Checkliste für Gründer*innen
Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer GmbH oder UG – oder ganz einfach mit unserer digitalen Express-Gründung.
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Wer eine UG oder GmbH gründen möchte, klärt am Anfang die wesentlichen Punkte und hält sie im Gesellschaftsvertrag fest, auch Satzung genannt.
- Firmenname – es empfiehlt sich ein Vorab-Check online oder bei der IHK. Firmennamen prüfen
- Unternehmensgegenstand
- Sitz
- Gesellschafter*innen
- Höhe und Verteilung des Stammkapitals
- Geschäftsführung
Besonders schnell und günstig geht die Gründung mit dem vereinfachten Musterprotokoll. Das empfiehlt sich allerdings nur für Ein-Personen-Gesellschaften, da sich viele Details zwischen mehreren Gesellschafter*innen im Musterprotokoll nicht regeln lassen.
Das Notariat beurkundet den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll. Seit August 2022 geht das ganz bequem im notariellen Online-Verfahren – so lässt sich die GmbH (oder UG) online gründen. Passende Notar*innen werden dort direkt vorgeschlagen.
Nach der Beurkundung entsteht die
- GmbH in Gründung (GmbH i. G., auch Vor-GmbH genannt) oder
- UG in Gründung (UG i. G., Vor-UG).
Wichtig: In dieser Phase liegt die Haftung noch bei der Geschäftsführung persönlich. Eine schnelle Gründungsphase ist entscheidend.
Seit 2022 sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Eigentumsstruktur im Transparenzregister offenzulegen. Das gilt bereits für die Vor-GmbH.
Eine GmbH oder UG braucht ein separates Geschäftskonto – auch, um die Einzahlung des Stammkapitals nachzuweisen.
Besonders schnell und einfach geht das mit dem Online-Gründerkonto von Holvi. Kontoeröffnung und Stammkapitaleinzahlung lassen sich bequem online erledigen.
Die Anteile der Gesellschafter*innen können als Sacheinlagen (zum Beispiel Gegenstände, Nutzungsrechte, Forderungen, Unternehmen) und durch Bareinlagen geleistet werden.
Das notarielle Online-Verfahren ist nur bei Bareinlagen möglich. Sacheinlagen erfordern zusätzliche Berichte und Nachweise, was oft mehr Kosten und Zeitaufwand bedeutet.
Der Vorteil eines Online-Gründerkontos wie dem von Holvi – die Bareinlage lässt sich direkt auf das Konto überweisen, und für die Kontoeröffnung ist kein Banktermin nötig.
Mit dem Kontoauszug als Einzahlungsbeleg leitet das Notariat den letzten Schritt der Gründung ein – den Eintrag der GmbH oder UG ins Handelsregister. Das dauert etwa eine Woche. Mit der Eintragung ist die Gründung der Gesellschaft abgeschlossen.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist die eigentliche GmbH oder UG entstanden. Für sie ist ein erneuter Eintrag ins Transparenzregister Pflicht – unabhängig von der Eintragung der Vor-GmbH oder Vor-UG.
Mit dem Handelsregisterauszug lässt sich das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – in der Regel bequem online. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung auch an weitere Institutionen wie IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Finanzamt weiter.
Zum Schluss steht die Anmeldung beim Finanzamt an. Dafür wird in ELSTER der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Damit sind die Gründung und der Start in die Selbstständigkeit komplett.

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- Gründungsdokumente online erstellen
- Express-Notartermin erhalten
- Stammkapital einzahlen