Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?

In der Einkommensteuer spielen Spenden, die du das Jahr über getätigt hast, eine wichtige Rolle. Du hast die Möglichkeit, diese in deiner Steuererklärung anzugeben. Es ist jedoch entscheidend, an welche Organisation du gespendet hast. Außerdem benötigst du in den meisten Fällen eine Spendenbescheinigung. Wie setzt du also effektiv Spenden steuerlich ab und wie muss ein Beleg aussehen, damit er berücksichtigt wird? In diesem Artikel bekommst du Antworten auf diese und weitere Fragen.

Wie du von einer abzugsfähigen Spende in deiner Steuererklärung profitierst

Bei Spenden handelt es sich um Sonderausgaben, die du in deiner Steuererklärung absetzen darfst. Sie senken also dein zu versteuerndes Einkommen. Es müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein, damit eine Spende vom Finanzamt anerkannt wird. Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Anerkennung erfolgt:

  • korrekte Spendenbescheinigung
  • Spende an eine gemeinnützige Organisation, politische Partei oder eine Stiftung
  • Mitgliedsbeitrag an eine Gesellschaft, die gemeinnützig, kulturell, wissenschaftlich, religiös oder politisch aktiv ist
  • Leistung erfolgte in Geld, Sachwerten oder in Form von freiwilliger Arbeit

Eine Spende muss nicht unbedingt in Form von Geld geleistet werden, um abzugsfähig zu sein. Die Finanzämter erkennen auch Sachspenden sowie Zeitspenden an. Als Zeitspende zählen freiwillige Arbeiten für gemeinnützige Organisationen. Bei diesen wird die Ehrenamtspauschale aktiviert, die bis zu 720 Euro pro Jahr und pro Steuerpflichtigem beträgt.

Welche Arten von Spenden gibt es?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Einkommensteuer zwischen drei unterschiedlichen Spendenarten. Dies sind Spenden an:

  1. gemeinnützige Organisationen
  2. politische Parteien
  3. Stiftungen

Alle drei werden in der Einkommensteuer unterschiedlich behandelt. Sie fallen jedoch alle in die Klasse der Sonderausgaben und werden dementsprechend an der gleichen Stelle eingetragen.

Unterschiedlich ist hingegen die Höhe der Beträge, die du pro Jahr bei der Einkommensteuer absetzen kannst. Spenden an Stiftungen sind bis zu einer Höhe von einer Million Euro abzugsfähig. Wenn du einer Partei oder politischen Organisation eine Zuwendung zukommen lässt, sind diese nur bis maximal 3.300 Euro pro Kopf steuerlich absetzbar. Weiterhin gibt es bei Spenden für politische Zwecke eine Sonderregelung zu beachten. Bis zu einer Höhe von 1.650 Euro werden Spenden zu 50 Prozent als direkte Steuererstattung verrechnet. Die andere Hälfte wird regulär als Sonderausgabe vermerkt und senkt somit dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn du also 500 Euro an eine Partei spendest, dann werden 250 Euro direkt von deiner Einkommensteuer abgerechnet. Die verbliebenen 250 Euro sind Sonderausgaben und senken das zu versteuernde Einkommen.

Die dritte Klasse bilden die Spenden an gemeinnützige Organisationen. Hierbei handelt es sich um zahlreiche unterschiedliche Gemeinschaften. Welche Organisation gemeinnützig ist, entscheidet das Finanzamt. Sobald das Finanzamt eine Organisation anerkannt hat, darf diese entsprechende Bescheinigungen für die Einkommensteuer ausstellen. Spenden dieser Art mindern bis zu einer Höhe von 20 Prozent deiner Einkünfte dein zu versteuerndes Einkommen.

Wann sind Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar?

Bei Mitgliedsbeiträgen gibt es eine klare Regelung, ob diese als Sonderausgabe anerkannt werden. Ausschlaggebend ist immer der Zweck des Vereins oder der Organisation, in der du Mitglied bist. Handelt es sich um einen Verein, der Freizeitbeschäftigungen anbietet, sind die Mitgliedsbeiträge nicht von der Steuer absetzbar. Beispiele hierfür sind Fußballvereine oder ein Schachclub. Sofern der Mitgliedsbeitrag an eine Organisation geht, die uneigennützige Zwecke verfolgt, sind auch diese Beiträge steuerlich abzugsfähig.

Wie muss eine Spendenbescheinigung aussehen?

Damit du eine solche Zuwendung in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst, benötigst du eine Spendenbescheinigung. Der Gesetzgeber hat strenge Vorschriften zur Form der Belege erlassen. Folgende Informationen müssen sich auf einer Spendenbescheinigung finden:

  • Aussteller
  • Name und Anschrift des Spenders
  • Höhe der Zuwendung
  • Datum, an dem die Zuwendung geleistet wurde

Nur wenn diese Informationen vorhanden sind, wird das Finanzamt eine Spendenquittung anerkennen. Bei Sachspenden sind die überlassenen Gegenstände und deren Zustand exakt aufzulisten. Wenn der Gesamtbetrag aller Spenden in einem Kalenderjahr bei maximal 200 Euro lag, fordert das Finanzamt in der Regel keine Belege als Einzelnachweise. Bei höheren Spenden werden hingegen oftmals Nachweise verlangt. Wichtig ist, in einem solchen Fall jeweils den dazugehörigen Originalbeleg dem Finanzamt vorzulegen.

Ab dem Jahr 2017 werden Spendenbescheinigungen größtenteils elektronisch übermittelt. Dies erleichtert dir den Nachweis und verringert die Anzahl an Nachfragen. Wenn du also eine Spende getätigt hast, wird die Organisation die Bescheinigung automatisch an die Finanzbehörde übersenden.

In welcher Anlage der Einkommensteuer trage ich Spenden ein?

Da es sich bei Spenden um Sonderausgaben handelt, werden diese immer im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung angegeben. Du findest hier auf der zweiten Seite mehrere Felder für die unterschiedlichen Spendenarten. Vorgesehen sind in der Einkommensteuererklärung 2017 die Zeilen 45 bis 48. Hier trägst du die entsprechenden Gesamtbeträge, die du an Spenden geleistet hast, ein.

Wie nutzt du Vorteile bei der Zusammen- oder Einzelveranlagung?

Vor allem bei der Zusammenveranlagung gibt es Vorteile, die durch Spenden entstehen. Zum einen gelten Grenzbeträge immer pro Kopf. Bei Spenden an politische Parteien ist die anrechnungsfähige Obergrenze 3.300 Euro pro Person. Bei der Zusammenveranlagung hingegen verdoppelt sich diese Grenze auf 6.600 Euro. Es ist hierbei unerheblich, auf wessen Namen die Spendenbelege ausgestellt sind. Wenn nur einer der beiden Steuerpflichtigen die Spenden vorgenommen hat, profitierst du bei der Zusammenveranlagung dennoch vom doppelten Anrechnungsbetrag.

Zum anderen liegt die Höchstgrenze an abzugsfähigen Spenden bei 20 Prozent der gesamten Einkünfte. Wenn beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sind die Einkünfte in der Regel höher. Es ist somit auch möglich, insgesamt einen höheren Spendenbetrag geltend zu machen.

Wenn du Spenden geleistet hast, die mehr als 20 Prozent deiner Einkünfte des Steuerjahres entsprechen, profitierst du dennoch von steuerlichen Vorteilen. In diesem Fall werden die Beträge, die über 20 Prozent hinausgehen, in den folgenden Jahren angerechnet. Dies kann sich ebenfalls bei der Zusammenveranlagung auszahlen, da du in der Zukunft eventuell erneut weniger Steuern zahlst. Dieser Übertrag darf sich über maximal zehn Jahre erstrecken.

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