E-Rechnungen erstellen als Selbstständige*r
Viele Behörden & Unternehmen verlangen jetzt elektronische Rechnungen. Mit Holvi erstellst du E-Rechnungen mit wenigen Klicks – direkt im Geschäftskonto.
- E-Rechnungen an Bund & Kommunen
- ZUGFeRD-Rechnung erstellen
- XRechnung erstellen
- Keine separate Registrierung nötig
Mit Holvi einfach E-Rechnungen versenden
Elektronische Rechnungen versenden – das können nicht nur große Unternehmen. Mit dem Geschäftskonto von Holvi können auch Selbstständige, Freelancer*innen und Kleinunternehmer die digitale Rechnungsstellung nutzen. Und das ohne zusätzliche Logins.
- Sende elektronische Rechnungen mit wenigen Klicks
- Direkt aus deinem Geschäftskonto
- Kein separates E-Rechnungs-Programm nötig
- Weniger Fehler, so wirst du schneller bezahlt
- Echtzeit-Benachrichtigungen über Zahlungen
XRechnung erstellen oder ZUGFeRD erstellen – so geht’s
Eine elektronische Rechnung an den Bund oder ein Unternehmen zu senden, ist ganz einfach. So funktioniert es:
1. Rechnung direkt in Holvi schreiben
2. Als Versandmethode E-Rechnung wählen
3. Adresse des Empfängers (Leitweg-ID) angeben
4. Absenden, fertig!
Was sind E-Rechnungen?
E-Rechnungen sind Rechnungen in maschinenlesbarem Format (XML-Format), die elektronisch versendet werden. Das spart Verwaltungsaufwand und vermeidet Fehler.
Seit 27. November 2020: Pflicht zur E-Rechnung an Bundesbehörden in Deutschland
- Bei Rechnungen über 1000 €
- Nur XRechnung oder ZUGFeRD 2.1 akzeptiert
- Keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr möglich
E-Rechnung in 3 Klicks erstellen
Ohne, dass du dir über technische Details Gedanken machen musst
Alles in einem Konto
Erstelle und versende E-Rechnungen in deinem Holvi Konto
Monatlicher Festpreis
In der Monatsgebühr von Holvi Pro sind bis zu 500 E-Rechnungen inklusive
Erhalte finanzielle Insights
Wenn du alle Rechnungen mit Holvi Pro verwaltest, erhältst du eine exakte Übersicht über deine Finanzen.
- Umsatzsteuer-Rechner: Zeigt dir, wie viel Umsatzsteuer du dem Finanzamt schuldest, oder ob du etwas zurückbekommst
- Kontovorschau über 30 Tage: Erhalte eine Vorschau auf deinen Cashflow, basierend auf geplanten Überweisungen und erwarteten Zahlungseingängen
„Ich kann direkt in meinem Holvi Konto E-Rechnungen erstellen, meine Leistungen habe ich dort als Vorlagen angelegt. Sobald eine Rechnung bezahlt ist, werde ich benachrichtigt. Klar und einfach.‟
Albert Virtanen, Marketingberater
Elektronische Rechnungen erstellen –
einfach mit Holvi
- Schreibe E-Rechnungen an Unternehmen (B2B), Bund & Kommunen (B2G)
- Erfülle die Standards der E-Rechnungsverordnung
- Einfach ZUGFeRD-Rechnung erstellen und XRechnung erstellen
- Werde über Zahlungseingänge in Echtzeit informiert
- Deine Buchhaltung bleibt stets aktuell
- Erhalte eine Umsatzsteuer-Vorschau in Echtzeit
Holvi Pro 30 Tage kostenlos testen
Überzeuge dich selbst und teste das Holvi Pro Geschäftskonto mit DATEV-Schnittstelle 30 Tage kostenlos.
1. Persönliche Daten ausfüllen
2. Identität mit Videocall bestätigen
3. Unternehmensinfos ausfüllen
Häufige Fragen zur E-Rechnung, XRechnung & ZUGFeRD mit Holvi
Mit den Preismodellen Holvi Pro und Holvi Pro+ Online Verkaufen kannst du bis zu 500 E-Rechnungen monatlich kostenlos versenden. Darüber hinaus berechnen wir nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis 0,50 € pro versendeter E-Rechnung.
Nein. Eine elektronische Rechnung enthält strukturierte XML-Daten. Eine gewöhnliche Rechnung, die du als PDF per E-Mail verschickst, enthält das nicht. Nur mit einer E-Rechnungs-Funktion, wie sie im Holvi Geschäftskonto integriert ist, kannst du elektronische Rechnungen versenden.
Nein. Ob dein Rechnungsempfänger XRechnung oder ZUGFeRD als Standard nutzt, kann dir egal sein, denn die Wahl des passenden Formats geschieht im Hintergrund. Du trägst einfach die Empfängeradresse ein und klickst auf Senden.
Aktuell ist es noch nicht möglich, mit Holvi E-Rechnungen zu empfangen. Wir arbeiten aber daran, dies in Zukunft möglich zu machen.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnung geht auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU zurück. Am 4. April 2017 wurde diese Richtlinie mit dem deutschen E-Rechnungsgesetz umgesetzt. Am 6. September 2017 wurde die E-Rechnungsverordnung erlassen. Nachdem Bund und Länder bereits E-Rechnungen empfangen müssen, trat am 27. November 2020 auch die E-Rechnungs-Pflicht für Rechnungssteller in Kraft – zum Beispiel Unternehmen und Selbstständige. Mehr Informationen findest du in den FAQ zum Thema E-RechV
Das X in XRechnung steht für die enthaltenen XML-Daten. XML ist eine maschinenlesbare Auszeichnungssprache.
ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.