Warum kommt es manchmal zu Steuernachzahlungen?
Die jährliche Einkommensteuererklärung und der dazugehörige Steuerbescheid können für Freiberufler und Selbstständige manchmal böse Überraschungen bereithalten. Zum Beispiel, wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, mit der du nicht gerechnet hast. Daher ist es wichtig, sich im Dschungel der Steuererklärungen zurechtzufinden. Wo die Gründe für Nachzahlungen liegen, wie du den Steuerbescheid schnell überprüfst und welche Rechtsmittel du im Zweifel einlegen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Der Steuerbescheid – Informationen richtig lesen
Für viele ist der Steuerbescheid nur schwer zu verstehen. Jedoch finden sich alle Informationen, die zur Berechnung der Steuerlast geführt haben, auf dem Bescheid. Der Einkommensteuerbescheid listet alle Daten, die von dir in der Erklärung gemacht wurden, und führt auch etwaige Vorauszahlungen auf. Anhand der Summen, die zum Beispiel bei der Lohnsteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlung angerechnet wurden, kannst du schnell vergleichen, ob diese mit deinen geleisteten Vorauszahlungen übereinstimmen. Gleiches gilt für die Körperschaftsteuer, die von einigen Selbstständigen entrichtet werden muss.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten findest du nicht nur deine Daten, sondern auch die Informationen über deinen Ehepartner auf dem Steuerbescheid. Hier lohnt es sich, beide Steuererklärungen und alle Belege gleichzeitig zu überprüfen, um festzustellen, ob alle Daten korrekt im Steuerbescheid vermerkt sind.
Im letzten Teil findest du dann alle Sonderausgaben und Werbungskosten, die du in der Einkommensteuererklärung angegeben hast. Auch hier gilt, dass bei der Zusammenveranlagung die Daten beider Ehepartner getrennt aufgeführt werden.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf die Einkommensteuer
Dein Steuersatz wird vor allem durch deine Steuerklasse beeinflusst. In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Lohnsteuerklassen, wobei deine Einkünfte unter Umständen automatisch einer bestimmten Klasse unterliegen. Die Lohnsteuerklasse-VI beispielsweise ist für Zweit- oder Drittbeschäftigungen vorgesehen. Bist du hingegen verheiratet, dann haben du und dein Ehepartner die Wahl zwischen Steuerklasse-III, -IV und -V. Wenn einer die Steuerklasse-III wählt, erhält der andere zwingend die Klasse V. In dieser Klasse fällt ein deutlich höherer Steuersatz an, sodass es sich lohnt, den Steuerpflichtigen mit dem niedrigeren Einkommen in diese Klasse zu setzen. Auch so kann sich eine hohe Nachzahlung bei der Steuer zum Jahresende ergeben.
Nicht anerkannte Werbungskosten und andere Gründe, die zu Nachzahlungen führen
Auch den Behörden können Fehler unterlaufen. Besonders die angerechnete Lohnsteuer, die das Jahr über vorausgezahlt wurde, solltest du sofort überprüfen. Bei einem Zahlendreher oder einem anderweitigen Fehler kann es zu einem falschen Einkommensteuerbescheid kommen, der eine deutlich zu hohe Nachzahlung ausweist. Dies gilt auch für alle anderen Summen, die du in der Einkommensteuererklärung angegeben hast. Sie sollten sich exakt so auf dem Bescheid wiederfinden.
Wenn du den Verdacht hast, dass du eine Nachzahlung zu leisten hast, die nicht gerechtfertigt ist, solltest du zunächst die Informationen für die Berechnungsgrundlage überprüfen. Hierzu gehören vor allem die korrekte Steuerklasse und, ob die Kirchensteuer berechnet wurde. Wenn du aus der Kirche ausgetreten bist, fällt auch keine Kirchensteuer an. Da diese über die Einkommensteuer mit eingezogen wird, kann es dazu kommen, dass du eine Nachzahlung leisten musst, die nicht gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus sind im Einkommensteuerbescheid alle Einnahmen, die du zu versteuern hast, aufgelistet. Auch hier solltest du zunächst überprüfen, ob die zur Berechnung herangezogenen Zahlen denen entsprechen, die du angegeben hast. Hier lohnt sich ein genauer Blick – vor allem, wenn du Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen beziehst. So werden Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit, aus der Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen jeweils separat ausgewiesen. Wenn das Finanzamt hier zu hohe Zahlen veranschlagt, führt dies in der Regel zu einer deutlichen Steuernachzahlung. Hierzu kommt es vor allem dann, wenn du es verpasst hast, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In einem solchen Fall schätzt das Finanzamt deine Einkünfte. Eine solche Schätzung fällt meistens zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus.
Erfahrungsgemäß liegen die größten Diskrepanzen jedoch im letzten Teil. Dort werden Kosten, die von Steuerpflichtigen als abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht wurden, aufgelistet. Hier solltest du einerseits überprüfen, ob alle Posten, die du in deiner Einkommensteuererklärung gemacht hast, aufgelistet sind. Andererseits solltest du kontrollieren, ob die angerechneten Summen mit denen von deiner Erklärung übereinstimmen.
Warum das Finanzamt Sonderausgaben nicht anerkannt hat
Es kann verschiedene Gründe geben, warum die angerechneten Beträge im Bereich der Sonderausgaben von denen auf deiner Steuererklärung abweichen. Ein häufiger Grund ist, dass du vergessen hast, entsprechende Belege einzureichen. Dies gilt insbesondere für abzugsfähige Spenden. Bei diesen ist zwingend der Originalbeleg zusammen mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Nur geringfügige Spenden bis zu einer Summe von 200 Euro werden in der Regel ohne Beleg akzeptiert, jedoch besteht hier kein Rechtsanspruch. Ebenfalls muss aus diesem Beleg klar hervorgehen, dass du diese Spende vorgenommen hast. Weiterhin muss sich der Hinweis auf dem Beleg finden, dass die Organisation als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt ist. Nur dann werden Spenden als Sonderausgabe akzeptiert.
Einen genauen Blick solltest du auch auf die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werfen, sofern du solche Kosten gelten machst. Im Steuerbescheid wird hier die komplette Summe ohne Rechnungsschlüssel ausgewiesen, die vom Finanzamt als Aufwendung akzeptiert wurde. Hier lohnt es sich, die Summe genau aufzuschlüsseln und so zu prüfen, ob die richtige Strecke und vor allem die korrekte Anzahl an Tagen übernommen wurden. Das Finanzamt schaut hier gerne genauer hin, vor allem, wenn aus anderen Belegen hervorgeht, dass du längere Zeit krank warst. Als Grundsatz gelten, dass etwa 220 Tage pro Jahr als Arbeitstage gezählt werden. Bei Selbstständigen kann es aber durchaus vorkommen, dass an mehr als 220 Tagen im Jahr gearbeitet wurde, etwa, wenn du keinen Urlaub gemacht oder auch an Samstagen gearbeitet hast. Hier solltest du besonders darauf achten, ob das Finanzamt nicht fälschlicherweise die Anzahl an Arbeitstagen gesenkt hat.
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