Wann und wie müssen Selbstständige Gewerbesteuer zahlen?

Neben der Einkommen- und der Umsatzsteuer ist die Gewerbesteuer die dritte wichtige Steuerart für Selbstständige und Unternehmer. Sie wird vom Finanzamt von allen Unternehmern erhoben, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Für die Versteuerung wird deine objektive Ertragskraft ermittelt – das ist nicht gleichzusetzen mit deinem Gewinn. Für kleine Gewerbeunternehmen gibt es einen relativ hohen Freibetrag, deshalb musst du keine Angst vor einer zusätzlichen Besteuerung haben.

Sind alle Selbstständigen zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet?

Nicht alle, die sich selbstständig machen, müssen auch Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Vielmehr trifft das nur auf gewerbliche Tätigkeiten zu. Diese musst du als Gewerbe anmelden, damit du einen Gewerbeschein erhältst. Im Gegensatz dazu gelten Freiberufler nicht als Gewerbe und sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Ob es sich bei deiner Selbstständigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, ist durch den Gesetzgeber eindeutig geklärt. Im Einkommensteuergesetz ist eine Aufzählung freier Berufe zu finden, die von der Gründung eines Gewerbebetriebs und der Abfuhr von Gewerbesteuer befreit sind. Zu den wichtigsten dieser Berufe, die nicht unter die gewerbliche Regelung fallen, gehören:

  • Künstler, Publizisten und Journalisten
  • freie Dozenten und Lehrkräfte
  • Hebammen
  • Unternehmensberater und Sachverständige
  • Logopäden, Ergotherapeuten und Masseure
  • Stadtplaner und Historiker

Falls du unsicher bist, in welche Kategorie du mit einem speziellen Berufsbild fällst und ob du deshalb Gewerbesteuer zahlen musst, kläre dies mit dem Gewerbeordnungsamt ab. In einem persönlichen Gespräch lässt sich gemeinsam ermitteln, ob eine Grundlage für eine freiberufliche Tätigkeit vorhanden ist oder nicht.

Was ist der Freibetrag und wie hoch fällt dieser aus?

Selbst wenn du bei deinem zuständigen Finanzamt Gewerbesteuer zahlen musst, bist du mit einem kleinen Unternehmen zunächst hiervon befreit. Der Gesetzgeber räumt einen Freibetrag von 24.500 Euro jährlich ein. Wenn dein Gewerbeertrag nicht über diesem Wert liegt, musst du keine steuerliche Belastung fürchten. Der Grenzbetrag gilt für natürliche Personen sowie für die Wahl einer Personengesellschaft als Rechtsform. Die meisten Einzelunternehmer und Kaufleute fallen in diese Kategorie, so dass der Grenzbetrag relevant ist.

Beachte, dass du unabhängig von der Höhe deiner Gewerbeeinkünfte zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet bist. Selbst wenn du absehen kannst, dass du im zu versteuernden Jahr unterhalb des Grenzbetrags bleibst, wirst du trotzdem eine Gewerbesteuererklärung bei deinem Finanzamt einreichen müssen.

Gewinn und Gewerbeertrag voneinander abgrenzen

Für die Steuer wird nicht der Gewinn deines Unternehmens, sondern der Gewerbeertrag herangezogen. Gerade Einsteigern in die Selbstständigkeit fällt die Abgrenzung beider Begriff schwer. Durch das Gewerbesteuergesetz und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung als rechtliche Grundlage ist allerdings eine eindeutige Abgrenzung gegeben.

Als Basis ziehst du den Gewinn deines Gewerbeunternehmens heran, also den durch Bilanzierung entstehenden Betrag aus Einnahmen abzüglich Ausgaben. Von diesem wird gezahlte Grundsteuer abgezogen, falls du mit deinem Gewerbebetrieb über betriebliche Immobilien verfügst. Falls der Gewerbebetrieb Zinseinkünfte oder Dividenden in einem anderen Land als Deutschland erzielt, wirkt sich dies ebenfalls mindernd auf.

Im Gegenzug werden Beträge zum Gewinn hinzugerechnet, die sich durch Miet- und Pachtzahlungen oder gezahlte Schuldzinsen ergeben. Hierfür müssen diese oberhalb eines Freibetrags von 100.000 Euro liegen und im Rahmen deiner Bilanzierung als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sein.

In der Praxis wirkt sich die Abgrenzung von Gewinn und Gewerbeertrag für einen Großteil von Selbstständigen nicht aus. Dennoch sollte die Abgrenzung bekannt sein, falls einer der Sonderfälle im Laufe deines gewerblichen Arbeitslebens eintritt.

Wie wird die Besteuerung oberhalb des Freibetrags berechnet?

In die Berechnung der Gewerbesteuer fließt der Hebesatz ein, der individuell von jeder Stadt oder Gemeinde festgelegt und regelmäßig angepasst wird. Für die Festsetzung deiner zu zahlenden Gewerbesteuer spielt es also eine wichtige Rolle, in welcher Kommune dein Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Die Berechnung erfolgt konkret in diesen Schritten:

  1. Ermittele den Gewerbeertrag deines Unternehmens, der in den meisten Fällen mit deinem Gewinn übereinstimmt.
  2. Multipliziere diesen Betrag mit der Steuermesszahl 0,035, die als pauschaler Satz von 3,5 Prozent bundesweit angewendet wird.
  3. Nimm den ermittelten Steuermessbetrag mit dem Hebesatz mal, den dir deine Stadt oder Gemeinde vorgibt.

Während der Gewerbesteuermessbetrag seit Jahren unverändert aus deinem Firmengewinn hergeleitet werden kann, solltest du dich rechtzeitig über Änderungen beim Hebesatz informieren. Für die Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine wichtige Basis der kommunalen Finanzen, so dass der Hebesatz mit den Jahren gerne schleichend nach oben angepasst wird.

Im letzten Schritt wird von der ermittelten Gewerbesteuer deine zu entrichtende Einkommensteuer abgezogen. Hierdurch reduziert sich deine effektiv zu zahlende Gewerbesteuer auf einen Bruchteil des zuvor berechneten Wertes. Gerade bei Einzelunternehmern ist dein zu versteuerndes Einkommen sehr nah bei der berechneten Gewerbesteuer.

Mit einem Steuerberater die Steuerlast deines Gewerbebetriebs optimieren

Um deine Belastung durch die Gewerbesteuer und die zugehörigen Vorauszahlungen an das Finanzamt zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sinnvoll. Dieser kennt neben dem Gewerbesteuergesetz alle weiteren steuerlichen Regelungen und reicht gerne in deinem Namen alle Formulare elektronisch bei der Steuer ein. Er ist außerdem der zuständige Ansprechpartner für deine Stadt oder Gemeinde, wenn das Finanzamt nach einer Steuererklärung Rückfragen bezüglich der Gewerbesteuer oder anderer Steuererklärungen hat. Konzentriere dich so einfach auf dein Kerngeschäft als Gewerbebetrieb und gib das komplexe Thema Steuern in erfahrene Hände ab.

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