Wie gründe ich einen nicht eingetragenen Verein?

Wer eine eigene Firma gründen will, stellt sich vermutlich die Frage, mit welcher Rechtsform man das Projekt auf den Markt bringt. Häufig empfiehlt sich für den Einstieg eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann eine Variante sein. Ebenfalls attraktiv ist die Gründung eines Vereins, er kommt als Vorstufe für ein langsam wachsendes Geschäft gut in infrage. Bei der Vereinsgründung sind drei wichtige Punkte zu beachten.

Diese Voraussetzungen sind für eine Vereinsgründung zu erfüllen

Unter einem Verein versteht man einen Zusammenschluss von mehreren Personen, die sich zu einem gemeinsamen Ziel bekennen. Für eine Vereinsgründung ist kein Eigenkapital erforderlich, deshalb eignet sich diese Einrichtung häufig recht gut als Vorstufe für eine spätere Firmengründung. Zu unterscheiden sind der nicht eingetragene Verein und der eingetragene Verein.

Ein eingetragener Verein trägt den Zusatz „e. V.“ im Namen, die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt beim zuständigen Amtsgericht kostenpflichtig über einen Notar. Ein eingetragener Verein hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, er ist als juristische Person voll geschäftsfähig. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen begrenzt, das private Vermögen der Vorstände ist von der Haftung ausgenommen. Für die Vereinsgründung sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund der persönlichen Haftung der Vorstände kann ein eingetragener Verein eine interessante Alternative sein.

Verzichtest du auf die Eintragung im Vereinsregister, sind für die Gründung des Vereins nur zwei Mitglieder nötig. Sie läuft in folgenden drei Schritten ab:

  1. Mindestens ein Mitglied legt einen Entwurf für eine Satzung vor.
  2. Die Gründerversammlung beschließt die Satzung und wählt den Vorstand.
  3. Der Vorstand meldet den Verein beim Finanzamt an.

Was du dazu im Einzelnen zu tun hast, erfährst du in den nächsten Absätzen.

1. So entwirfst du eine Satzung

Einen ersten Vorschlag für die Satzung deines Vereins kannst du im Internet herunterladen. Zu den wichtigsten Inhalten gehören der Name der Einrichtung, wobei der Zusatz „e. V.“ auf einen eingetragenen Verein hinweisen muss, der Standort, Zweck und Ziel der Einrichtung, die Regelungen zum Eintritt und zum Austritt, zur Zahlung der Beiträge und die Namen der Mitglieder des Vorstands. Im besten Fall lässt du die Satzung von einem Notar prüfen, damit alle relevanten Inhalte erfasst sind. Ist das Dokument erstellt, steht die Gründerversammlung an.

2. Diese Aufgaben hat die Gründerversammlung

In der Versammlung der Gründer geht es darum, den Verein formal ins Leben zu rufen. Hier wird die Satzung diskutiert und verabschiedet. Im weiteren Verlauf wird aus der Gründerversammlung eine Mitgliederversammlung, in der sich Mitglieder und Vorstand regelmäßig treffen und austauschen. In der Gründerversammlung wird der Vorstand gewählt, er vertritt die Einrichtung in Zukunft im Verhältnis nach außen und innen. Im Prinzip kann jedes Vereinsmitglied in den Vorstand berufen werden, dazu ist lediglich ein formloser Antrag in der Versammlung zu stellen und von allen Anwesenden durch eine Mehrheitsentscheidung zu beschließen.

3. Warum du dich beim Finanzamt melden musst

Ein Verein nimmt Beiträge seiner Mitglieder ein und hat Kosten zu tragen für seinen Geschäftsbetrieb. Deshalb handelt es sich grundsätzlich um eine Organisation, die wirtschaftliche Zwecke verfolgt und die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb benötigt. Das beurteilt auch das Finanzamt sehr ähnlich. Ist dein Verein als Vorstufe für eine Firmengründung gedacht, hast du zwar nur geringe Gründungskosten zu zahlen, aber du musst damit rechnen, dass die Finanzbehörde sehr genau auf die finanziellen Verhältnisse der Organisation achtet. Dazu hat sie rechtlich betrachtet alle Möglichkeiten.

Lediglich ein gemeinnütziger Verein genießt in steuerlicher Hinsicht einige Vorteile. Eine Steuererklärung ist dann nur im Abstand von drei Jahren vorzulegen. Außerdem gelten einige attraktive Freibeträge, wie zum Beispiel bei der Körperschaftssteuer. Allerdings stellt die Finanzbehörde hohe Anforderungen an einen gemeinnützigen Verein. Sie wird sich den Zweck der Einrichtung deshalb sehr genau ansehen und insbesondere die Satzung sorgfältig prüfen. Ob sich ein gemeinnütziger Verein als Vorstufe für eine Unternehmensgründung anbietet, solltest du von einem Steuerberater analysieren lassen.

Ein wichtiger Hinweis für Gründer

Du weißt nun, dass sich ein Verein mit und ohne Eintragung beim Registergericht grundsätzlich als Option anbietet, wenn du ohne Eigenkapital gründen willst. Bevor du dich allerdings für einen nicht eingetragenen Verein entscheidest, informiere dich über die Alternativen. Gerade ein vielversprechendes Start-up mit positiven Geschäftsaussichten solltest du von Anfang an auf ein solides rechtliches Fundament stellen. Attraktive Alternativen sind zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Am besten lässt du dich von einem Steuerberater und von einem Notar ausführlich beraten und entscheidest dann, wie du das Projekt deiner Firmengründung auf den Weg bringst.

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