Der Gewerbeschein: Was steckt dahinter und wie bekomme ich ihn?

Der Gewerbeschein fungiert als Voraussetzung, um in Deutschland einen Gewerbebetrieb zu führen. Jeder ist verpflichtet, eine Genehmigung zu beantragen, um seine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Es empfiehlt sich, dass du dein Gewerbe schon vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit anmeldest. Spätestens jedoch mit Beginn deiner Selbstständigkeit benötigst du die behördliche Bescheinigung, dass du ein Gewerbe betreiben darfst. Dieser Artikel liefert dir alle wesentlichen Informationen zum Gewerbeschein.

Was ist eine Gewerbeanmeldung?

Gesetzliche Grundlage für die Registrierung eines Gewerbes ist in Deutschland die Gewerbeordnung (GewO). Zwar kann jeder einen beliebigen Gewerbebetrieb eröffnen, jedoch nur mittels eines Gewerbescheins von offizieller Stelle. Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, die Aufnahme deiner unternehmerischen Tätigkeit anzuzeigen – ausgenommen davon sind nur Angehörige der freien Berufe. Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigungfür deine Gewerbeanmeldung. Damit erhältst du als Gewerbetreibender quasi die Erlaubnis, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.

Brauchst du eine Gewerbeerlaubnis?

Berufe, die absolute Zuverlässigkeit erfordern und hohe Schäden nach sich ziehen können, werden durch den Staat überprüft und überwacht. Daher benötigen Gewerbe, die speziellen Anforderungen genügen müssen, eine behördliche Zulassung.

Einige Beispiele:

  • Bewachungsgewerbe
  • Pflegedienste
  • Makler,
  • Finanzanlagen- oder Versicherungsvermittlung
  • Pfandleihe
  • Gaststätten
  • Personenbeförderung
  • Bauträgertätigkeit
  • Apotheken

Einige Handwerksbetriebe unterliegen der Meisterpflicht.

Als Existenzgründer solltest du dich bei der IHK oder Handwerkskammer erkundigen, ob für dein Gewerbe eine Erlaubnis erforderlich ist, welche Nachweise zu erbringen sind und welche Instanz deine Tätigkeit genehmigt.

Möchtest du eine überwachungsbedürftige Tätigkeit ausüben, musst du bei der Gewerbescheinbeantragung zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorweisen. Beispiele für überwachungspflichtige Gewerbe, in denen das Vertrauen zum Gewerbetreibenden eine große Rolle spielt, sind:

  • der An- und Verkauf von Edelmetallen und Schmuck
  • Auskunfteien
  • Partnervermittlungen
  • Reisebüros
  • Schlüsseldienste

Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?

Gehörst du zu Freiberuflern wie Ärzte, Rechtsanwälte, Heilpraktiker und Journalisten, brauchst du keinen Gewerbeschein. Du zeigst den Beginn deiner Selbstständigkeit formlos einfach dem Finanzamt an. Andere Berufsgruppen wie Handwerker in der Industrie oder im Verlagswesen Tätige üben ein Gewerbe aus, sofern sie ein Unternehmen gründen, das auf Dauer auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Der wirtschaftliche Betrieb muss nach außen hin sichtbar und in eigener Verantwortung beziehungsweise auf eigene Rechnung des Gründers geführt werden. Angehörige der land- und forstwirtschaftlichen Berufe zählen ebenfalls nicht zu den Gewerbetreibenden. Das gewerbliche Unternehmen anmelden muss bei einer Einzelfirma der Inhaber, bei Kapital- und Personengesellschaften der Geschäftsführer oder der geschäftsführende Gesellschafter.

Welche Unterlagen sind für eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Folgende Urkunden und Nachweise hast du als Antragsteller in der zuständigen Behörde zur Beantragung deines Gewerbescheins abzugeben:

  • gültige Legitimation: Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltsgenehmigung mit Gewerbeerlaubnis für ausländische Staatsangehörige
  • vorgeschriebene Erlaubnis oder Genehmigung, je nach Art des Gewerbebetriebs
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • für überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Handwerkskarte für Handwerksbetriebe

In drei Schritten das Gewerbe anmelden

Verantwortlich für die Bearbeitung ist das Gewerbeamt in der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Anmeldung kannst du persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachte, dass du auch ein nebenberuflich ausgeübtes Gewerbe registrieren lassen musst.

1. Formular für Gewerbeanmeldung beschaffen

Den obligatorischen Vordruck findest du kostenfrei im Internet. Du kannst ihn herunterladen und ausdrucken, dir vom Amt zuschicken lassen oder ihn persönlich abholen. Falls du die Unterlagen verschicken möchtest, vergiss nicht, eine Kopie deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Vorder- und Rückseite beizulegen.

2. Antrag richtig ausfüllen

Das Anmeldeformular enthält persönliche Daten zu Inhaber und Vertretungsberechtigten, zum Betrieb, dessen Niederlassungen, dem Beginn der Geschäftstätigkeit und den notwendigen amtlichen Bewilligungen. Achte auf korrekte Angaben zu deiner Person und deiner Firma, damit du Nachfragen und Fehler vermeidest. Wichtig ist deine eigenhändige Unterschrift unter dem Formular und die Vollständigkeit deiner Angaben. Das betrifft vor allem die Rubrik „angemeldete Tätigkeit“. Du solltest möglichst ausführlich beschreiben, welche Berufstätigkeiten du durchführen willst und diese komplett und präzise auflisten. Hilfestellung bei der Eintragung der Angaben geben die Berufskammern oder professionelle Gründungsberater.

3. Gewerbeschein beantragen

Beginne rechtzeitig damit, dir alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zu beschaffen, damit du nicht verspätet in deine Selbstständigkeit starten musst. Wenn du das Gewerbeamt persönlich aufsuchst, kannst du eventuelle Rückfragen und Unklarheiten gleich unmittelbar klären. Die Kosten für den Gewerbeschein betragen je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Was musst du noch wissen?

Der Gewerbeschein gilt unbegrenzt, solange das Geschäft unverändert fortgeführt wird. Die Registrierung führt dazu, dass der Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss. Gewerbetreibende sind automatisch Pflichtmitglied bei der IHK oder Handwerkskammer. Selbstständige müssen zudem entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich in der Krankenkasse versichern wollen.

Zusammenfassung:

Die Beantragung eines Gewerbescheins erfordert keinen großen Aufwand. Lediglich ein einseitiges Formular ist bei der Behörde deiner Stadt oder Gemeinde online, schriftlich oder persönlich einzureichen. Für bestimmte Gewerbe sind außerdem Genehmigungen, Erlaubnisse, ein Handelsregisterauszug sowie ein Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizufügen. Das Gewerbeamt benachrichtigt nach erfolgter Registrierung die Berufsgenossenschaft, IHK oder Handwerkskammer, das Gewerbeaufsichtsamt, Amtsgericht sowie das Finanzamt über die Zulassung und Gründung deines Gewerbebetriebs. Vom Finanzamt erhältst du daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung deiner Firma. Ergeben sich Änderungen in deiner Tätigkeit oder der Organisation deines Betriebs, ist das Gewerbeamt umgehend darüber zu informieren. Bei Geschäftsaufgabe ist das Gewerbe abzumelden.

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