Das musst du als Gewerbetreibender bei der Steuererklärung beachten

Mit der Gründung eines Gewerbes wirst du regelmäßig mit dem Finanzamt in Kontakt stehen. Jährlich belegst du durch eine Steuererklärung deine Einnahmen und gibst deinen steuerlich relevanten Gewinn an. Neben der Einkommensteuer wirst du je nach Höhe deiner Einnahmen auch Umsatz- und Gewerbesteuer ans Finanzamt abführen. Der Einstieg ins Thema Steuern ist für Gewerbetreibende trotzdem einfach zu meistern.

Die Rechtsform als Maßstab für deine steuerlichen Pflichten

Als Selbstständiger mit Gewerbeschein wirst du genauso wie Freiberufler jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Abhängig von deiner Rechtsform musst du beim Ausfüllen der Formulare unterschiedlichen Pflichten nachkommen. So reicht es in einem Kleingewerbe oder bei Einzelkaufleuten häufig aus, wie bei Freiberuflern eine einfache Buchführung zu unterhalten und deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) zu belegen.

Mit einem größeren Unternehmen oder Rechtsformen wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bist du hingegen bilanzierungspflichtig. Regelmäßig sind Jahresabschluss und Bilanz zu erstellen, die deine jährliche Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung ergänzen. Gerade im ersten Jahr wird das Finanzamt einen genauen Blick auf deine abgegebenen Steuerdokumente werfen, weshalb eine professionelle Hilfe ratsam ist.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Für deinen Gewerbebetrieb oder als Kleinunternehmer gelten die gleichen Fristen wie für Freiberufler und andere Steuerzahler mit verpflichtender Abgabe. Du hast nach neuster gesetzlicher Regelung bis zum 31. Juli Zeit, deine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben. Gleiches gilt für die Gewerbesteuererklärung, wobei in allen Fällen von einer eigenständigen Erstellung deiner Steuererklärungen ausgegangen wird.

Wenn du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest, hat dieser bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe deiner Steuererklärung. Neben der steuerlichen Erfahrung dieses Experten profitierst du also von einer Fristverlängerung und musst dich nicht mehr selbst um deine steuerlichen Pflichten kümmern.

Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

Das gilt es bei der Einkommensteuererklärung zu beachten

In deiner Einkommensteuererklärung sind sämtliche Einkünfte anzugeben, die du als Steuerpflichtiger erzielst. Das zu versteuernde Einkommen muss dabei nicht allein aus deinem Gewerbebetrieb stammen. Genauso werden Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietungen oder einem Angestelltenverhältnis angegeben. Für die Einnahmen, die du explizit aus deiner selbstständigen Arbeit mit Gewerbeschein erzielst, ist die Anlage-G auszufüllen. Hiervon abzugrenzen sind selbstständige Einnahmen ohne Gewerbeschein, die du in die Anlage-S einträgst. Die in den Formularen eingetragenen Werte müssen mit deinen Angaben in deiner Bilanz oder deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung übereinstimmen und werden in dieser detailliert aufgeführt.

Wissenswertes rund um das Thema Gewerbesteuer

Als Unternehmer mit Gewerbe wirst du grundsätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Ob du auch Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen musst, hängt von der Höhe deiner erzielten Einkünfte ab. Der Gesetzgeber räumt einen Freibetrag von 24.500 Euro ein. Erst oberhalb dieser Grenze wirst du Gewerbesteuer zahlen müssen. Freiberufler sind hiervon befreit und auch als Kleinunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro pro Jahr musst du keine steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer befürchten.

Das sollten Gewerbetreibende rund um die Umsatzsteuer wissen

Mit deiner steuerlichen Erfassung als Selbstständiger oder Freiberufler wirst du grundsätzlich Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen müssen. Du hast nur dann ein Wahlrecht hierzu, wenn du als Kleinunternehmer tätig bist. In diesem Fall kannst du dich auf die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung gemäß §-19 Absatz-1-UStG berufen, wonach du die Beträge deiner Rechnungen als Nettoeinnahmen verbuchst. Um von der Regelung zu profitieren, bist du verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis in deine Rechnungen einzubinden.

Die meisten Selbstständigen reichen ihre Umsatzsteuererklärung in der Regel parallel zur Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein. Hiervon unberührt ist die Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen, deren Regelmäßigkeit von der Höhe deiner steuerpflichtigen Einnahmen abhängt. Mit einer Steuerhöhe von mehr als 7.500 Euro im letzten Jahr gibst du die Voranmeldungen monatlich ab, zwischen 1.000 und 7.500 Euro quartalsweise und unterhalb dieser Grenze jährlich.

Was du mit einem Kleingewerbe steuerlich beachten musst

Mit einem Kleingewerbe bist du nicht von steuerlichen Pflichten befreit. Allerdings werden dir einige Formalitäten erleichtert. Für die Gewinnermittlung reicht die Anlage EÜR aus, ähnlich wie es für eine freiberufliche Tätigkeit gilt. Neben der genannten Regelung für Kleinunternehmen bei der Umsatzsteuer bist du verpflichtet, deine Steuer elektronisch über die digitalen Formulare bei ELSTER abzugeben. Bei dieser Pflicht spielt es keine Rolle, ob dein erzielter Gewinn aus einem Gewerbebetrieb oder sonstigen Formen selbstständiger Arbeit stammt. Schon für dein Kleingewerbe oder eine geringfügige kaufmännische Tätigkeit kann es lohnen, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dies erleichtert dir auch die Abgrenzung, ab wann du ein Kleingewerbe oder einen vollwertigen Gewerbebetrieb führst.

Können Gewerbetreibende ihre Steuererklärung selbst erstellen?

Für Unternehmen aller Größenordnungen stellt sich die Frage, ob die Gewinnermittlung und Versteuerung der Einkünfte selbst durchgeführt werden kann. Pauschal lässt sich nichts für oder gegen eine selbst erstellte Steuererklärung sagen. Einen groben Richtwert stellt die Anzahl der Rechnungen und Kunden sowie die Höhe deiner erzielten Einkünfte dar. Wenn du mit einem Kleingewerbe nur wenige Stammkunden betreust und deine Buchführung hierdurch problemlos meistert, wirst du auch bei der Steuererklärung wenig Schwierigkeiten haben. Hilfreich ist es, auf eine Software für Unternehmer zurückzugreifen, die dir bei der jährlichen Erstellung deiner Steuererklärung hilft. Achte beim Kauf der Software lediglich auf eine Eignung für Unternehmer. Viele Programme richten sich ausschließlich an Angestellte.

Hilfe durch einen Steuerberater und andere Experten nutzen

Wenn du die Steuererklärung für dein Gewerbe selbst erstellst, ist das Risiko hoch, nicht alle möglichen Steuervorteile auszunutzen. Um deinen Gewinn zu maximieren und deine Steuer schnell und einfach zu erledigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oft lohnenswert. Durch ihn erhältst du eine fundierte Beratung zu allen steuerlichen Fragen. Außerdem übernimmt dieser alle steuerlichen Pflichten. Konzentriere dich durch die Unterstützung auf dein Kerngeschäft, um dein Unternehmen voranzubringen und nicht von Formalitäten gebremst zu werden. Neben der Einkommensteuer hilft dir der Berater natürlich auch bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung oder in Sondersituationen weiter; beispielsweise, wenn ein Gewerbe vererbt werden soll.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.