E-Rechnung ist Pflicht!

Holvi ist deine
E-Rechnungs-Software

Seit 01. Januar 2025 müssen Selbstständige E-Rechnungen empfangen können. Mit den Rechnungsfunktionen in Holvi bist du auf die Pflicht zur E-Rechnung vorbereitet.

  • E-Rechnungen akzeptieren
  • E-Rechnungen erstellen
  • Direkt im Geschäftskonto
  • Alles in einem Tool

Wie Fax – nur besser.

Die E-Rechnung ist Pflicht.

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen & Selbstständige im B2B-Geschäft innerhalb Deutschlands E-Rechnungen akzeptieren – bis auf wenige Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen.

Die wenigsten Selbstständigen wissen, was auf sie zukommt: Spätestens, wenn die erste E-Rechnung eintrifft, brauchst du ein passendes Tool, um E-Rechnungen öffnen und prüfen zu können!

Der Fahrplan zur E-Rechnung

2020

Rechnungen an Bundesbehörden dürfen seit 27. November 2020 nur noch als E-Rechnung versendet werden. Mehr dazu

2025

Seit 1. Januar müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten noch Übergangsfristen.

2027

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.

2028

Die E-Rechnungs-Pflicht gilt komplett: Alle Unternehmen dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.

Erhaltene E-Rechnungen akzeptieren

Mit Holvi kannst du E-Rechnungen, die Geschäftspartner*innen dir per E-Mail senden, ganz einfach verarbeiten, bezahlen und rechtssicher archivieren. So gehts:

  • E-Rechnungs-Datei in Holvi hochladen
  • Rechnungsdaten anzeigen und prüfen
  • Zahlung im Geschäftskonto veranlassen
  • E-Rechnungen revisionssicher archivieren (10 Jahre nach GoDB)
  • Dateien über Exporte und Buchhaltungsschnittstellen mit dem Steuerbüro teilen

E-Rechnungen online erstellen

E-Rechnungen an Unternehmen zu senden ist noch bis 2028 freiwillig. Du kannst aber schon jetzt auf die E-Rechnung umsteigen.

  • Erstelle E-Rechnungen mit wenigen Klicks und versende sie als PDF im ZUGFeRD-Format
  • Oder sende elektronische Rechnungen direkt an Behörden und Unternehmen über unser E-Rechnungs-Partnernetzwerk
  • Direkt in deinem Geschäftskonto
  • Kein separates E-Rechnungs-Programm nötig
  • Weniger Fehler, so wirst du schneller bezahlt
  • Echtzeit-Benachrichtigungen über Zahlungen

ZUGFeRD oder XRechnung

Holvi unterstützt beide in Deutschland gängigen E-Rechnungs-Formate. ZUGFeRD hat sich im B2B-Bereich durchgesetzt, während die XRechnung bei Behörden verbreitet ist.

So schreibst du eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Fomat:

1. Erstelle eine Rechnung in Holvi
2. Wähle die Option ZUGFeRD in das Rechnungs-PDF integrieren.
3. Lade das PDF herunter oder versende es direkt per E-Mail.
4. Für deine Geschäftspartner*innen funktioniert die Datei als E-Rechnung, sie enthält aber auch die gewohnte PDF-Ansicht.

E-Rechnungen erhalten und versenden

Ohne, dass du dir über technische Details Gedanken machen musst

Alles in einem Konto

Integrierte E-Rechnungsfunktion in deinem deinem Holvi Konto – nur ein Login

Fairer Preis

In Holvi Pro ist eine große Zahl an E-Rechnungen inklusive – ohne Extrakosten!

Erhalte finanzielle Insights

Wenn du alle Rechnungen mit Holvi Pro verwaltest, erhältst du eine exakte Übersicht über deine Finanzen.

  • Umsatzsteuer-Rechner: Zeigt dir, wie viel Umsatzsteuer du dem Finanzamt schuldest, oder ob du etwas zurückbekommst
  • Kontovorschau über 30 Tage: Erhalte eine Vorschau auf deinen Cashflow, basierend auf geplanten Überweisungen und erwarteten Zahlungseingängen

„Holvi nimmt mir alle Tätigkeiten ab, die es braucht, um ein Unternehmen operativ am Laufen zu halten. Sei es die Rechnungsstellung oder die Buchhaltung – ich kann mich nun auf meine Hauptaufgaben konzentrieren. Dafür schätze ich Holvi sehr.”

Alexander Sprogis, Gründer von Sprogis Media UG

Deine E-Rechnungs-Software im Überblick

  • Erhaltene E-Rechnungen hochladen, prüfen und GoDB-konform speichern
  • E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen (ideal für B2B-Rechnungen) oder als XRechnung senden (Standard bei Bund & Kommunen)
  • E-Rechnungs-Pflichten erfüllen
  • Werde über Zahlungseingänge in Echtzeit informiert
  • Bis zu 500 E-Rechnungen inklusive – ohne Extrakosten
  • Erhalte eine Umsatzsteuer-Vorschau in Echtzeit

Häufige Fragen zur E-Rechnung, XRechnung & ZUGFeRD mit Holvi

Du kannst mit Holvi E-Rechnungen verarbeiten, die du per E-Mail erhalten hast. Auf Wunsch kannst du auch eine E-Rechnungs-Adresse erhalten, an die deine Geschäftspartner*innen direkt per Partnernetzwerk E-Rechnungen senden können. Kontaktiere dazu unser Support-Team.

Der Kern einer E-Rechnung ist eine maschinenlesbare XML-Datei, die ohne entsprechende Software kaum lesbar ist. Erhältst du eine solche E-Rechnung, brauchst du eine E-Rechnungs-Software.

In der Regel enthalten E-Rechnungen auch eine konventionelle PDF-Ansicht. Das Problem: Rechtlich verbindlich ist nur der unsichtbar eingebettete, maschinenlesbare Teil. Daher solltest du eine E-Rechnungs-Software verwenden, um die eigentlichen Rechnungsdaten anzuzeigen. Auch Mit der E-Rechnungs-Funktion in Holvi kannst du diesen Inhalt ganz einfach anzeigen und validieren.

Mit den Preismodellen Holvi Pro und Holvi Pro+ Online Verkaufen kannst du bis zu 500 E-Rechnungen monatlich kostenlos versenden. Darüber hinaus berechnen wir nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis 0,50 € pro versendeter E-Rechnung.

Wenn du eine herkömmliche Rechnung als PDF speicherst und versendest, ist sie noch keine elektronische Rechnung! Um eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes zu erstellen, brauchst du eine E-Rechnungs-Software, wie sie zum Beispiel im Holvi Geschäftskonto integriert ist.

Ja. Kleinunternehmer müssen zwar keine E-Rechnungen ausstellen, sie müssen allerdings erhaltene E-Rechnungen von anderen Geschäftspartner*innen akzeptieren. Um diese E-Rechnungen sicher zu prüfen und zu archivieren, brauchen Kleinunternehmer eine E-Rechnungs-Software.

Ja, mit Holvi kannst du auch E-Rechnungen direkt an eine E-Rechnungs-Adresse senden, etwa wenn du mit öffentlichen Auftraggeber*innen arbeitest. Kontaktiere unser Support-Team, falls du diese Funktion nutzen möchtest.

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung geht auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU zurück. Am 4. April 2017 wurde diese Richtlinie mit dem deutschen E-Rechnungsgesetz umgesetzt. Am 6. September 2017 wurde die E-Rechnungsverordnung erlassen. Nachdem Bund und Länder bereits E-Rechnungen empfangen müssen, trat am 27. November 2020 auch die E-Rechnungs-Pflicht für Rechnungssteller in Kraft – zum Beispiel Unternehmen und Selbstständige. Mehr Informationen findest du in den FAQ zum Thema E-RechV

Das X in XRechnung steht für die enthaltenen XML-Daten. XML ist eine maschinenlesbare Auszeichnungssprache.

ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.