Welche Versicherungen bei der Steuererklärung angeben – und wie?

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige zahlen über das Jahr hinweg Hunderte von Euro für die Absicherung ihres Lebens oder ihrer Berufstätigkeit. Die Anrechnung möglichst vieler dieser Versicherungen als Sonderausgabe ist gewünscht, um die Steuerlast zu reduzieren. Tatsächlich sieht der Staat eine Anrechnung von diversen Versicherungsverträgen bis zu festen Obergrenzen vor. Allerdings herrscht bei vielen Bürgern die Unsicherheit, welche Verträge genau bei der Steuererklärung steuermindernd angegeben werden können. Vergewissere dich hier!

Versicherungen steuerlich absetzen und als Selbstständiger Geld sparen

Fast immer lassen sich Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, wenn sie Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit nehmen. Das Spektrum reicht von der Kfz-Versicherung bis zur Altersvorsorge und sollte gerade von Selbstständigen und Freiberuflern in Ruhe überprüft werden. Hierbei kann eine Rolle spielen, ob der Abschluss der Versicherung in Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht, oder mit dir als Privatperson verbunden ist.

Für Selbstständige und Freiberufler ist es besonders wichtig, durch die Anrechnung von Versicherungen bei der Steuererklärung Geld zu sparen. Oft müssen sie die Kosten ihrer sozialen Absicherung ohne fremde Hilfe tragen. Sie tragen die Beiträge für die private Rentenversicherung oder private Krankenversicherung alleine – inklusive Arbeitgeberanteil. Durch die Anrechnung bei der Steuer kann man den Beitrag jeder einzelnen Versicherung ganz oder teilweise absetzen. Dies erfolgt nicht im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, vielmehr sind die privaten Versicherungen mit ihrem jeweiligen Beitrag gesondert aufzuführen.

Was alles als Sonderausgabe akzeptiert und angerechnet wird

Die steuerlich anrechenbaren Versicherungen werden als Sonderausgaben bezeichnet. Hierunter fallen diverse Versicherungsarten mit denen sich der Versicherte selbst bzw. seine berufliche Tätigkeit absichert. Nicht in diesem Bereich fallen einfache Sachversicherungen, beispielsweise die Hausratversicherung. Ausnahmen können sich durch die berufliche Tätigkeit ergeben, beispielsweise für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer hauptsächlichen Nutzung des Fahrzeugs für die berufliche Tätigkeit neben der privaten Nutzung. Neben der reinen Anrechnung absetzbarer Versicherungen als Sonderausgabe kommt es vor allem auf die Höhe des Beitrags an. Hier gibt es einzeln und in der Summe Grenzen, bis zu der die Ausgaben mindernd bei der Steuer berücksichtigt werden.

Die Altersvorsorgeaufwendung von Selbstständigen richtig absetzen

Eine der wichtigsten Formen bei der Steuerbeiträge abzusetzen sind, sind Aufwendungen für deinen Lebensabend. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Einzahlungen in berufliche Versorgungswerke, z. B. Alterskassen
  • privat geförderte Aufwendungen, z. B. für die Rürup-Rente

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du als Selbstständiger oder Freiberufler freiwilliges Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung werden und hier deine Beiträge zahlen. Manche Selbstständige sind sogar verpflichtend Mitglied, beispielsweise Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. In allen Fällen können die Vorsorgeaufwendungen aktuell (Stand: 2018) durch Ledige bis zum Maximalbetrag von 23.712 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Bist du verheiratet, steigt der Betrag auf das Doppelte.

Riester- und Rürup-Verträge als Zusatzaufwendung berücksichtigen

Wenn du einen Vertrag über eine Rürup-Rente (Basisrente) abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge aktuell mit knapp 90 Prozent anrechnen lassen. Dieser Anteil wächst im Laufe der nächsten Jahre, im Jahr 2025 kommt es zu einer vollen Anrechnung dieser Beiträge. Leider sinkt im Laufe der Jahre die Steuerbefreiung für die Auszahlung der Rentenbeiträge aus einem Rürup-Vertrag.

In ähnlicher Weise sollte ein Blick auf Riester-Verträge geworfen werden, auch wenn diese weniger auf Selbstständige und Freiberufler abzielen. Die staatliche Förderung für eine Riester-Rente muss nicht durch pauschale Fördergelder für den zu zahlenden Beitrag beansprucht werden. Du kannst genauso, wie bei einer Basis-Rente, auf eine steuerliche Begünstigung vertrauen, was für Selbstständige und Freiberufler meist sinnvoller ist. Beiträge und staatliche Zulage können aktuell maximal mit 2.100 Euro steuerlich begünstigend angerechnet werden.

Den Beitrag sonstiger Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen

Neben der gesundheitlichen Absicherung gibt es viele weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, die ein privates Risiko absichern und bei der Steuer eine Rolle spielen. Andere Versicherungen, deren Beitrag als Sonderausgabe bei der Steuer infrage kommen, sind beispielsweise:

Der Rahmen für diese weiteren Versicherungen, der bei der Steuererklärung genutzt werden kann, ist vergleichsweise gering. Für Selbstständige liegt er aktuell bei 2.800 Euro jährlich. Dieser Rahmen wird meist schon durch die private Kranken- und Pflegeversicherung voll ausgeschöpft – erst recht, wenn die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht und sich der Beitrag an der Einkommenshöhe orientiert. Dennoch sollten es Selbstständige und Freiberufler nicht versäumen, den Betrag für Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe zu nutzen.

Spezielle berufliche Policen richtig bei der Steuer geltend machen

Neben den genannten Versicherungen lassen sich einzelne Verträge als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Als Werbungskosten werden dabei Versicherungsbeiträge für Policen mit einem beruflichen Bezug bezeichnet. Zu den wichtigsten Tarifen dieser Art gehören:

Da es sich um Werbungskosten und nicht um Sonderausgaben handelt, gibt es keine Obergrenze in der Anrechnung der Beiträge. Als Werbungskosten darfst du jedoch nur die Policen eintragen, die der Absicherung eines beruflichen Risikos dienen.

Versicherungen richtig in den Steuer-Formularen eintragen

Bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) gibt es ein gesondertes Formular für den Vorsorgeaufwand, in dem die meisten Versicherungen eingetragen werden: der sogenannte Anlage-Vorsorgeaufwand. Wenn du zusätzlich Werbungskosten vom Rechtsschutz bis zur Dienst-Haftpflichtversicherung geltend machen möchtest, benötigst du das Zusatzformular N. Speziell für die Förderung und Anrechnung deiner Riester-Beiträge gibt es das Formular AV.

Im Zweifelsfall vom Steuerberater helfen lassen

Gerade in ihren ersten Jahren wissen Selbstständige und Freiberufler oft nicht, was sie bei der Steuererklärung absetzen können. Falls auch du unsicher bist, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dieser zeigt dir nicht nur auf, wie du bei der steuerlichen Anrechnung deiner Versicherungsverträge richtig vorgehst, sondern hilft dir zusätzlich beim korrekten Ausfüllen der gesamten Steuererklärung. Natürlich kostet dieser Service etwas Geld. Verglichen mit der erzielten Steuerersparnis und der korrekten Anrechnung deiner Versicherungsbeiträge, kann es sich dennoch lohnen. Lass dir so von einem echten Profi aufzeigen, in welcher Höhe die Anrechnung von Beiträgen möglich wird.

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