GmbH: Infos, Voraussetzungen & Gründung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den bekanntesten und beliebtesten Unternehmensformen Deutschlands. Aus gutem Grund: Sie bietet ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum und begrenzt die Haftungspflichten für alle Gesellschafter*innen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine ordnungsgemäße GmbH-Gründung gemäß den Vorgaben des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Im Folgenden liest du, was du bei der Gründung beachten solltest.

Was ist eine GmbH?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Als juristische Person ist sie in der Lage, Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abzuschließen. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern ist auf das eingezahlte Stammkapital der Gesellschafter beschränkt. Dank dem hohen Mindestkapital von 25.000 Euro genießt die GmbH ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern.

Vorteile einer GmbH

  • Beschränkte Haftung in der GmbH: Das Privatvermögen der Gesellschafter*innen bleibt geschützt
  • Vertrauenswürdigkeit bei Geschäftspartnern: Hohe Bonität dank des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro
  • Steuerliche Vorteile: Als juristische Personen zahlen GmbHs die niedrigere Körperschaftsteuer (15%) statt der Einkommensteuer (bis zu 42%).
  • Wahl des Firmennamens: Im Gegensatz zu den Rechtsformen Kleingewerbe und Freiberufler muss eine GmbH nicht deinen Namen im Firmenname führen.

Nachteile einer GmbH

  • Hoher Kapitalbedarf: Mindestens 50 % des Stammkapitals von 25.000 Euro müssen zum Zeitpunkt der Gründung aufgebracht werden
  • Aufwändiges Gründungsverfahren: Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung
  • Bürokratischer Aufwand: GmbHs sind zur doppelten Buchführung verpflichtet

Organe einer GmbH

Als juristische Person hat eine GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie hat gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG eigene Rechte und Pflichten. Eine GmbH kann Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Geschäftsführer in der GmbH

Jede GmbH braucht eine Geschäftsführung, die die GmbH vertritt. Die Geschäftsführer*innen werden bei der Gründung im GmbH-Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll festgelegt. Es können einer oder mehrere Geschäftsführer bestellt werden. Geschäftsführer müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein.

Erklärt sich einer der Gesellschafter bereit, die Rolle des Geschäftsführers zu übernehmen, spricht man von einem geschäftsführenden Gesellschafter. Besonders bei einer Ein-Mann-GmbH ist diese Konstellation oft zu finden. Der Gesellschafter ist dann gleichzeitig Geschäftsführer und übt beide Aufgaben aus.

Für die Rolle des Geschäftsführers kann aber auch eine Führungskraft mit entsprechendem Wissen und mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund eingestellt werden (Fremdgeschäftsführer). Mit der Bestellung führt diese die Geschäftsführung als Angestellte des Unternehmens aus.

Rechte & Pflichten der Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer müssen die Interessen des Unternehmens fördern und eine Reihe von Aufgaben erfüllen. Sie schließen Verträge im Namen der Gesellschaft ab und vertreten die GmbH gegenüber Dritten.

Weitere Aufgaben der GmbH-Geschäftsführer:

  • Ordnungsgemäße Buchführung
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Aufstellung der GmbH-Jahresabschlüsse und der Lageberichte
  • Anmeldung und Eintragung von Änderungen im Handelsregister
  • Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Einberufung einer Gesellschafterversammlung und ggf. Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Haftung der Geschäftsführer

In der Regel haftet die Geschäftsführung nicht bei Schadenersatzforderungen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen zu einer Haftung der Geschäftsführer*innen mit dem Privatvermögen kommen kann, etwa wenn die Gründung der GmbH noch nicht abgeschlossen ist oder wenn wichtige Pflichten vernachlässigt werden. Mehr dazu im Artikel zur GmbH-Haftung.

Wie viele Geschäftsführer braucht eine GmbH?

Eine GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer*innen haben. Mehrere Geschäftsführer*innen müssen die GmbH gemeinschaftlich vertreten. Beim Empfang von Willenserklärungen reicht es, wenn eine*r der Geschäftsführer*innen diese erhält.

Gesellschafter

Gesellschafter*innen sind alle Personen oder Firmen, die Anteile an der GmbH halten. Gesellschafter beteiligen sich entweder bei der Gründung der GmbH, können aber auch nachträglich durch den Erwerb von Anteilen aufgenommen werden.

Rechte der Gesellschafter: Gesellschafter haben einen Anspruch auf ihren Anteil am Reingewinn. Im Falle der erfolgreichen Auflösung steht ihnen ein Anteil an dem Liquidationserlös zu.

Pflichten der Gesellschafter: Ihre wesentliche Verpflichtung besteht darin, die vereinbarten Stammeinlagen einzubringen und diese in der Gesellschaft zu belassen.

Gesellschafterversammlung

Soweit im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen zur Gesellschafterversammlung getroffen wurden, gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Im Rahmen der Versammlung entscheiden die Gesellschafter unter anderem über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Gewinns und die Einbringung noch ausstehender Einlagen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das die Geschäftsführung überwacht. Ein Aufsichtsrat ist vorgeschrieben, wenn mehr als 500 Mitarbeiter in der GmbH beschäftigt werden.

Voraussetzungen der GmbH

Persönliche Voraussetzungen

Als GmbH-Gründer können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen fungieren.

Volljährigkeit oder Erlaubnis

Um Komplikationen zu vermeiden, sollten alle Gründer und Gesellschafter volljährig sein. Minderjährige dürfen ein Gewerbe nur dann ausüben, wenn sie eine Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen können und das Vormundschaftsgericht eine Genehmigung erteilt.

Staatsangehörigkeit in der EU

Deutsche Staatsbürger und EU-Ausländer dürfen grundsätzlich als Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer deutschen GmbH auftreten. Möglich ist es auch, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht aus dem Ausland oder mit Verwaltungssitz im Ausland zu führen.

Etwas komplizierter wird es bei Gesellschaftern oder Geschäftsführern aus Drittstaaten (zum Beispiel aus der Schweiz). Ohne Erlaubnis und besondere Voraussetzungen dürfen sie lediglich als stille Gesellschafter fungieren, da sie damit per Definition keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Möchten sie als Gesellschafter auftreten oder die Geschäfte einer GmbH führen, benötigen sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde und müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, ihre Zuverlässigkeit nachweisen (zum Beispiel durch ein polizeiliches Führungszeugnis), ein überörtliches wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Interesse nachweisen.

Finanzierung

Um das Mindestkapital der GmbH von 25.000 Euro aufzubringen, sind verschiedene Finanzierungen denkbar. Idealerweise bringt man bereits Kapital mit. Aber auch ohne Eigenkapital selbstständig machen ist möglich.

Eigenfinanzierung

Das ist der einfachste Weg, wenn du über genügend Startkapital verfügst. Das Kapital kann entweder als Bargeld eingezahlt werden (Bargründung) oder durch die Übertragung von Vermögensgegenständen eingebracht werden (Sachgründung).

Bankkredit

Wenn nicht genug Eigenkapital vorhanden ist, kann ein Bankkredit aufgenommen werden. Privatbanken stellen an die Kreditvergabe jedoch hohe Anforderungen: Voraussetzung ist eine einwandfreie Bonität, außerdem müssen in der Regel eine Bürgschaft oder persönliche Sicherheiten hinterlegt werden. Auch ein überzeugender Businessplan ist unabdingbar.

Geförderter Kredit

Einfacheren Zugang zu Kapital bieten geförderte Kredite. Die wichtigste Anlaufstelle für Existenzgründer*innen ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die geförderten Kredite bieten günstigere Zinsen, einfacheren Kreditzugang, tilgungsfreie Jahre und weitere Vorteile.

Eine Übersicht findest du auch im Artikel 7 Förderungen für Selbstständige.

Investoren

Mit einer überzeugenden Geschäftsidee kannst du unter Umständen Business-Angels oder andere Unternehmen und Investoren dafür gewinnen, in dein Unternehmen zu investieren.

Mehr dazu: Private Investoren finden

Gründung der GmbH

Die GmbH-Gründung ist vergleichsweise aufwändig, da die Satzung und die Bestellung der Geschäftsführung notariell beglaubigt werden müssen. Das Stammkapital kann auf zwei Arten in die GmbH eingebracht werden:

Bargründung

Bargründung bedeutet, dass die Gesellschafter das Stammkapital der GmbH als Bargeld einzahlen. Zum Stichtag der Gründung muss mindestens die Hälfte des vereinbarten Stammkapitals auf das GmbH-Geschäftskonto eingezahlt worden sein.

Sachgründung

Wenn das nötige Stammkapital der GmbH nicht ausreicht, kommt die Sachgründung infrage. Dabei werden Vermögensgegenstände an die GmbH übertragen. Die Sachgründung ist mit Mehraufwand verbunden, da der Wert der Gegenstände in einem Sachgründungsbericht erklärt werden muss.

Die 3 Phasen der GmbH-Gründung

  1. Verständigen sich mehrere Personen auf die Gründung einer GmbH, entsteht zunächst eine Vorgründungsgesellschaft in Form einer GbR oder OHG – mit dem Ziel, einen GmbH-Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
  2. Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (oder des vereinfachten Musterprotokolls) entsteht die Vor-GmbH, auch GmbH in Gründung genannt. Inzwischen ist es auch möglich, den Notartermin online zu erledigen und die GmbH online zu gründen.
  3. Sobald das Stammkapital eingebracht wurde – in der Regel als Stammkapital-Einzahlung auf ein Geschäftskonto – erfolgt durch den Notar der Eintrag ins Handelsregister. Damit wird die eigentliche GmbH gegründet.

 

Mehr zu den einzelnen Schritten der GmbH-Gründung: Checkliste GmbH-Gründung

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Abgesehen von der Mindesteinlage kostet die Gründung einer GmbH mit Musterprotokoll ohne Sacheinlagen etwa 600 € für die notarielle Beurkundung und den Handelsregistereintrag. Bei einer Gründung mit individuellen Regelungen fallen die Gebühren schnell doppelt so hoch aus.

Wie hoch ist die Notargebühr?

Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH wird der einfache Satz der Notargebühren berechnet. Bei einer Mehr-Personen-GmbH mit zwei oder mehr Gesellschafter*innen wird die Notargebühr mit dem Faktor 2,0 multipliziert, sie verdoppelt sich also. Die Höhe der Notargebühr hängt auch von der Höhe des Stammkapitals ab. Wenn du eine Stammeinlage von mehr als 25.000,00 Euro auf das Firmenkonto einzahlst, erhöhen sich die Notarkosten entsprechend. Die Höhe der Gebühren ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.

Bei der GmbH-Gründung Kosten sparen

Vereinfachtes Musterprotokoll

Statt eines individuellen Gesellschaftsvertrags kann auch ein Musterprotokoll für die Gründung verwendet werden. Eine individuelle Satzung ist wegen des erhöhten Zeitaufwands für die Erstellung immer teurer als eine allgemeingültige Mustervorlage. Bei einer Ein-Personen-Gesellschaft muss außerdem keine Gesellschafterliste angefertigt werden, wodurch weitere Kosten gespart werden können.

Bargründung statt Sachgründung

Auch die Gebühren für die Eintragung im Handelsregister kannst du niedrig halten. Dazu solltest du mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, bei der Gründung auf das GmbH-Geschäftskonto einzahlen. In diesem Fall erfolgt die Gründung ohne Sacheinlagen. Dadurch verringern sich die Gebühren für die Eintragung im Handelsregister, die bei einer Eintragung mit Sacheinlagen höher ausfallen. Sacheinlagen sind Grundstücke, Patente, Maschinen, Waren, Rohstoffe oder andere Finanzanlagen außer Bargeld. Du kannst diese Einlagen anstelle der geforderten Stammeinlage aufbringen, wenn du nicht über genügend Kapital verfügst, um deinen Betrieb als Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.

Kann ich die Gründungskosten steuerlich absetzen?

Grundsätzlich müssen die Gesellschafter die Kosten für die Gründung selbst tragen. Wenn aber in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen wird, dass die GmbH die Kosten übernimmt, lassen sich die Ausgaben steuerlich absetzen. Dazu muss der Notar eine separate Klausel in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen, dass die Firma maximal zehn Prozent des Stammkapitals als Gründungskosten trägt. In dem Fall zählen die Kosten zu den steuerrelevanten Aufwendungen, die die Steuerlast des Unternehmens verringern.

Um steuerlich anerkannt zu werden, dürfen die Kosten in dem Vertrag nicht als Pauschalsumme erscheinen. Stattdessen muss der Notar die Positionen einzeln auflisten und nach den Aufwendungen für seine eigene Tätigkeit, den Gerichtskosten und den sonstigen Ausgaben unterscheiden.

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Als Kapitalgesellschaft ist deine GmbH mit ihren gesamten Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Ebenso unterliegt sie als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer nicht für Kapitalgesellschaften gilt. Damit unterliegt der gesamte Gewerbeertrag deiner GmbH ab dem ersten Euro der Gewerbesteuer.

Alternativen zur GmbH

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Eine UG ist eine spezielle Form der GmbH, die theoretisch schon mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Das gerine Mindestkapital ist aber auch gleichzeitig einer der Nachteile der UG: Durch das fehlende Kapital genießen UGs nur geringes Vertrauen gegenüber Geschäftspartnern – leicht kommen Zweifel an der Bonität der Gesellschaft auf.

GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist. Dadurch werden die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften in Sachen Haftung und Steuern kombiniert. Da es sich um zwei Gesellschaften handelt, sind der Aufwand für die Gründung und die laufenden Kosten aber auch deutlich höher. Ob sich eine GmbH & Co. KG lohnt, sollte im Einzelfall genau abgewogen werden.

Mehr dazu: GmbH & Co. KG

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