Einzelunternehmen gründen: Wichtige Infos

Einzelunternehmen sind eine beliebte Rechtsform für Selbstständige. Ein Einzelunternehmen kann relativ schnell und einfach gegründet werden, ist jedoch mit einer persönlichen Haftung verbunden. Wenn du Interesse daran hast, ein Unternehmen zu gründen und dich die Rechtsform des Einzelunternehmens anspricht, erfährst du in diesem Artikel, was du über das Thema wissen musst.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Jede natürliche Person, die selbstständig tätig ist und dabei auf die Gründung einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft verzichtet, betreibt ein Einzelunternehmen. Die Bezeichnung bezieht sich ausschließlich auf den Gründer und Geschäftsführer – ob du Mitarbeiter beschäftigst, ist dafür nicht relevant.

Typische Rechtsformen für Einzelunternehmen

Freiberufler

Freiberufler sind Personen, die einen der sogenannten freien Berufe ausüben, die in §-18-EStG geregelt sind. Es obliegt damit dem Finanzamt, über deinen Freiberufler-Status zu entscheiden. Zu den freiberuflich Tätigen zählst du, wenn du einen

  • erzieherischen,
  • künstlerischen,
  • schriftstellerischen,
  • unterrichtenden oder
  • wissenschaftlichen

Beruf eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und persönlich im Interesse der Allgemeinheit oder deines Auftraggebers ausübst. Grundlage deines Berufs sollte entweder eine besondere schöpferische Begabung oder eine hohe berufliche Qualifikation (etwa in Form eines Studienabschlusses und relevanter Weiterbildungen) sein.

Mit anderen Worten: Um als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt zu werden, musst du im Rahmen der erstmaligen Erfassung einschlägige Kenntnisse nachweisen, etwa in Form deines Studienabschlusses, Meisterbriefs, in Form von bereits geschaffenen künstlerischen Arbeiten oder einer Mitgliedschaft in einer Standesvertretung (zum Beispiel Ärztekammer).

Im Hinblick auf die Buchführung und Verwaltung besitzen Freiberufler einen Sonderstatus. Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig, können eine einfache Buchführung nutzen und ermitteln ihren Gewinn mittels einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Ein eingetragener Kaufmann (e. K.) führt ein Handelsgewerbe und zeichnet sich dadurch aus, dass er als natürliche Person einen Eintrag im Handelsregister besitzt. Er wird auch als Ist-Kaufmann bezeichnet und unterliegt den vergleichsweise strengen Regeln des Handelsgesetzbuches. Dieser Status geht mit zahlreichen Verpflichtungen einher, unter anderem der Pflicht

  • zur doppelten Buchführung,
  • zur Inventur sowie
  • zur Bilanzierung.

Beachten solltest du auch, dass eingetragene Kaufleute vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. Zu den größten Vorteilen dieses Status zählt, dass Einzelkaufleute Zweigniederlassungen gründen dürfen – ein Privileg, das ansonsten nur juristischen Personen vorbehalten ist. Darüber hinaus wirkt sich ein Handelsregistereintrag vertrauensfördernd auf potenzielle Geschäfts- und Finanzierungspartner, aber auch auf Kunden und Behörden aus.

Kleingewerbetreibender

Ein Kleingewerbe unterliegt im Gegensatz zum eingetragenen Kaufmann nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine sehr einfache und schnelle Möglichkeit, als Unternehmer in die Selbstständigkeit zu starten.

Auch als Kleingewerbetreibender haftest du vollumfänglich mit deinem gesamten Privatvermögen für die Schulden deines Unternehmens. Du besitzt den Status eines Kann-Kaufmanns, sprich: Du kannst dein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen, bist dazu aber nicht verpflichtet. Ob sich dieser Schritt für dich lohnt, musst du im Einzelfall abwägen, da die damit erworbene Kaufmannseigenschaft mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht.

Als Kleingewerbetreibender bist du zur Entrichtung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die Buchführung gestaltet sich einfach, da du nur zur einfachen Überschussrechnung und Buchführung verpflichtet bist – zumindest solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr oder einer Gewinngrenze von 60.000 Euro jährlich. Überschreitest du diese Grenze, führst du ein Unternehmen in kaufmännischer Weise und bist wie ein Ist-Kaufmann zur entsprechenden Buchführung verpflichtet.

Wichtig: Ein Kleingewerbetreibender ist nicht mit dem Kleinunternehmer zu verwechseln. Die Kleinunternehmer-Eigenschaft hat lediglich steuerliche Konsequenzen.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmungen eignen sich damit zum einen ideal für Existenzgründer, um die Gründung schnell und kostengünstig zu gestalten. Zum anderen ist diese Rechtsform für all diejenigen geeignet, die

  • in hohem Maße Gestaltungs- und Handlungsfreiheit schätzen,
  • gleichzeitig keinen großen Finanzbedarf haben und
  • deren unternehmerisches Haftungsrisiko überschaubar ist und bleibt.

Sobald Haftungsrisiken in großem Maße zunehmen bzw. nicht mehr versicherbar sind oder der Finanzierungsbedarf deutlich wächst, bietet es sich an, einen oder mehr neue Gesellschafter aufzunehmen und umzufirmieren.

Vorteile des Einzelunternehmens

  • kein Mindestkapital oder Einlagen notwendig
  • einfache Gründung, geringe Gründungskosten, kaum Formalitäten
  • schnelle geschäftliche Entscheidungen
  • klare Verhältnisse in Geschäftsführung und Vertretung nach außen, keine Konflikte mit Gesellschaftern
  • Geschäftsinhaber profitiert allein von erzielten Gewinnen

Nachteile des Einzelunternehmens

  • unternehmerische Risiken können nicht auf mehrere Schultern verteilt werden
  • mit dem Inhaber steht und fällt die Firma (Krankheit, Scheidung, Tod)
  • unbegrenzte Haftung mit Privat- wie Geschäftsvermögen
  • keine Aufnahme von Gesellschaftern zur Stärkung der Kapitalbasis möglich
  • Firmennachfolge kann schwierig sein

Haftung beim Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer tritt im Geschäftsleben als natürliche Person im Sinne des bürgerlichen Rechts auf – ganz gleich, ob er eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit betreibt. Sämtliche Aufträge bearbeitet der Gründer auf eigenes Risiko. Du kannst als selbstständiger Kaufmann allein entscheiden, welche Produkte du verkaufst oder ob du dein Sortiment um weitere Artikel erweiterst.

Bereits bei der Gründung solltest du dir Gedanken darüber machen, welche Risiken für dich als Unternehmer bestehen. Je nachdem, welche Tätigkeit du ausübst, sind die potenziellen Haftungsfälle wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher. Generell gründen die meisten Haftungsfälle auf persönlichem Verschulden. Wer sich umsichtig verhält, verringert deshalb das Risiko von Fremdschäden, für die er haften muss. Die Frage der Haftung entscheidet sich letztlich also nicht nur über die Rechtsform, sondern auch über Versicherungen und die Wahrscheinlichkeit, welche kostspieligen Risiken überhaupt vorhanden sind. Gerade als Einzelunternehmer ist es deshalb sicher, wenn du über finanzielle Rücklagen verfügst. In den meisten Fällen kannst du beruhigt als Einzelunternehmen deinen Start in die Selbstständigkeit wagen.

Tipp: Kontrolliere vor der Unternehmensgründung auf jeden Fall, über welche Haftpflichtversicherungen du verfügst. Bei vielen Tätigkeiten sind bestimmte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen für den Inhaber des Unternehmens obligatorisch.

Einzelunternehmen gründen

Für Freiberufler ist die Existenzgründung leicht, sie benötigen keine Gewerbeanmeldung und keinen Handelsregistereintrag. Sie müssen ihr Unternehmen lediglich beim Finanzamt anmelden, damit sie eine Steuernummer erhalten. Bei Berufen, die nicht zu den so genannten Katalogberufen zählen, empfiehlt es sich, vorher bei der IHK oder dem Finanzamt nachzufragen. Eventuell müssen sich Freiberufler in einer Berufsstandeskammer oder in der Künstlersozialkasse registrieren lassen.

Auch Kleingewerbetreibende benötigen keine Handelsregistereintragung, können sich aber freiwillig aufnehmen lassen. Mit der freiwilligen Registrierung erlangen sie die Kaufmannseigenschaft. Ihre gewerbliche Tätigkeit müssen Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden. Nach dem Gewerbeschein erhalten sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Durch die Gründung wird der Kleingewerbetreibende Pflichtmitglied in der IHK oder Handwerkskammer.

Welche Steuern zahlen Einzelunternehmer?

Die Art der Steuern hängt von der Rechtsform des Betriebs ab.

  • Die Einkommensteuer ist für alle natürlichen Personen obligatorisch.
  • Wenn dein Unternehmen eine juristische Person ist (zum Beispiel eine GmbH), fällt dafür die Körperschaftsteuer an. Du als Arbeitgeber entrichtest zudem die Lohnsteuer an das Finanzamt. Diese Steuer fällt unabhängig von der Rechtsform an, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
  • Auch die Umsatzsteuer fällt grundsätzlich für alle Selbstständigen an. Von der Umsatzsteuer sind nur Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG befreit.
  • Wer eine gewerbliche Tätigkeit betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Die Berechnung der Gewerbesteuer richtet sich nach der Höhe des Gewerbesteuer-Messbetrages. Einzig Freiberufler müssen diese nicht zahlen.

Buchführung bei Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmer als eingetragenem Kaufmann besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung ab 60.000 Euro Gewinn beziehungsweise 600.000 Euro Umsatz pro Jahr. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn das Einzelunternehmen eine gewerbliche Tätigkeit ausführt. Wer in einem freien Beruf tätig ist, kommt unabhängig von Umsatz und Gewinn mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Kurz zusammengefasst:

  • Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine sehr einfache Buchführung, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt.
  • Die doppelte Buchführung erfordert in der Regel kaufmännische Kenntnisse. Eine Buchhaltungssoftware erleichtert Gründern den Einstieg in diese oft komplizierte Materie.

Der Name deines Einzelunternehmens

Ob du als Einzelunternehmen einen richtigen Firmennamen tragen darfst, hängt vom Handelsregistereintrag ab.

Name bei Einzelunternehmen als Kleingewerbe

Unternehmensbezeichnung

Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss mit seinem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen im Geschäftsleben auftreten. Dazu können Angaben zum Tätigkeitsfeld gemacht werden. Auch eine zusätzliche Bezeichnung, wie zum Beispiel der Name eines Restaurants, sind zulässig.

Beispiel:
Webdesign Maria Musterfrau

Geschäftsbezeichnung

Für Werbung, Visitenkarten, Logos usw. kann auch eine Geschäftsbezeichnung verwendet werden, in der die Nennung des Namens nicht nötig ist.

Beispiel:
Restaurant Knödelwirt

Name bei Einzelunternehmen als Freiberufler

Freiberufler*innen treten mit ihrem Namen auf – dabei reicht der Nachname aus. Zusätze können verwendet werden.

Beispiele:
Sabine Musterfrau IT-Beratung
Mustermann Webdesign

Name bei Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag

Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, können ihren Firmennamen frei wählen.

Beispiele:

  • Personenfirmenname: Max Mustermann e.K.
  • Sachfirmenname: Marketing Musterhausen e.K.
  • Fantasiefirmenname: Hairlich Friseur e.K.

Wichtig: Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag müssen ihren Firmennamen mit dem Zusatz „e. K.” für „eingetragener Kaufmann” bzw. „eingetragene Kauffrau” ergänzen.

Tipp: Vorsicht vor vermeintlich offiziellen Schreiben, die vor allem kurz nach der Gründung deines Unternehmens im Briefkasten landen! Hinter diesen steckt oft nur die kostspielige Eintragung in irgendwelche Register, die für dich als Einzelunternehmer oder als Ein-Personen-Gesellschaft keinen Wert haben – also ab in den Papierkorb damit.

Drei Alternativen zum Einzelunternehmen

Die unbeschränkte Haftung von Einzelunternehmen birgt Risiken. Viele Gründer*innen entscheiden sich deshalb lieber für eine Kapitalgesellschaft, bei der die persönliche Haftung begrenzt ist. Diese gehen allerdings mit einem höheren Aufwand bei der Gründung und Buchführung einher.

Ein-Personen-GmbH

Der große Vorteil der GmBH ist ihre beschränkte Haftung. Die Rechtsfähigkeit der Ein-Mann-GmbH ist von dir als Person weitgehend unabhängig. Dein privates Vermögen bleibt also grundsätzlich unangetastet. Allerdings muss der Unternehmer für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist die Vorstufe einer GmbH. UG steht für Unternehmergesellschaft. Eine UG kann man bereits mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Für die Mehrung des Stammkapitals besteht eine Ansparpflicht. Die UG entspricht ansonsten im Wesentlichen einer GmbH.

Ein-Personen-AG (kleine AG)

Die Ein-Personen-AG oder kleine AG erfordert ein höheres Grundkapital und aufwendige Formalitäten bei der Gründung. Sie wird durch Anteilseigner finanziert.

Als Einzelunternehmer zusammenarbeiten?

Einzelunternehmer arbeiten oft zusammen – in der Regel projektbezogen. Wenn die Zusammenarbeit auf Dauer angelegt ist, lässt sich einfach und unkompliziert eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Hierfür ist nicht einmal ein schriftlicher Vertrag nötig. Unter Umständen kommt eine GbR rechtlich durch das bloße Agieren auf dem Markt zustande. Ein Eintrag ins Handelsregister ist hierfür nicht erforderlich.

So einfach die Gründung ist, so groß sind jedoch auch die Risiken in Bezug auf die Haftung. Bei der gesamtschuldnerischen Haftung muss jeder Kaufmann, Freiberufler oder Gewerbetreibender als Mitglied der Gesellschaft für andere Gesellschafter einstehen. Dafür muss er sein gesamtes Privatvermögen benutzen. Das heißt für die Unternehmer: Bei einer GbR zählt vor allem gegenseitiges Vertrauen. Wenn dieses Vertrauen zwischen den Gesellschaftern nicht vorhanden ist, sollten die Partner in der Öffentlichkeit nicht als gemeinsam geführtes Unternehmen auftreten.

Fazit: Für wen ein Einzelunternehmen das Richtige ist

Ein Einzelunternehmen kann nur von einer natürlichen Person aufgebaut werden. Wer schnell und mit geringen Kosten ein Unternehmen gründen möchte, findet im Einzelunternehmen die richtige Rechtsform. Aufgrund der alleinigen Haftung des Inhabers sind finanzielle Reserven zu Beginn der Geschäftstätigkeit und ausreichende Versicherungen für Firma und Inhaber wichtig.

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Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.