Kontoführungsgebühren absetzen – kannst du dein Konto steuerlich absetzen?

Selbstständige müssen für ihr Geschäftskonto in der Regel Gebühren bezahlen. Aber auch Privatkonten sind oft nicht mehr kostenlos. Die gute Nachricht – Kontoführungsgebühren kannst du steuerlich absetzen. Wie das geht, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Arbeitnehmer – Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen

Als Arbeitnehmer mit einem Privatkonto kannst du deine Kontoführungsgebühren absetzen – aber nur, wenn tatsächlich Kontoführungsgebühren anfallen. Hierfür erkennt das Finanzamt für das Jahr 2021 eine Pauschale von 16 Euro an. Dies bedeutet – du kannst für deine Kontoführungsgebühren insgesamt 16 Euro von deiner Steuer absetzen.

Wie kannst du die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen?

In der Steuererklärung auf Seite 2 der Anlage-N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) erfasst du den pauschalen Betrag in Höhe von 16 Euro als „Weitere Werbungskosten“, Zeilen 45 bis 48 (Stand: 2017). Bitte beachte, dass die Zeilennummern von Jahr zu Jahr geringfügig abweichen können. Die entsprechenden Steuerformulare werden vom Finanzamt bereitgestellt.

Selbstständige und Freiberufler – Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben absetzen

Als Selbstständiger mit einem getrennten Geschäftskonto kannst du die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet, du kannst fast die gesamten Kontoführungsgebühren absetzen – nicht nur eine Pauschale von 16 Euro.

Wie kannst du die Kontoführungsgebühren als Betriebskosten absetzen?

Selbstständige und Freiberufler können die Kontoführungsgebühren in der Einkommensteuererklärung absetzen, indem sie die Kosten in der Anlage EÜR, unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ eintragen.

Welche Kosten zählen zu den Kontoführungsgebühren?

Bei den Kontoführungsgebühren ist mehr enthalten als nur der monatliche Preis. Alle Kosten, die mit dem Transfer von Geld zusammenhängen, können als Kontoführungsgebühren abgesetzt werden. Um dir eine grobe Idee zu geben, haben wir unten ein paar der typischen Kontoführungsgebühren für dich aufgelistet.

Typische Kontoführungsgebühren:

  • Monatliche oder quartalsweise Kontoführungsgebühren
  • Kosten für beleghaft durchgeführte Buchungen
  • Kosten für Zahlungen in Fremdwährungsgebühren
  • Kosten für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raumes
  • Kosten für Kontoauszüge
  • Kosten für Bargeldeinzahlungen
  • Jährliche Kosten für eine Business-Kreditkarte oder Firmenkreditkarte

Welche Kosten zählen nicht zu den Kontoführungsgebühren?

Leider zählt nicht alles. Eine Ausnahme bilden alle Kosten, die für Sparanlagen wie Einlagen oder Depots anfallen, beispielsweise Depotführungsgebühren, Bearbeitungs- und Verwaltungskosten. Sie zählen weder zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben.

Tipp: Nicht am Geschäftskonto sparen!

Wäre es nicht einfach besser, direkt nichts zu bezahlen? Theoretisch ja, aber leider kommt es in der Umsetzung schnell zu Problemen. Das Angebot für kostenlose Geschäftskonten ist sehr begrenzt und wird immer kleiner. Es ist deshalb schwierig, ein kostenloses Geschäftskonto zu finden, das den eigenen Bedürfnissen entspricht. Außerdem sind die wenigstens Konten wirklich kostenfrei. In der Regel gibt es bei ‘kostenlose Geschäftskonten’ viele Gebühren, die beispielsweise bei jeder Transaktion anfallen.

Da du die Kontoführungsgebühren komplett absetzen kannst, beschränke dich nicht auf kostenlose Konten. Vergleiche verschiedene Geschäftskonten und treffe deine Wahl anhand der Leistungen, die das Konto für dich erfüllen kann. Gute Geschäftskonten nehmen dir viel Arbeit ab und helfen dir, langfristig in dein Unternehmen zu investieren.

Was ein gutes Geschäftskonto wert ist, damit haben wir uns in diesem Artikel befasst: Wie viel kostet ein Geschäftskonto?

Gemischte Kontonutzung versus getrennte Kontonutzung – solltest du ein Geschäftskonto eröffnen?

Viele angehende Selbstständige nutzen für ihre geschäftlichen Zahlungen erst einmal  ihr privates Girokonto weiter. Das ist erlaubt, aber steuerlich nicht optimal. Denn in diesem Fall können Kontoführungsgebühren nur als Werbungskosten, mit einer Pauschale von 16 Euro, abgesetzt werden.

Der Vorteil bei einem reinen Geschäftskonto ist, dass du sämtliche Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen kannst. Sie zählen zu den „Betriebsausgaben“ und mindern so dein zu versteuerndes Einkommen. Wichtig ist nur, dass alle Transaktionen, die über das Konto laufen, geschäftlich sind. Es dürfen also keine privaten Zahlungen über dieses Konto abgewickelt werden.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.