Die Lebensversicherung von der Steuer absetzen

Eine Lebensversicherung gehört zu den wichtigsten Vertragsarten, mit denen nicht nur Selbstständige und Freiberufler eine Altersvorsorge betreiben. Hast du einen solchen Versicherungsvertrag abgeschlossen, kannst du diesen in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Die Auszahlung deiner Beiträge inklusive erzieltem Ertrag wird unter Umständen steuerfrei gewährt, wobei das Abschlussdatum deiner Versicherung eine wichtige Rolle spielt. Auch die Variante der Lebensversicherung ist ein wesentlicher Gradmesser für die steuerliche Behandlung.

Vorsorgeaufwendung oder Kapitalanlage?

Das Abschlussjahr entscheidet

Die steuerliche Absetzbarkeit deiner gezahlten Beiträge für eine Lebensversicherung beim Finanzamt ist grundsätzlich gegeben. Allerdings hängt vom Abschlussdatum ab, in welcher Form dein Vorsorgeprodukt vom Gesetzgeber bewertet wird.

  • Falls die Versicherung bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde, wird sie vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendung gewertet. In diesem Fall sind die Beiträge vollständig absetzbar, bis du mit sämtlichen Vorsorgeprodukten die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Obergrenze erreicht hast.
  • Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2005 wird statt einer Vorsorgeaufwendung von einer Kapitalanlage gesprochen. Verträge dieser Art sind über das Alterseinkünftegesetz geregelt und werden steuerlich anders behandelt. Ein Abzug als Sonderausgabe ist hierdurch nicht mehr möglich. Seit dem Jahr 2010 wurde eine neue Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit geschaffen, falls du als Selbstständiger mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht die Obergrenze von 2.800 Euro erreichst. In der Praxis ist dies fast immer gegeben, die Absetzbarkeit ist deshalb nur theoretischer Natur.

Sonderfall Risikolebensversicherung

Für das Absetzen der Lebensversicherung wurde bislang angenommen, dass es sich um ein Produkt mit Kapitalaufbau für den Lebensabend handelt. Dies ist bei älteren Verträgen über einen Garantiezins geregelt, neuere Produkte werden als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Eine weitere wichtige Vertragsvariante ist die Risikolebensversicherung, die dem Todesfallschutz von Hinterbliebenen dient. Verträge dieser Art sind weiterhin als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu werten, unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Du kannst sie somit bei der Steuererklärung angeben und deinen zu versteuernden Umsatz durch die Risikolebensversicherung reduzieren.

Lebensversicherung in der Steuererklärung – wo eintragen?

Für das Eintragen der Kapitallebensversicherung bei der Steuer ist das Formular AV (Anlage Vorsorgeaufwand) vorgesehen. In diesem werden alle Verträge eingetragen, die zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Auf dem Formular der Steuererklärung wird explizit angegeben, dass es sich um Verträge mit einem Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005 handeln sollte. Schließlich werden nur diese als Vorsorgeaufwendung und nicht als Kapitalanlage gewertet. Auf dem Formular-AV findest du außerdem Platz, deine Beiträge zur Riester-Rente, Basis-Rente und andere abgeschlossene Verträge für deine Vorsorge einzutragen.

Falls du einen jüngeren Versicherungsvertrag in der Anlage einträgst, wird dies dem Finanzamt auffallen. In deinem nächsten Steuerbescheid wirst du unter Kommentaren einen entsprechenden Hinweis finden. Für deine Besteuerung hat die angegebene Police dann keine Rolle gespielt, die eingezahlten Beiträge konntest du somit nicht geltend machen.

Höchstgrenzen zum Absetzen der Lebensversicherung

Was die Absetzbarkeit einer Police vor dem 1. Januar 2005 oder einer Risikolebensversicherung unabhängig vom Vertragsdatum angeht, gelten die Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Bei Angestellten beträgt die Grenze 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige und Freiberufler wird sie mit 2.800 Euro höher angesetzt. Die meisten Selbstständigen haben mehrere Versicherungen zur Vorsorge abgeschlossen, sodass der Grenzbetrag von Versicherten schnell erreicht wird. Prüfe alleine oder mit einem Steuerberater, durch welche Verträge du diese Grenze erreichst und von Abzügen beim zu versteuernden Einkommen profitierst. Weitere Versicherungsverträge wirst du beim Finanzamt gar nicht erst angeben müssen.

Andere Vorsorgeprodukte von der Steuer absetzen

Wenn du weitere Versicherungen rund um deine selbstständige Tätigkeit abgeschlossen hast, gibt es weitere Möglichkeiten zur steuerlichen Anrechnung. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen Verträgen, die ein rein berufliches oder privates Risiko abdecken. Handelt es sich um eine rein betriebliche Absicherung für deine berufliche Tätigkeit, kannst du die Beiträge als Werbungskosten (Betriebsausgaben) absetzen. Für diese musst du keine Obergrenze bei der steuerlichen Anrechnung beachten. Ansonsten gelten für Vorsorgeprodukte die genannten Höchstgrenzen, da erneut von Vorsorgeaufwendungen auszugehen ist.

Müssen die Leistungen der Lebensversicherung versteuert werden?

Ob du nach Eintreten des Leistungsfalls für die Erträge deiner Versicherung Steuern zahlen musst oder nicht, hängt erneut vom Abschlussdatum vor oder nach 2005 ab.

Lebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 sind steuerfrei, wenn:

  • Der Kapitalbetrag einmal ausgezahlt wird
  • Der Versicherungsvertrag über eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren geführt wurde
  • Der erste Beitrag Ende März 2015 oder früher eingezahlt wurde
  • Die Police wenigstens über fünf Jahre hinweg mit Beiträgen dotiert wurde

Sind ein oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt, musst du die Erträge der Kapitallebensversicherung versteuern. Dies gilt grundsätzlich auch für Alterseinkünfte, die du aus klassischen Privatrenten beziehst. Ausnahmen bestätigen die Regel, beispielsweise durch den sich verändernden, steuerfreien Anteil in Basisrenten (Rürup-Renten).

Lebensversicherungen mit Abschluss ab 1. Januar 2005 sind grundsätzlich voll steuerpflichtig, wobei du von folgenden Einschränkungen in der Vertragsgestaltung profitieren kannst:

  • Es kommt zu einer Einmalauszahlung und die Versicherung lief wenigstens zwölf Jahre.
  • Diese Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr (oder dem 62. Lebensjahr bei Verträgen ab 2012).
  • Mindestens 50 Prozent der Versicherungssumme sind als Todesfallsumme vereinbart.

In der Praxis scheitert es am häufigsten an der letzten Voraussetzung, selten wird die Hälfte der Versicherungssumme als Anteil einer Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Zwar wird in vielen Verträgen die Kapitallebensversicherung um einen Todesfallschutz ergänzt, dieser beläuft sich jedoch häufig nicht auf die geforderten 50 Prozent oder mehr.

Durch professionelle Hilfe zum richtigen Vorsorgepaket

Unabhängig von Chancen und Risiken bei der Besteuerung ist das Thema Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler generell von großer Bedeutung. Gerade beim Einstieg in die selbstständige Tätigkeit werden schnell Verträge abgeschlossen und teure Beiträge gezahlt, obwohl der Schutz nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Hier lohnt es, von vornherein mit einem Branchenprofi zu sprechen, beispielsweise einem Gründungscoach oder einer Unternehmensberatung. Manche haben sich auf kleinere Unternehmen, Start-ups und Freiberufler spezialisiert und zeigen Versicherten, wie du ein individuell ideales Paket zur Vorsorge in allen Lebenslagen zusammenstellst.

Mit einem Steuerberater sämtliche Versicherungen korrekt absetzen

Wenn du mehr über deinen persönlichen Steuersatz oder die steuerfreie Auszahlung von Vorsorgeleistungen erfahren willst, ist ein Steuerberater die richtige Adresse. Dieser zeigt dir, welche Versicherung du in welchem Umfang richtig geltend machen kannst. Der Experte übernimmt gerne das Ausfüllen deiner Steuererklärung, sodass du keine Probleme bei der Anerkennung der richtigen Versicherungsverträge hast. Dies gilt neben einer Lebensversicherung oder Produkten für eine monatliche Rente für alle weiteren Versicherungsprodukte von Selbstständigen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.