Wie erhalte ich eine Fristverlängerung für die Steuererklärung?

Das jährliche Einreichen der Steuererklärung ist auch für Selbstständige und Freiberufler Pflicht, der 31. Mai ist hierbei die Abgabefrist. Aus verschiedenen Gründen ist es sinnvoll, diese Frist zu verlängern und zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Erklärung einzureichen. Hierbei gelten verschiedene Regelungen, nach denen das Finanzamt vorgehen kann und die dir unterschiedliche Freiheiten einräumen. Generell ist eine Verlängerung problemlos, sie muss jedoch in jedem Fall angekündigt werden.

Warum überhaupt über eine Verlängerung der Frist nachdenken

Das Abgeben der Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt liegt gleichermaßen im Interesse von Finanzämtern und Steuerberatern. Die Bearbeitung aller eingereichten Steuererklärungen durch das Amt würde sonst vollständig über die Sommermonate erfolgen. Im Gegensatz dazu würden alle Steuerberater ihrer Tätigkeit bis Mai nachgehen und den Rest des Jahres keine Beschäftigung haben.

Durch die Fristverlängerung ist auf beiden Seiten ein stressfreier Ablauf der Bearbeitung möglich, der sich über viele weitere Monate erstrecken kann. Ein Nachteil entsteht für keine Beteiligten. Wenn du die Frist verlängerst, wirst du außerdem zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuernachzahlung leisten müssen. Allerdings wird natürlich auch eine eventuelle Rückzahlung erst später durchgeführt.

Die häufigsten Gründe für die Fristverlängerung

Von einer verlängerten Frist können grundsätzlich alle Steuerpflichtigen profitieren, der Antrag auf Fristverlängerung wird in den seltensten Fällen abgelehnt. Wenn folgende Umstände bei dir zutreffen, kannst du fest damit rechnen, dass dein Antrag anerkannt wird:

  • freiwillige Steuererklärung (mit einem Zeitrahmen von bis zu vier Jahren)
  • erstmalige Aufnahme der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • zahlreiche Besonderheiten im abgelaufenen Geschäftsjahr
  • erstmalige Abwicklung über einen Steuerberater

Generell ist zu klären, ob du überhaupt eine Steuererklärung abgeben musst. Bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mit Gewinnabsicht und erzielten Einnahmen ist dies offensichtlich. Doch auch in anderen Situationen ist die Abgabe der Steuererklärung notwendig, beispielsweise wenn unabhängig von einer Tätigkeit ein Lohnsteuerfreibetrag gewährt wurde oder im Falle einer Heirat oder Scheidung. Am besten klärst du mit Hilfe eines Steuerberaters ab, ob eine Sondersituation für die Abgabe der Einkommensteuererklärung vorliegt. Alternativ kannst du dich natürlich auch selbst informieren.

Wie muss der Antrag für eine Fristverlängerung gestellt werden?

Für eine erfolgreiche Gewähr deines Antrags reicht im Regelfall ein formloses Schreiben. Dieses kannst du per Brief oder Fax an dein Finanzamt senden, im Idealfall direkt an den seit Jahren zuständigen Sachbearbeiter. Bei ELSTER oder auf der Website deines Finanzamts findest du schnell eine Vorlage, mit der du die Verlängerung durchführen kannst. Grundsätzlich ist auch die Zustellung per E-Mail denkbar, bei engem Kontakt zum Mitarbeiter des Finanzamts kann ein Telefonat reichen.

Der Antrag sollte schriftlich zu einer Zeit abgegeben werden, mit der eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch das Finanzamt weiterhin möglich wird. Dies kann bei der Übermittlung elektronisch noch wenige Tage vor dem gesetzlichen Abgabetermin (31. Mai) erfolgen. Es ist zu empfehlen, rechtzeitig vor dem Termin zu handeln und wenigstens einige Wochen vorher eine Meldung zu machen. Schließlich bist du zum pünktlichen Abgeben deiner Steuererklärung verpflichtet und musst sonst mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dies gilt alleine für die Steuererklärung selbst, fehlende Unterlagen lassen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.

Wie lange gewährt das Finanzamt einen Aufschub?

Wie viel Zeit dir für das spätere Abgeben eingeräumt wird, hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. Für deine Steuererklärung 2018 kannst du beispielsweise erwarten, dass dir für die Verlängerung wenigstens Zeit bis Juli 2019 gewährt wird. Manche Finanzämter weichen noch stärker von der Standardfrist Ende Mai ab und gewähren dir oder deinem Steuerberater eine Abgabefrist bis zum Jahresende. Nach einem Gesetz der obersten Finanzbehörden im Jahr 2018 sind für die reguläre Steuererklärung auch Fristen über den Jahreswechsel hinaus denkbar, beispielsweise bis Ende Februar. Im Kontakt mit deinem Finanzamt kannst du auch direkt einen Abgabetermin mit entsprechender Erklärung anfragen. Das Amt ist allerdings nicht verpflichtet, jedem Wunsch von steuerpflichtigen Bürgern nachzukommen.

Mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite

Dem Beantragen der Fristverlängerung für die Steuer kannst du gelassen entgegensehen, wenn du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest. In diesem Fall wirst du dich wie bei der Steuererklärung selbst nicht um die zugehörigen Formalitäten kümmern müssen. Der Berater erkennt und entscheidet selbst, ob er den vom Gesetzgeber vorgegebenen Termin mühelos einhält oder eine Verlängerung beantragen möchte. Auch einen drohenden Verspätungszuschlag bei einer zu späten Abgabe wird der Berater nicht an dich in Form eines Beitrags oder Honorars weitergeben können. Oft ist ein direkter Kontakt zwischen Steuerberatungsbüros und dem regionalen Finanzamt gegeben, so dass ein schnelles Telefonat oder ein Antrag im Internet für die Verlängerung bereits ausreicht.

Beim Thema Steuer umfassende Hilfe von Experten nutzen

Bei Fristverlängerung, Steuererklärung und mehr ergeben sich für Freiberufler und Selbstständige viele Fragen. Selbst wer die Vorlage seines Finanzamtes zur Verlängerung der Frist problemlos selbst ausfüllt, wird nicht zwingend alle Kniffe für eine korrekte Abgabe der Steuererklärung mit Chancen auf eine Rückzahlung kennen. Von Anfang an lohnt es sich daher, auf eine professionelle Steuerberatung zu vertrauen und sich bei Themen wie Abgabefrist und der korrekten Versteuerung beraten zu lassen. Für den Einstieg kann dir auch die Hilfe durch einen Lohnsteuerverein weiterhelfen, hier verhält es sich ähnlich wie bei einem Steuerberatungsbüro.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.