Was gibt es über das Thema Steuererklärungen für die GbR zu wissen?

Die GbR ist eine Personengesellschaft, die aufgrund der einfachen Gründung recht beliebt ist. Bei den Steuererklärungen gibt es jedoch einige Besonderheiten. Vor allem die Gewinnaufteilung macht die Erklärungen kompliziert. Davon betroffen sind auch die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter der GbR. Doch welche Steuererklärungen müssen von einer GbR eingereicht werden und was ist die Gewinnaufteilung? In diesem Artikel bekommst du Antworten auf diese Fragen.

Welche Steuererklärungen hat eine GbR anzufertigen?

Eine Steuererklärung, die direkt von der Gesellschaft beim Finanzamt eingereicht werden muss, ist die Umsatzsteuer. Nur bei geringen Umsätzen ist es möglich, dass die Kleinunternehmer-Regelung zur Anwendung kommt. In diesem Fall wird nur einmal jährlich eine Auskunft über die Einkünfte und den Gewinn in Form einer leeren Umsatzsteuererklärung gefordert. Ansonsten reicht die GbR, je nach anfallender Umsatzsteuer, monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuererklärung ein.

Abhängig vom Gesellschaftszweck kommt zusätzlich noch die Gewerbesteuer in Betracht. Unter einer GbR kannst du faktisch alle Arten von selbstständiger Arbeit betreiben. Eine GbR kann eine freiberufliche Tätigkeit ausführen, zum Beispiel kann eine Anwaltskanzlei eine GbR sein. Auch karitative, religiöse oder ideelle Interessen können in einer GbR zusammengefasst sein. Darüber hinaus ist es auch möglich, einen Gewerbebetrieb oder ein landwirtschaftliches Unternehmen in dieser Gesellschaftsform zu betreiben. Hier wird in der Regel ein Gewerbeschein benötigt und auch eine Eintragung im Handelsregister ist eventuell Pflicht. Dann muss eine GbR auch eine Gewerbesteuererklärung anfertigen.

Außerdem gibt die Gesellschaft noch eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ab. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung, in der die Anteilsverhältnisse der Gesellschafter am Gewinn erläutert werden. Das entsprechende Formular ESt-1B gehört zur Einkommensteuererklärung. Wenn in deiner Gesellschaft eine Gewinnverteilung nach Sonderschlüsseln festgelegt ist, muss darüber hinaus die Anlage-FE-1 hinzugefügt werden. In diesem Formular wird detailliert erklärt, wie das Ergebnis der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt wird. Diese Formulare werden beim Betriebsfinanzamt der Gesellschaft eingereicht. Als Steuernummer trägst du die Steuernummer der GbR ein. Sofern der Jahresabschluss nicht in Form einer Bilanz, sondern als Einnahmen-Überschuss-Rechnung errechnet wird, gehört zur Steuererklärung der Gesellschaft auch die Anlage EÜR dazu. In dieser werden die Erträge und Ausgaben vermerkt sowie der Jahresüberschuss ermittelt.

Welche Steuererklärungen sind für die Gesellschafter einer GbR relevant?

Eine Besonderheit der GbR ist es, dass sie keine juristische Person ist. Hier unterscheidet sich die Gesellschaftsform von vielen anderen bekannten Rechtsformen, wie beispielsweise der GmbH. Aus diesem Grund ist die GbR selbst nicht Subjekt der Steuer. Gewinne, die deine GbR erzielt, werden deshalb nicht direkt in Form einer Körperschafts- oder Einkommensteuererklärung versteuert. Vielmehr werden die Jahresüberschüsse auf die Gesellschafter übertragen und dann über die jeweiligen persönlichen Einkommensteuererklärungen versteuert. Wenn du also Gesellschafter bist, dann musst du jährlich die Gewinne, die deine GbR erzielt hat, in deiner Steuererklärung angeben.

Die Berechnung der Einkünfte erfolgt über den Jahresabschluss. Je nach Größe und Gegenstand des Unternehmens wird der Gewinn einer GbR entweder per Bilanz oder über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Der so festgestellte Gewinn oder Verlust wird dann auf die Gesellschafter umgelegt. Aufgrund dieser Besonderheit bei den Steuererklärungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts kann es zu Problemen bei Einhaltungen von Abgabefristen kommen. Die Frist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen liegt bei privaten Personen in der Mitte des Jahres. Da für die vollständigen Angaben jedoch der Jahresabschluss der GbR vorliegen muss, kann es passieren, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann.

Du hast dann zwei Möglichkeiten. Zum einen kannst du frühzeitig bei deinem Finanzamt um eine Fristverlängerung für die Abgabe bitten. Mit dem Hinweis, dass du Einkünfte aus Beteiligungen an einer Gesellschaft hast und der Jahresabschluss noch nicht erstellt ist, wird eine Fristverlängerung problemlos gewährt. Alternativ beauftragst du einen Steuerberater mit der Erstellung von Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung. Dieser kümmert sich dann auch um die Wahrung der Fristen aller Erklärungen. Zum anderen ist es möglich, in der Anlage-G im entsprechenden Feld den Hinweis „von Amts wegen ergänzen“ zu hinterlassen. In diesem Fall übernimmt das Finanzamt automatisch die Angaben aus dem Formular der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, die von der Gesellschaft zusammen mit dem Jahresabschluss eingereicht wird.

Was ist die Gewinnaufteilung?

Mit der Gewinnaufteilung wird das Jahresergebnis der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Bei dieser Gewinnverteilung gibt es zwar eine gesetzliche Vorgabe, von dieser darf aber abgewichen werden. Der Grundsatz ist, dass der Gewinn der Gesellschaft zu gleichen Teilen auf alle Gesellschafter ausgeschüttet wird. Wenn eine GbR also vier Gesellschafter und einen Jahresüberschuss von 10.000 Euro hat, dann hat jeder Gesellschafter einen Anteil von 2.500 Euro. Wenn von dieser Regelung abgewichen werden soll, muss dieses schriftlich im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Oftmals greifen Gesellschaften auf eine Aufteilung nach dem jeweiligen Geschäftsanteil zurück. Wenn also ein Gesellschafter 15 Prozent an der GbR hält und der zweite 85 Prozent, wird auch der Jahresüberschuss in diesem Verhältnis verteilt. Darüber hinaus gibt der Gesetzgeber dir noch weitere Spielräume. Eine anteilige Berechnung der Partner nach dem jeweiligen Umsatz ist genauso möglich wie ein grundsätzlicher Gewinnverzicht eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter. Der in der Gewinnverteilung ermittelte Anteil am Gewinn muss dann von jedem Gesellschafter in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass die Gewinnermittlung nichts mit den tatsächlich ausgezahlten Beträgen zu tun hat. Der ermittelte Jahresüberschuss kann komplett entnommen werden, zum Teil oder auch ganz in der Gesellschaft verbleiben. Dennoch muss der gesamte Betrag, der von der GbR als Jahresüberschuss ausgewiesen wird, in die Einkommensteuerberechnung einfließen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der gesamte Gewinn der Gesellschaft versteuert wird.

Wie gebe ich Gewinne aus der GbR gegenüber dem Finanzamt an?

Für dich als Gesellschafter ist die Einkommensteuererklärung die vorgegebene Art, die Einkünfte aus der GbR zu versteuern. Diese Erklärung wird einmal jährlich bei deinem zuständigen Finanzamt eingereicht. Zu deiner persönlichen Steuererklärung fügst du dann das Formular für die Anlage-G hinzu. In dieser gibt es ein Feld für Einkünfte aus Beteiligung an einer Gesellschaft. In diesem Feld wird exakt der Wert eingetragen, der deinem ermittelten Gewinnanteil entspricht.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für dich aus der Gewinnfeststellung?

Die Gewinnfeststellung hat für dich sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein grundsätzlicher Nachteil ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Rechtsformen. Eine GmbH, die ähnliche Aufgaben wahrnimmt wie eine GbR und ebenfalls mehrere Gesellschafter haben kann, ist als eigenständige juristische Person selbst steuerpflichtig. Somit wird der Gewinn nicht über deine Einkommensteuererklärung versteuert, sondern über die Steuererklärung der GmbH. In diesem Fall ist eine GmbH körperschaftsteuerpflichtig. Der Körperschaftssteuersatz liegt, Stand 2018, bei 15 Prozent. Der Steuersatz ist also in vielen Fällen niedriger als dein Einkommensteuersatz.

Ein Vorteil ergibt sich jedoch, wenn du nebenberuflich an einer GbR beteiligt bist. Sollte die Gesellschaft ein negatives Jahresergebnis erwirtschaftet haben, also einen Verlust ausweisen, wird auch dieser über die Gewinnfeststellung auf die Gesellschafter verteilt. Durch diesen Verlust verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn du beispielsweise darüber hinaus noch in einem Arbeitsverhältnis angestellt bist, wirst du wahrscheinlich eine Einkommensteuererstattung erhalten.

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