Einzelunternehmen – was musst du wissen?

Einzelunternehmen sind vor allem bei Start-ups beliebt. Doch ein Einzelunternehmer muss nicht unbedingt ein kleines Unternehmen sein. Viele Kaufleute treten ihr gesamtes Geschäftsleben über als Einzelunternehmer auf. Die Rechtsform hat einige Eigenschaften, die sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Wenn du Interesse daran hast, ein Unternehmen zu gründen und dich die Rechtsform des Einzelunternehmens anspricht, erfährst du in diesem Artikel, was du über das Thema wissen musst.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Jede natürliche Person, die selbstständig tätig ist und dabei auf die Gründung einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft verzichtet, betreibt ein Einzelunternehmen. Die Bezeichnung bezieht sich ausschließlich auf den Gründer und Geschäftsführer – ob du Mitarbeiter beschäftigst, ist dafür nicht relevant. Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform, die immer dann entsteht, wenn

Typische Rechtsformen für Einzelunternehmen

Auch wenn der Terminus Einzelunternehmen rechtlich gebräuchlich ist, musst du dich im Rahmen der Unternehmensgründung entscheiden, wie du künftig auftreten willst. Wie bereits erwähnt, hast du die Wahl zwischen einem Dasein als

Freiberufler

Welche Professionen zu den sogenannten freien Berufen zählen, regelt §-18-EStG. Es obliegt damit dem Finanzamt, über deinen Freiberufler-Status zu entscheiden. Zu den freiberuflich Tätigen zählst du, wenn du einen

  • erzieherischen,
  • künstlerischen,
  • schriftstellerischen,
  • unterrichtenden oder
  • wissenschaftlichen

Beruf eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und persönlich im Interesse der Allgemeinheit oder deines Auftraggebers ausübst. Grundlage deines Berufs sollte entweder eine besondere schöpferische Begabung oder eine hohe berufliche Qualifikation (etwa in Form eines Studienabschlusses und relevanter Weiterbildungen) sein.

Mit anderen Worten: Um als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt zu werden, musst du im Rahmen der erstmaligen Erfassung einschlägige Kenntnisse nachweisen, etwa in Form deines Studienabschlusses, Meisterbriefs, in Form von bereits geschaffenen künstlerischen Arbeiten oder einer Mitgliedschaft in einer Standesvertretung (zum Beispiel Ärztekammer).

Im Hinblick auf die Buchführung und Verwaltung besitzen Freiberufler einen Sonderstatus. Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig, können eine einfache Buchführung nutzen und ermitteln ihren Gewinn mittels einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Ein eingetragener Kaufmann führt ein Handelsgewerbe und zeichnet sich dadurch aus, dass er als natürliche Person einen Eintrag im Handelsregister besitzt. Er wird auch als Ist-Kaufmann bezeichnet und unterliegt den vergleichsweise strengen Regeln des Handelsgesetzbuches. Dieser Status geht mit zahlreichen Verpflichtungen einher, unter anderem der Pflicht

  • zur doppelten Buchführung,
  • zur Inventur sowie
  • zur Bilanzierung.

Beachten solltest du auch, dass eingetragene Kaufleute vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. Zu den größten Vorteilen dieses Status zählt, dass Einzelkaufleute Zweigniederlassungen gründen dürfen – ein Privileg, das ansonsten nur juristischen Personen vorbehalten ist. Darüber hinaus wirkt sich ein Handelsregistereintrag vertrauensfördernd auf potenzielle Geschäfts- und Finanzierungspartner, aber auch auf Kunden und Behörden aus.

Kleingewerbetreibender

Ein Kleingewerbe anmelden ist eine sehr einfache und schnelle Möglichkeit, als Unternehmer in die Selbstständigkeit zu starten.

Auch als Kleingewerbetreibender haftest du vollumfänglich mit deinem gesamten Privatvermögen für die Schulden deines Unternehmens. Du besitzt den Status eines Kann-Kaufmanns, sprich: Du kannst dein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen, bist dazu aber nicht verpflichtet. Ob sich dieser Schritt für dich lohnt, musst du im Einzelfall abwägen, da die damit erworbene Kaufmannseigenschaft mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht.

Als Kleingewerbetreibender bist du zur Entrichtung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die Buchführung gestaltet sich einfach, da du nur zur einfachen Überschussrechnung und Buchführung verpflichtet bist – zumindest solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr oder einer Gewinngrenze von 60.000 Euro jährlich. Überschreitest du diese Grenze, führst du ein Unternehmen in kaufmännischer Weise und bist wie ein Ist-Kaufmann zur entsprechenden Buchführung verpflichtet.

Wichtig: Ein Kleingewerbetreibender ist nicht mit dem Kleinunternehmer zu verwechseln. Die Kleinunternehmer-Eigenschaft hat lediglich steuerliche Konsequenzen.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmungen eignen sich damit zum einen ideal für Existenzgründer, um die Gründung schnell und kostengünstig zu gestalten. Zum anderen ist diese Rechtsform für all diejenigen geeignet, die

  • in hohem Maße Gestaltungs- und Handlungsfreiheit schätzen,
  • gleichzeitig keinen großen Finanzbedarf haben und
  • deren unternehmerisches Haftungsrisiko überschaubar ist und bleibt.

Sobald Haftungsrisiken in großem Maße zunehmen bzw. nicht mehr versicherbar sind oder der Finanzierungsbedarf deutlich wächst, bietet es sich an, einen oder mehr neue Gesellschafter aufzunehmen und umzufirmieren.

Haftung, Anmeldung & Steuern

Einzelunternehmer haften mit ihrem privaten Vermögen

Ein Einzelunternehmer tritt im Geschäftsleben als natürliche Person im Sinne des bürgerlichen Rechts auf – ganz gleich, ob er eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit betreibt. Sämtliche Aufträge bearbeitet der Gründer auf eigenes Risiko. Du kannst als selbstständiger Kaufmann allein entscheiden, welche Produkte du verkaufst oder ob du dein Sortiment um weitere Artikel erweiterst.

Bereits bei der Gründung solltest du dir Gedanken darüber machen, welche Risiken für dich als Unternehmer bestehen. Je nachdem, welche Tätigkeit du ausübst, sind die potenziellen Haftungsfälle wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher. Generell gründen die meisten Haftungsfälle auf persönlichem Verschulden. Wer sich umsichtig verhält, verringert deshalb das Risiko von Fremdschäden, für die er haften muss. Die Frage der Haftung entscheidet sich letztlich also nicht nur über die Rechtsform, sondern auch über Versicherungen und die Wahrscheinlichkeit, welche kostspieligen Risiken überhaupt vorhanden sind. Gerade als Einzelunternehmer ist es deshalb sicher, wenn du über finanzielle Rücklagen verfügst. In den meisten Fällen kannst du beruhigt als Einzelunternehmen deinen Start in die Selbstständigkeit wagen.

Tipp: Kontrolliere vor der Unternehmensgründung auf jeden Fall, über welche Haftpflichtversicherungen du verfügst. Bei vielen Tätigkeiten sind bestimmte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen für den Inhaber des Unternehmens obligatorisch.

Wo muss sich ein Einzelunternehmen anmelden?

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in der Regel einfach.

  • Wer als Unternehmer einen Betrieb in Eigenregie gründen möchte und sich nicht für die Rechtsform einer Gesellschaft entscheidet, beginnt mit der Gewerbeanmeldung.
  • Freiberufler sind lediglich verpflichtet, ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden.

Welche Steuern zahlen Einzelunternehmer?

Die Art der Steuern hängt von der Rechtsform des Betriebs ab.

  • Die Einkommensteuer ist für alle natürlichen Personen obligatorisch.
  • Wenn dein Unternehmen eine juristische Person ist (zum Beispiel eine GmbH), fällt dafür die Körperschaftsteuer an. Du als Arbeitgeber entrichtest zudem die Lohnsteuer an das Finanzamt. Diese Steuer fällt unabhängig von der Rechtsform an, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
  • Auch die Umsatzsteuer fällt grundsätzlich für alle Selbstständigen an. Von der Umsatzsteuer sind nur Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG befreit.
  • Wer eine gewerbliche Tätigkeit betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Die Berechnung der Gewerbesteuer richtet sich nach der Höhe des Gewerbesteuer-Messbetrages. Einzig Freiberufler müssen diese nicht zahlen.

Buchführung bei Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmer als eingetragenem Kaufmann besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung ab 60.000 Euro Gewinn beziehungsweise 600.000 Euro Umsatz pro Jahr. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn das Einzelunternehmen eine gewerbliche Tätigkeit ausführt. Wer in einem freien Beruf tätig ist, kommt unabhängig von Umsatz und Gewinn mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Kurz zusammengefasst:

  • Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine sehr einfache Buchführung, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt.
  • Die doppelte Buchführung erfordert in der Regel kaufmännische Kenntnisse. Eine Buchhaltungssoftware erleichtert Gründern den Einstieg in diese oft komplizierte Materie.

Alle Unternehmen, die in einer anderen Rechtsform als ein Einzelunternehmen betrieben werden, sind bilanzierungspflichtig. Das betrifft zum Beispiel die AG, die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Pflicht besteht auch, wenn die Gesellschaft faktisch aus einer einzelnen Person besteht (Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG oder kleine AG).

Der Name deines Unternehmens

Als Kaufmann bist du nicht immer dazu verpflichtet, deinen Betrieb in das Handelsregister einzutragen. Dies hängt maßgeblich davon ab, welchen Umfang deine Geschäftstätigkeit hat. Wer als Einzelunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, tritt mit seinem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen im Geschäftsleben auf. Dazu können Angaben zum Tätigkeitsfeld gemacht werden. Auch eine zusätzliche Bezeichnung, wie zum Beispiel der Name eines Restaurants, sind zulässig. Es gilt:

  • Die freie Wahl des Namens, unter dem man als Einzelunternehmen im Geschäftsverkehr auftritt, ist nur Unternehmen gestattet, die im Handelsregister eingetragen sind.
  • Ein Einzelunternehmer muss diesen Namen dann mit dem Zusatz „e. K.” für „eingetragener Kaufmann” bzw. „eingetragene Kauffrau” ergänzen.

Tipp: Vorsicht vor vermeintlich offiziellen Schreiben, die vor allem kurz nach der Gründung deines Unternehmens im Briefkasten landen! Hinter diesen steckt oft nur die kostspielige Eintragung in irgendwelche Register, die für dich als Einzelunternehmer oder als Ein-Personen-Gesellschaft keinen Wert haben – also ab in den Papierkorb damit.

Drei Alternativen zum Einzelunternehmen

Die prinzipiell unbeschränkte Haftung von Einzelunternehmen ist häufig Anlass dafür, dass sich ein alleiniger Inhaber für die Rechtsform einer Gesellschaft entscheidet. Die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen beziehen sich auf die Haftung, die Buchführungspflicht und die steuerliche Belastung. Auch als Einzelperson kannst du dich für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft entscheiden. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die Ein-Personen-GmbH hat nur eine beschränkte Haftung – das ist der größte Vorteil. Die Rechtsfähigkeit der Ein-Mann-GmbH ist von dir als Person weitgehend unabhängig. Dein privates Vermögen bleibt also grundsätzlich unangetastet. Allerdings muss der Unternehmer für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen.
  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist die Vorstufe einer GmbH. UG steht für Unternehmergesellschaft. Eine UG kann man bereits mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Für die Mehrung des Stammkapitals besteht eine Ansparpflicht. Die UG entspricht ansonsten im Wesentlichen einer GmbH.
  • Die Ein-Personen-AG oder kleine AG erfordert ein höheres Grundkapital und aufwendige Formalitäten bei der Gründung. Sie wird durch Anteilseigner finanziert.

Als Einzelunternehmer zusammenarbeiten?

Einzelunternehmer arbeiten oft zusammen – in der Regel projektbezogen. Wenn die Zusammenarbeit auf Dauer angelegt ist, lässt sich einfach und unkompliziert eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Hierfür ist nicht einmal ein schriftlicher Vertrag nötig. Unter Umständen kommt eine GbR rechtlich durch das bloße Agieren auf dem Markt zustande. Ein Eintrag ins Handelsregister ist hierfür nicht erforderlich.

So einfach die Gründung ist, so groß sind jedoch auch die Risiken in Bezug auf die Haftung. Bei der gesamtschuldnerischen Haftung muss jeder Kaufmann, Freiberufler oder Gewerbetreibender als Mitglied der Gesellschaft für andere Gesellschafter einstehen. Dafür muss er sein gesamtes Privatvermögen benutzen. Das heißt für die Unternehmer: Bei einer GbR zählt vor allem gegenseitiges Vertrauen. Wenn dieses Vertrauen zwischen den Gesellschaftern nicht vorhanden ist, sollten die Partner in der Öffentlichkeit nicht als gemeinsam geführtes Unternehmen auftreten.

Fazit: eine individuelle Entscheidung treffen

Nur wer gut informiert ist, trifft gute Entscheidungen. Erkundige dich deshalb über die Vor- und Nachteile, die mit der Tätigkeit als Einzelunternehmer auf dem freien Markt verbunden sind. Es gibt Alternativen zur Selbstständigkeit als Einzelperson, die allerdings nicht auf jeden Fall zugeschnitten sind. Die gute Nachricht: Du kannst dir in der Regel Zeit lassen, denn du musst diese Entscheidung nicht schon bei deiner Existenzgründung treffen.

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Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.