In wenigen Schritten Einsicht ins Handelsregister gewinnen

Für deine Kunden oder Geschäftspartner kann es wichtig sein, Informationen rund um dein Unternehmen einzuholen. Durch den Eintrag ins Handelsregister, der beim zuständigen Registergericht erfolgt, kannst du dich als seriöser Kaufmann mit allen wichtigen Firmendaten präsentieren. Auch die Anfrage über eingetragene Kaufleute und Firmen ist elektronisch über das öffentliche Register beim Amtsgericht möglich. Alles Wissenswerte zum Thema Handelsregister und wie darauf zugegriffen werden kann erfährst du hier.

Aus welchen Gründen lohnt der Einblick ins Handelsregister?

Der Blick ins Handelsregister kann aus reinem Interesse im gewerblichen Bereich erfolgen. Vielleicht planst du als Selbstständiger oder Freiberufler eine Kooperation mit anderen Unternehmen und möchtest durch eine Einsicht in das öffentliche Verzeichnis alle Grunddaten des potenziellen Partners überblicken.

Neben dem Einsicht ins Handelsregister kannst du auch einen Handelsregisterauszug in beglaubigter Form anfordern. Vom zuständigen Registergericht ausgestellt, hat das Dokument eine höhere juristische Relevanz und kann beispielsweise bei Streitigkeiten vor Gericht verwendet werden. Der Inhalt des Dokuments umfasst dabei in ausführlicher Form nicht nur aktuelle Kerndaten, sondern auch Veränderungen rund um den eingetragenen Betrieb aus den letzten Jahren.

Welche Informationen über Unternehmen sind im Register zu finden?

Der offizielle Eintrag im Handelsregister ist ausführlich und verbindlich, was zur Rechtssicherheit des Unternehmens beiträgt. Zu den wichtigsten Punkten, die im Handelsregistereintrag zu finden sind, gehören:

  • Firmenname, Firmensitz und Rechtsform
  • Zweck und Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsführung und eventuelle Prokura
  • vorhandenes Stamm- oder Grundkapitel (je nach Rechtsform)

Die Auskunft über die Eintragung lässt sich bequem elektronisch einholen – das reine Einholen von Informationen über ein eingetragenes Unternehmen ist somit unkompliziert. Wird über die Einsichtnahme für die jeweilige Gesellschaft hinaus mehr benötigt, beispielsweise ein beglaubigtes Schriftstück, ist ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht oder im elektronischen Handelsregister zu stellen.

Müssen Selbstständige und Freiberufler im Handelsregister eingetragen werden?

Unternehmen des Handels, Kaufleute als Einzelunternehmer und viele gängige Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) oder offene Handelsgesellschaften (OHG) müssen zwingend über einen Eintrag im Handelsregister verfügen. Bei einem Kleinunternehmen, das im Handel tätig ist, besteht die freie Wahl zur Eintragung. Wird diese vorgenommen, wird der Kleinunternehmer im rechtlichen Sinne offiziell zu einem Kaufmann.

Nicht zu einem Eintrag verpflichtet sind Angehörige von freien Berufen, beispielsweise Künstler, Publizisten, Dozenten oder Hebammen. Gleiches gilt für Freiberufler und Selbstständige, die sich mit anderen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Im Falle der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft liegt beim Amtsgericht ein gesondertes Verzeichnis aus, in das die Eintragung nötig und Interessenten ein entsprechender Einblick gewährt wird.

Wie ins Handelsregister eintragen?

Anders als das Einholen einer Auskunft, kannst du eine Eintragung in das Handelsregister nicht selbst vornehmen. Dazu brauchst du einen Notar.

Notare sind mit den Abläufen im Registergericht vertraut und stellt sicher, dass du in diesem Verzeichnis korrekt und mit allen relevanten Informationen geführt wirst. Auch die zur Eintragung geforderten und eingereichten Schriftstücke erfüllen so garantiert die Vorgaben des Gesetzgebers.

Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Handelsregistereintrag.

Einen Handelsregisterauszug einfordern

Das Handelsregister ist öffentlich und kann auf zwei Arten eingesehen werden.

  • Beim jeweiligen Handelsgericht vor Ort. Dort findest du jedoch nur die Daten von ansässigen Unternehmen vor.
  • Zum anderen sind alle Register im Internet auffindbar – zum Beispiel über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Über die Suche kannst du direkt nach Firmennamen suchen oder einen bestimmten Bezirk auswählen. Innerhalb der Bezirke ist es möglich, nach bestimmten Rechtsformen oder bereits gelöschten Einträgen zu suchen. Die Suchergebnisse werden standardmäßig als PDF-Dokument ausgegeben. Die Standardsuche bringt Daten wie die Adresse und die Rechtsform des Unternehmens. Diese Form der Suche und die Ergebnisse sind für dich komplett kostenfrei.

Bestimmte Suchen oder Daten sind hingegen kostenpflichtig. Wenn du zum Beispiel den Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder einer AG einsehen möchtest, wird eine Gebühr fällig. Auch der chronologische Ausdruck, der alle Veränderungen am Eintrag anzeigt, wird mit einer Gebühr belegt. Stand Juli 2018 liegt diese Gebühr bei 4,50 Euro.

Wenn du vor Ort beim Amtsgericht oder online einen Auszug aus dem Handelsregister beantragst, wählst du zwischen zwei Varianten. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist es jedermann erlaubt, zu Informationszwecken einen Blick in das Register zu werfen. Für einen kurzen Auszug aus dem Internet über den Registereintrag oder ein Unternehmen fällt eine Gebühr von 1,50 Euro an. Für einen ausführlichen Auszug in elektronischer Form, beispielsweise als aktueller Ausdruck oder historischer Ausdruck, musst du eine Gebühr von 4,50 Euro zahlen.

Das elektronische Register kannst du auch für amtliche Bekanntmachungen rund um das Handelsregister aufrufen. Für sämtliche Bekanntmachungen ab dem Jahr 2007 kannst du sogar kostenlos auf die jeweiligen Inhalte online bei der zuständigen Stelle zugreifen.

Weitere Informationen zum öffentlichen Register einholen

Für grundlegende Informationen und einen freien Einblick ins Handelsregister ist die zentrale Website der Einrichtung offen. Gleiches gilt für das Unternehmensregister mit seiner Online-Präsenz, wenn es sich nicht um einen kaufmännischen Betrieb oder eine andere der genannten Gesellschaftsformen handelt. Außerdem kannst du elektronisch eine Anfrage bei deinem zuständigen Amtsgericht stellen. Dieses wird das jeweilige Register ebenfalls im Internet bereitstellen und dir für weitere Fragen offen stehen. Bei größeren Sachverhalten bietet sich eine Einsicht mit individuellen Nachfragen vor Ort an.

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