Für welche Selbstständige gilt die Rentenversicherungspflicht?

Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können auf Antrag Teil der gesetzlichen Rentenversicherung werden – das nennt sich auch freiwillige Rentenversicherung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Welche selbstständige Berufsgruppen rentenversicherungspflichtig sind, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Der größte Teil der Bundesbürger ist angestellt und deshalb über die Deutsche Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig getragen und als Prozentsatz abhängig vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Zusatzvorsorge ist Angestellten anzuraten, um ihren Lebensstandard im höheren Alter zu halten. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es die Möglichkeit, Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung einzuzahlen oder alleine eine private Vorsorge vorzunehmen.

Der bisherige Regelfall: fehlende Versicherungspflicht für Selbstständige

Zwar waren private Einzahlungen in die Rentenversicherung durch Selbstständige und Freiberufler bislang üblich, eine gesetzliche Pflicht bestand hierzu nicht. Gerade in den ersten Berufsjahren sind Gründer froh, möglichst geringe monatliche Kosten tragen zu müssen, die Vorsorge blieb so schnell auf der Strecke. Dies hat sich durch den neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zum Jahr 2018 hin geändert. Der bisherige Standard, dass eine Versicherungspflicht für Selbstständige fehlte, wird in naher Zukunft durch eine Pflicht ersetzt.

Nach den Plänen des Gesetzgebers wird ein einmaliges Wahlrecht bestehen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder andere Formen der privaten Vorsorge vorzunehmen. Dies kann beispielsweise durch den Abschluss einer Basisrente als steuerlich gefördertes Produkt erfolgen. Wann und wie die Pflicht umgesetzt wird, ist noch nicht geklärt. Verpflichtend eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten, ist durch die Regelung allerdings nicht vorgesehen.

Für welche Selbstständige gilt die Rentenversicherungspflicht?

Nach der gültigen Rechtslage in 2018 gibt es eine Reihe von Berufen, die trotz ihrer Selbstständigkeit verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Wie hoch die monatliche Einzahlung ist, wird auch hier im Regelfall prozentual vom Einkommen des Freiberuflers oder selbstständigen Betriebs abhängig gemacht. Zu den wichtigsten Berufsgruppen, die rentenversicherungspflichtig sind, gehören:

  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Handwerksbetriebe
  • Erzieher und verschiedene Lehrkräfte
  • Hebammen
  • Ausübende ärztlich angeordneter Pflege

Für die Rentenversicherung vieler freier Berufsgruppen gibt es berufsständische Versorgungswerke. Diese sorgen nicht nur für die Abwicklung der Beiträge und regeln die Absicherung über die Rentenversicherung formal. Häufig werden auch spezielle Produkte für die jeweilige Berufsgruppe angeboten, um die Altersvorsorgepflicht adäquat in Höhe und Art der Leistung einer selbstständigen Tätigkeit zu erfüllen.

Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich?

Die Rentenversicherungspflicht ist aktuell für die genannten Berufsgruppen unumgänglich. Allerdings wird wie bei Angestellten eine Freiheit eingeräumt, sofern du jährlich mit deinem Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze des Gesetzgebers kommst. In diesem Fall kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchtest oder dich komplett privat absichern willst.

Pauschal lässt sich nicht sagen, wo du dein Geld am besten für die Vorsorge investierst. Jede Versicherung hat eigene Angebote mit eigenen Beiträgen, hierneben bietet dir das gesetzliche System eine etablierte und verlässliche Absicherung. Da du in jedem Fall durch die baldige Altersvorsorgepflicht vorsorgen musst, solltest du individuell abwägen, wie du deiner Rentenversicherungspflicht nachkommen willst. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wird dich dann nicht komplett davor befreien, überhaupt Geld für die Vorsorge einkalkulieren zu müssen.

Die private Altersvorsorge trotzdem nicht vernachlässigen

Egal, ob du schon jetzt pflichtversichert bist oder nicht, das Thema private Altersvorsorge ist für jeden Erwerbstätigen in Deutschland interessant. Über die letzten Jahrzehnte sind neue Konzepte entstanden, die einen Anreiz für die private Vorsorge schaffen sollen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du bislang versicherungspflichtig warst oder nicht. Im Folgenden entdeckst du die wichtigsten Arten der Absicherung in Kurzform, mit denen du eine effektive Altersvorsorge betreibst und deine zukünftige Rente attraktiver gestalten wirst.

Private Rentenversicherung

Dies ist der Klassiker, der von fast jeder Versicherung angeboten wird und deine gesetzliche Rente ergänzen soll. Auch Angestellte, die einer Rentenversicherungspflicht unterliegen, schließen gerne Produkte dieser Art ab. Für diese Art von Rente gelten keine Pflichten, was die Beitragshöhe anbelangt. Stattdessen zahlst du monatlich einen Beitrag deiner Wahl, der über Jahre und Jahrzehnte eine Versicherungssumme aufbaut. Anstelle einer Kapitalauszahlung, wie bei der klassischen Lebensversicherung, wird bei dieser Rentenversicherung bei Erreichen des Stichtags eine monatliche Zusatzrente ausgezahlt.

Riester-Rente und Basis-Rente

Mit dem Riester-Modell und der Rürup-Rente (Basis-Rente) hält der Staat zwei spezielle Formen der geförderten Rentenversicherung für dich bereit. Gerade wenn die Altersvorsorgepflicht kommen wird und du dich für eine private Vorsorge entscheiden musst, sind Produkte dieser Art interessant. Gerade die Basis-Rente ist für Selbstständige und Freiberufler durch ihre steuerlichen Vorteile interessant. Zum einen kannst du einen steigenden Anteil der Beitragshöhe steuerlich geltend machen. Im Gegenzug wird ein sinkender Anteil während der Auszahlung im Rentenalter von der Pflicht zur Versteuerung befreit.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine klassisch betriebliche Altersvorsorge, wie für Angestellte, findet nicht statt. Allerdings kannst du als Gesellschafter oder Geschäftsführer eigene Verträge und Produkte aushandeln, deren Rückstellungen und Beiträge ebenfalls mit einem Steuervorteil einhergehen. Als eine Art der betrieblichen Rentenversicherung können die Vorsorgewerke deines Berufsverbandes gesehen werden. Zu diesem Thema informieren dich beispielsweise die Ärztekammer, die Notarkammer oder das entsprechende Werk, das für deine Rentenversicherung zuständig ist.

Mit externer Beratung zum idealen Vorsorgekonzept

Das Thema Rentenversicherungspflicht ist komplex, die Zahl der Produkte für deine Privatvorsorge hoch. Wenn du versicherungspflichtig bist und eine sinnvolle Kombination aus Pflichtversicherung und Eigeninitiative suchst, lohnt die Beratung durch einen erfahrenen externen Partner. So hilft dir die Deutsche Rentenversicherung gerne weiter ein gutes Vorsorgekonzept zu ermitteln und dich für deinen Lebensabend abzusichern. Auch ein Gründungscoach oder ein ähnlicher Dienstleister für Selbstständige wird gerne und kompetent auf dieses Thema eingehen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.