Alles Wissenswerte zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosigkeit kann jeden Erwerbstätigen in Deutschland treffen. Freiberufler und Selbstständige machen hier keine Ausnahme, die allerdings keinen Anspruch auf Leistungen aus dem gesetzlichen System haben. Dies lässt sich ändern, wenn du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließt und monatlich Beiträge an den gesetzlichen Versorgungsträger zahlst. Um dies zu nutzen, sind einige Voraussetzungen vom Antrag bis zum Bezug deiner Leistungen zu beachten.

Weshalb überhaupt über eine Arbeitslosenversicherung nachdenken?

Keine Anstellung mehr zu haben und über Monate Arbeitslosengeld zu erhalten, wird von Millionen Angestellten ungern als Risiko wahrgenommen. Selbstständige und Freiberufler denken noch seltener über dieses Risiko nach, wenn sie von ihrer Geschäftsidee und Arbeit überzeugt sind. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg kann es dennoch passieren, dass du deiner freien Tätigkeit nicht mehr nachgehen kannst oder dein Unternehmen keinen Erfolg hat. In dieser Situation wirst du entweder auf deine eigenen Rücklagen oder auf staatliche Leistungen angewiesen sein, wobei letztere nicht automatisch für Selbstständige und Freiberufler gezahlt werden. Hierfür muss eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegeben sein.

Vorraussetzungen und Antragsstellung

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme ins gesetzliche System?

Für die Aufnahme in das gesetzliche System musst du dich spätestens drei Monate nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit entscheiden. Hierbei gibt es zwei Grundvoraussetzungen, wenigstens eine muss in deinem Fall für die Aufnahme gegeben sein:

Entweder warst du über die letzten 24 Monate hinweg mindestens zwölf Monate im gesetzlichen System pflichtversichert. Dies gilt vor allem, wenn du klassischer Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis warst. Auch Erziehungszeiten und ähnliche Bezüge werden für die Frist von mindestens zwölf Monaten angerechnet.

Alternativ musst du vor dem Gang in die Selbstständigkeit Leistungen gemäß SGB-III bezogen haben. Dies ist beispielsweise mit ALG-I oder dem Arbeitslosengeld-II gegeben. Wie lange du diese Ersatzleistungen bezogen hast, spielt für die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosensicherung keine Rolle.

Wie genau läuft die Antragsstellung ab?

Deinen Antrag auf freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung stellst du an deinem Wohnort, unabhängig vom Standort deines Unternehmens. Die genannte Drei-Monats-Frist muss eingehalten werden, außerdem musst du einen Nachweis über deinen Gang in die Selbstständigkeit erbringen. Dies kann beispielsweise über die notarielle Betätigung deines Eintrags in das Gewerberegister oder Handelsregister erfolgen. Wichtig ist außerdem der Umgang deiner Tätigkeit: Eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden muss erfüllt sein, damit die Versicherung über das gesetzliche System möglich wird.

Welche Beiträge Freiwillige für ihre Arbeitslosenversicherung zahlen

Die Beitragshöhe ist pauschal festgelegt und hängt nicht von deinem Einkommen ab, was du als Selbstständiger oder Freiberufler erzielst. Alte Bundesländer und neue Bundesländer weichen in der Beitragshöhe voneinander ab, in beiden Fällen solltest du einen höheren zweistelligen Eurobetrag einrechnen. Damit Existenzgründer nicht von Beginn an unter der Höhe der Beitragslast leiden, gibt es eine Sonderregelung. In den ersten beiden Jahren als Existenzgründer musst du lediglich die Hälfte der regulären Beitragshöhe zahlen.

Höhe und Bezugsdauer für dein Arbeitslosengeld

Es gibt keine pauschalen Festlegungen, wie lange die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld auszahlt und in welcher Höhe dies erfolgt. Verschiedene Faktoren spielen ein, wobei dein bisheriges Einkommen im Vergleich zu anderen Sozialleistungen eine geringere Rolle spielt. Dieses sogenannte fiktive Arbeitsentgelt wird ermittelt, sobald du dich arbeitslos meldest. Bei höheren Einnahmen als Selbstständiger oder Freiberufler darfst du deshalb trotzdem mit einem höheren Leistungsbezug rechnen.

Wichtig für die Arbeitsagentur ist jedoch, wie motiviert du bist aus deinem Zustand herauszukommen und wieder eine Arbeit anzunehmen. Wer dauerhaft arbeitslos bleiben möchte und jede zumutbare Beschäftigung ablehnt, kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Natürlich muss auch der Arbeitsmarkt eine zumutbare Anstellung hergeben, die deiner Qualifikation entspricht. Wichtig ist, dass du mit deiner örtlichen Arbeitsagentur im Gespräch bleibst und deine jeweilige Situation genau darstellst.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung versus private Absicherung

Wie dargestellt, gibt es keine Versicherungspflicht und du musst deine Beiträge nicht ins gesetzliche System einzahlen. Dennoch ist es sinnvoll, sich als Selbstständiger oder Freiberufler mit dem Risiko auseinanderzusetzen, mit der selbstständigen Tätigkeit keinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine freiwillige Versicherung ist die Alternativ und wird von einer Reihe von Versicherungen in Deutschland angeboten.

Für diese Form der Arbeitslosenversicherung stellst du ganz regulär deinen Antrag und zahlst monatliche Beiträge. Hierbei gilt es, einen attraktiven Anspruch über einen möglichst langen Zeitraum zu gewinnen und hohe Beiträge zu vermeiden. Wie sich der Beitrag optimieren lässt und bei welchen Gesellschaften ein attraktives Versicherungspaket für Selbstständige wartet, lässt sich am einfachsten durch unabhängige Beratung für Gründer oder junge Unternehmer herausfinden.

Ist eine Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung möglich?

In der Praxis wird selten hiervon Gebrauch gemacht, allerdings können Freiwillige ihre Arbeitslosenversicherung auch kündigen. Hierfür musst du wenigstens fünf Jahre Beiträge in das System eingezahlt haben, hiernach gilt die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Sofern du in ein Versicherungspflichtverhältnis eintrittst, beispielsweise durch Wiederaufnahme einer angestellten Tätigkeit, bist du ohnehin wieder fester Teil des Systems.

Unter anderen Umständen kannst du auch aus der bereits bestehenden Pflicht herausfallen und darfst zukünftig kein Arbeitslosengeld vom Staat mehr erwarten. Dies gilt vor allem, wenn sich deine selbstständige Tätigkeit auf einen Umfang von weniger als 15 Stunden in der Woche reduziert. Du hast allerdings immer die Option, über eine freiwillige Weiterversicherung nachzudenken. Durch die pauschalen Beiträge der gesetzlichen Versicherung ändert sich nichts und du profitierst weiter von diesem sinnvollen Schutz.

Nicht nur zum Thema Arbeitslosigkeit kompetent beraten lassen

Ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung für dich die beste Wahl ist oder eine private Absicherung sinnvoller ist, solltest du in Ruhe überdenken. Hierbei sollte deine Einschätzung des Risikos einspielen, unter welchen Umständen du mit deiner Branche und deinem bisherigen Berufserfolg arbeitslos werden kannst. Auch deine finanziellen Möglichkeiten für eine anderweitige Absicherung sollten bei Wahl der privaten oder freiwilligen Arbeitslosenversicherung einspielen. Nutze bei der Entscheidung das Fachwissen eines Gründungscoaches oder gesetzlicher Stellen, um die individuell beste Entscheidung zu treffen.

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