Was ist eine GbR?

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen – zum Beispiel ein gemeinsames Projekt.

Beispiele für die Rechtsform GbR:

  • Zwei Freiberufler*innen, die zusammen eine Dienstleistung anbieten
  • Eine Praxisgemeinschaft
  • Aber auch private Zusammenschlüsse wie eine WG oder Lotto-Tippgemeinschaft.

Achtung: Sobald eine GbR als Händler auftritt oder das Geschäft in kaufmännischer Weise geführt wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts automatisch zur OHG.

Wie entsteht eine GbR?

Kaum eine Gesellschaftsform lässt sich so schnell und einfach gründen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sobald du dich mit mindestens einem Partner im Rahmen einer Kooperation oder eines Projektes zusammenschließt, bildest du eine GbR – auch dann, wenn du dir vielleicht gar nicht darüber bewusst bist.

Für die Rechtsform GbR gibt es keine Formvorschriften, ein mündlicher Gesellschaftsvertrag (also eine Absichtserklärung) reicht aus. Die rechtliche Grundlage für die GbR bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer § 705 ff. BGB.

GbR und eGbR

2024 wurde mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts die eingetragene GbR eingeführt. Wesentlicher Unterschied ist, dass die eGbR in ein Gesellschaftsregister eingetragen wird und dadurch rechtsfähig wird. Weitere Unterschiede betreffen:

  • Transparenz und Vertrauenswürdigkeit
  • Firmenname
  • Besteuerung
  • Gründung

Mehr dazu im Artikel zur eGbR.

Wer entscheidet in der GbR?

Die GbR ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet vor allem, dass sämtliche Entscheidungen einvernehmlich mit allen Gesellschafter*innen getroffen werden.

Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter

Die GbR entspricht der wohl einfachsten Form einer geschäftlichen Partnerschaft: Besondere Formalitäten sind bei ihrer Gründung nicht einzuhalten. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht doch über gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten verfügt. Zu den Pflichten zählen beispielsweise die

  • Beitragspflicht (Pflicht zur Erbringung von Beiträge, etwa in Form von Kapital, Überlassung von Sachen/Rechten oder Arbeit)
  • Pflicht zur Haftung für Pflichtverletzungen (Schadenersatzpflicht)
  • Treuepflicht (besonderes Treue- und Vertrauensverhältnis inklusive Wettbewerbsverbot).

Dem gegenüber steht eine ganze Reihe von Rechten, etwa das:

  • Kontrollrecht
  • Recht zur Geschäftsführung (wenn nicht anders vereinbart)
  • Recht auf Gewinnbeteiligung
  • Recht zur Mitwirkung an der Beschlussfassung.

Geschäftsführung und Vertretung

Grundsätzlich liegt die Geschäftsführung und Vertretung der GbR nach außen bei allen Gesellschafter*innen gemeinsam. Das bedeutet, dass auch bei Rechtsgeschäften mit Dritten alle zustimmen müssen.

In der Regel werden allerdings im Gesellschaftsvertrag flexiblere Regelungen getroffen. Die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen können auf einzelne Gesellschafter*innen übertragen werden.

Gesellschaftsvertrag für die GbR

Zu den größten Vorteilen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt die Formfreiheit in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag. Der Vertrag kann

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • durch schlüssiges Handeln

geschlossen werden. Vorschriften für den Inhalt gibt es nicht. Hier findest du eine Übersicht, was im GbR-Vertrag geregelt werden kann:

Checkliste – was gehört in den GbR-Gesellschaftsvertrag?

  • persönliche Angaben zu allen Gesellschaftern (Name, Geburtsdatum, Anschrift, gegebenenfalls Beruf),
  • Name und Sitz des Unternehmens,
  • Zweck der Gesellschaft
  • Angaben zu Geschäftsführung und Außenvertretung.

Ergänzt werden können diese Angaben unter anderem durch Regelungen

  • zur Haftung
  • zu Rechten und Pflichten (zum Beispiel Kontrollrecht, Treuepflicht)
  • zu Tätigkeitsvergütungen
  • zur Entnahme und Übertragung von Anteilen sowie zu Nachschusspflichten
  • zur Gewinn- und Verlustverteilung
  • zum Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters und damit verbundenen Abfindungen sowie Nachfolgeregelungen.

Mustervertrag für die GbR

Vorlagen und Musterverträge findest du zum Beispiel bei Gründungszentren, Gründungsberatern oder bei der IHK: Vertrag zur Gründung einer BGB-Gesellschaft (GbR)

Haftung bei der GbR

Der wohl größte Nachteil der GbR besteht in der unbegrenzten Haftung aller Gesellschafter*innen nach außen. In der Praxis bedeutet das: Gläubiger können ihre gesamte Forderung vollumfänglich gegen dich allein als Teil der GbR geltend machen oder gegen die GbR als Ganzes vorgehen.

Wirst du in Haftung genommen, kannst du allerdings auf Ausgleich durch die Gesellschaft oder die anderen Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile pochen, damit nicht du allein für sämtliche Verbindlichkeiten geradestehen musst.

Übrigens: In der Innengesellschaft – also unter den Gesellschaftern – ist es durchaus möglich, die Haftung vertraglich zu begrenzen oder anders zu gestalten als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Haftung in der GbR begrenzen

Haftpflichtversicherung für die GbR

Eine Betriebshaftpflichtversicherung stellt die Eigentümer der GbR von Forderungen frei, die geschädigte Dritte geltend machen könnten. Somit haftet ihr als Gesellschafter*innen der GbR nicht mehr mit eurem gesamten Privatvermögen. Das kann existenzsichernd sein.

Solides GbR-Gesellschaftsvermögen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Gesellschafter möglichst schnell das Gesellschaftsvermögen aufbauen. Je höher das Gesellschaftsvermögen, desto geringer fällt im Schadensfall die persönliche Haftung für dich als einzelnen Gesellschafter aus. In den Gesellschaftsvertrag sollten deshalb verbindliche Regelungen zum Kapital der GbR aufgenommen werden.

Startkapital bei der GbR

Einer der größten Vorteile der GbR besteht darin, dass du sie ohne gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital ins Leben rufen kannst. Zumindest theoretisch kannst du direkt mit der Arbeit beginnen und musst dir um Stammeinlagen und Unternehmensanteile keine Gedanken machen.

In der Praxis benötigst du jedoch ein finanzielles Polster, um zum Beispiel

  • Arbeitsmittel und Verbrauchsmittel (zum Beispiel Papier, Büromaterialien) anzuschaffen
  • Räume anzumieten
  • Nebenkosten für deine Geschäftsräume bezahlen zu können
  • Mitarbeiter, Lieferanten und Vertriebspartner zu bezahlen
  • in Werbung und Marketing investieren zu können

und letztlich, um deine eigenen Lebenshaltungskosten inklusive Sozialversicherungen stemmen zu können. Vor allem zu Beginn deines Unternehmens wirst du erhöhte Investitionskosten (zum Beispiel für Erstanschaffungen, Versicherungen, Konten, Genehmigungen, Weiterbildungen) haben, die du aus Rücklagen decken können solltest.

Du kannst im Gesellschaftsvertrag 

  • Anteile der einzelnen Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen,
  • damit einhergehende Rechte und Verpflichtungen sowie
  • Details zu Vergütungen, Auszahlungen und Nachschusspflichten

festhalten.

GbR gründen

Deine GbR gründest du allein durch den Gesellschaftsvertrag – da es hier keine Formvorschriften gibt, kann das sogar mündlich geschehen.

Gründungskosten bei der GbR

Die GbR ist eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, in die Selbstständigkeit zu starten. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber keine Form vorschreibt, die Gründung sogar mündlich erfolgen kann und demzufolge die Dienste eines Notars oder Steuerberaters nicht zwingend notwendig sind.

Handelt es sich um ein Gewerbe, müsst ihr mit Kosten für die Gewerbescheine rechnen.

Wo musst du deine GbR anmelden?

  • Wenn ihr Freiberufler*innen seid, meldet ihr eure GbR beim Finanzamt an – ihr füllt dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhaltet eine Steuernummer.
  • Handelt es sich um ein Gewerbe, braucht Ihr für eure GbR eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Achtung: Alle Gesellschafter*innen müssen einen eigenen Gewerbeschein beantragen.

Name der GbR – was ist erlaubt?

Eine GbR darf keinen Firmennamen tragen. Eine GbR muss mit den vollen Namen der Gründer*innen und dem Zusatz GbR auftreten – auch Unternehmensbezeichnung genannt.

Vorteile der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet die einfachste und schnellste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Aber dieser große Vorteil ist mit einem großen Nachteil erkauft, den vor allem unerfahrene Unternehmensgründer nicht außer Acht lassen sollten. Zu den größten Vorteilen der GbR zählen

  • die schnelle Gründung binnen 1-2 Tagen
  • kein Startkapital erforderlich
  • geringe Gründungskosten
  • ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Mitbestimmung
  • unbegrenzte Möglichkeiten der Einbringung ins Unternehmen
  • ein geringer bürokratischer und buchhalterischer Aufwand ohne Buchhaltungs- oder Bilanzierungspflichten
  • die Möglichkeit, im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung die Umsatzsteuer zu umgehen.

Nachteile der GbR

Dem gegenüber stehen allerdings auch einige wenige, aber beachtenswerte Nachteile, insbesondere:

  • die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens
  • die fehlende Geschäftsbezeichnung (Auftritt mit Vor- und Zuname der Gesellschafter)
  • die einfache, womöglich auch unabsichtliche Auflösung (zum Beispiel bei Ausscheiden eines Gesellschafters)
  • die hohen Spitzensteuersätze der Einkommenssteuer – bei der Steuererklärung der GbR unterliegt sie nicht der erheblich niedrigeren Körperschaftssteuer.

Für wen ist die GbR geeignet?

Die GbR ensteht schon durch schlüssiges Handeln von mindestens zwei Partnern. Sie eignet sich grundsätzlich gut für:

  • Kooperationen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Projekte

Vor allem unter Freiberufler*innen ist sie eine beliebte Lösung.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nur geringe Umsätze erwirtschaften, sonst wird sie automatisch zur OHG. Da die Haftung bei sämtlichen Gesellschaftern zu gleichen Teilen liegt, eignet sich die GbR am besten für Vorhaben mit überschaubaren Haftungsrisiken.

Buchhaltung bei der GbR

Eine GbR ist nicht zur Buchführung verpflichtet, eine einfache Buchführung reicht aus. Eine Steuerberatung ist empfehlenswert, doch mit etwas Grundkenntnissen können GbR-Gründer*innen die Buchführung auch selbst mit einem Buchhaltungsprogramm erledigen.

Tipp: Wähle ein Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktionen. Eine digitale Buchhaltung spart viel Zeit und Papierkram.

Alternativen zur GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (häufig auch fälschlich GbR-Gesellschaft genannt) birgt für dich und die anderen Gesellschafter ein hohes Haftungsrisiko.

Kapitalgesellschaften als Alternative

Der Vorteil: Die Haftung ist schon vom Gesetz her beschränkt. Der Nachteil: Der bürokratische Aufwand ist höher. Dazu kommt, dass in der Regel ein gewisses Startkapital vorhanden sein muss. Es gilt:

  • Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Darauf ist dann allerdings auch die Haftung beschränkt.
  • Bei der UG (haftungsbeschränkt) beträgt das Startkapital zwar nur einen Euro, doch müssen die Gesellschafter am Anfang auf einen Teil ihrer Gewinne für das Aufstocken des Stammkapitals verzichten.

Partnerschaftsgesellschaft als Alternative

Die Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von Freiberufler*inen, der mit einer GbR vergleichbar ist. Unterschiede gibt es allerdings in der Haftung: Die einzelnen Partner*innen haften nur bei Aufträgen, an denen sie selbst beteiligt waren. Bei der Sonderform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist die persönliche Haftung ganz ausgeschlossen. Stattdessen wird eine Berufshaftpflichversicherung abgeschlossen, die die Haftung übernimmt.

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GbR-Geschäftskonto

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.