Finanzamt: Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit anmelden

Das Finanzamt setzt die steuerlichen Vorgaben des Gesetzgebers um. Dies bedeutet vor allem, dass das Finanzamt Steuern wie Lohnsteuer (bei Arbeitnehmer*innen), Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einzieht.

Bei Angestellten führt in der Regel der Arbeitgeber die Steuern ab. Selbstständige und Freiberufler müssen sich dagegen selbst um die korrekte Anmeldung ihrer Tätigkeit und ihre Steuererklärung kümmern.

Der Kontakt zur Steuerverwaltung hat sich über die letzten Jahre wesentlich geändert, vor allem die elektronische Abgabe deiner Steuererklärungen vereinfacht viele Prozesse. Trotzdem wirst du einen festen Ansprechpartner beim Finanzamt deiner Stadt oder Gemeinde haben, mit dem du persönlich oder telefonisch Fragen abklärst. In diesem Artikel erfährst du, ob du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden musst und wie das funktioniert.

Welche Aufgaben hat das Finanzamt überhaupt?

Das Finanzamt übernimmt die gesamte steuerliche Verwaltung in deiner Stadt oder Gemeinde. Es steht im direkten Kontakt zu jedem Bürger, Unternehmen oder Verein und zieht die verschiedenen Steuerarten ein, die auf Einkünfte aller Art anfallen. Da Einnahmen, Ausgaben und weitere Besonderheiten von der natürlichen oder juristischen Person selbst erklärt werden, führt die Finanzverwaltung eine genaue Überprüfung sämtlicher Angaben durch. Dies erfolgt oft stichprobenhaft – wenn du dich gerade erst selbstständig gemacht hast, wirst du jedoch mit einer genaueren Prüfung rechnen müssen. Ansonsten übernimmt das Amt wie jede andere Behörde gesellschaftliche Aufgaben, beispielsweise die Ausbildung von Berufseinsteigern.

Wie die Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden?

Grundsätzlich ist jeder Bundesbürger mit seiner persönlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) beim Finanzamt gemeldet, sobald er in die entsprechende Stadt oder Gemeinde zieht. Wenn du eine selbstständige  Tätigkeit aufnimmst, musst du das dem Finanzamt mitteilen. Das Procedere unterscheidet sich allerdings, je nachdem ob du ein gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmst.

Müssen sich Gewerbetreibende beim Finanzamt anmelden?

Nimmst du eine gewerbliche Tätigkeit auf, ist der erste Schritt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Dieses informiert in der Regel automatisch das Finanzamt, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst. Danach musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Als Freiberufler betreibst du kein Gewerbe. Daher meldest du deine Selbstständigkeit direkt beim Finanzamt an. Am einfachsten geht das online über Elster. Dort findest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Was passiert nach der Anmeldung beim Finanzamt?

Nach dieser Meldung wirst du mit einer neuen Steuernummer ausgestattet, die beispielsweise auf jeder deiner gestellten Rechnungen zu finden sein muss. Die Steuernummer dient außerdem der Identifikation deines Unternehmens beim Amt. Falls du kein bist, wirst du zusätzlich eine Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt beantragen müssen die anstelle der primären Steuernummer in deinen Rechnungen aufzuführen ist. Eine Ausnahme davon gilt nur, wenn du die Kleinunternehmer-Regelung nutzt und keine Umsatzsteuer abführst.

Das regelmäßige Einreichen deiner Steuererklärungen

Die wichtigste Pflicht, die du der Finanzverwaltung gegenüber zu erfüllen hast, ist das Einreichen deiner Steuererklärungen. Dies gilt primär für die sich jährlich wiederholenden Erklärungen wie die Umsatz- und Einkommensteuererklärung, die Frist liegt hierfür mittlerweile beim 31. Juli des Folgejahres. Auch außergewöhnliche Einnahmen, beispielsweise im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung, sind dem Finanzamt gesondert zu melden und eine entsprechende Steuer zu entrichten. Falls du unsicher bist, in welchen Fällen eine Meldung beim Finanzamt notwendig wird, ist ein direkter Kontakt zu deinem Ansprechpartner sinnvoll.

Der elektronische Kontakt zur Steuerverwaltung über ELSTER

Für die Erstellung und das Einreichen deiner Steuererklärungen musst du nicht mehr den direkten Kontakt zum Amt suchen. Über ELSTER besteht seit mehr als einem Jahrzehnt die Möglichkeit, deine Steuer elektronisch zu erklären und viele weitere Formulare bei den Finanzbehörden einzurechnen. Der Datentransfer erfolgt schnell, sicher und im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Eine Pflicht, ELSTER für deine Einkommensteuererklärung zu nutzen, gibt es nicht. Allerdings musst du deine Gewinnermittlung, also entweder deine Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) auf elektronischem Weg über ELSTER übermitteln. Es ist deshalb naheliegend, die sonstigen Abgabepflichten ebenfalls über das Portal zu erledigen.

Belege und Quittungen müssen nicht mehr ans Finanzamt übermittelt werden

Früher war es üblich, Belege für die Steuerklärung beizulegen – also Quittungen, Rechnungen und sonstige Belege. Mittlerweile schreibt dies das Ministerium für Finanzen nicht mehr vor und fordert dich lediglich auf, diese Dokumente auf Nachfrage bereitzuhalten. Bei Einstieg in die Selbstständigkeit mit einer neuen Steuernummer kannst du davon ausgehen, dass dein Finanzamt einen Blick auf deine Rechnungen und Quittungen werfen möchte. Über die Jahre hinweg wird dies nur sporadisch erfolgen, sodass du deine steuerlichen Pflichten alleine über ELSTER erfüllst.

Regelmäßig Kontakt und Austausch zum zuständigen Finanzamt suchen

Wenn du mehr über das Finanzamt mit seinen Aufgaben, Pflichten oder der Möglichkeit zu einer Ausbildung erfahren willst, suche den direkten Kontakt. Jedes Amt hat Sprechzeiten und steht dir für Rückfragen und persönliche Anliegen zur Verfügung. Außerdem kannst du der Korrespondenz mit deinem zuständigen Finanzamt einen Sachbearbeiter entnehmen, der zu Sprechzeiten oft telefonisch erreichbar ist. Nutze diesen Kontakt, um noch vor Problemen mit den Finanzbehörden direkt und offen ins Gespräch zu kommen.

Als Selbstständiger steuerliche Hilfe für deine Finanzen nutzen

Wenn du nicht selbst deine Einkommensteuererklärung oder sonstige Formulare über ELSTER einreichen möchtest, lohnt die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dieser übernimmt professionell alle steuerlichen Pflichten für dich und setzt sich mit dem Finanzamt auseinander, welche Anliegen auch immer zu klären sind. Außerdem gewinnst du die Sicherheit, deine Steuer rechnerisch und sachlich korrekt abzugeben und keinen Euro zu viel an die Finanzbehörden zu zahlen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.