Was sind Sonderausgaben bei der Einkommensteuer und wie gebe ich diese korrekt an?

Das deutsche Steuerrecht definiert Sonderausgaben im § 10 des EStG. Dort werden diese zusammengefasst als alle Kosten, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Doch was konkret sind Sonderausgaben? Für viele ist der Gesetzestext nicht deutlich genug und deshalb wird viel Potenzial bei der Steuererklärung verschenkt. In diesem Artikel erfährst du alles zum Thema Sonderausgaben und erhältst praktische Informationen, wie du Ausgaben bei der Steuererklärung korrekt geltend machst.

Welche Kosten zählen zu den Sonderausgaben?

Die konkrete Liste der Aufwendungen, die zu den Sonderausgaben zählen, ist relativ lang. Dennoch kann man die Kosten nach Gruppen kategorisieren und so einfach erkennen. Es wird zunächst zwischen vier Kategorien von Sonderausgaben unterschieden. Diese sind:

  • Allgemeine Sonderausgaben
  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen
  • Andere Vorsorgeaufwendungen
  • Restliche Sonderausgaben

Zu den allgemeinen Sonderausgaben gehören vor allem Spenden und Mitgliedsbeiträge. Hier werden nur Beiträge berücksichtigt, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. So muss bestätigt werden, dass der Empfänger gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllt und dies vom Staat anerkannt ist. Hier machst du Ausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent deiner Einkünfte steuerlich geltend. Bei Spenden an politische Parteien sind pro Person und Jahr maximal 3.300 Euro von der Steuer absetzbar. Ebenfalls wird immer ein originaler Steuerbeleg zu den Spenden benötigt. Aus diesem muss hervorgehen, dass du die Spende vorgenommen hast.

Darüber hinaus gehört auch die gezahlte Kirchensteuer zu den allgemeinen Sonderausgaben. Diese wird in voller Höhe bei der Einkommensteuer angerechnet. Weiterhin zählen auch Aufwendungen für die Berufsausbildung und gezahlte Versorgungsleistungen zu den allgemeinen Sonderausgaben. Kosten zur Berufsausbildung lassen sich nur bei der ersten derartigen Ausbildung steuerlich geltend machen. Die Obergrenze der Kosten, die vom Finanzamt anerkannt werden, liegt hier bei 6.000 Euro. Zu den Kosten, die berücksichtigt werden, gehören nicht nur Lehrgangs-, Studien- oder Kursgebühren. Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur oder einen PC können angemeldet werden. Gleiches gilt für Reise- und Übernachtungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausbildung entstanden sind.

Zur Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen zahlreiche Versicherungen, wie etwa die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und private Lebensversicherung. Die Höchstgrenze der steuerlich absetzbaren Sonderaufwendungen aus der Klasse der Vorsorgeaufwendungen wird in der Regel jährlich angepasst. Für das Steuerjahr 2017 lag die Grenze etwa bei 23.362 Euro, für das Jahr 2018 bei 23.712 Euro. Bei den restlichen Sonderausgaben finden sich Unterhaltsleistungen sowie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Kindesbetreuung entstanden sind.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?

Die Abgrenzung zwischen den Werbungskosten und Sonderausgaben ist im Prinzip ganz einfach. Werbungskosten stehen immer im direkten Zusammenhang mit Einnahmen. Es ist dabei unerheblich, ob die Kosten bei der Erwerbung, der Sicherung oder der Erhaltung von Einkünften entstanden sind. Klassische Werbungskosten sind Arbeitsmittel, die benötigt wurden, um deinem Beruf nachzugehen, zum Beispiel Fachliteratur, Werkzeuge oder Arbeitskleidung. Wenn du das Internet beruflich benötigst, dann zählen selbst die Provider-Gebühren zu den Werbungskosten. Auch die Fahrten zwischen deiner Wohnung und der Arbeit gehören dazu. Sonderausgaben hingegen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit.

In welchem Formular mache ich die Angaben zu den Sonderausgaben?

Bei der Einkommensteuererklärung gibt es insgesamt vier Stellen, an denen du Sonderausgaben angibst. Zum einen ist dies der Mantelbogen, in den die allgemeinen Sonderausgaben gehören. Hier trägst du also gezahlte Versorgungsleistungen und Spenden ein. Darüber hinaus gibt es für spezielle Sonderausgaben noch drei Anlagen zur Einkommensteuer. Diese füllst du nur dann aus und reichst sie zusammen mit der kompletten Steuererklärung beim Finanzamt ein, wenn du entsprechende Aufwendungen hast beziehungsweise anderweitig verpflichtet bist, diese Anlage einzureichen.

In die Anlage-AV trägst du Sonderausgaben ein, die im Zusammenhang mit Altersvorsorgebeiträgen stehen. Insbesondere sind dies Beiträge, die du für eine Riester-Rente gezahlt hast. Die Anlage-U ist speziell für Unterhaltsleistungen, die an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten geleistet wurden. Weiterhin ist in der Anlage Kind ein Posten für Sonderausgaben vorgesehen. Hier werden Kinderbetreuungskosten eingetragen, also Kosten für den Kindergarten sowie für Erzieher, Au-pairs und ähnliche Fälle. Zwei Drittel der Kosten und maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr werden vom Gesetzgeber anerkannt.

Wie wirken sich Sonderausgaben auf meine Einkommensteuer aus?

Sonderausgaben werden noch vor der Berechnung von Steuersatz und Höhe der Steuer direkt vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgerechnet. So senkst du durch Sonderausgaben dein zu versteuerndes Einkommen und minderst auch die festgesetzte Einkommensteuer. Auf diese Weise erhältst du eventuell eine Steuerrückzahlung oder verringerst den Betrag, der nachzuzahlen ist.

Das Finanzamt schreibt jedem Steuerpflichtigen eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro gut. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt der Betrag dementsprechend bei 72 Euro. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen. Wenn du also Belege für Sonderausgaben hast, die diesen Betrag unterschreiten, brauchst du diese nicht einzureichen und kannst dir die Arbeit sparen. Hattest du hingegen in einem Kalenderjahr höhere Ausgaben, lohnt es sich auf jeden Fall, diese geltend zu machen.

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