Stammkapital einfach online einzahlen

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Was ist das Stammkapital?

Das Stammkapital einer GmbH oder UG dient als Sicherheit gegenüber Gläubiger*innen. Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das Mindestkapital einer GmbH ist per Gesetz 25.000 Euro. Eine Gründung mit weniger Stammkapital ist nur als UG (haftungsbeschränkt) möglich – für die UG reicht theoretisch ein Stammkapital von 1 Euro. Damit eine GmbH oder UG ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss ein Teil des Stammkapitals nachgewiesen werden.

Wie viel Stammkapital muss bei der Gründung eingebracht werden?

Bei der GmbH-Gründung muss am Gründungstag die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt oder als Sacheinlage eingebracht worden sein, z.B. 12.500 Euro bei 25.000 Stammkapital.

Außerdem müssen alle Gesellschafter*innen mindestens 25% ihrer Bareinlagen eingezahlt haben. Sacheinlagen müssen dagegen sofort in voller Höhe eingebracht werden.

Solange Stammeinlagen nicht vollständig eingebracht sind, haften die Gesellschafter*innen bis zu deren Höhe mit ihrem Privatvermögen.

Bei der Gründung einer UG muss anders als bei der GmbH das Stammkapital komplett und in bar eingezahlt werden.

Bargründung oder Sachgründung?

Bei der Bargründung werden die für die Gründung benötigten Stammeinlagen in bar auf ein Konto eingezahlt. Dazu muss zunächst ein Geschäftskonto für die GmbH oder UG eröffnet werden. In der Regel werden die Einlagen per Überweisung eingezahlt. Mit einem Kontoauszug weist du gegenüber dem Notariat nach, dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Damit ist der Weg frei für die Eintragung der GmbH oder UG ins Handelsregister.

Vorteile der Bargründung:

  • Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll möglich
  • Online-Gründung möglich
  • Kosten- und zeitsparend

Nachteile der Bargründung:

  • Das Stammkapital muss in bar verfügbar sein 

Statt als Bareinlage kann das Stammkapital bei der GmbH auch ganz oder teilweise als Sacheinlage geleistet werden. Bei einer UG ist das nicht möglich. Sacheinlagen sind zum Beispiel:

  • Immobilien
  • Waren- & Lagerbestände
  • Maschinen
  • Forderungen
  • Patente & Lizenzen

Die Sachgründung wird meist gewählt, wenn nicht genügend Kapital in bar verfügbar ist, sie ist aber mit mehr Aufwand und Kosten verbunden. Sacheinlagen müssen in einem separaten, schriftlichen Sachgründungsbericht aufgeführt werden, der von den Gesellschafter*innen unterschrieben wird. Der Wert der Sacheinlagen muss nachgewiesen werden, zum Beispiel anhand von Rechnungen, Kaufverträgen oder Gutachten. Erstellt dein*e Notar*in den Sachgründungsbericht oder berät dich dabei, musst du mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Vorteil der Sachgründung:

  • Stammkapital muss nicht in bar verfügbar sein

Nachteile der Sachgründung:

  • Vereinfachtes Musterprotokoll kann nicht genutzt werden – erhöhter Aufwand durch Gesellschaftsvertrag
  • Zusätzlicher Aufwand und Kosten für Sachgründungsbericht
  • Privates Haftungsrisiko, falls der Wert der Sachen falsch angegeben wurde

Was ist bei der Stammkapital-Einzahlung zu beachten?

Die Überweisung muss deutlich als Stammkapital-Einzahlung erkenntlich sein. Der Verwendungszweck sollte daher Stammkapital + Vorname + Nachname lauten.

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