Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Durch die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland müssen sich Selbstständige bei einer Krankenversicherung anmelden. Zur Wahl stehen die gesetzliche und die private Krankenversicherung (GKV und PKV). In beiden Fällen müssen Freiberufler ihre Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt bei GKV und PKV sehr unterschiedlich. Hier findest du Tipps und weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige.

Freiwillige Krankenversicherung oder Pflichversicherung?

Pflicht zur gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Angestellten und Rentner*innen

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB-V) besteht in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die Pflicht ist unabhängig vom Beruf, dem Alter oder dem Einkommen der einzelnen Versicherten. Die meisten Angestellten und Rentner*innen sind zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.

Wahlfreiheit für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen

Angestellte mit einem hohen Einkommen, Freelancer und Freiberufler können sich für eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden oder Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung werden.

Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Freiberufler, die sich freiwillig gesetzlich versichern, können Angehörige kostenlos mitversichern. Bei der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden. Der Beitrag zur GKV bleibt für mindestens ein Jahr gleich. Bei sinkenden Einnahmen ist eine Beitragsreduzierung möglich. Bei Abschluss des Vertrages hat der Versicherte die Wahl zwischen dem allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld – einer Leistung der Versicherung, falls es zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit kommt – und einem ermäßigten Satz ohne Krankengeld.

Nebenberuflich Selbstständige müssen sich nicht versichern

Nur hauptberuflich Selbstständige müssen sich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Wer die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausübt, bleibt über seinen Hauptjob weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Anzeichen für eine nebenberufliche Tätigkeit sind:

  • die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei weniger als 20 Stunden
  • der Selbstständige erhält keinen Gründungszuschuss und kein Einstiegsgeld von der Bundesagentur für Arbeit
  • die Tätigkeit wird alleine ausgeübt, ohne andere Arbeitnehmer zu beschäftigen
  • bei der Tätigkeit handelt es sich um die Tagespflege von bis zu fünf Kindern

Sobald eine dieser Voraussetzungen nicht mehr gegeben ist, ist ein Freelancer gesetzlich verpflichtet, sich selbst um die geeignete Krankenversicherung zu kümmern.

Wie berechnet sich der Beitrag für Selbstständige?

Wie hoch ist der Beitrag für Selbstständige?

Während Angestellte sich die Krankenkassenbeiträge mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Freiberufler die Beiträge zur Krankenversicherung alleine aufbringen. Bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags zählt nicht nur das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, auch sonstige Einnahmen, wie Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Wenn sich ein Selbstständiger für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, hängt die Höhe des monatlichen Beitrags von seinem Einkommen ab. Hier unterscheidet sich die GKV deutlich von der privaten Krankenversicherung. In der PKV richtet sich der Beitragssatz nach dem Alter des Versicherten, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Bei der Berechnung des GKV-Beitrags beachten die Kassen zwei wichtige Beträge:

Beitragsbemessungsgrenze – die Höchstgrenze für den GKV-Beitrag

Die obere Beitragsbemessungsgrenze ist die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, die maximal zur Berechnung des Beitrags herangezogen wird. Auch wenn die monatlichen Einnahmen eines selbstständigen Unternehmers diesen Betrag überschreiten, muss er keinen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt für das Jahr 2021 bei 4.837,50 Euro im Monat beziehungsweise 58.050 Euro im Jahr.

Mindestbemessungsgrenze – eine Art Mindesteinkommen für den GKV-Beitrag

Für zahlreiche Freiberufler ist die Mindestbemessungsgrenze wichtiger als die obere Grenze. Wer sich freiwillig für die gesetzliche Versicherung entscheidet, muss der Krankenkasse sein Einkommen nachweisen. Dabei ist die Kasse jedoch gesetzlich verpflichtet, ein Mindesteinkommen bei der Berechnung des Beitrags zugrunde zu legen. Auch wenn die Einnahmen des Versicherten aus der selbstständigen Tätigkeit diese Grenze unterschreiten, muss er für den Mindestbetrag Krankenkassenbeiträge zahlen. Die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte in der GKV liegt im Jahr 2021 bei 1.038,33 Euro monatlich.

Was tun bei geringen oder sinkenden Einnahmen?

In jeder Branche kennen Unternehmer Anfangsschwierigkeiten, Gewinneinbrüche oder geringe Einnahmen. Daher sieht der Gesetzgeber bei freiwillig Versicherten eine Entlastung bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung vor. In diesem Punkt unterscheidet sich die GKV erneut von der privaten Krankenversicherung. In der PKV bleiben die Beträge immer gleich hoch oder der Versicherte muss im Alter sogar mit höheren Beiträgen rechnen.

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, profitieren von einer ermäßigten Mindestbemessungsgrenze. Im Jahr 2018 liegt der Betrag bei 1.522,50 Euro pro Monat. Diese Untergrenze können auch Selbstständige in Anspruch nehmen, die mit einem geringen Einkommen zu kämpfen haben. Im Rahmen einer sogenannten Härtefallregelung kann der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der gesetzlichen Kasse stellen. Wenn er das niedrigere Einkommen nachweisen kann, verringert die Kasse seinen Beitrag auf den Mindestbetrag.

Der Einkunftsnachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Wer sein Geschäft gerade erst aufbaut, kann eine Schätzung seiner Einkünfte abgeben. Die Beiträge gelten für ein Jahr. Wenn der Einkommensteuerbescheid für das Jahr vorliegt, berechnet die Krankenkasse den endgültigen Beitrag. Wer zu viel gezahlt hat, erhält eine Erstattung oder die Überzahlung wird mit den laufenden Zahlungen verrechnet. Liegen die Einkünfte höher als die Schätzung, erfolgt eine Nachzahlung.

Gesetzliche Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeld?

Wer länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben ist, kann Krankengeld von der Kasse erhalten. Diese Regelung gilt nicht nur für angestellte Arbeitnehmer, sondern auch für freiwillig Versicherte. Dafür müssen sie jedoch einen höheren Beitrag zur GKV zahlen. Wenn du einen geringeren Beitrag zahlen möchtest, kannst du dich für einen Tarif ohne Krankengeld entscheiden.

Diese Beitragssätze in Prozent gelten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV:

  • allgemeiner Beitragssatz mit Krankengeld: 14,6 Prozent
  • ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld: 14 Prozent
  • Pflegeversicherung 2,55 Prozent
  • Pflegeversicherung für Kinderlose: 2,8 Prozent

Welche konkreten Kosten kommen auf Selbstständige zu?

Aus den oben genannten Beitragssätzen ergeben sich folgende Berechnungen:

  • erfolgreiche Unternehmer mit Krankengeld: mindestens 333,43 Euro, höchstens 646,05 Euro
  • erfolgreiche Unternehmer ohne Krankengeld: mindestens 319,73 Euro, höchstens 619,50 Euro
  • Pflegeversicherungsbeitrag ohne Kinder: mindestens 63,95 Euro, höchstens 123,90 Euro
  • Pflegeversicherungsbeitrag mit Kindern: mindestens 58,24 Euro, höchstens 112,84 Euro
  • Freelancer mit Gründungszuschuss oder geringem Einkommen mit Krankengeld: mindestens 222,29 Euro
  • Freelancer mit Gründungszuschuss oder geringem Einkommen ohne Krankengeld: mindestens 213,15 Euro
  • Pflegeversicherungsbeitrag ohne Kinder: mindestens 42,63 Euro
  • Pflegeversicherungsbeitrag mit Kindern: mindestens 38,82 Euro

Zu diesen Beträgen kommen noch die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Ein Wechsel der Kasse kann den Gesamtbetrag reduzieren.

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