Was ist das Handelsregister und wofür gibt es dieses?

Das Handelsregister in ein zentrales Verzeichnis für Unternehmen. Es wird vom lokalen Amtsgericht einer Region geführt und gibt Auskunft über die Unternehmen, die dort tätig sind. Es liefert wichtigte Daten einer Firma und sorgt so für Transparenz im Geschäftsalltag. Für Selbstständige, Kaufleute und Kapitalgesellschaften ist ein Handelsreigstereintrag Pflicht.

Die Geschichte des Handelsregisters

Das Handelsregister wurde erstmals 1820 in Berlin eingeführt. Damals führte die Berliner Kaufmannschaft das Register noch selbst. Erst ab dem 24. Juni 1861 ging die Zuständigkeit an den Bund über. Dieser übertrug die Aufgabe den jeweils zuständigen Registergerichten. Lange Zeit änderte sich nicht viel an der Art des Registers. Neueintragungen wurden bis zum 31. Dezember 2008 durch Veröffentlichung in Zeitungen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine EU-Reform änderte sich das Format des Handelsregisters ab diesem Zeitpunkt. Seitdem wird das Register rein elektronisch geführt. Informationen über Unternehmen können nun auch über das Internet abgerufen werden. Das Handelsregister ist darüber hinaus beim jeweiligen Registergericht einsehbar. In der Regel handelt es sich dabei um das Amtsgericht, das für deinen Bezirk zuständig ist.

Warum gibt es das Handelsregister?

Das Register hat gleich mehrere Aufgaben.

  • Zum einen soll es für Transparenz und Vertrauen im Geschäftsalltag sorgen. Du kannst dir damit Informationen über Unternehmen einholen, beispielsweise, wenn du planst, ein größeres Geschäft mit einem anderen Unternehmen abzuschließen. Das Handelsregister gibt dir Auskunft darüber, wie hoch die Haftungssumme ist oder ob die Firma eventuell bereits Insolvenz angemeldet hat.
  • Zum anderen fungiert das Register auch als Namensschutz. Ist bei deinem Registergericht bereits eine Firma unter einem bestimmten Namen registriert, kannst du diesen Firmennamen nicht mehr verwenden.

Was bedeuten HRA und HRB?

Jedes Handelsregister besitzt zwei Abteilungen. Diese sind das HRA und das HRB. Der Unterschied zwischen den beiden besteht in der Rechtsform der gelisteten Unternehmen. Im Handelsregister A werden nur Einzelunternehmer, Personengesellschaften wie eine GbR oder eine OHG sowie wirtschaftliche Vereine eingetragen. Das Handelsregister B hingegen ist reserviert für Kapitalgesellschaften. Du findest hier Informationen über GmbHs, AGs oder KGaAs.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, legt fest, dass alle Gewerbebetriebe sich eintragen lassen müssen.

  • Führst du eine GmbH oder bist Teil einer OHG, dann musst du eine Eintragung zwingend vornehmen lassen. Gleiches gilt für eine AG.
  • Auch gewerbetreibende Kaufleute sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Für alle diese Unternehmensformen gilt, dass die Pflicht sofort mit der Gründung eintritt. Wenn du als Einzelunternehmen tätig bist und dich im Register einträgst, wirst du automatisch zu einem Kaufmann.

Bei Einzelunternehmen oder einer GbR ist die Gesetzeslage anders:

Wer muss sich nicht ins Handelsregister eintragen?

  • Freiberufler*innen, zu denen zum Beispiel Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte gehören.
  • Auch Kleingewerbetreibende sind von der Pflicht der Eintragung befreit. Das Gesetz definiert Kleingewerbe folgendermaßen: „Unternehmen [, das] nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“

In vielen Fällen kannst du wählen , ob du einen Handelsregistereintrag vornehmen willst oder nicht. Land- und Forstwirte zum Beispiel sind generell von der Pflicht zur Eintragung befreit. Sie können jedoch freiwillig einen Antrag stellen und gelten dann vor dem Gesetz als Kaufleute. Gleiches gilt für Freiberufler*innen sowie alle Kleingewerbetreibenden. Ihnen steht es frei, sich eintragen zu lassen, wenn sie als Kaufmann/Kauffrau geführt werden und sich im Geschäftsalltag auf das HGB berufen möchten.

Welche Daten stehen im Handelsregister?

Im Register werden verschiedene Daten hinterlegt, die Auskunft über Unternehmer*innen und die Firma geben. Zu den Angaben, die auf jeden Fall gemacht werden müssen, gehören Sitz und Anschrift, Name der Firma sowie die Rechtsform des Unternehmens. Viele weitere Informationen sind nur verpflichtend, wenn sie für das jeweilige Unternehmen zutreffend sind. Zu diesen Daten zählen beispielsweise der Name der Geschäftsführer*innen, das Stammkapital oder die Adressen von Zweigstellen.

Das steht im Handelsregistereintrag:

  • Name der Firma
  • Unternehmensform
  • Hauptsitz und Anschrift
  • Anschrift aller Zweigniederlassungen
  • Grund- und Stammkapital
  • Unternehmensgegenstand
  • Inhaber und, wenn zutreffend, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsführer, Vorstand sowie Prokuristen
  • Kommanditisten und Mitglieder des Unternehmens
  • Informationen über etwaige Insolvenzverfahren, Auflösung oder Umwandlung

Wie frage ich Daten aus dem Handelsregister ab?

Das Register ist öffentlich und kann auf zwei Arten eingesehen werden.

  • Beim jeweiligen Handelsgericht vor Ort. Dort findest du jedoch nur die Daten von ansässigen Unternehmen vor.
  • Zum anderen sind alle Register im Internet auffindbar – zum Beispiel über das Gemeinsame Registerportal der Länder.

Mehr Infos findest du in unserem Artikel Handelsregister einsehen.

Gibt es Handelsregister im europäischen Ausland?

Wenn du Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen innerhalb der EU oder in Europa pflegst, kann es sein, dass du nach Daten über diese Firmen suchst. Innerhalb der EU gibt es ähnliche Strukturen wie in Deutschland. In Österreich beispielsweise heißt das Register Firmenbuch. Das Äquivalent in Frankreich nennt sich „Registre du commerce et des sociétés“. Wie in Deutschland sind auch die Register aller EU-Länder im Internet abrufbar. Du kannst also problemlos Daten zu Firmen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben, kostenfrei und schnell abrufen. Auch europäische Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind, besitzen ähnliche Strukturen. In der Schweiz beispielsweise heißt das zentrale Firmenverzeichnis ebenfalls Handelsregister. Der Firmenindex nennt sich Zefix und lässt sich über das Internet abrufen. Norwegen besitzt das „Brønnøysundregistrene“. Auch hier kannst du bestimmte Daten, wie den Firmennamen und den Sitz, kostenfrei über das Internet abrufen. Einige Daten können jedoch nur per Post verschickt werden oder werden gegen Gebühr offengelegt.

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