Firmennamen prüfen – so gehst du auf Nummer sicher
Ob Startup oder selbstständige*r Gewerbetreibende*r – alle eingetragenen Firmen benötigen einen Firmennamen, der offiziell festgelegt und ins Handelsregister eingetragen wird. Außerdem kannst du eine Geschäftsbezeichnung wählen. In beiden Fallen solltest du vorab prüfen, dass dein Name einzigartig und unverwechselbar ist. Wie du deinen Wunsch-Firmennamen prüfen kannst und was du beachten musst, erfährst du hier.
Eintragung des Firmennamens
Bei der offiziellen Eintragung deines Firmennamens ins Handelsregister wird neben dem Firmennamen der Inhaber und in den meisten Fällen die Rechtsform mit angegeben. Hierbei wird dir mitgeteilt, ob der gewünschte Firmenname noch frei ist oder bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird.
Wie sehen typische Firmennamen aus?
Typisch für die Gestaltung des Firmennamens sind die Einbindung des Inhabers und die Berufssparte, auch eine kreative und freie Namensgebung ist denkbar. Zu den wichtigsten Arten der Benennung einer Firma gehören:
- Personenfirmen: Hier wird der Inhaber mit Vor- und Zunamen als Firmenname gewählt und die Rechtsform angehängt. Dies ist gerade bei Freiberuflern, Selbstständigen und Einzelunternehmern üblich.
- Sachfirmen: Hier wird bereits durch den Firmennamen die Branche verdeutlicht, beispielsweise indem du Begriffe wie „Handwerk“, „Versicherung“ oder „Event-Marketing“ in den Namen einbindest.
- Fantasiefirmen: Der gewünschte Name ist ein Fantasiewort, das extra für deine Firma generiert wurde. Dies ist vor allem für die Marke von Unternehmen üblich und gibt dir Sicherheit, dass dein gewählter Firmenname noch nicht vergeben ist.
- Mischfirmen: Bei diesen kannst du die Namensgebung aus den oben genannten Firmenarten kombinieren. Der offizielle Firmenname kann hierdurch beliebig lang werden, öffentlich wirst du mit deiner eigenen Firma eher mit der Geschäftsbezeichnung auftreten.
Warum den Firmennamen prüfen?
Für neue Unternehmen ist es wichtig, dass sie bei der Namensgebung nicht die Rechte Dritter verletzen. Das Amtsgerichts prüft deshalb vorab, ob der Name schon von einem eingetragenen Unternehmen verwendet wird oder diesem ähnlich ist. Schließlich kann deine gewählte Firmenbezeichnung viele Begriffe enthalten, die bereits mit einem anderen Betrieb verbunden sind und die Verwechslungsgefahr erhöhen. Im Zweifelsfall wird eine Begutachtung durch die Industrie- und Handelskammer vorgenommen. Falls diese erkennt, dass der Firmenname nach bürgerlichem Recht geschützt ist, wirst du einen neuen, eigenen Namen auswählen müssen.
Gleiches gilt, wenn du eine Marke deines Unternehmens schützen willst. Beim Antrag auf einen markenrechtlichen Eintrag erfährst du, ob die Bezeichnung einem deutschen Patent unterliegt beziehungsweise ob es sich um bereits eingetragene Marken handelt. Sind die gewünschten Bezeichnungen rechtlich geschützt, wirst du erneut nur durch eine Neubenennung weiterkommen. In welchem Umfang Markenrechte erworben wurden, hängt vom Inhaber des Markennamens ab. Gerade Großkonzerne entscheiden sich für einen internationalen Schutz und verhindern so fast weltweit die entsprechende Namenswahl.
1. Online den Firmennamen prüfen
Noch vor dem Besuch beim Amtsgericht kannst du selbst den Namensschutz prüfen. So erfährst du, ob der gewünschte Marken- oder Firmenname bereits vergeben ist.
- Über die Website des Handelsregisters kannst du einen Blick in den öffentlich zugänglichen Bereich des Registers werfen und durch die bereits vorhandenen Firmennamen stöbern.
- Das Unternehmensregister bietet noch mehr: Hier kannst du nicht nur Infos aus dem Handelsregister, sondern auch die der Genossenschafts- und Partnerschaftsregister abrufen.
- Im European Business Register findest du Daten von über 20 Millionen Unternehmen in Europa.
- Bei Markenbezeichnungen empfiehlt sich ein Besuch auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Dort findest du alle eingetragenen Marken, die du mit deiner gewünschten Bezeichnung abgleichen kannst.
- Für Selbstständige und Freiberufler*innen mit einem Erfolg über deutsche Grenzen hinweg ist der richtige Ansprechpartner das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Eine Garantie für deine gewünschte Namenswahl ist dies nicht, schließlich könnten zur gleichen Zeit andere Firmen über die gleiche Namenswahl nachdenken.
2. Firmennamen prüfen durch die IHK
Wenn du möchtest, kannst du durch deine örtliche Industrie- und Handelskammer deinen Wunsch-Firmennamen prüfen lassen. Für etwa 45 € erhältst du eine Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit. Deine zuständige IHK findest du auf der zentralen Website der IKK.
Was passiert bei einem Verstoß gegen geltendes Recht?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Firmen einen ähnlichen Namen haben, sofern sie in verschiedenen Gewerberegistern verzeichnet sind. Dies ist beispielsweise bei stark voneinander abweichenden Branchen üblich. Ist dies nicht gegeben und du hast gegen das Namens- oder Markenrecht eines Rechteinhabers verstoßen, hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung. Du hast dann keine andere Möglichkeit, als den gewählten Firmennamen aufzugeben und eine neue Firmenbezeichnung im Handelsregister eintragen zu lassen. Theoretisch kann der Inhaber des Rechts auch Schadenersatz gegen dich einfordern. Gerade gegenüber kleinen Selbstständigen und Freiberuflern findet dies in der Praxis jedoch nur selten statt.
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