Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer gehört mit zu den wichtigsten Einkünften von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit einem prozentualen Anteil von circa 30 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen gilt die Umsatzsteuer zudem als Erfolgsmodell. Geregelt ist das Verfahren zur Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer durch Gesetze und Verordnungen des Bundesfinanzministeriums und den jeweiligen Landesministerien.
Was wird besteuert?
Besteuert wird nur die Wirtschaftsleistung aus den Waren- und Dienstleistungsgeschäften der Unternehmen und Freiberufler. Da hier auch die Zahllast verbleibt, gilt die Umsatzsteuer auch als indirekte Steuer. Denn Privatpersonen haben mit der Erhebung und Abführung nichts zu tun. Tätigen Privatpersonen untereinander Geschäfte, etwa den Verkauf einer Wohnungseinrichtung, so sind diese nicht mit einer Umsatzsteuer zu versehen.
Ust, MwSt, Vst: Was bedeuten die Abkürzungen?
Neben dem Begriff der Umsatzsteuer hat sich umgangssprachlich auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer etabliert, hier vor allem im Privatbereich. Beide Bezeichnungen meinen inhaltlich das Gleiche. Jedoch umfasst der Begriff Mehrwertsteuer sowohl den Begriff der Umsatzsteuer als auch der Vorsteuer. In der Wirtschaft wird hingegen klar differenziert. Die Bezeichnung Umsatzsteuer gilt generell nur für getätigte Umsätze, die Vorsteuer hingegen bezeichnet die vom Lieferanten in der Rechnung ausgewiesene Steuer.
Ebenfalls etabliert haben sich Abkürzungen, die auch in Rechnungen ausgewiesen dürfen und die Formvorschriften nicht verletzen. So gelten bundesweit folgende Abkürzungen:
- Ust. = Umsatzsteuer
- MwSt. = Mehrwertsteuer
- Vst. = Vorsteuer
Diese Abkürzungen finden sich auch in der Ausbildungsliteratur wieder. Ein Wechsel der Bezeichnungen innerhalb einer Rechnungsperiode ist daher kein Formfehler und führt nicht zu einer Verwerfung der Buchhaltung. Nicht erlaubt sind eigene Abkürzungen wie etwa „Umsst.“.
Die Umsatzsteuersätze in Deutschland
In Deutschland gibt es drei Steuersätze, nach denen die Umsatzsteuer berechnet wird. Diese sind:
- 19 Prozent (Regelsteuersatz)
- 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz)
- 0 Prozent (für Lieferungen und Leistungen in Länder innerhalb der EU)
Den Regelsteuersatz wirst du am häufigsten verwenden. Er gilt für alle Waren und Dienstleistungen, es sei denn, sie gehören zum Grundbedarf wie etwa Lebensmittel oder sind auf der Ausnahmeliste der Finanzbehörde vermerkt. Dann gilt der ermäßigte Steuersatz.
USt. berechnen – Berechnungsbeispiele
Auch die Umsatzsteuer ist mit Formvorschriften belegt. So darfst du ihre Ausweisung nicht willkürlich vornehmen. Auf deinen Rechnungen ist nach der Rechnungssumme die Umsatzsteuerzahllast in einer eigenen Zeile auszuweisen. Dabei ist nicht nur der Betrag anzugeben, sondern auch der jeweilige Steuersatz. Hierzu ein kleines Beispiel. Im Rahmen einer Warenlieferung stellst du deinem Kunden folgende Ausgangsrechnung:
Warenlieferung 10 Stück á 100,00 Euro
—————————————————
Rechnungsbetrag netto: 1.000,00 Euro
Umsatzsteuer 19 Prozent: 190,00 Euro
________________________________
Rechnungsbetrag brutto: 1.190,00 Euro
Damit du die nachfolgende Umsatzsteuerzahllast verstehst, sieh dir deine Rechnung an den Kunden aus seiner Sicht an. Denn der Kunde bucht nun die Eingangsrechnung in sein Buchungssystem wie folgt ein:
Warenlieferung 10 Stück á 100,00 Euro
—————————————————
Rechnungsbetrag netto: 1.000,00 Euro
Vorsteuer 19 Prozent: 190,00 Euro
________________________________
Rechnungsbetrag brutto: 1.190,00 Euro
Nun kaufst du für dein Unternehmen Büromaterial ein.
Büromaterial 100,00 Euro
—————————————————
Rechnungsbetrag netto: 100,00 Euro
Vorsteuer 19 Prozent: 19,00 Euro
________________________________
Rechnungsbetrag brutto: 190,00 Euro
Wie wird die Umsatzsteuerlast abgeführt?
Je nach Unternehmensform und Unternehmensgröße bist du verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung an dein Finanzamt zu senden. Folgende Anmeldezeiträume werden seitens der Finanzämter eingeräumt:
- monatlich
- quartalsweise
- halbjährlich
- jährlich
Welcher Zeitraum für dich in Frage kommt, hängt von deiner Umsatzhöhe ab. Solltest du hier unsicher sein, reicht eine Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt. Die am meisten verwendeten Anmeldungszeiträume sind monatlich und quartalsweise. Wie aber wird die abzuführende Umsatzsteuer berechnet? Es werden alle Beträge der Umsatzsteuerkonten addiert und dann mit den Vorsteuerkonten saldiert. Schau dir die genannten Beispielrechnungen an und du erhältst folgende Aufstellung:
Umsatzsteuer 19 Prozent: 190,00 Euro
Vorsteuer 19 Prozent: 19,00 Euro
Umsatzsteuerzahllast: 171,00 Euro
Umsatzsteuer-Voranmeldung an dein Finanzamt
Der errechnete Betrag muss nun beim Finanzamt über ein amtliches Formular angemeldet werden. Und zwar immer bis zum zehnten Tag nach Beendigung der Abrechnungsperiode. Mit der Übermittlung deiner Umsatzsteuervoranmeldung wird die ermittelte Steuerlast sofort zur Zahlung fällig.
Am Ende eines Geschäftsjahres folgt dann noch eine Jahreserklärung. Dies ist notwendig, um vorgenommene Buchungskorrekturen zu erfassen. Damit räumt dir die Finanzbehörde ein, korrigierte Buchungen zum Beispiel durch Zahlendreher, zu bereinigen. Auch trägt diese Möglichkeit dazu bei, mögliche Zahlungsausfälle deiner Kunden innerhalb eines Geschäftsjahres abzufangen, indem du die schon abgeführte Umsatzsteuer zurückerstattet bekommst.
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Annähernd jedes Unternehmen in Deutschland wird mit unterschiedlichen Betriebsprüfungen konfrontiert. Kommt es wiederholt zu starken Schwankungen in deiner Umsatzsteuervoranmeldung oder ist dein Unternehmen exportlastig, wird die Finanzbehörde gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen. Hierbei werden Rechnungen und deren Form geprüft. Kommt es dabei zu erheblichen Fehlern in der Buchhaltung, kann der Prüfer eine Nichtanerkennung deiner Buchhaltung aussprechen. Damit verbunden wäre eventuell eine Schätzung versäumter Umsatzsteuerzahlungen. Daher musst du besonders sorgfältig und plausibel erklärbar deine Buchhaltung führen.
Zusammenfassung
Für dich als Unternehmer bedeutet die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer eine große unternehmerische Verantwortung. Hier hast du jetzt erfahren, was diese Steuerart bedeutet, wie sie berechnet und abgeführt wird. Empfehlenswert ist die Anschaffung der Lektüre „Umsatzsteuergesetz (USTG.)“. Dort findest du alle aktuellen Gesetzestexte.
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