Kinderfreibetrag anstelle des Kindergeldes nutzen?

Alleinerziehenden Elternteilen oder Paaren steht ab dem ersten Kind der Bezug von Kindergeld durch den Staat zu. Vielen ist nicht bewusst, dass sie durch den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer einen größeren finanziellen Vorteil erzielen. Das Geld wird in diesem Fall nicht direkt überwiesen, senkt die persönliche Steuerlast jedoch in einem erheblichen Maße. Da Höhe und Anrechenbarkeit des Freibetrags einfach zu ermitteln sind, findest auch du schnell heraus, mit welcher der beiden Varianten du finanziell besser dastehst.

Wie wird der Kinderfreibetrag ermittelt?

Der Kinderfreibetrag ist eine pauschale Größe, die in ihrer Höhe im Laufe der Jahre angepasst wird. Er ist an die Höhe des Kindergeldes gekoppelt, wobei die Auszahlung von Kindergeld als Vorausanspruch auf den Steuerfreibetrag gewertet wird. Die Höhe des Freibetrags deckt sich mit dem sächlichen Existenzminimum des Kindes, das regelmäßig vom Gesetzgeber neu ermittelt wird.

Der Kinderfreibetrag wird bei einer gemeinsamen Steuererklärung der Eltern als Gesamtbetrag gewertet, ansonsten kann jedes Elternteil den Freibetrag hälftig bei der eigenen Einkommensteuererklärung angeben. Zusätzlich kann ein Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden, der im Falle eines Betreuungs-, Ausbildungs- oder Erziehungsbedarf (BEA-Freibetrag) besteht.

Mit der sogenannten Günstiger-Prüfung ermittelt das Finanzamt eigenständig, ob du eher vom reinen Kindergeldbezug oder dem Kinderfreibetrag profitierst. Du wirst dich also um nichts kümmern müssen, es sei denn, du bestehst explizit auf die Anwendung einer der beiden Prinzipien für dein Kind.

Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag

Der Anspruch auf den Freibetrag und seine Nutzung bei der Steuer orientieren sich an dem Anspruch auf Kindergeld. Dieser ist gegeben, solange dein Kind noch nicht 18. Lebensjahr vollendet hat. Über dieses Datum hinaus kann für jedes Kind ein Kindergeld bezogen oder der Freibetrag genutzt werden, sofern sich das Kind noch in einem Studium oder einer sonstigen Ausbildung befindet. Der Anspruch entfällt, wenn dein Kind ein eigenes jährliches Einkommen über einem festgelegten Grenzbetrag bezieht.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dauerhaft möglich, den steuerlichen Freibetrag zu nutzen. In der Praxis gilt dies für volljährige Kinder, die durch eine Behinderung ihr Leben nicht eigenständig gestalten können und dauerhaft auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen sind.

Ab wann lohnt der Freibetrag als Alternative zum Kindergeld?

Da die bessere Regelung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird, wirst du dir als Selbstständiger oder Freiberufler hierüber kaum Gedanken machen müssen. Pauschal lässt sich sagen, dass bei einem Gesamteinkommen der Familie zwischen 30.000 und 60.000 Euro jährlich die Anrechnung des Kinderfreibetrags bei der jährlichen Einkommensteuererklärung größere Vorteile bringt als der reine Bezug von Kindergeld.

Sich überhaupt Gedanken über eine der beiden Alternativen zu machen, lohnt sich abhängig von deiner Lebenssituation. Beispielsweise bewirkt eine Scheidung, dass statt des vollen Kinderfreibetrags beide Eltern nur noch den halben Kinderfreibetrag erhalten. Unabhängig davon, ob deine Kinder zukünftig bei dir oder deinem früheren Ehepartner leben, kann der reine Bezug von Kindergeld lohnenswerter als der Steuervorteil sein.

Wie lässt du den Freibetrag bei der Steuer anrechnen?

Das Finanzamt führt die Günstiger-Prüfung jährlich automatisch durch. Dies musst du allerdings einmalig beantragen. Angestellte lassen dies auf ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen, Selbstständige und Freiberufler stellen einen einfachen Antrag bei ihrem Finanzamt oder übertragen eine bereits getroffene Regelung auf ihre selbstständige Tätigkeit. Konkret muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden, in dem das Kind als Grund für die Ermäßigung benannt wird. Um den Bezug von Kindergeld nach der Geburt zu beantragen, ist die Anlage Kind das richtige Formular.

Mit einem Rechner die vorteilhafteste Lösung ermitteln

Wenn du im Vorfeld erfahren möchtest, ob dein zu versteuerndes Einkommen durch den Kinderfreibetrag maximal reduziert wird oder der Bezug von Kindergeld eher lohnt, nutze einen Einkommensteuerrechner im Internet. Alleinerziehende Eltern oder verheiratete Paare geben hier ihre Einkommenshöhen und weitere steuerlich relevante Daten ein. Der Rechner zeigt auf, wie der Kinderfreibetrag finanziell berücksichtigt wird und wie viel du umgekehrt ohne Steuerersparnis bei reinem Bezug von Kindergeld erhältst. Diese Berechnung kannst du als Grundlage nehmen, um den Antrag zu stellen. Eine erneute Prüfung lohnt, wenn das zweite oder dritte Kind geboren wird.

Mit Experten-Informationen von steuerlicher Entlastung profitieren

Nicht nur der Antrag auf den Kinderfreibetrag ist für Eltern oder ein selbstständiges Elternteil lohnenswert. Es gibt viele steuerliche Regelungen für die Einkommensteuer, wie du durch ein Kind oder andere Faktoren dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren kannst. Ein Steuerberater zeigt selbstständigen Eltern oder einzelnen Elternteilen auf, welche Möglichkeiten es zur Reduktion der Steuerlast gibt. Dies gilt beispielsweise für die Betreuung deines Kindes im häuslichen Umfeld und sonstige Sonderausgaben, die Eltern für ihr Kind leisten.

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