Geschäftsführer einer GmbH: Rechte, Pflichten & Haftung

Im ersten Augenblick mag es reizvoll klingen, die Aufgabe des GmbH-Geschäftsführers zu übernehmen. Hört man in den Medien vom Geschäftsführer eines Unternehmens, schwingt darin häufig eine große Bewunderung mit. Wer sich der Verantwortung stellt, eine GmbH erfolgreich zu führen, sichert dadurch Arbeitsplätze und unterstützt damit die wirtschaftliche Stärke in seiner Region. Sofern man Rechte, Pflichten und Haftung des Geschäftsführers kennt, spricht nichts dagegen, diese Aufgabe gerne zu übernehmen und mit Begeisterung auszuüben.

Jede GmbH braucht einen Geschäftsführer

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Rechtsform des deutschen Gesellschaftsrechts. Die größten Vorteile dieser Kapitalgesellschaft sind das überschaubare Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro und die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft. Geregelt sind die wichtigsten Vorschriften rund um die GmbH im GmbH-Gesetz. Dort ist auch festgeschrieben, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine juristische Person handelt. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und muss von einem Geschäftsführer vertreten werden. In diesem Punkt unterscheidet sich die juristische Person von einer natürlichen Person, wie es zum Beispiel die Einzelunternehmung ist.

Ob die GmbH für dein Unternehmen die passende Rechtsform ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn du gerade erst mit dem Aufbau deines Unternehmens beginnst, mag es nicht erforderlich sein, sofort eine Kapitalgesellschaft wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Mit zunehmendem Wachstum ist die Gründung einer GmbH häufig aber sehr sinnvoll.

Ob du als Gesellschafter selbst die Geschäftsführung übernimmst und damit zum geschäftsführenden Gesellschafter wirst, ob du einen Geschäftsführer einstellst oder ob du in einer anderen GmbH als Geschäftsführer arbeitest, hängt natürlich von den individuellen Umständen ab. Wenn du die Rechte und die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers kennst und seine Haftung beurteilen kannst, ist es leichter zu entscheiden, ob du dir diese Aufgabe zutraust oder ob du dafür einen kompetenten Mitarbeiter einstellst. Beide Varianten sind in der Praxis möglich und üblich.

So unterscheiden sich Geschäftsführer und Gesellschafter

Nicht mit dem Geschäftsführer zu verwechseln ist der Gesellschafter.

Eine GmbH kann mit einem Gesellschafter besetzt sein, er bringt dann das gesamte Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro bei der Gründung in das Unternehmen ein.

Häufig sind aber auch mehrere Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Erklärt sich einer der Gesellschafter bereit, die Rolle des Geschäftsführers zu übernehmen, spricht man von einem geschäftsführenden Gesellschafter. Besonders bei einer Ein-Mann-GmbH ist diese Konstellation oft zu finden. Der Gesellschafter ist dann gleichzeitig Geschäftsführer und übt beide Aufgaben aus. Für die Rolle des Geschäftsführers kann aber auch eine Führungskraft mit entsprechendem Wissen und mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund eingestellt werden. Mit der Bestellung führt diese die Geschäftsführung als Angestellte des Unternehmens aus.

Diese Rechte hat der Geschäftsführer

Als Geschäftsführer hast du das Recht, in deiner Firma Entscheidungen zu treffen. Du beeinflusst die Dinge in deinem Sinne, das bedeutet

  • du stellst Mitarbeiter ein,
  • du schließt Verträge ab,
  • du tätigst Einkäufe,
  • du entscheidest in finanziellen Angelegenheiten
  • und tust alles, was im laufenden Betrieb zum Wohl des Unternehmens getan werden muss.

Dabei bist du recht frei in deinen Entscheidungen und im Rahmen deiner Befugnisse niemandem Rechenschaft schuldig. Ein wenig verallgemeinert kann man sagen, du hast das Recht, die Interessen des Unternehmens in jeder Hinsicht zu fördern. Du tust alles, was zur Unterstützung des Unternehmenszwecks zu tun ist. Dazu gehören tatsächliche und rechtliche Handlungen gleichermaßen. Ob du alle Aufgaben selbst ausübst oder ob du dazu einen oder mehrere Mitarbeiter einstellst, hängt ein Stück weit vom Umfang der Geschäftstätigkeit ab. In der Regel ist der Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aber derart umfassend, dass du auf die Unterstützung durch Angestellte angewiesen bist. Du wirst in der Praxis also mit ihnen arbeiten, du wirst sie führen und fördern, um dadurch die Aufgabe des Unternehmens auszuüben. Dabei unterliegst du immer den gesetzlichen Vorschriften, denen ein ordentlicher Geschäftsmann zu folgen hat. Sie ergeben sich aus dem GmbH-Recht, aber auch aus den übergeordneten Gesetzen wie dem Handelsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Diese Pflichten hat der GmbH-Geschäftsführer

Den umfassenden Rechten des Geschäftsführers steht eine Reihe von Pflichten gegenüber. Du hast zwar das Recht, die Geschäfte im Interesse der Firma zu führen, bist aber gleichzeitig auch dazu verpflichtet. Nach dem GmbH-Gesetz bist du vor allem dazu verpflichtet, die Gesellschaft im Außenverhältnis zu vertreten. Du führst die Geschäfte eigenverantwortlich und bist im Verhältnis zu einer dritten Person auch für die Gesellschaft verantwortlich. Selbst wenn du eine Entscheidung triffst, die über deinen Kompetenzbereich hinausgeht, gilt sie trotzdem nach außen hin als getroffen. Nach dem GmbH-Gesetz bist du ebenfalls verpflichtet, die Einlagen der Gesellschafter einzufordern und die Einzahlung zu überwachen. Du kontrollierst die Bilanzen und sorgst dafür, dass eingezahlte Einlagen nicht wieder ohne die Erlaubnis aller Gesellschafter aus der Gesellschafterversammlung ausgeschüttet werden. Du bist dazu verpflichtet, die Gesellschaft im Handelsregister anzumelden und die Eintragungen auf dem neuesten Stand zu halten. Das gilt vor allem bei einer Kündigung eines Gesellschafters und bei der Aufnahme eines neuen Kapitalgebers. Wird das Stammkapital verändert, trägst du dafür Sorge, dass die Angaben im Handelsregister geändert werden.

Was es mit der Treuepflicht auf sich hat

Eine ganz wichtige Pflicht der Geschäftsführung besteht in der Treuepflicht. Sie besagt, dass du die Firma und den Unternehmenszweck zu unterstützen und zu fördern hast. Du musst also alles unterlassen, was dem Betrieb schaden könnte. Du hast Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und bei allen Unterlagen und Informationen dafür zu sorgen, dass sie nicht in die Hand der Konkurrenz geraten. Außerdem unterliegst du einem strengen Wettbewerbsverbot. Du darfst als Geschäftsführer keine Tätigkeit ausüben, die irgendwie in Konkurrenz zu deiner Firma steht. Du darfst weder für einen anderen Betrieb mit gleichem Geschäftszweck arbeiten noch darfst du selbst eine eigene Firma gründen, die eine ähnliche Betriebsaufgabe zum Inhalt hat. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier sehr streng. Wenn du sie nicht beachtest, droht dir im schlimmsten Fall neben der Kündigung deines Arbeitsvertrags sogar eine Klage auf Schadenersatz.

Was du zur Haftung wissen musst

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung. Das heißt, dass das Unternehmenskapital als Basis für die Haftung bei Schadensersatzforderungen dient. Für dich als Geschäftsführer und für die Gesellschafter bietet die GmbH somit grundsätzlich die Sicherheit, dass das persönliche Vermögen im Fall einer Insolvenz nicht für die Haftung verwendet wird. Weder die Gesellschafter noch der Geschäftsführer haften also mit ihrem privaten Vermögen bei Schadensersatzforderungen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn du deiner Gesellschaft vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit durch ein Tun oder ein Unterlassen einen Schaden zufügst, greift die Begrenzung deiner Haftung nicht. Das bedeutet, dass du für einen entstandenen Schaden mit deinem eigenen Vermögen haften musst. Auch im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz wird diese Haftung wichtig. Deshalb solltest du deine Pflichten als Geschäftsführer sehr sorgfältig ausüben und dich bei Unsicherheiten von einem Fachmann wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater betreuen lassen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die dich später sehr viel Geld kosten könnten.

Mehr dazu: GmbH-Haftung

So entscheidest du dich für diese Aufgabe

Als Gründer einer GmbH musst du schon am Anfang die Entscheidung treffen, ob du selbst die Rolle der Geschäftsführung übernehmen willst oder nicht. Natürlich gibt dir diese Aufgabe einen enormen Freiraum bei der Gestaltung deines betrieblichen Ablaufs. Du übernimmst in hohem Maße Verantwortung für deine eigene Firma und beeinflusst ihre Geschicke maßgeblich. Hast du den Betrieb selbst gegründet, liegt dir der Erfolg sicher sehr am Herzen, sodass du die Geschäfte am liebsten selbst verantworten willst. Das ist völlig in Ordnung, sofern du das nötige fachliche und kaufmännische Wissen für diese wichtige Position mitbringst. Hast du bereits Erfahrung in der Leitung einer Firma, sind dir die Rechte und Pflichten aus der täglichen Praxis vertraut und traust du sie dir zu, spricht nichts dagegen, die GmbH-Geschäftsführung selbst zu übernehmen. Fehlt es dir dafür an Wissen und fühlst du dich damit überfordert, solltest du eine Person deines Vertrauens mit dieser Aufgabe beauftragen. Die Bestellung einer angestellten Geschäftsleitung ist in der Praxis durchaus üblich und die optimale Wahl, wenn du selbst diesen verantwortungsvollen Posten nicht übernehmen willst.

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