Steuern in der GbR: So funktioniert die Steuererklärung
Die GbR ist eine Personengesellschaft, die aufgrund der einfachen Gründung recht beliebt ist. Bei den Steuererklärungen gibt es jedoch einige Besonderheiten. Vor allem die Gewinnaufteilung macht die Erklärungen kompliziert. Davon betroffen sind auch die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter der GbR. Welche Steuererklärungen eingereicht werden müssen und wie Gewinne aufgeteilt werden, erfährst du in diesem Artikel.
Welche Steuererklärungen muss eine GbR abgeben?
Umsatzsteuer bei der GbR
Die GbR muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgegeben. Darüber hinaus muss die GbR monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Bei geringen Umsätzen ist es möglich, dass sich die GbR mit der Kleinunternehmer-Regelung von der Umsatzsteuer befreien lässt.
Gewerbesteuer bei der GbR
GbRs, die als Gewerbebetrieb oder landwirtschaftliches Unternehmen fungieren, müssen außerdem Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung vornehmen.
Einkommensteuer bei der GbR
Einkommensteuer wird nicht von der GbR erhoben, sondern von den einzelnen Gesellschafter*innen. Dazu werden die Jahresüberschüsse der GbR auf die Gesellschafter*innen übertragen. Diese müssen ihre Gewinne aus der GbR im Rahmen ihrer privaten Einkommensteuererklärung angeben.
Berechnung der Gewinne
Die Gewinnermittlung erfolgt bei der GbR über den Jahresabschluss (Bilanz) oder über die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der so festgestellte Gewinn oder Verlust wird dann auf die Gesellschafter verteilt.
Gewinnverteilung bei der GbR
Mit der Gewinnverteilung wird das Jahresergebnis der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt.
Gesetzliche Vorgabe: Zu gleichen Teilen
Grundsätzlich wird der GbR-Gewinn zu gleichen Teilen auf alle Gesellschafter ausgeschüttet. Wenn eine GbR also vier Gesellschafter und einen Jahresüberschuss von 10.000 Euro hat, dann hat jeder Gesellschafter einen Anteil von 2.500 Euro.
Abweichende Regelungen per Gesellschaftsvertrag
Wenn von dieser Regelung abgewichen werden soll, muss dieses schriftlich im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Oftmals greifen Gesellschaften auf eine Gewinnverteilung nach Geschäftsanteilen zurück. Wenn also ein Gesellschafter 15 Prozent an der GbR hält und der zweite 85 Prozent, wird auch der Jahresüberschuss in diesem Verhältnis verteilt. Darüber hinaus gibt der Gesetzgeber dir noch weitere Spielräume.
Eine Gewinnverteilung nach Umsatz der Gesellschafter*innen ist genauso möglich wie ein grundsätzlicher Gewinnverzicht eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter.
Der in der Gewinnverteilung ermittelte Anteil am Gewinn muss dann von jedem Gesellschafter in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden.
Auch nicht entnommene Gewinne werden versteuert
Die Gewinnermittlung hat dabei nichts mit den tatsächlich ausgezahlten Beträgen zu tun: Der ermittelte Jahresüberschuss kann komplett entnommen werden, zum Teil oder auch ganz in der Gesellschaft verbleiben.
Dennoch muss der gesamte Betrag, der von der GbR als Jahresüberschuss ausgewiesen wird, in die Einkommensteuerberechnung einfließen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der gesamte Gewinn der Gesellschaft versteuert wird.
Einkommensteuererklärung der GbR-Gesellschafter
Die GbR-Gesellschafter*innen müssen den Anteil des GbR-Gewinns, der ihnen zugeteilt wurde, in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteueren.
Welches Formular für GbR-Gewinne ausfüllen?
Je nach Tätigkeit der GbR ordnest du deine Einkünfte einer entsprechenden Einkunftsart zu:
- Fülle die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bei einer gewerblich tätigen GbR aus. In dieser gibt es ein Feld für Einkünfte aus Beteiligung an einer Gesellschaft. In diesem Feld wird exakt der Wert eingetragen, der deinem ermittelten Gewinnanteil entspricht.
- Fülle die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) bei einer freiberuflich tätigen GbR aus.
Das Problem der Fristen
Oft kommt es bei Steuererklärungen von GbR-Gesellschafter*innen zu Problemen bei der Einhaltungen von Abgabefristen.
- Die Frist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen liegt bei privaten Personen in der Mitte des Jahres.
- Oft liegen zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der GbR noch nicht vor.
Du hast dann zwei Möglichkeiten:
1. Bitte um eine Fristverlängerung
Mit dem Hinweis, dass du Einkünfte aus Beteiligungen an einer Gesellschaft hast und der Jahresabschluss noch nicht erstellt ist, gewähren Finanzämter in der Regel problemlos eine Fristverlängerung.
2. Beauftrage eine Steuerberatung
Alternativ beauftragst du einen Steuerberater mit der Erstellung von Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist um einige Monate.
Vor- und Nachteile der GbR-Besteuerung
Die Gewinnfeststellung hat für dich sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein grundsätzlicher Nachteil ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Rechtsformen. Eine GmbH, die ähnliche Aufgaben wahrnimmt wie eine GbR und ebenfalls mehrere Gesellschafter haben kann, ist als eigenständige juristische Person selbst steuerpflichtig. Somit wird der Gewinn nicht über deine Einkommensteuererklärung versteuert, sondern über die Steuererklärung der GmbH. In diesem Fall ist eine GmbH körperschaftsteuerpflichtig. Der Körperschaftssteuersatz liegt, Stand 2018, bei 15 Prozent. Der Steuersatz ist also in vielen Fällen niedriger als dein Einkommensteuersatz.
Ein Vorteil ergibt sich jedoch, wenn du nebenberuflich an einer GbR beteiligt bist. Sollte die Gesellschaft ein negatives Jahresergebnis erwirtschaftet haben, also einen Verlust ausweisen, wird auch dieser über die Gewinnfeststellung auf die Gesellschafter verteilt. Durch diesen Verlust verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn du beispielsweise darüber hinaus noch in einem Arbeitsverhältnis angestellt bist, wirst du wahrscheinlich eine Einkommensteuererstattung erhalten.
Alternative: Mit der GbR zur Körperschaftsteuer wechseln
Seit 2024 haben GbRs die Option, sich mit der niedrigeren Körperschaftssteuer besteuern zu lassen. Voraussetzung dazu ist, dass die GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen wird. Sie wird dadurch zur eGbR.
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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.