Selbstständig und arbeitslos – was kannst du tun?
Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit scheinen auf den ersten Blick nicht zusammenzupassen. Wenn du dein eigenes Unternehmen hast, bist du vermutlich rund um die Uhr im Einsatz für deine Kunden, weil du deine Firma auf einen erfolgreichen Kurs bringen willst. Trotzdem solltest du wissen, wie du dich bei fehlenden Aufträgen finanziell absicherst. Selbstständige bekommen Geld vom Staat, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Noch besser ist es, privat für den Ernstfall vorzusorgen.
Am Anfang steht die Suche nach Aufträgen
Wer selbstständig tätig ist, kommt vermutlich nicht auf den Gedanken, sich arbeitslos zu melden.Wenn du schon längere Zeit mit deiner eigenen Firma auf dem Markt bist und bisher nur in einer nebenberuflichen Selbstständigkeit warst, liegt es dir schon aus Zeitmangel fern, über fehlende Arbeit nachzudenken. Sofern du schon lange Zeit hauptberuflich als Selbstständiger arbeitest und immer ein recht gutes Einkommen erzielst, denkst du wahrscheinlich nicht daran, das Arbeitsamt um Hilfe zu bitten. Vielleicht stehst du im Austausch mit anderen Freiberuflern oder Gewerbetreibenden, die bereits erfolgreich sind und keine Energie darauf verschwenden, sich arbeitslos zu melden. Vermutlich wirst auch du dich zuerst darum bemühen, neue Aufträge an Land zu ziehen, weil du deine Firma unbedingt am Leben erhalten willst. Es ist natürlich optimal, dass du dir so lange wie möglich selbst helfen willst und dich nach Kräften bemühst, neue Kunden zu gewinnen und Aufträge einzuholen.
Doch unabhängig davon, ob du schon lange Zeit einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder ob du gerade erst deine Existenz gegründet hast, kann irgendwann der Zeitpunkt kommen, zu dem die Aufträge ausbleiben. Du verdienst dann kaum noch Geld und im schlimmsten Fall wirst du vollständig arbeitslos. Für alle, die sich in einer Selbstständigkeit befinden, gelten in dieser Situation besondere Voraussetzungen, um staatliche Hilfe in Form von Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen.
Haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Kunden ausbleiben, wenn es an Aufträgen fehlt oder wenn eine Geschäftsidee nicht wie erwünscht anschlägt, hast du als Selbstständiger im Grunde drei Möglichkeiten, staatliche Unterstützung zu bekommen. Du darfst dazu nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, nur dann gilt ein Selbstständiger als arbeitslos. Außerdem musst du noch unter 65 Jahren sein. Folgende Varianten stehen dir zur Verfügung:
- Du hast noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus einem Arbeitsvertrag.
- Du bist freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Wenn ein Restanspruch aus einem Arbeitsverhältnis besteht
Als arbeitsloser Selbstständiger kannst du Arbeitslosengeld-I beantragen, wenn du innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung noch ein Jahr lang in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt warst und in die Sozialversicherung eingezahlt hast. Du hast dann einen Anspruch auf ALG-I. Dieser Anspruch besteht auch, wenn du noch einen Restanspruch aus einer früheren Arbeitslosigkeit geltend machst, die maximal vier Jahre zurückliegt. In diesem Fall hast du die gesamte Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld nicht ausgeschöpft. Das Geld für die restliche Bezugsdauer darf das Arbeitsamt dir deshalb noch zahlen.
Du hast dich freiwillig versichert
Du kannst als Selbstständige*r eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese Chance solltest du unbedingt nutzen – vorausgesetzt, deine finanzielle Lage erlaubt es, dass du die Beiträge bezahlst. Du hast dann Anspruch auf Arbeitslosengeld-I, wenn du keine Aufträge mehr hast und dich arbeitslos meldest. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich in einer fiktiven Größenordnung nach deiner Qualifikation, die du als Arbeitnehmer aufgebaut hast oder in einer gleichwertigen Tätigkeit als Arbeitnehmer benötigst. Auch als Existenzgründer hast du übrigens die Gelegenheit, freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Hast du das vor, musst du dich innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Gründung deines Unternehmens dafür entscheiden. Danach steht dir diese Art der sozialen Absicherung als Gründer nicht mehr offen.
In welchen Fällen du Grundsicherung beantragen kannst
Wenn du diese Voraussetzungen für Arbeitslosengeld nicht erfüllst, kannst du Grundsicherung beantragen. Vor allem nach einer abgeschlossenen Existenzgründung hast du keine Möglichkeit mehr, dich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Wenn du also mit deiner Selbstständigkeit scheiterst und kein Anspruch mehr auf ALG-I besteht, musst du Grundsicherung beantragen.
Sie wird auch als Arbeitslosengeld-II, ALG-II oder Hartz-IV bezeichnet. Um Hartz-IV zu beantragen, musst du nicht arbeitslos sein, du musst deine selbstständige Tätigkeit nicht aufgeben und du musst auch vorher nicht Arbeitslosengeld-I erhalten haben. Grundsicherung steht vielmehr jedem Bürger in Deutschland zu, wenn sein Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf des täglichen Lebens zu sichern und wenn keine Rücklagen vorhanden sind, um den Lebensunterhalt daraus zu bestreiten. Allerdings deckt Hartz-IV nur die wichtigsten Bedürfnisse ab.
Wie du für Arbeitslosigkeit vorsorgen kannst
Was kannst du tun, um dich als Selbstständige*r vor Arbeitslosigkeit abzusichern? Unabhängig davon, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist, solltest du dich also gleich nach deiner Existenzgründung und später als gestandener Unternehmer darum kümmern, jeden Monat einen angemessenen Betrag zu deiner Absicherung zurückzulegen. Ob du in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlst oder ob du privat einen Notgroschen ansparst, ist dir überlassen. Wichtig ist nur, dass du mindestens so viel Geld auf die hohe Kante legst, dass du ein paar Monate ohne Unterstützung durch die Arbeitsagentur überlebst. Dieses Geld hilft dir nicht, um neue Aufträge an Land zu ziehen, damit deine Selbstständigkeit wieder ein höheres Einkommen bringt. Es ist aber dazu da, dass du einige Monate überbrücken kannst, wenn die Auftragslage zu wünschen übrig lässt.
Neustart für Selbstständige mit dem Gründungszuschuss
Wenn du mit deinem eigenen Unternehmen gescheitert und arbeitslos bist, ist das eine gute Gelegenheit, um über eine berufliche Neuorientierung nachzudenken. Sie könnte dir einen Ausweg bieten, weil der Bezug von ALG-II für dich vermutlich keine Alternative ist. Eine weitere Existenzgründung ist in dieser Situation vielleicht eine Option, über die du ernsthaft nachdenken solltest. Existenzgründer werden nach dem SGB-III bei der Gründung eines neuen Unternehmens von der Arbeitsagentur durch eine Förderung unterstützt.
Früher sprach man dabei von der Gründung einer Ich-AG, inzwischen wurde die Förderung durch den Gründungzuschuss ersetzt. Um diese staatliche Leistung für deine Existenzgründung zu erhalten, musst du einen Antrag beim Arbeitsamt stellen. Du musst außerdem hauptberuflich selbstständig bleiben. Nebenberuflich mit wenigen Stunden Aufwand pro Woche als Selbstständiger zu arbeiten, rechtfertigt deinen Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht.
Wie du den Antrag auf Gründungszuschuss stellst
Damit du vom Arbeitsamt einen Zuschuss für deine Existenzgründung bekommst, musst du mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG-I nachweisen. Du musst außerdem belegen, dass du die fachliche und persönliche Eignung mitbringst, um deine neue freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Mit deinem Antrag musst du ein Konzept für dein neues Unternehmen vorlegen. Das heißt, du benötigst einen Businessplan, in dem du deine Geschäftsidee, das Potenzial, die Perspektiven und den Kapitalbedarf vorstellst. Wenn du den Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur von deinem Vorhaben überzeugst, wird er prüfen, wie viele Monate Anspruch du noch auf ALG-I hast. Wird der Antrag freigegeben, kannst du als Unternehmer mit deiner neuen Firma wieder durchstarten.
So hoch ist dein Gründungszuschuss
Die staatliche Förderung für Existenzgründer kannst du über zwei Phasen hinweg beantragen. In der ersten Phase ist der Gründerzuschuss so hoch wie das Arbeitslosengeld aus den letzten sechs Monaten. Hinzu kommt ein Betrag von 300 Euro pro Monat, der für die soziale Absicherung gedacht ist. Du kannst damit deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und auf freiwilliger Basis in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie ist wichtig, wenn du erneut arbeitslos wirst und deinen Anspruch auf mehrere Monate Arbeitslosengeld sichern willst. Wenn deine Firma vielversprechend anläuft und du nach einiger Zeit erste Gewinne erwirtschaftest, schließt sich eine zweite Phase des Gründungszuschusses an. Für weitere neun Monate wird dann ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro gewährt. Dieser ist für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gedacht. Du hast also als Selbstständiger auch dann eine Chance auf einen Neustart, wenn du mit deinem früheren Unternehmen gescheitert bist. Mit dem Gründungszuschuss kannst du diese Chance gezielt nutzen.
Was Nebenberufler wissen müssen
Viele Start-ups werden schnell erfolgreich, obwohl einer oder mehrere Gründer zunächst mit einer nebenberuflichen Tätigkeit beginnen. Das ist absolut in Ordnung, denn wenn du deinen Hauptberuf weiter ausübst, kannst du dich zeitlich zwar nur begrenzt auf dein eigenes Unternehmen konzentrieren, genießt jedoch die volle staatliche Absicherung bei der Arbeitslosenversicherung. Wirst du mit deinem Nebenjob arbeitslos, steht dir kein Gründungszuschuss zu, solange du einen Hauptberuf ausübst. Du wirst zudem nicht als Arbeitsloser anerkannt, wenn du mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Als Nebenberufler hast du bei deiner Tätigkeit also alle Freiheiten, sie unabhängig von einer staatlichen Förderung einzustellen oder zu verstärken.
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