eGbR: Was du zur eingetragenen GbR wissen musst
Seit 2024 kann eine GbR einen offiziellen Eintrag ins Gesellschaftsregister erhalten. Sie wird damit zur eGbR. Welche Vorteile bringt die neue Rechtsform? Das erfährst du in diesem Artikel.
Darum gibt es die eGbR
Das über 100 Jahre alte Personengesellschaftsrecht wurde 2024 endlich modernisiert. Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Die GbR sollte transparenter und vertrauenswürdiger werden. Dazu wurde ein neues Gesellschaftsregister geschaffen. Die GbR kann dort eingetragen werden und wird damit zur eingetragenen GbR, kurz eGbR.
Muss ich eine GbR eintragen lassen?
Die Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig. Nur für einige Rechtsgeschäfte ergibt sich ein Zwang zur Eintragung:
- Einträge ins Grundbuch: Immobilien-GbRs benötigen einen Eintrag ins Gesellschaftsregister.
- Erwerb von Rechten: Auch für Unternehmensbeteiligungen (Holding-GbRs), Markenrechte, Patente oder andere in Registern eingetragene Rechte ist die Eintragung Pflicht.
Vorteile der eingetragenen GbR
Für die meisten GbRs ist die Eintragung ins Gesellschaftsregister freiwillig. Doch auch ohne Pflicht kann sich eine Eintragung lohnen, denn sie bringt einige Vorteile mit sich:
- Mehr Transparenz: Durch den Eintrag ins Gesellschaftsregister wird die GbR rechtsfähig. Geschäftspartner*innen können den Eintrag kostenlos einsehen. Sie können sich vergewissern, dass die GbR existiert. Das stärkt die Seriosität und Vertrauenswürdigkeit deiner GbR im Geschäftsverkehr.
- Echter Firmenname: Eine eingetragene GbR darf einen Fantasienamen als Firmenname tragen. Das macht einen professionellen Auftritt möglich. Auf die Unternehmensbezeichnung mit dem vollen Namen der Gesellschafter*innen kann verzichtet werden.
- Einfacher Nachweis der GbR-Vertretung: Geschäftspartner*innen können sich im Gesellschaftsregister informieren, wer die GbR vertreten darf. Dafür muss kein Gesellschaftsvertrag mehr vorgelegt werden.
- Einfacher Gesellschafterwechsel: Die eGbR selbst kann in andere Register, zum Beispiel das Handelsregister, eingetragen werden. Bei einem Gesellschafterwechsel müssen die verschiedenen Registereinträge nicht mehr geändert werden. Das spart gerade bei GbRs mit vielen Gesellschafter*innen Aufwand.
- Steuerliche Vorteile: Die eGbR kann die Besteuerungsart wechseln. Statt die Gewinne als Einkommensteuer der Gesellschafter*innen zu versteuern, kann die eGbR zur niedrigeren Körperschaftsteuer wechseln.
Nachteile der eingetragenen GbR
- Keine Löschung möglich: Der Eintrag der GbR kann nicht rückgängig gemacht werden. Er kann nur durch Auflösung der GbR oder Umwandlung in eine Handelsgesellschaft entfernt werden.
- Kosten der Eintragung: Für die Eintragung müssen Notariatsgebühren und Gerichtskosten bezahlt werden.
- Pflicht zum Transparenzregister: Wird die GbR eingetragen, müssen deren wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister eingetragen werden.
Ablauf: So funktioniert die Eintragung der GbR
1. Eintrag ins Gesellschaftsregister durch ein Notariat
Ein*e Notar*in nimmt den Eintrag deiner GbR ins Gesellschaftsregister vor. Am einfachsten geht das online über das Notarielle Online-Verfahren. Dabei werden mindestens diese Informationen eingetragen:
- Name der Gesellschaft
- Vertragssitz
- Anschrift
- Gesellschafter*innen
- Vertretungsbefugnis
Ein Gesellschaftsvertrag ist dazu nicht notwendig, aber empfehlenswert.
2. Ins Transparenzregister eintragen
Unmittelbar mit der Eintragung ins Gesellschaftsregister bist du verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigen Personen der eGbR ins Transparenzregister einzutragen. Das kannst du eigenständig unter https://transparenzregister.de/ tun. Achtung: Bei verspäteter Eintragung drohen Bußgelder.
Was kostet die Eintragung der eGbR?
Für die Eintragung einer 2-Personen-GbR fallen etwa 250 Euro Notariatsgebühren und Gerichtskosten an. Bei mehr Gesellschafter*innen erhöhen sich die Kosten.
Fazit: Lohnt sich die GbR-Eintragung?
GbRs genießen bisher niedriges Ansehen im Geschäftsverkehr. Mit der neuen eGbR wurde eine transparente und vertrauenswürdige Rechtsform geschaffen, die einen eigenen Firmennamen tragen darf. Aufwand und Kosten für den Registereintrag sind überschaubar. Dafür gibt es ein Plus an Professionalität. Insgesamt fällt das Fazit positiv aus: Eintragen lassen lohnt sich.
Über Holvi
2011 haben wir Holvi mit einer einfachen Mission gegründet: Finanzen für Selbstständige einfach zu machen. Schon über 200.000 Freelancer*innen und kleine Unternehmen nutzen Holvi als Geschäftskonto, zum Rechnungen schreiben und für eine einfache Buchhaltung.
Bietet Holvi ein Geschäftskonto für GbRs an?
Leider nicht. Holvi kannst du nur als Einzelunternehmer*in oder mit einer GmbH oder UG nutzen. Mehr erfährst du auf unserer Seite zum Online-Geschäftskonto.
Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.