Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung gehört zu den offiziellen Schritten, wenn du als Selbstständiger ein Unternehmen startest. Es handelt sich um einen einfachen Verwaltungsakt bei der zuständigen Behörde – im Regelfall ist dies das Gewerbeamt bei deinem Amtsgericht. Eine einheitliche Gebühr für die Anmeldung gibt es nicht, jede Stadt und Gemeinde legt einen eigenen Wert fest. Die Höhe liegt im zweistelligen Bereich und kann sehr unterschiedlich hoch sein. Hier erfährst du, mit welchen Kosten du rechnen kannst.

Warum überhaupt das Gewerbe anmelden und bezahlen?

Eine offizielle Gewerbeanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und aus vielen Gründen sinnvoll. Beispielsweise können Kunden so erkennen, dass es sich um einen eingetragenen und seriösen Anbieter handelt – schwarze Schafe werden so ausgeschlossen. Auch die offizielle Registrierung eines Firmennamens wird durch die Gewerbeanmeldung möglich, was viele Streitigkeiten um Marken- und Namensrechte verhindert.

Da die Eintragung zwingend erforderlich ist, musst du wie bei jedem Verwaltungsakt in Deutschland hierfür einen Geldbetrag aufwenden. Die Anmeldegebühr ist von allen eingetragenen Firmen zu zahlen und deckt beispielsweise die Verwaltungskosten der Behörde.

Was kostet die Anmeldung eines Gewerbes?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen in Deutschland zwischen 20–60 Euro, je nach Gemeinde. Die Kosten für den Gewerbeschein sind bei juristischen Personen meist etwas höher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Hier eine Liste mit aktuellen Gebühren verschiedener Städte:

Ausgewählte Gebühren für die Gewerbeanmeldung 2023:

  • Berlin: 26–31 Euro
  • Bremen: 32 Euro
  • Dortmund: 26–33 Euro
  • Düsseldorf: 26–33 Euro
  • Erfurt: 25 Euro
  • Essen: 26–33 Euro
  • Frankfurt am Main: 28 Euro
  • Hamburg: 20 Euro
  • Hannover: 57 Euro
  • Köln: 26 Euro
  • Leipzig: 22–112 Euro
  • München: 50–60 Euro
  • Nürnberg: 45–50 Euro
  • Potsdam: 30–55 Euro
  • Stuttgart: 59 Euro

Deine Gemeinde ist nicht dabei? Dein zuständiges Gewerbeamt findest du ganz einfach mit dem Behördenwegweiser.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung formal ab?

Früher musstest du für deine Gewerbeanmeldung alle Unterlagen persönlich bei der zuständigen Behörde, wie der Handwerkskammer oder dem Gewerbeamt, vorlegen. Heute läuft der ganze Prozess bequem online ab, sodass du die zuständige Stelle nicht mehr besuchen musst. Auf der Internetpräsenz deiner Stadt oder Gemeinde findest du das entsprechende Formular zur Gewerbeanmeldung, das du elektronisch ausfüllen oder auf dem Postweg zusenden kannst.

Sollten Unklarheiten auf Seiten der Gemeinde entstehen, kann es zu einer persönlichen Vorsprache kommen. In diesem Fall musst du gegebenenfalls deine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erklären und darstellen, um abzuklären, ob dein Gewerbe überhaupt angemeldet werden kann oder soll. Das Formular ist stets im eigenen Namen auszufüllen und gibt den Inhaber des zukünftigen Betriebs als Ansprechpartner eindeutig an. Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform nach bürgerlichem Recht ist außerdem anzugeben, ob auf eigene Rechnung gewirtschaftet und mit eigenem Vermögen gehaftet wird. Gleiches ist erforderlich, wenn du dein Gewerbe im Handelsregister einträgst und deinen gewünschten Firmennamen von Behördenseite überprüfen lässt.

Achtung: Nicht immer müssen Selbstständige und Angehörige freier Berufe ein Gewerbe anmelden. Manche freiberufliche Tätigkeit, beispielsweise künstlerische Berufe, können alleine durch eine natürliche Person ausgeübt werden und sind nicht als Gewerbe im klassischen Sinne anzusehen. Ob deine Tätigkeit als Gewerbe eingestuft wird oder nicht, kannst du im Zweifelsfall bei der Behörde selbst vor Ort abklären.

Kostet das Abmelden eines Gewerbes auch Gebühren?

Auch das Ummelden deines Gewerbes oder die Abmeldung bei einer Aufgabe deiner Tätigkeit müssen dem zuständigen Amt mitgeteilt werden. Da es sich auch hier um einen Verwaltungsakt handelt, sind mancherorts Gebühren zu zahlen. Im Falle der Abmeldung ist dies nur selten der Fall. Ämter möchten die betroffenen Personen und Gesellschaften nicht zusätzlich benachteiligen. Gerade für Selbstständige und Kleingewerbe zeigt die Aufgabe einer Geschäftstätigkeit einen geringen geschäftlichen Erfolg – hier sollen nicht noch zusätzliche Kosten entstehen.

Kostet das Ummelden eines Gewerbes Gebühren?

Für die Ummeldung als Dienstleistung durch die Behörden ist hingegen mit Gebühren zu rechnen. Diese kann beispielsweise durch eine Umfirmierung notwendig werden – und auch beim Wechsel von natürlichen oder juristischen Personen sind die Eintragungen bei den offiziellen Stellen zu ändern. Die Höhe der Ummeldegebühren wird ebenfalls individuell festgelegt. In den meisten Städten orientiert sich der Gebührensatz an den Kosten für die Anmeldung des Gewerbes, oft ist es der exakt gleiche Eurobetrag. Durch die Gebührenordnung deiner Stadt erfährst du schnell, bei welchen Verwaltungsakten generell Gebühren anfallen.

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