GmbH-Mindestkapital: Wie viel musst du einbringen?

Da die Haftung einer GmbH auf das Stammkapital beschränkt ist, gehört sie zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Zum Schutz der Gläubiger muss eine GmbH ein Mindestkapital aufweisen. Wie hoch es sein muss und wie es in die GmbH eingebracht wird, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist das GmbH-Stammkapital?

Das Stammkapital einer GmbH ist die Summe der Stammeinlagen, die in die GmbH eingebracht werden. Dieses Eigenkapital der GmbH dient als Sicherheit für Gläubiger und Geschäftspartner. Die Haftung in der GmbH ist auf das Stammkapital begrenzt. Der Vorteil: Eine über das Stammkapital hinausgehende, persönliche Haftung mit privatem Vermögen gibt es bis auf Ausnahmefälle nicht.

Das Mindestkapital einer GmbH

Eine GmbH muss mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 5 Abs. 1 GmbHG.

Bei der Gründung der GmbH wird die Höhe des Stammkapitals im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgelegt. Es kann auch höher als das Mindeststammkapital sein.

Gründest du eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern, kann die Höhe der Stammeinlagen beliebig festgelegt werden. Gründest du deine GmbH alleine, trägst du das komplette Startkapital.

Wie viel muss als Startkapital bei der Gründung eingebracht werden?

Damit die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss mindestens die Hälfte das Mindeststammkapitals von 25.000 Euro, eingebracht worden sein, also 12.500 Euro. Außerdem muss jede*r Gesellschafter*in mindestens ein Viertel des auf ihn entfallenden Anteils einzahlen. Bringt ein*e Gesellschafter*in nur Sacheinlagen ein, so müssen diese im Zeitpunkt der Eintragung vollständig an die GmbH übertragen worden sein.

Es ist also auch möglich, die GmbH mit weniger als dem Mindestkapital zu gründen. Das birgt allerdings Haftungsrisiken, denn solange das Stammkapital nicht vollständig eingebracht ist, haften die Gesellschafter*innen mit ihrem Privatvermögen.

Wie wird das Stammkapital eingebracht?

Alle Gesellschafter*innen können das Stammkapital in Form von Bareinlagen und Sacheinlagen leisten.

Bareinlagen sind alle Geldmittel, die entweder tatsächlich bar oder per Überweisung an die GmbH übertragen werden. Als Sachmittel kommen unter anderem infrage:

  • Gegenstände, die für das Unternehmen genutzt werden, bspw. ein Fahrzeug
  • Nutzungsrechte an Gegenständen
  • Forderungen – bspw. gegenüber Kunden
  • Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden
  • ein anderes Unternehmen

Alle Mittel müssen der GmbH zur freien Verfügung gestellt werden. Sie dürfen also nicht mit Rechten Dritter belastet sein. Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die Gesellschaft vollständig über die Verwendung der Einlagen entscheiden können. So können die Mittel von ihr für betriebliche Zwecke, etwa den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung, verwendet werden.

Für die Einzahlung des Stammkapitals ist ein GmbH-Geschäftskonto erforderlich. Onlinekonten bieten den Vorteil, dass kein Banktermin für die Einzahlung des Stammkapitals nötig ist.

Darf das Mindeststammkapital später unterschritten werden?

Solange eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Geschäftstätigkeit ausführt, muss das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital erhalten werden. Das Stammkapital darf nicht entnommen oder an die anderen Gesellschafter*innen ausgezahlt werden.

Sollte es dennoch angetastet werden und mehr als die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen sein, ist gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG ist durch den*die Geschäftsführer*in der GmbH unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.

Verletzt du als Geschäftsführer*in deine oben genannten Pflichten, kann sich deine Haftung auf dein privates Vermögen erweitern. Du kannst dich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Kann das Stammkapital nachträglich erhöht werden?

Die Gesellschafter*innen können eine Erhöhung des Stammkapitals beschließen. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet werden.

Darf das Stammkapital verwendet werden?

Das Stammkapital kann für Gesellschaftszwecke verwendet werden, zum Beispiel für Wareneinkauf, Investitionen, oder um Löhne zu bezahlen. Es besteht keine Pflicht, das Stammkapital wie eine Art Kaution vorzuhalten.

Gibt es alternative Rechtsformen mit geringerem Stammkapital?

Wenn du Existenzgründer*in bist, bietet sich dir die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Regelungen hierzu findest du in § 5a GmbHG. Diese Unterform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zeichnet sich dadurch aus, dass du das Stammkapital von 25.000 Euro deutlich unterschreiten darfst. Da durch den Gesetzgeber kein Mindestwert vorgeschrieben ist, kann deine Einlage 1 Euro betragen.

Bei der Gründung der UG musst du die Kapitaleinlage in voller Höhe in bar leisten. Der Firmenname der Gesellschaften muss zum Schutz der Gläubiger den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen. Wegen der geringen Einlagenhöhe wird eine UG umgangssprachlich als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.

Holvi – das Geschäftskonto für Gründer*innen

Mit Holvi gründest du deine GmbH bequem von zuhause aus. Eröffne dein Gründerkonto online, zahle dein Stammkapital ein und leg los.

  • Schnelle Stammkapital-Einzahlung
  • Geschäftskonto mit deutscher IBAN
  • Mastercard® Zahlungskarten, auch für Teams
  • Apple Pay und Google Pay™️
  • Schnittstellen zu zahlreichen Buchhaltungstools

Geschäftskonto GmbH

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.