulare und Dokumente bekommst du beim Ordnungsamt, der Finanzbehörde oder einem Steuerberater.

Starte mit Holvi in die Selbstständigkeit

Holvi ist mehr als ein Geschäftskonto – es ist das Zuhause deiner Finanzen. Schreibe Rechnungen und bereite die Buchhaltung vor – alles in einem Konto. So sparst du dir viel Papierkram und kannst dich auf das konzentrieren, was dir wichtig ist!

Die Vorteile des Holvi Geschäftskontos:

  • Behalte deine Finanzen im Blick
  • Business Mastercard® inklusive
  • Scanne & speichere deine Belege
  • Schreibe Rechnungen online

Geschäftskonto online eröffnen

Holvi gibt es für diese Unternehmensformen:
Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.