Was ist eine Vor-GmbH (GmbH in Gründung)?

Wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bereits notariell beurkundet ist, aber die GmbH noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Vor-GmbH, auch GmbH in Gründung (GmbH i. G.) genannt. Es ist eine Vorstufe der GmbH. In einer Vor-GmbH sind die Partner einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Dieser Artikel informiert dich über die wichtigsten Aspekte einer Vor-GmbH.

Die vier Phasen der GmbH

Sobald du mit deinen Partnern als Gemeinschaft auf dem Markt tätig wirst, entsteht die Vorstufe einer GmbH. Dies ist eine Gesellschaft eigener Art, die im Gesetz nicht explizit geregelt ist. Denn nach § 2 GmbHG (GmbH-Gesetz) ist die Geltung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags von der notariellen Beurkundung abhängig. Und erst nach der Eintragung in das Handelsregister ist die GmbH als juristische Person Träger von Rechten und Pflichten. Bei der Gründung einer GmbH lassen sich damit vier Phasen unterscheiden:

  1. Die Planung der GmbH in einem Konzept-Team. Weil hier noch keine Geschäfte abgeschlossen werden, entstehen auch noch keine Haftungsprobleme.
  2. Der Geschäftsbetrieb wird aufgenommen, es liegt aber noch kein beurkundeter Gesellschaftsvertrag vor. Dann spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft.
  3. Der Gesellschaftsvertrag wurde notariell beurkundet (§ 2 GmbHG), es fehlt aber noch die Eintragung ins Handelsregister: Dann liegt eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.) oder Vor-GmbH vor.
  4. Die Eintragung ins Handelsregister ist abgeschlossen. Jetzt liegt nach dem GmbH-Recht eine GmbH als juristische Person vor.

Die Haftung in der Vor-GmbH

Soweit für die künftige GmbH schon Verbindlichkeiten entstehen, stellt sich natürlich die Frage der Haftung. In vielen Fällen hat eine GmbH schon vor der eigentlichen Konstituierung einen oder weitere Gläubiger. Wer muss zahlen, wenn etwas schiefgeht?

In einer Vor-GmbH ist das Stammkapital noch nicht gewährleistet. Deshalb können die Gesellschafter und Geschäftsführer einer Vor-GmbH persönlich haften. Eine schnelle Einzahlung des Stammkapitals auf ein Gründerkonto und die anschließende Handelsregistereintragung sind deshalb unerlässlich.

Erst mit der Eintragung der GmbH sind die Ansprüche von Gläubigern auf das Stammkapital begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung ist einer der wichtigsten Gründe für die Beliebtheit der GmbH.

Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH

Die Vorgründungsgesellschaft

Wenn du dich mit anderen Partnern verabredest, eine GmbH zu gründen, liegt in der Regel bereits durch diese Verabredung eine im Sinne des Rechts relevante Gesellschaft vor: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der für eine GbR notwendige Gesellschaftszweck liegt dann in der Gründung einer GmbH. Diese Gesellschaft kann sich jedoch auch zu einer offenen Handelsgesellschaft entwickeln.

Die Vorgründungsgesellschaft, die bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags besteht, löst für die Gesellschafter allerdings noch nicht eine einklagbare Pflicht zur endgültigen GmbH-Gründung aus. Bei Haftungsfällen gibt es jedoch klare Verpflichtungen: Als Gesellschafter einer Vorgründungsgesellschaft haften du und deine Partner jeweils mit ihrem privaten Vermögen.

Die Vor-GmbH

Ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der GmbH-Satzung ist die Vorgesellschaft einer GmbH bereits teilrechtsfähig. Das heißt zum Beispiel, dass sie als Vor-GmbH im Grundbuch eingetragen werden kann (wenn es um Immobilienkäufe geht) und dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt dem Insolvenzrecht unterliegt. Schon vor der Handelsregistereintragung hat die Vor-GmbH oder GmbH in Gründung einen Geschäftsführer, der in ihrem Namen handeln kann.

Da die Vor-GmbH bereits eine Kapitalgesellschaft darstellt, müssen ihre Eigentumsverhältnisse mit einem Eintrag ins Transparenzregister offengelegt werden. Wenn später aus der Vor-GmbH eine GmbH wird, muss ein zweiter Eintrag erfolgen.

Wichtig für die Haftung der Vor-GmbH ist die Regelung des § 11 Abs. 2 GmbHG: Die Handelnden haften „persönlich und solidarisch“, sobald sie im Namen der Vor-Gesellschaft tätig werden. Nach der heutigen Rechtsprechung beschränkt sich die Regelung zu den Handelnden jedoch auf die Situation, dass der Geschäftsführer (als Vertreter der Vorgesellschaft) Rechtsgeschäfte abschließt. Wenn einzelne Gesellschafter jedoch wie Geschäftsführer handeln (als „faktische Geschäftsführer“), kann sich hieraus unter Umständen eine gemeinsame Haftung ergeben.

Die von der Rechtsprechung für das Gesellschaftsrecht entwickelte Figur der Verlustdeckungshaftung bezeichnet die Pflicht der Gesellschafter einer GmbH, im Stadium der Gründung als Personen gegenüber der Vorgesellschaft unmittelbar für ihr Handeln zu haften. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf die Gläubiger, sondern auf das Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft. Diese Pflicht zur Verlustdeckungshaftung ist nur auf Verluste der Gesellschaft beschränkt. Bei der endgültigen Konstituierung der GmbH muss das Stammkapital auch tatsächlich als Gründungsstock dienen können. Dies wäre nicht garantiert, wenn das Stammkapital durch die Verbindlichkeiten der Vor-GmbH gleich wieder aufgezehrt würde. Deshalb bist du als Gründer einer GmbH für die vor der Eintragung entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten persönlich verantwortlich.

Wichtig: Die Angabe „GmbH i.G.“ im Namen der Firma musst du im Rechtsverkehr auch verwenden. Auf der Website oder auf Visitenkarten sowie in Verträgen solltest du darauf achten, dass diese Bezeichnung nicht fehlen darf.

Worin unterscheiden sich Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH?

Der Unterschied zwischen einer Vorgründungsgesellschaft und einer Vor-GmbH erklärt sich durch die Einheit der Vor-GmbH mit der späteren vollwertigen und rechtsfähigen GmbH. So gehen zum Beispiel die Aktiva und Passiva der Vor-GmbH in die GmbH mit dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister über, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung bedarf. Auch begründet der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag bereits Rechte und Pflichten in Bezug auf das gemeinsame Projekt. Als notwendige Vorstufe für deine spätere GmbH gelten im Gesellschaftsrecht für die Vor-GmbH deshalb spezielle Grundsätze der Haftung.

Was gilt, wenn deine Vor-GmbH scheitert?

Oft ändern sich nach dem Beschluss einer Satzung die Umstände, die zur Idee einer Gesellschaftsgründung führten. Wenn du und die anderen Gesellschafter den Plan aufgeben, eine GmbH durch Eintragung in das Handelsregister zu gründen, ihr aber weiterhin als Handelnde für die Firma auf dem Markt tätig seid, spricht man von einer unechten Vor-GmbH. In diesem Fall wird die Vor-GmbH wieder zu einer GbR oder – sofern sie Handelsgeschäfte betreibt – zu einer OHG. Die Gesellschafter dieser unechten Vorgesellschaft haften dann wieder unmittelbar mit ihrem persönlichen Vermögen.

Mit dem Handelsregistereintrag wird die Vor-GmBH zur GmbH

Der Eintrag ins Handelsregister ist die Geburtsstunde deiner GmbH. Den Gläubigern gegenüber haftet die Gesellschaft dann gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Den Übergang von einer GmbH i.G. zu einer vollwertigen GmbH kannst du durch die Eröffnung eines digitalen Gründerkontos beschleunigen, auf das die Gesellschafter ihre Stammanteile überweisen. Denn der Handelsregistereintrag hängt von dem Nachweis ab, dass das Stammkapital vollständig vorhanden ist. Der Antrag auf Eintragung in das Register setzt voraus, dass die Mindesteinlagen auf die Stammeinlagen gezahlt sind und diese Beträge der freien Verfügung des Geschäftsführers unterliegen.

Fazit: Gut informiert meisterst du die Risiken der Gründungsphase

Die GmbH ist nicht ohne Grund die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Wenn auch du dich dafür entscheidest, musst du bei der Gründung jedoch unbedingt hierauf achten:

  • Vor der Eintragung ins Handelsregister haften die Gesellschafter in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) als natürliche Personen.
  • Die persönliche Haftung bezieht sich in dieser Phase in der Regel auf das gesamte Privatvermögen der Partner.
  • Je schneller der Handelsregistereintrag erfolgt, umso eher profitieren du und deine Partner von der Haftungsbeschränkung der GmbH.

Wenn du mit Partnern eine GmbH gründen möchtest, sind hierfür einige formelle Hürden zu überwinden. Bevor eure GmbH als vollwertige juristische Person mit allen Rechten auftritt, ist auch die Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital nicht erreicht. Entweder haften die Gesellschafter dann gegenüber der Gesellschaft, oder aber direkt gegenüber den Gläubigern unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Deshalb ist es wichtig, dass du die formalen Voraussetzungen für die GmbH-Gründung möglichst schnell schaffst. Wenn du dich vor dem Projekt gut informierst, gehst du von Anfang an auf Nummer sicher.

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