Wer haftet in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)?

Eine offene Handelsgesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist auch keine juristische Person. Dennoch kann die Gesellschaft, obwohl sie ein Zusammenschluss mehrerer ist, gemäß § 124 Abs. 1 HGB unter ihrem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben. Sie kann vor Gericht verklagt werden und auch selbst klagen. Dieser Artikel erklärt dir, warum alle Gesellschafter trotzdem mit ihrem Privatvermögen persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die oHG-Verbindlichkeiten haften.

Wie gründest du eine offene Handelsgesellschaft?

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft bietet sich für mehrere Freelancer und Freiberufler an, wenn sie einen gemeinsamen Zweck verfolgen und nach außen hin unter einer gemeinschaftlichen Firma auftreten möchten. Gegenüber einer GbR bietet diese Rechtsform den Vorteil, dass sie im Geschäftsverkehr ein höheres Ansehen genießt. Schließlich muss sie einen bestimmten Mindestumsatz und eine bestimmte Größe haben. Zur Gründung einer oHG oder zur Umwandlung einer GbR in eine solche Gesellschaft schließt du mit deinen Mitunternehmern einen Gesellschaftsvertrag ab. Die Eintragung der gemeinsamen Gesellschaft ins Handelsregister musst du unter Einschaltung eines Notars durchführen.

Wann gelten die Haftungsbestimmungen einer oHG?

Den Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer oHG kannst du mit den weiteren Gesellschaftern schriftlich, mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln schließen. Dies ist besonders deshalb interessant, weil aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits durch die konkludenten Handlungen der Gesellschafter eine offene Handelsgesellschaft werden kann. Auch ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag wird eine GbR aufgrund der Art und des Umfangs ihres Geschäftsbetriebs zu einer oHG. Für dich und alle Mitgesellschafter gelten dann alle Regelungen und Haftungsbestimmungen, die sich aus dem Handelsgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu offenen Handelsgesellschaften ergeben.

Ab wann handelt eine oHG wirksam gegenüber Dritten?

Die Wirksamkeit deiner oHG tritt im Außenverhältnis mit der Eintragung ins Handelsregister ein. Jedoch kann die Gesellschaft auch schon früher, nämlich mit der ersten Tätigkeit, wirksam sein. Voraussetzung hier ist, dass du und deine Mitgesellschafter ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreiben und die Geschäfte mit dem Einverständnis aller oHG-Gesellschafter getätigt werden.

Haftung einer oHG

Wie haftest du als Gesellschafter einer oHG?

Ab der Wirksamkeit der Gesellschaft haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der oHG als Gesamtschuldner. Gemäß § 128 Satz 1 HGB können alle Beteiligten persönlich in Haftung genommen werden. Nach § 128 Satz 2 i. V. m. § 105 Abs. 1 HGB ist die Haftung unbeschränkt. Auch durch gesonderte Formulierungen im Vertrag kannst du oder ein anderer Gesellschafter die Haftung nach außen hin nicht einschränken.

In der Praxis bedeutet dies, dass du und die übrigen Gesellschafter durch die persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen für die begründeten Verbindlichkeiten der oHG einstehen müssen. Man spricht hierbei von einer solidarischen Haftung, da jeder einzelne Gesellschafter im Falle des Falles alleine für alle Schulden der oHG in Anspruch genommen werden kann.

Kannst du die oHG-Haftung irgendwie beschränken?

Eine von dir gegründete offene Handelsgesellschaft muss mindestens aus dir und einem weiteren Gesellschafter bestehen. Grundsätzlich haftet ihr mit eurem gesamten Vermögen unmittelbar, und vor allem unbegrenzt, für die betrieblichen Verbindlichkeiten. Unabhängig von dieser gesetzlichen Vorgabe könnt ihr jedoch eine gewisse Haftungsbegrenzung herbeiführen. So kannst du mit den anderen Gesellschaftern im Innenverhältnis die Zahlung eines Schadensausgleichs vereinbaren.

Zur Haftungsbeschränkung kannst du neben natürlichen Personen auch juristische Personen als Gesellschafter in deine oHG aufnehmen. Wenn du beispielsweise eine GmbH beteiligst, entsteht hierdurch eine GmbH & Co. oHG. Durch die beschränkte Haftung der GmbH, die auf deren Stammkapital reduziert ist, kann zumindest dieser Gesellschaften nur eingeschränkt für die Schulden der oHG in Anspruch genommen werden. Deine Haftung bleibt hiervon jedoch unberührt.

Wie haftest du nach deinem Ausscheiden oder bei einer Insolvenz?

Auch wenn du aus einer offenen Handelsgesellschaft ausscheidest, kannst du gemäß § 160 Abs. 1 noch für deren Schulden in Anspruch genommen werden. Im Sinne der sogenannten Nachhaftung musst du als ausgeschiedener Gesellschafter mit deinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten einstehen, die die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt deines Ausscheidens eingegangen ist und die vor Ablauf von fünf Jahren nach deinem Ausscheiden fällig sind. Ein Insolvenzverfahren zielt dahingegen ausschließlich auf das Vermögen der Gesellschaft als insolvenzrechtliches Sondervermögen ab. Dein Privatvermögen fließt hier nicht ein.

Ist die Gründung einer oHG für Freelancer und Freiberufler sinnvoll?

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft kann für dich und weitere Gesellschafter auch dann sinnvoll sein, wenn ihr als Freelancer oder Freiberufler tätig seid. Euer Unternehmen wird mit dieser Rechtsform ein höheres Ansehen und Vertrauen genießen als eine GbR. Gleichwohl musst du dir über das Risiko bewusst sein, dass du durch die unbeschränkte Haftung mit deinem persönlichen Vermögen eingehst. Eine oHG solltest du daher nur mit Personen gründen, denen du wirklich vertraust.

Über Holvi

2011 haben wir Holvi mit einer einfachen Mission gegründet: Finanzen für Selbstständige einfach zu machen. Schon über 200.000 Freelancer*innen und kleine Unternehmen nutzen Holvi als Geschäftskonto, zum Rechnungen schreiben und für eine einfache Buchhaltung.

Bietet Holvi ein Geschäftskonto für OHGs an?

Leider nicht. Holvi kannst du nur als Einzelunternehmer*in ohne Handelsregistereintrag oder mit einer GmbH oder UG nutzen. Mehr erfährst du auf unserer Seite zum Online-Geschäftskonto.

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.