Wie kannst du einen Umzug von der Steuer absetzen?
Ein Umzug ist teuer und umfasst zahlreiche Kostenfaktoren vom Möbeltransport bis zur Renovierung der alten und neuen Wohnung. Der Gesetzgeber ermöglicht eine steuerliche Anrechnung dieser Kosten, wovon Selbstständige genauso wie Angestellte profitieren. Sofern eine berufliche Veranlassung des Umzugs nachweisbar ist, kannst du Umzugskosten pauschal sowie durch Einzelnachweise anrechnen lassen. Dies gilt selbst bei einem privaten Umzug, beispielsweise durch die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Grundvoraussetzung: Der Umzug muss beruflich bedingt sein
Damit du beim Umzug in eine neue Wohnung von einer Steuerminderung profitierst, muss es sich um einen berufsbedingten Umzug handeln. Außerdem ist beim beruflichen Umzug nachzuweisen, dass eine Notwendigkeit oder ein erkennbarer Vorteil durch den Ortswechsel entstanden ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du eine größere Distanz beim Umzug überbrückst oder innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde umziehst. Zu den wichtigsten Gründen, die vom Finanzamt für die steuerliche Anrechnung akzeptiert werden, gehören:
- Durch den Umzug ziehst du näher an deinen Arbeitsplatz heran.
- Du hast zuvor im Ausland gearbeitet und bist zukünftig wieder von einem Wohnsitz in Deutschland aus tätig.
- Aus beruflichen Gründen besteht die Veranlassung zu einer doppelten Haushaltsführung.
- Du trittst einen neuen Job an oder wechselst den Arbeitsplatz, beispielsweise an einem neuen Standort deines Arbeitgebers.
Die genannten Gründe sind vor allem für Arbeitnehmer interessant, betreffen jedoch auch viele Freiberufler und Selbstständige. Beispielsweise gehen viele Kleinunternehmer nicht ausschließlich einer selbstständigen Tätigkeit nach und finanzieren ihr Leben weiterhin über einen Arbeitsplatz mit Arbeitgeber.
Wie lassen sich berufliche Motive als Selbstständiger nachweisen?
Auch wenn die Anrechnung von Umzugskosten bei der Steuer durch Selbstständige und Freiberufler möglich ist, gestaltet sich der Nachweis der beruflichen Veranlassung schwieriger. Da kein direkter Arbeitgeber mit festem Arbeitsplatz vorliegt, müssen andere Argumente für deinen Ortswechsel aus betrieblichen Gründen angegeben werden.
Am einfachsten wird dies bei Freiberuflern wie Ärzten, Notaren oder Rechtsanwälten möglich, die über eine Praxis oder Kanzlei verfügen. Diese fungieren als echte Arbeitsstätte, sodass dein Umziehen die Fahrtzeit zu dieser verkürzt. Für die steuerliche Anerkennung der Umzugskosten muss sich täglich ein Zeitvorteil von mindestens einer Stunde ergeben.
Ein Umzug ist außerdem steuerlich anrechenbar, wenn du am neuen Wohnort über mehr Platz in deiner Wohnung oder deinem Büro verfügst. Hier muss das Finanzamt nachvollziehen können, dass du die größere Wohn- und Arbeitsfläche tatsächlich für deine Tätigkeit benötigst. Außerdem fallen Umzugskosten an, wenn du als Selbstständiger an einem komplett neuen Ort arbeiten möchtest. Hier muss ebenfalls der Grund nachvollziehbar sein, beispielsweise eine dichtes Netzwerk an Kunden oder Geschäftspartnern am neuen Wohn- und Arbeitsort.
Was ist die Umzugskostenpauschale und was umfasst sie?
Beim Absetzen deiner Umzugskosten sind zwei grundlegende Möglichkeiten zu unterscheiden. Zum einen werden verschiedene Kostenfaktoren über die sogenannte Umzugskostenpauschale abgesetzt. Diese Pauschale ist von Selbstständigen, Freiberuflern und Angestellten gleichermaßen nutzbar. Sie wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um dir beim beruflich veranlassten Umzug das Einreichen diverser Quittungen und Belege zu ersparen. Zu den sogenannten sonstigen Umzugskosten, die durch die Pauschale abgedeckt werden, gehören beispielsweise:
- Kosten für Wohnungsanzeigen beim Gesuch
- Renovierungsarbeiten in deiner alten Wohnung
- amtliche Gebühren für deine Ummeldung
- Kosten für Elektroinstallationen oder das Anbringen von Lampen
Die Pauschale wird vom Gesetzgeber regelmäßig neu festgelegt und liegt seit vielen Jahren im hohen dreistelligen Eurobereich. Verheiratete können sonstige Kosten ihres Umzugs in doppelter Höhe angeben, für ein Kind oder weitere Personen im gleichen Haushalt erhöht sich die Pauschale jeweils um wenige hundert Euro.
Sonderfall: doppelte Haushaltsführung und Pauschbetrag
Grundsätzlich steht jedem Umziehenden die Umzugskostenpauschale offen, um eine Erleichterung bei der Steuer zu erfahren. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Im Rahmen deines Umzugs beziehst du eine Zweitwohnung und entscheidest dich für eine doppelte Haushaltsführung. Gleiches gilt, wenn du deine Zweitwohnung aufgibst und zukünftig wieder an einem einzigen Wohnsitz anzutreffen bist.
Lassen sich höhere Kosten bei deinem Umzug steuerlich geltend machen?
Neben der Umzugskostenpauschale kannst du zahlreiche Kosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzen, wobei ein expliziter Nachweis der angefallenen Kosten notwendig wird. Stelle deshalb während der Umzugsphase alle Quittungen und Belege sauber zusammen, damit das Finanzamt diese steuermindernd akzeptiert. Zu den üblicherweise als Werbungskosten angegebenen Umzugskosten mit Nachweispflicht gehören:
- doppelte Mietzahlung in der Übergangszeit
- Reisekosten rund um deine Wohnungssuche
- Kosten für das Umzugsunternehmen oder private Transporte
- Maklergebühren bei der Suche nach einer Mietwohnung
- Nachhilfekosten für deine Kinder, die durch den Ortswechsel entstehen
Im Einzelfall wirst du weitere Ausgaben geltend machen können. Hier lohnt sich die persönliche Beratung durch einen Steuerberater, um einen maximalen Steuervorteil für deine Wohnsitzverlegung zu erfahren.
Welche Aufwendungen beim Umzug lassen sich nicht steuerlich anrechnen?
Nicht alle Kosten, die rund um deine Umzugsphase anfallen, können bei deiner Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu den Belastungen, die das Finanzamt nicht akzeptieren wird, gehören:
- Maklergebühren, wenn du ein Einfamilienhaus gekauft hast.
- Kosten für die Einlagerung deiner Möbel in der Übergangszeit.
- Verluste, die du bei der Veräußerung deines alten Hauses oder deiner alten Wohnung erlitten hast.
- Renovierungskosten, die an deinem neuen Wohnsitz anfallen.
Werden Umzugskosten als Werbungskosten oder anderweitig gewertet?
In den meisten Fällen werden deine explizit nachzuweisenden Umzugskosten als Werbungskosten behandelt und in deiner Steuererklärung angegeben. Hiervon abweichend gibt es Sonderfälle, die von der Art deines Umzugs abhängen. Sofern du deinen Unternehmenssitz als Selbstständiger verlegst, kannst du viele Rechnungen als Betriebsausgaben geltend machen.
Außerdem kann es sich um außergewöhnliche Belastungen handeln, beispielsweise wenn du aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Stadt oder Region umziehen musst. Hier gibt es eine Überschneidung von beruflichen und privaten Gründen, weshalb diese andersartige Berücksichtigung bei der Steuer gewählt wird. In einem Sonderfall werden die Umzugskosten als Sonderausgaben gewertet, nämlich wenn du nach deiner ersten Berufsausbildung für den Jobeinstieg umziehst. Hier werden deine Ausgaben vom Gesetzgeber als sogenannte Kosten der eigenen Ausbildung gewertet.
Gibt es steuerliche Vergünstigungen für einen privaten Umzug?
Wenn du privat umziehst, wirst du von keinem der genannten Steuervorteile profitieren können. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, durch einzelne Aufwendungen deine Steuerlast im Umzugsjahr doch zu reduzieren. Dies gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, die während der Umzugsphase in deinem Haushalt anfallen. Der typische Fall sind Kosten, die durch Handwerker bei der Einrichtung deiner neuen Wohnung entstehen, genauso wie Kosten für den privaten Nachhilfelehrer, den Winterdienst oder den Gärtner. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du mit 20 Prozent der geleisteten Gesamtausgaben geltend machen, wobei die Obergrenze von 4.000 Euro jährlich gilt.
Mit einem Steuerberater die tatsächlichen Kosten maximal anrechnen lassen
Um kein Geld zu verschenken und sonstige Umzugsauslagen korrekt absetzen zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sinnvoll. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Zusammenarbeit mit einem solchen Experten grundsätzlich sinnvoll, um die eigene Steuerlast zu minimieren. Spätestens im Jahr eines Umzugs lohnt es, über die Zusammenarbeit nachzudenken und sonstige Umzugskosten maximal anrechnen zu lassen. Natürlich zeigt dir der Steuerberater gerne auf, was du noch an fortlaufenden Ausgaben absetzen kannst und hierdurch als Selbstständiger oder Freiberufler deinen Gewinn nicht unnötig schmälerst. Gleiches gilt, wenn du nach deinem Umzug deinen Wohnsitz als Arbeitsplatz nutzt und hierdurch einen Steuervorteil erzielst.
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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.