Die Bezeichnung eingetragener Kaufmann (e. K.) und was das für die Gründung bedeutet

Viele Gründer planen, eine kaufmännische Tätigkeit auszuüben, beispielsweise durch den Verkauf von Waren in einem Online-Shop. In dem Fall muss besonders auf die geeignete Rechtsform geachtet werden. Als eingetragener Kaufmann (e. K.) ergeben sich Vor- und Nachteile, die du bei der Gründung und deinem Einstieg in die Selbstständigkeit kennen solltest. Im Folgenden erfährst du, was du als Einzelunternehmer wissen solltest und unter welchen Rahmenbedingungen dir deine Firmengründung einfach und stressfrei gelingt.

Warum überhaupt als Kaufmann ein Einzelunternehmen gründen?

Rechtlich wirst du als Kaufmann angesehen, sobald du irgendeine Form von Handel betreibst. Hierbei wird dir wichtig sein, von Anfang an einen seriösen Eindruck bei deinen Kunden und Geschäftspartnern zu hinterlassen. Eine wesentliche Basis hierfür ist die Eintragung ins Handelsregister. In diesem werden eingetragene Kaufleute mit ihren Kerndaten erfasst, wobei du als eingetragener Kaufmann eine seriöse und legale Tätigkeit nach außen anzeigst.

Bist du als Kaufmann zur Gründung verpflichtet?

Je nach Unternehmen muss dein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend oder freiwillig vorgenommen werden. Sobald du gewerblichen Handel in einem größeren Rahmen betreiben möchtest, wirst du dich als Einzelunternehmer im Handelsregister eintragen lassen müssen. Falls zu mehreren Personen ein Unternehmen mit Handelstätigkeit gegründet wird, ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) die richtige Gesellschaftsform.

Solltest du anstelle als Einzelunternehmer direkt mit anderen in einer größeren, kaufmännischen Firma durchstarten, liegt die Eintragungspflicht an der Gesellschaftsform. So ist eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ebenfalls im Handelsregister zu finden. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Pflicht im Regelfall nicht gegeben.

Keine Pflicht zur Eintragung besteht, wenn du ein Kleingewerbe betreibst. Vor allem wenn ein Start-up in kaufmännischer Weise betrieben wird, kann in der ersten Unternehmensphase ein geringer Umsatz oder Gewinn bei einem beschränkten Warenangebot vorliegen. Hier wird dein eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht zwingend beim Handelsregister eingetragen. Als sogenannter „Kannkaufmann“ ist eine freiwillige Eintragung möglich, um von den Vorteilen der Rechtsform e. K. zu profitieren.

Vor- und Nachteile des eingetragener Kaufmann (e. K.)

Welche Vorteile bringt die Eintragung mit sich?

Unter deinem Namen eine kaufmännische Firma zu gründen und als Einzelunternehmer eintragen zu lassen, bietet dir eine Reihe von rechtlichen Vorteilen. Zu den wichtigsten Vorzügen dieser Gesellschaftsform gehören:

  • kein Nachweis von Stammkapital oder privatem Vermögen notwendig
  • formal einfache Gründung ohne Satzungen und ähnliche Dokumente
  • Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Geschäftsberichten
  • freie Unternehmensbenennung, z. B. ohne deinen persönlichen Namen

Die genannten Argumente solltest du vor allem in Relation zur Gründung in einer anderen Rechtsform sehen. Da du bei einer gewerblichen Handelstätigkeit nach dem HGB zwingend ins Handelsregister eingetragen wirst, ist die richtige Rechtsform entscheidend – nicht ob du als Gründer überhaupt einen Eintrag wünschst. Die Option wirst du dir alleine als Betreiber eines Kleingewerbes offenhalten können.

Gibt es Nachteile in der Rechtsform e. K.?

Dein Einzelunternehmen als eingetragener Kaufmann zu führen, bringt neben allen Vorzügen auch einige Verpflichtungen mit sich. Zu den Gründen, sich gegen diese Gesellschaftsform zu entscheiden, gehören beispielsweise:

  • Erfüllung der Bilanzierungspflicht
  • vollständige, persönliche Haftung mit deinem privaten Vermögen
  • beschränkte Optionen zur Kapitalbeschaffung

Das Thema Bilanzierungspflicht ist etwas komplexer, da sich die Verpflichtung für eingetragene Kaufleute gemäß HGB nicht alleine aus dem reinen Eintrag im Handelsregister heraus ergibt. Vielmehr sind Umsatz und Gewinn wesentliche Kenngrößen, ab wann du saubere Bilanzen mit einer doppelten Buchführung und mehr erstellen musst. Bis zu diesem Punkt wird die klassische Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichen, die beispielsweise auch schon von Betreibern eines Kleingewerbes zu erstellen ist.

Beim Thema Haftung ist ebenfalls Vorsicht geboten, hier musst du mit deinem gesamten Privatvermögen für eventuelle Schäden und Haftungspflichten aufkommen. Dies gilt bereits bei einem Kleingewerbe – und auch der Einstieg in die kaufmännische Tätigkeit ist mit einer solchen Haftung verbunden. Von einer Firmengründung abschrecken sollte dich dies nicht. Allerdings lohnt es, bei einem wachsenden Unternehmen über eine juristische Person wie die haftende Firma selbst nachzudenken. Eine fachkundige Beratung zum Thema ist empfehlenswert.

Einstieg ins Business – das sollten Selbstständige bedenken

Wenn du zum ersten Mal mit deinem Einzelunternehmen durchstartest und als Kaufmann tätig werden möchtest, wird dies in meisten Fällen ein Kleingewerbe sein. Du bist nicht von Anfang an gezwungen, dich auf eine Rechtsform festzulegen und den Eintrag im Handelsregister vorzunehmen. Wenn du jedoch merkst, dass dein Handel erfolgreich anläuft und bald kein Kleingewerbe mehr ist, musst du dich mit dem Thema Gesellschaftsformen auseinandersetzen. Der eingetragene Kaufmann (e. K.) dürfte die bevorzugte Wahl sein, wenn du dein Unternehmen nicht mit anderen Personen betreibst. Ist dies geplant und ihr schließt euch zu mehreren Einzelpersonen für den Handel zusammen, sind die OHG oder die GbR als Gesellschaftsformen naheliegend.

Mittels Beratung zur idealen Rechtsform für dein Unternehmen

Ob eine Haftung als natürliche Person mit dem gesamten Vermögen beziehungsweise welche Regelungen im Bereich Steuer gelten – diese Themen sind für Einsteiger ins Business sehr komplex. Es empfiehlt sich, mit einem Gründungscoach oder einer ähnlichen Hilfe zusammenzuarbeiten. Dieser hat nicht nur Erfahrung mit der steuerlichen Erfassung, ein Coach kann dir die individuellen Vorzüge der verschiedenen Gesellschaftsformen aufzeigen. Von der eingetragenen Ein-Personen-Gesellschaft bis zur Ein-Mann-GmbH lernst du Varianten kennen, die maßgeschneidert auf deine Tätigkeit und Wünsche in Kapitaleinsatz, Haftung und mehr ausgelegt sind. So reduzierst du die Risiken für dein Einzelunternehmen und kannst als eingetragener Kaufmann sicherer durchstarten.

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.