Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung – Angestellte, Selbstständige, Freiberufler

Die Abgabe der Steuererklärung ist mit Mühen und Formalitäten verbunden, um die du als Selbstständiger nicht herumkommst. Durch die Abgabe der Steuererklärung über ELSTER online ist das Einreichen jedoch einfacher geworden. Und mit einer Software oder einem Steuerberater gelingt dies umso einfacher. Erfahre hier, warum du eine Steuererklärung abgeben musst und was passiert, wenn du die gesetzlichen Fristen nicht beachtest.

Müssen Angestellte eine Steuererklärung abgeben?

Für einfach Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, zwingend eine Steuererklärung einzureichen. Es gibt einzelne Ausnahmefälle:

  • Du erhältst Arbeitslohn vom mehr als einem Arbeitgeber
  • Du bist Steuerklasse III, IV mit Faktor, V oder VI (zum Beispiel verheiratete Paare)
  • Du hast Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld)

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Angestellte?

Bei einem Angestellten verhält es sich unabhängig von der Steuerklasse anders. Hier versteuert der Arbeitgeber das Gehalt bereits über die Lohnsteuer. Du bekommst alleine den Nettolohn ausgezahlt. Für einen angestellten Steuerpflichtigen ist die freiwillige Abgabe reizvoll, wenn hohe Werbungskosten oder absetzbare Ausgaben im gleichen Jahr anfallen. In diesem Fall kannst du dir Geld vom zuständigen Finanzamt zurückholen und dein zu versteuerndes Einkommen senken. Die Regelung ist auch für Selbstständige interessant, falls diese nicht ausschließlich von ihrer freien Tätigkeit leben und parallel einer angestellten Tätigkeit nachgehen.

Müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben?

Wenn du einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehst, hast du keine Wahlmöglichkeit. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass du jährlich eine Einkommensteuererklärung abgibst. Im Fall eines Freiberuflers oder einer sonstigen Tätigkeit ohne Gewerbeschein muss dies von der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) begleitet werden. Als Selbstständiger auf Gewerbeschein oder als eingetragener Kaufmann (e. K.) musst du einen vollwertigen Jahresabschluss inklusive Bilanz vorlegen.

Warum eine verpflichtende Abgabe für Freiberufler und Unternehmer?

Anders als bei einem Arbeitnehmer gibt es niemanden, der deine gestellten Rechnungen und erzielten Einnahmen innerhalb eines Jahres kontrolliert. Da deine Einkünfte meistens der Steuer unterliegen, ist es für das Finanzamt wichtig, jederzeit einen klaren Überblick über deine Einnahmen zu behalten. Ohne eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung könntest du theoretisch Geld einnehmen, ohne dies den Finanzbehörden zu melden.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Bislang galt über viele Jahre hinweg der 31. Mai des Folgejahres als Frist für die Steuererklärung. Dies wurde bundesweit seit dem Jahr 2019, also erstmals für die Steuererklärung 2018, geändert. Fortan hast du zwei Monate mehr Zeit: Die Frist hat sich auf den 31. Juli eines jeden Jahres verlängert. Außerdem musst du nur noch auf Nachfrage deine Rechnungen und sonstigen Belege beim Finanzamt vorlegen. So gestaltet sich die Abgabepflicht formal stressfreier und ist mit einem geringeren Aufwand für dich verbunden.

Kann ich die Frist verlängern?

Du kannst auf Antrag beim Finanzamt die Frist verlängern, solltest dies aber rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist anfragen. Das Amt entscheidet im Einzelfall, ob es dem Wunsch nach Verlängerung stattgibt oder auf die im EStG verankerte Frist besteht. Im Idealfall legst du eine gute Begründung vor, weshalb du die Frist verlängern willst. Dies erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.

Deutlich später ist deine Steuererklärung fällig, wenn du dich für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entscheidest. Dieser musste bislang die Erklärung zum Ende des nachfolgenden Jahres für seine Mandanten einreichen. Auch diese Frist hat sich durch das EStG geändert, sodass Berater bis Ende Februar des übernächsten Jahres mit der Abgabe Zeit haben.

Was passiert beim Verstreichen der Fristen?

Wenn du deine Frist versäumst, wird das Finanzamt schnell auf dich zukommen und dich um das Einreichen innerhalb weniger Wochen bitten. Diese Frist solltest du nicht versäumen, um eine Steuerschätzung zu umgehen. Ab dieser Mahnung durch das Finanzamt musst du bereits einen Säumniszuschlag als Bußgeld zahlen. Lasse es nicht hierauf ankommen und nehme bei jeder Steuererklärung Vorschriften und Fristen ernst.

Seit dem Jahr 2018 gelten neue Strafen für das verspätete Abgeben oder das komplette Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben zur Steuererklärung. Pro Monat der Verspätung darf das Finanzamt 0,25 Prozent deiner zu versteuernden Einkünfte als Strafzahlung ansetzen, mindestens jedoch 25 Euro. Die Zahlung dieser Strafe gilt selbst, wenn du durch den Freibetrag keine Steuern bezahlen musst oder keine zu versteuernden Einkünfte bezogen hast. Maximal kann der Gesetzgeber von dir 25.000 Euro verlangen, beispielsweise wenn du absichtlich oder fahrlässig deine Pflichten ignorierst.

Ist ein nachträgliches Einreichen noch möglich?

Solltest du nicht auf die Anschreiben des Finanzamtes reagieren, wirst du unabhängig von den genannten Strafzahlungen einer Steuerschätzung unterliegen. Hierbei orientiert sich das Finanzamt an deinen Einkünften der Vorjahre und legt diese steuerlich zu deinen Ungunsten aus. Beispielsweise werden außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Kosten nicht mindernd berücksichtigt, die der Steuerpflichtige im Laufe des Jahres zu zahlen hatte. Um die Schätzung zu umgehen, solltest du möglichst schnell eine korrekte Steuererklärung nachreichen.

Übrigens: In manchen Lebenssituationen kannst du deiner Pflicht vielleicht nicht nachkommen, beispielsweise nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Suche hier den direkten Kontakt zu deinem Finanzamt und schildere deine Situation. In diesem Fall wird häufig auf einen Zuschlag und die Steuerschätzung verzichtet und eine neue, individuelle Frist festgelegt.

Mit einem Steuerberater allen Verpflichtungen mühelos nachkommen

Wenn du beim Thema Steuern unsicher bist und keine Pflichten versäumen willst, arbeite mit einem Steuerberater zusammen. Dieser gibt jede Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt rechtzeitig ab und sichert dir außerdem viele Steuervorteile zu. Die Chancen auf eine Steuerrückzahlung sind hoch, egal ob freiwillig oder verpflichtend eingereicht.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.