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„Als Gründer mit einer Holding brauchte ich ein Geschäftskonto, das sich genau an meine Arbeitsweise anpasst. Holvi war die offensichtliche Wahl: schnelle Einrichtung, kostenloses Geschäftskonto, vollständig digital und auch für Gründer entwickelt. Die Anbindung an Fideus für die automatisierte Buchhaltung und Jahresabschlüsse war das i-Tüpfelchen. Kein Hinterherlaufen mehr hinter meinem Steuerberater. Kein Chaos mehr zum Jahresende. Es läuft einfach.“
Kai Klapal, Gründer von Fideus GmbH, Steuerberatung für Holdinggesellschaften

Was ist das Stammkapital?
Das Stammkapital einer GmbH oder UG dient als Sicherheit gegenüber Gläubiger*innen. Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Das Mindestkapital einer GmbH ist per Gesetz 25.000 €. Eine Gründung mit weniger Stammkapital ist nur als UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Eine UG kann bereits ab 1 € gegründet werden, muss jedoch jährlich 25 % ihres Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind.
Damit eine GmbH oder UG ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss ein Teil des Stammkapitals nachgewiesen werden.
Wie viel Stammkapital muss bei der Gründung eingebracht werden?
Für die GmbH-Gründung reicht am ersten Tag die Hälfte des Stammkapitals aus. Bei 25.000 € sind das 12.500 €. Der Rest wird als ausstehende Einlage vermerkt – die Gründung kann dennoch stattfinden.
Außerdem müssen die Gesellschafter*innen zum Gründungstag mindestens 25% ihrer Bareinlagen eingebracht haben, Sacheinlagen dagegen in voller Höhe.
Achtung: Wird zum Gründungstag nicht das komplette Stammkapital eingebracht, muss das restliche Stammkapital nachträglich eingebracht werden. Bis das geschehen ist, haften die GmbH-Gesellschafter*innen mit ihrem Privatvermögen.
Bei der Gründung einer UG wird anders als bei der GmbH das Stammkapital komplett und in bar eingezahlt.
Bargründung oder Sachgründung?
Bei der Bargründung werden die für die Gründung benötigten Stammeinlagen in bar auf ein Konto eingezahlt. Dazu muss zunächst ein Geschäftskonto für die GmbH oder UG eröffnet werden. In der Regel werden die Einlagen per Überweisung eingezahlt. Mit einem Kontoauszug weist du gegenüber dem Notariat nach, dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Damit ist der Weg frei für die Eintragung der GmbH oder UG ins Handelsregister.
Vorteile der Bargründung:
- Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll möglich
- Online-Gründung möglich
- Kosten- und zeitsparend
Nachteile der Bargründung:
- Das Stammkapital muss in bar verfügbar sein
Statt als Bareinlage kann das Stammkapital bei der GmbH auch ganz oder teilweise als Sacheinlage geleistet werden. Bei einer UG ist das nicht möglich. Sacheinlagen sind zum Beispiel:
- Immobilien
- Waren- & Lagerbestände
- Maschinen
- Forderungen
- Patente & Lizenzen
Die Sachgründung wird meist gewählt, wenn nicht genügend Kapital in bar verfügbar ist, sie ist aber mit mehr Aufwand und Kosten verbunden. Sacheinlagen müssen in einem separaten, schriftlichen Sachgründungsbericht aufgeführt werden, der von den Gesellschafter*innen unterschrieben wird. Der Wert der Sacheinlagen muss nachgewiesen werden, zum Beispiel anhand von Rechnungen, Kaufverträgen oder Gutachten. Erstellt dein*e Notar*in den Sachgründungsbericht oder berät dich dabei, musst du mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Vorteil der Sachgründung:
- Stammkapital muss nicht in bar verfügbar sein
Nachteile der Sachgründung:
- Vereinfachtes Musterprotokoll kann nicht genutzt werden – erhöhter Aufwand durch Gesellschaftsvertrag
- Zusätzlicher Aufwand und Kosten für Sachgründungsbericht
- Privates Haftungsrisiko, falls der Wert der Sachen falsch angegeben wurde
Was ist bei der Stammkapital-Einzahlung zu beachten?
Die Überweisung muss deutlich als Stammkapital-Einzahlung erkenntlich sein. Der Verwendungszweck sollte daher Stammkapital + Vorname + Nachname lauten.


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