So gelingt ein GmbH-Gesellschaftsvertrag
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommst du, anders als bei einer GbR, um die schriftliche Abfassung eines Gesellschaftsvertrags nicht herum. Der Aufwand ist letztlich aber geringer, als du vielleicht vermutest – der Gesetzgeber stellt für das Dokument unter anderem Muster bereit. Darüber hinaus kann ein Gesellschaftsvertrag dir und deiner neuen Firma auch viele Vorteile verschaffen. Welche dies sind, erfährst du in diesem Ratgeber.
So gründest du eine GmbH
Die gesetzlichen Regelungen sind für die Gründung einer GmbH strenger als für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). So kommt eine GbR schon durch mündliche Vereinbarung zustande, während alle Regelungen im GmbH-Gesellschaftsvertrag schriftlich fixiert werden müssen. Dazu kommt eine finanzielle Hürde: 25.000 Euro Stammkapital. Zudem muss ein Notar den Vertrag beurkunden. Erst durch die Eintragung in das Handelsregister kommt die GmbH schließlich gesetzlich zustande. Und erst dann ist auch die Haftung auf das Stammkapital begrenzt. Es ist aber gerade diese Beschränkung der Haftung, die eine GmbH so attraktiv macht.
Vorsicht: So lange du und deine Partner noch nicht alle formellen Vorgaben für die Gründung einer GmbH erfüllt haben, gilt euer Unternehmen grundsätzlich als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). In dieser Rechtsform haftet ihr als Privatpersonen mit eurem gesamten Vermögen.
Welche Angaben müssen im Gesellschaftsvertrag stehen?
Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament einer Gesellschaft, die wirtschaftlich tätig wird. Deshalb sieht das Gesetz einige Pflichtangaben vor, die in diesem Vertrag stehen müssen. Diese Angaben gehören nach dem GmbH-Recht zwingend in den Gesellschaftsvertrag:
- die Firma (Name und der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung”, „GmbH” oder eine andere verständliche Abkürzung),
- der Sitz des Unternehmens (bei mehreren Niederlassungen ist der Sitz die Hauptniederlassung),
- der Gegenstand des Unternehmens (also der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft),
- die Höhe des Stammkapitals,
- die Höhe der Stammeinlage (Geschäftsanteile) der einzelnen Gesellschafter.
Übrigens: Auch dann, wenn die GmbH faktisch nur aus dir allein besteht (Ein-Personen-GmbH), ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Ein besonders wichtiger Inhalt des Vertrags ist dann die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Dieser bezieht sich auf Geschäfte des Gesellschafters als natürliche Person mit der GmbH als juristischer Person.
Welche zusätzlichen Angaben kannst du in die Satzung aufnehmen?
Weitere mögliche Regelungen, die in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden können, sind zum Beispiel Bestimmungen zu folgenden Fragen:
- Soll die Gesellschaft auf bestimmte oder unbestimmte Dauer bestehen?
- Wie sieht es mit der Vertretungsbefugnis der Gesellschafter aus?
- Wie werden auf einer Gesellschafterversammlung die Beschlüsse gefasst? Gibt es Quoren, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen?
- Welche Bestimmungen gelten über die Verwendung des Gewinns?
- Welcher Gesellschafter soll Geschäftsführer sein? Wer soll ihn vertreten?
Insbesondere bei 2-Personen-GmbHs legen Start-ups bei der Gründung fest, dass sie gemeinsam Geschäftsführer sind. Dann sollte aber auch geregelt werden, ob beide Gesellschafter nur zusammen oder auch allein wirksame Geschäfte abschließen können.
Der Muster-Gesellschaftsvertrag als Starthilfe
Der Gesetzgeber macht es Start-ups, die klein anfangen, einfach. Denn im GmbH-Gesetz (GmbHG) findet sich eine Anlage mit Musterprotokollen für eine GmbH. Diese Muster gelten ausschließlich für Gesellschaften, die nur aus einem einzelnen Gesellschafter oder aus zwei bis drei Gesellschaftern bestehen. In diesen Mustern für die Gründung werden Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und die Liste der Gesellschafter zusammengefasst.
Tipp: Die standardisierten Vorlagen sind gerade für junge Unternehmen bei der Gründung hilfreich. Es ist jedoch ratsam, den Inhalt der Vorlagen genau zu lesen und eventuell den Besonderheiten der eigenen Gesellschaft anzupassen – soweit sie nicht dem Gesetz widersprechen (§ 2 Abs. 2 Satz 3 GmbHG).
Vergiss nicht den Notar!
Es ist gesetzliche Pflicht, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Wenn du diese Formalie nicht einhältst, ist der Vertrag nichtig. Vergiss deshalb auf keinen Fall die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – auch dann, wenn du das Muster aus dem GmbH-Gesetz verwendest.
Das GmbH-Recht sieht den Notar für die GmbH-Satzung nicht zuletzt deshalb vor, damit dieses Dokument den rechtlichen Anforderungen entspricht. Denn natürlich darf ein Gesellschaftsvertrag keine rechtswidrigen Inhalte enthalten. Eine Beratung schützt deshalb davor, dass rechtlich unwirksame Regelungen in die Satzung aufgenommen werden. Bei unwirksamen Regelungen gelten die Bestimmungen des Gesetzes – und das sind oft gerade die, die umgangen werden sollten.
Der Jurist wird dich als zukünftigen Gesellschafter zu Fragen bezüglich Stammkapital, Stammeinlage oder Geschäftsanteilen beraten können. Hierfür ist es nützlich, dass du und deine Partner vor dem Notartermin eine Liste mit Fragen notieren. So vergesst ihr keine wichtigen Punkte.
Der Handelsregistereintrag macht eure GmbH startklar
Zum Schluss wird der Vertrag von jedem Gesellschafter unterschrieben. Anschließend wird eure GmbH in das Handelsregister eingetragen. Mit diesem Eintrag beginnt die Rechtsfähigkeit der GmbH als juristische Person. Generell gilt: Das Handelsregister ist ein wichtiges Verzeichnis. Es genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich ein Vertragspartner immer auf eine Tatsache berufen kann, die im Handelsregister verzeichnet ist – auch wenn ihr als Gesellschafter zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart habt. Prüfe deshalb in regelmäßigen Abständen, ob der Handelsregistereintrag noch den wirklichen Verhältnissen entspricht.
Wozu dient der Gesellschaftsvertrag?
Der praktische Sinn der GmbH-Satzung liegt darin, individuelle Bestimmungen zu treffen, zum Beispiel die Rechte der verbleibenden Gesellschafter im Fall eines ausscheidenden Gesellschafters festzulegen. Auch die Befugnisse des GmbH-Geschäftsführers können individuell ausgestaltet werden. Weiterhin ist es ratsam, festzulegen, wann zum Beispiel ein wichtiger Grund für den Ausschluss eines Gesellschafters vorliegt und ob es den verbleibenden Gesellschaftern dann erlaubt ist, die übrigen Geschäftsanteile zugunsten der Gesellschaft einzubehalten.
Ein Beispiel aus der Praxis: Für den Fall eines ausscheidenden Gesellschafters bietet sich folgende Formulierung an: „Die Erklärung des Austritts aus der Gesellschaft kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.” So wird sichergestellt, dass ein Austritt nicht übereilt erfolgt und die Willenserklärung beweissicher vorliegt.
Was kann in einer Geschäftsordnung stehen?
Die Geschäftsordnung ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Pflicht. Sie wird auf einer Gesellschafterversammlung beschlossen und ergänzt Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Hier können zum Beispiel die Befugnisse des Geschäftsführers eingeschränkt werden. So finden sich in Geschäftsordnungen häufig Regelungen über Verträge, die der Geschäftsführer zwar schließen kann, die zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Zustimmung auf einer Gesellschafterversammlung bedürfen. Ein wichtiger Grund für die Festlegung solcher zustimmungsbedürftigen Geschäfte ist es, die Rechte der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer zu stärken.
Im Verhältnis zu deinen Geschäftskunden gelten Bestimmungen in einer Geschäftsordnung meist nicht. Was die Gesellschafter untereinander vereinbaren, wirkt ausschließlich im Innenverhältnis. In der Praxis hat dies vor allem bei der Vertretungsbefugnis Bedeutung. Es empfiehlt sich daher, dass sich die Gesellschafter vor wichtigen Änderungen der Geschäftsordnung juristisch beraten lassen.
Mehr als reine Formalität
Der Gesellschaftsvertrag ist so etwas wie die Geburtsurkunde einer GmbH. Er ist die Voraussetzung dafür, dass du mit deiner Gesellschaft im Geschäftsleben auftreten kannst, ohne dem großen Haftungsrisiko einer GbR ausgesetzt zu sein. Bedenke dabei immer: Wenn etwas nicht im Gesellschaftsvertrag oder in der Geschäftsordnung geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das betrifft zum Beispiel die Geschäftsanteile, die Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafterversammlung. Deshalb ist dieser Vertrag für Start-ups und Freiberufler, die eine GmbH gründen wollen, ein wichtiges Dokument, dessen Inhalte sorgfältig überlegt werden müssen.
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