Wie funktioniert die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Für Selbstständige und Freiberufler ist ein guter Versicherungsschutz wichtig. Für die meisten fehlt eine Absicherung im gesetzlichen Sozialversicherungssystem, sodass sie eine private Renten- und Krankenversicherung abschließen müssen. Geht es um das Risiko Arbeitslosigkeit, sieht dies anders aus. Während für Angestellte eine Versicherungspflicht besteht und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anteile des Beitrags zahlen, kannst du dich als Selbstständiger freiwillig im gesetzlichen System absichern.

Alle Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllt?

In den meisten freien Berufsgruppen kannst du in den ersten drei Monaten nach dem Start deines selbstständigen Jobs einen Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Allerdings musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist in den letzten 24 Monaten wenigstens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder durch den Erhalt von staatlichen, versicherungspflichtigen Leistungen.
  • Du hast direkt vor Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld oder andere Ersatzleistungen gemäß Sozialgesetzbuch-III (SGB-III) bezogen.

In den meisten Fällen ist die erste Bedingung erfüllt, da Selbstständige vorher häufig in einem Angestelltenverhältnis waren. Meist entscheiden sich Freelancer erst später zum Schritt in die Selbstständigkeit. Bei Arbeitslosen schafft die Regelung den Anreiz, zur beruflichen Eingliederung als Freiberufler zu arbeiten und weiterhin vom gesetzlichen Arbeitslosengeld zu profitieren.

In diesen Fällen ist der Antrag auf Arbeitslosengeld nicht möglich

Neben den beiden oben genannten Regelungen ist es nicht bei jeder selbstständigen Tätigkeit möglich, einen Antrag auf freiwillige Absicherung zu stellen. Einzelne Personen- und Berufsgruppen sind ausgeschlossen, beispielsweise:

  • bei anderweitiger Versicherungspflicht als Arbeitnehmer
  • in der Wehrpflicht
  • während Erziehungszeiten
  • als Richter, Soldat oder im Beamtenstatus

Ist durch eine solche Beschäftigung eine freiwillige Absicherung nicht möglich, kann der Freiberufler über eine private Arbeitslosenversicherung nachdenken. Viele Versicherer kennen die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern bestens und unterbreiten dir für diesen Bereich ein lohnenswertes Angebot.

Der Beitragssatz für deine private Arbeitslosenversicherung

Wie bei angestellten Beschäftigten liegt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung aktuell bei 3 Prozent des Einkommens aus deiner Arbeit. Auf Basis eines monatlichen Durchschnittseinkommens von 3.045 Euro (West-Deutschland) liegt der durchschnittliche Beitrag bei gut 90 Euro. Das Geld müssen Selbstständige und Freelancer direkt an die Bundesagentur für Arbeit abführen. Da anders als bei Angestellten kein direkter Arbeitgeber vorhanden ist, musst du den gesamten Beitrag entrichten.

Für Gründer gibt es eine Ausnahme, um ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Im ersten Kalenderjahr nach der Gründung zahlen diese Selbstständigen lediglich die Hälfte des Beitrags, also 1,5 Prozent. Bitte beachte: Der oben berechnete, durchschnittliche Monatsbeitrag von 90 Euro ist als Beispiel zu verstehen. Wie in anderen Sparten der Sozialversicherung wird dein individueller Beitrag zur Arbeitslosenversicherung anhand des Einkommens aus deiner selbstständigen Arbeit ermittelt.

Bezugsdauer, Höhe und weitere Informationen

Die Höhe der Arbeitslosenleistung und die Bezugsdauer werden individuell berechnet. Wie lange dir der Staat Arbeitslosengeld auszahlt, hängt vor allem von der Rahmenfrist ab. Für den längstmöglichen Bezug solltest du dauerhaft über die letzten zwei Kalenderjahre hinweg freiwillig Beiträge eingezahlt haben.

Die Höhe der Auszahlung hängt primär von einem fiktiven Arbeitseinkommen ab, in das deine bisherigen Einnahmen als Selbstständiger oder Freiberufler einspielen. Genauso wird berücksichtigt, wie groß die Kooperationsbereitschaft der Arbeitslosen ist, schnell in eine neue Anstellung übergehen zu wollen. Auch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung spielen in deinen Anspruch aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ein.

Was ist der Restanspruch für Selbstständige?

Nach §147 SGB-III kannst du als Selbstständiger oder Freiberufler einen sogenannten Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass du zuvor schon sozialversicherungspflichtig angestellt warst und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Hast du bereits Leistungen aus dem Versicherungsschutz bezogen und liegt dieser Erstanspruch noch keine vier Jahre zurück, kannst du ihn als zusätzlichen Anspruch bei deinem aktuellen Bezug von Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Die frühere Absicherung und der aktuelle Anspruch aus der frei gewählten Absicherung gelten gemeinsam und ermöglichen einen höheren Gesamtanspruch. Ein Blick ins Gesetz lohnt, um dieses mit den eigenen Umständen abzugleichen und nicht auf wichtiges Geld während deiner Arbeitslosigkeit zu verzichten.

Individuell kalkulieren und den Versicherungsschutz gezielt abschließen

Um deine freiberufliche Arbeit richtig abzusichern und auch in schwierigen Phasen starke Leistungen zu erhalten, solltest du beim Einstieg in die Selbstständigkeit einige Variablen gegeneinander abwägen. Gerade für Gründer kann es am Anfang auf jeden Euro ankommen, sodass sie zusätzliche Ausgaben lieber vermeiden. Die Antragsfrist für eine private Arbeitslosenversicherung ist mit drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit jedoch kurz bemessen. Das macht eine frühzeitige Entscheidung notwendig. Wie bei anderen Versicherungen lohnt es sich, wenn du dich fundiert zu deiner passenden Arbeitslosenversicherung beraten lässt. Die Bundesagentur hilft hierbei genauso weiter wie private Versicherer, die dir Vor- und Nachteile für eine freiwillige Weiterversicherung aufzeigen.

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