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Was ist das Stammkapital?
Das Stammkapital einer GmbH oder UG dient als Sicherheit gegenüber Gläubiger*innen. Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Das Mindestkapital einer GmbH ist per Gesetz 25.000 €. Eine Gründung mit weniger Stammkapital ist nur als UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Eine UG kann bereits ab 1 € gegründet werden, muss jedoch jährlich 25 % ihres Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind.
Damit eine GmbH oder UG ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss ein Teil des Stammkapitals nachgewiesen werden.

Wie viel Stammkapital muss bei der Gründung eingebracht werden?
Für die GmbH-Gründung reicht am ersten Tag die Hälfte des Stammkapitals aus. Bei 25.000 € sind das 12.500 €. Der Rest wird als ausstehende Einlage vermerkt – die Gründung kann dennoch stattfinden.
Außerdem müssen die Gesellschafter*innen zum Gründungstag mindestens 25% ihrer Bareinlagen eingebracht haben, Sacheinlagen dagegen in voller Höhe.
Achtung: Wird zum Gründungstag nicht das komplette Stammkapital eingebracht, muss das restliche Stammkapital nachträglich eingebracht werden. Bis das geschehen ist, haften die GmbH-Gesellschafter*innen mit ihrem Privatvermögen.
Bei der Gründung einer UG wird anders als bei der GmbH das Stammkapital komplett und in bar eingezahlt.

Die Bargründung
Bei der Bargründung werden die für die Gründung benötigten Stammeinlagen in bar auf ein Konto eingezahlt. Dazu muss zunächst ein Geschäftskonto für die GmbH oder UG eröffnet werden.
In der Regel werden die Einlagen per Überweisung eingezahlt. Mit einem Kontoauszug wird gegenüber dem Notariat nachgewiesen, dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Damit ist der Weg frei für die Eintragung der GmbH oder UG ins Handelsregister.
Bargründung: Vorteile und Nachteile
| Vorteile der Bargründung: | Nachteile der Bargründung: |
|---|---|
| Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll möglich | Das Stammkapital muss in bar verfügbar sein |
| Online-Gründung möglich | |
| Kosten- und zeitsparend |

Die Sachgründung
Statt als Bareinlage kann das Stammkapital bei der GmbH auch ganz oder teilweise als Sacheinlage geleistet werden. Bei einer UG ist das nicht möglich. Sacheinlagen sind zum Beispiel:
- Immobilien
- Waren- & Lagerbestände
- Maschinen
- Forderungen
- Patente & Lizenzen
Die Sachgründung wird meist gewählt, wenn nicht genügend Kapital in bar verfügbar ist, sie ist aber mit mehr Aufwand und Kosten verbunden. Sacheinlagen müssen in einem separaten, schriftlichen Sachgründungsbericht aufgeführt werden, der von den Gesellschafter*innen unterschrieben wird. Der Wert der Sacheinlagen muss nachgewiesen werden, zum Beispiel anhand von Rechnungen, Kaufverträgen oder Gutachten.
Sachgründung: Vorteile und Nachteile
| Vorteil der Sachgründung: | Nachteile der Sachgründung: |
|---|---|
| Stammkapital muss nicht in bar verfügbar sein | Vereinfachtes Musterprotokoll kann nicht genutzt werden – erhöhter Aufwand durch Gesellschaftsvertrag |
| Zusätzlicher Aufwand und Kosten für Sachgründungsbericht | |
| Privates Haftungsrisiko, falls der Wert der Sachen falsch angegeben wurde |

Was ist bei der Stammkapital-Einzahlung zu beachten?
Die Überweisung muss deutlich als Stammkapital-Einzahlung erkenntlich sein. Der Verwendungszweck sollte daher Stammkapital + Vorname + Nachname lauten.
Häufig gestelltee Fragen zur Stammkapital-Einzahlung
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab 1 € gegründet werden, muss jedoch jährlich 25 % des Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind.
Bei der GmbH reicht am ersten Tag die Hälfte des Stammkapitals. Das sind bei 25.000 € also 12.500 €. Mindestens 25 % der Bareinlagen müssen zum Gründungstag eingebracht sein, Sacheinlagen in voller Höhe. Bei der UG wird das Stammkapital komplett und in bar eingezahlt.
Der Nachweis erfolgt über einen Kontoauszug, der dem Notariat vorgelegt wird. Die Überweisung muss klar als Stammkapital-Einzahlung erkennbar sein.
Der Verwendungszweck sollte „Stammkapital + Vorname + Nachname” lauten.
Ja. Mit einem online eröffneten Gründerkonto lässt sich das Stammkapital direkt per Überweisung einzahlen – ganz ohne Banktermin. Anschließend steht der Kontoauszug für den Handelsregistereintrag online zur Verfügung.
Bei der Bargründung wird das Stammkapital in Geld eingezahlt. Bei der Sachgründung werden stattdessen Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen oder Patente eingebracht.
Die Sachgründung ist lediglich bei der GmbH und nicht bei der UG möglich. Zudem entsteht ein zusätzlicher Aufwand, da ein Sachgründungsbericht zu erstellen ist.
Das Gründerkonto von Holvi lässt sich online ohne Banktermin eröffnen. Nach Erhalt der IBAN kann das Stammkapital per Überweisung eingezahlt und der Kontoauszug für Notariat und Handelsregister heruntergeladen werden.
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Gründer der Fideus GmbH, Steuerberatung für Holdinggesellschaften






