Musst du mit deinem Verein eine Steuererklärung abgeben?

Als Selbstständiger oder Freiberufler bist du mit deiner Pflicht vertraut, jährlich eine Steuererklärung bei deinem Finanzamt einzureichen. Eine solche Verpflichtung gilt auch für deinen Verein, allerdings nicht jährlich. Wichtig ist hierbei die Einschätzung, ob dein Verein einen wirtschaftlichen Betrieb unterhält oder rein ehrenamtlich tätig ist, wobei die Einnahmen von Spenden zu beachten ist. Durch eine professionelle Beratung, beispielsweise über einen Steuerberater, wirst du die Pflichten des Gesetzgebers mühelos erfüllen.

Ist die Steuererklärung für alle Vereine verpflichtend?

Wie dein Verein steuerlich behandelt wird, hängt wesentlich von der Gemeinnützigkeit deiner Vereinstätigkeit ab. Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Verein um eine Körperschaft, die der Besteuerung unterliegt. Allerdings verzichtet das Finanzamt fast immer auf den Steueranspruch, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt. In diesem Fall wirst du keine regelmäßigen Steuererklärungen einreichen müssen. Allerdings können die Finanzbehörden im Laufe der Zeit prüfen, ob der Anspruch der Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist.

Ist der Verein nicht gemeinnützig tätig, wird er einen Geschäftsbetrieb unterhalten und hierdurch potenziell Einnahmen erzielen. Diese können einer Versteuerung unterliegen, was durch die regelmäßige Erstellung deiner Steuererklärung abzuklären ist.

Wie genau sieht die steuerliche Behandlung aus?

Fällt dein Verein unter die Steuerpflicht und erzielt Einnahmen oberhalb einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenze, wird er Körperschaftssteuer zahlen müssen. Hiervon bist du befreit, wenn keine Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vorliegen, der Grenzbetrag liegt im Jahr 2018 bei 35.000 Euro. Durch die sogenannte Gem-1-Erklärung zeigst du als Verein deinem Finanzamt an, dass diese Grenze nicht überschritten wird. Alle drei Jahre wirst du hierzu erneut aufgefordert, die entsprechende Erklärung abzugeben oder eine vollwertige Steuererklärung einzureichen.

Ähnlich wie bei Kleinunternehmern ist dein Verein von einer Ausweisungspflicht für die Umsatzsteuer befreit, wenn nicht mehr als 17.500 Euro Einnahmen pro Jahr generiert werden. Auch das Anrechnen von Gewerbesteuer für deine Körperschaft findet statt, wenn du die Grenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschreitest. Sofern dein Verein Angestellte hat und für diese Beiträge zur Sozialversicherung abführt, ist das Thema Lohnsteuer für dein Vereinsleben relevant.

Welche Fristen gelten für die Abgabe deiner Steuererklärung?

Ähnlich wie die genannte Pflicht für die Gem-1-Erklärung lassen dir die Finanzbehörden drei Jahre Zeit, um die Steuererklärung für deine Vereinstätigkeit mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einzureichen. Dies ist nicht mit der Einkommensteuererklärung anderer Berufsgruppen zu vergleichen. Mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Arbeit wirst du jedes Jahr deine Erklärung abgeben müssen, oftmals auch um Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen. Als Arbeitnehmer gibst du deine Einkommensteuererklärung auf freiwilliger Basis ab, hierfür hast du bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen abgelaufenen Steuerjahr Zeit.

Welche Unterlagen sind für die Steuer wichtig?

Beim steuerlichen Prüfen eines Vereins ergibt sich eine Besonderheit, was die Gültigkeit der einzureichenden Unterlagen anbelangt. So findet zwar alle drei Jahre die steuerliche Prüfung der Vereine statt, Formulare und Unterlagen sind jedoch zuerst ausschließlich vom abgelaufenen Jahr einzureichen. Du reichst somit eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr und nicht gleich alle drei zurückliegenden Jahre ein.

Falls das Finanzamt mehr wissen und einen genaueren Blick auf dein Vereinsleben werfen möchte, darf dieses nachträglich die Vereinsdokumente aus den vorherigen beiden Jahren anfragen. Generell sind die relevanten Dokumente bei der steuerlichen Prüfung deines Vereins:

  • Gewinn-und-Verlust-Rechnung des geprüften Jahres
  • Geschäfts- und Tätigkeitsberichte
  • Vermögensaufstellung zum Abschluss des letzten Jahres
  • Vereinssatzung, falls diese seit der letzten Prüfung geändert wurde
  • Dokumente über zurückliegende Mitgliederversammlungen

Besondere Situationen bei der Besteuerung von Vereinen

Natürlich fließen auch im Vereinsleben Gelder, selbst wenn kein Geschäftsbetrieb vorliegt. Hier sollten wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt nicht skeptisch wird. Beispielsweise sollte durch die Satzung abgeklärt sein, welche Aufwandsentschädigungen in einem angemessenen Maße an Vereinsmitglieder ausgezahlt werden. Gleiches gilt für die Auszahlung einer Ehrenamtspauschale für den Vorstand. Besondere Angaben sind auch für die Annahme von Vereinsspenden zu beachten. So sollte die Höhe der vereinnahmten Spenden im Verhältnis zu Leistung und Aufwand stehen. Ansonsten werden die Finanzbeamten doch eine echte Einnahmequelle deines Vereins vermuten, die steuerpflichtig sein kann. Gleiches gilt für die vom Gesetzgeber erlassene Vorschrift, keine dauerhaften Rücklagen bilden zu dürfen.

Durch eine Beratungsstelle Sicherheit beim Thema Steuern gewinnen

Für weitere Informationen rund um die Vereinsbesteuerung solltest du dich an eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Steuerberater wenden. Viele sind Experten für die Besteuerung von Vereinen und sind mit allen Sonderregelungen vertraut. Hier wirst du auch Vordrucke für die Steuer erhalten, die einer sicheren und professionellen Abwicklung deiner Steuererklärung dienen. Sonderregelungen, beispielsweise wenn deine Vereinsarbeit kirchlichen Zwecken dient, ist den Beratungsstellen ebenfalls bekannt und wird dir einen eventuellen Steuervorteil zusichern.

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.