Deine Möglichkeiten der Rentenversicherung als Freiberufler

Für einen gesicherten Lebensabend mit ausreichender Rente ist eine rechtzeitige Vorsorge unverzichtbar. So wichtig die Absicherung auch für Selbstständige und Freiberufler ist, entsteht nicht automatisch Anspruch über die gesetzliche Rentenversicherung. Anders als für klassische Arbeitnehmer muss keine Rentenversicherungspflicht gelten. Die private Vorsorge rückt deshalb in den Vordergrund. Gerade bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist es wichtig, die Optionen zu kennen und sich leistungsstark abzusichern.

Welche Formen der Vorsorge gibt es?

Um eine ausreichende Rente zu erhalten, sollten sich selbst Arbeitnehmer nicht mehr ausschließlich auf den Staat verlassen. Das Rentenniveau ist über die Jahrzehnte langsam aber sicher gesunken. Gleiches wird für die staatliche Rente in den nächsten Jahrzehnten prognostiziert. Die Absicherung des Lebensabends sollte deshalb mittlerweile über drei Säulen erfolgen:

  1. gesetzliche Rentenversicherung (staatliche Altersrente)
  2. private Altersvorsorge (beispielsweise Privatrenten, Förderrenten)
  3. betriebliche Altersvorsorge (betriebliche Spezialprodukte, Pensionskassen und mehr)

Für viele Freiberufler und Selbstständige bringt diese gestaffelte Form der Altersvorsorge einige Probleme mit sich. Im Extremfall entfallen zwei Säulen, falls keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse geleistet werden und zudem keine betriebliche Vorsorge über einen Arbeitgeber vorliegt. Da hierdurch auch keine Pflichtbeiträge für die Rente abzuführen sind, entsteht ein finanzieller Spielraum, den Angestellte nicht haben. Dieser sollte stärker für die private Vorsorge genutzt werden, was bei einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit absolut unverzichtbar ist. Nicht umsonst überlegt der Gesetzgeber, eine grundsätzliche Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung einzuführen.

Müssen Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es standardmäßig keine Rentenversicherungspflicht. Allerdings gibt es bestimmte Berufsgruppen, bei denen Selbstständige wie versicherungspflichtige Arbeitnehmer behandelt werden. Dann müssen sie Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und erhalten Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Zu den wichtigsten Berufsgruppen dieser Art gehören:

  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse KSK)
  • Hebammen
  • Meister in zahlreichen Handwerksbetrieben
  • Dozenten und freie Lehrkräfte

Beim Einzahlen in das gesetzliche System gibt es, anders als bei privaten Verträgen, keine Wahlmöglichkeit in der Beitragshöhe. Stattdessen wird der aktuelle, vom Gesetzgeber vorgegebene Beitragssatz von den monatlichen Bruttoeinnahmen abgezogen. Bei einer Absicherung über die Künstlersozialkasse wird der Arbeitgeberanteil von der KSK übernommen, ansonsten ist der komplette Beitragssatz durch den Selbstständigen selbst zu entrichten.

Unabhängig von anderen Formen der Altersvorsorge werden alle weiteren Rahmenbedingungen für die gesetzliche Altersvorsorge angerechnet. Es muss wenigstens fünf Jahre in das staatliche Rentensystem eingezahlt werden, um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erwerben. Diese wird frühestens bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt, bei einem früheren Ausscheiden ist mit prozentualen Abzügen zu rechnen.

Lässt sich die Rentenversicherungspflicht umgehen?

Wenn für dich durch deinen Beruf eine Rentenversicherungspflicht besteht, wirst du zwangsläufig Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt eine Möglichkeit zur Befreiung nach SGB-VI, die genauso von Angestellten genutzt werden kann. Hierfür müssen die jährlichen Bruttoeinnahmen im Freiberuf die Versicherungspflichtgrenze des Gesetzgebers übersteigen. Diese wird jährlich neu festgelegt. Wird der Beitrag überstiegen, liegt grundsätzlich nur noch eine freiwillige Absicherung vor. Ist diese nicht mehr gewünscht, wird auf Antrag eine Befreiung durchgeführt und das Geld kann in private Vorsorgeprodukte investiert werden. Pauschal lässt sich nicht sagen, ob die Abwendung vom staatlichen System lohnt.

Können Freiberufler freiwillige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Wenn Angehörige freier Berufe nicht einem Beruf mit Versicherungspflicht angehören, ist weiterhin eine freiwillige Versicherung denkbar. Auf einen Antrag hin können Selbstständige und Freiberufler Teil der Deutschen Rentenversicherung werden und ihre Beiträge einzahlen. Die Höhe des Beitrags wird für die freiwillige Rentenversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Du kannst somit so viel Geld in diese Vorsorge investieren wie du wünschst und dir bereitsteht.

Traditionell ist die private Rentenversicherung für freie Berufsgruppen interessanter; in den letzten Jahrzehnten haben sich wenige Selbstständige für diese Vorsorge entschieden. Dennoch sind die Vorteile nicht zu unterschätzen. Die Rente ist sehr sicher und wird im Laufe der Zeit durch den Gesetzgeber angepasst. Die Rendite bei einer Absicherung über den Staat ist ebenfalls nicht zu unterschätzen und kann mit privaten Vorsorgeprodukten durchaus mithalten. In jedem Fall solltest du einen Vergleich durchführen, ob du individuell wie andere freiwillige Versicherte von der staatlichen Absicherung profitieren kannst.

Private Vorsorge – die richtigen Produkte kennenlernen und abschließen

Unabhängig vom Interesse an einer Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung ist die private Vorsorge die wichtigste Vorsorgemaßnahme für Freiberufler. Die Auswahl an Produkten ist groß und geht im individuellen Vorsorgebedarf und im Investitionsrisiko auf die Vorlieben des jeweiligen Versicherten ein. Auch du solltest in Ruhe überprüfen, wie du ohne Arbeitgeber fehlende Leistungen in der gesetzlichen Rente durch private Bemühungen ausgleichst. Typische Formen dieser Altersvorsorge sind:

  • Lebensversicherungen: Dieser Klassiker gehört seit Jahrzehnten zur deutschen Versicherungslandschaft. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg wird in die Versicherung eingezahlt, die Auszahlung erfolgt im Regelfall zum festgelegten Rentenzeitpunkt über einen Einmalbetrag.
  • Privatrente: Bei diesen wird ebenfalls über eine monatliche Beitragszahlung Geld angespart, mit dem die Versicherung eine Rendite erzielt. Ab dem festgelegten Rentendatum kommt es zu einer monatlichen Auszahlung. Es gibt fondsgebundene Produkte sowie traditionelle Verträge mit einem festen Garantiezins.
  • Förderprodukte: Um die Bemühungen der Bundesbürger für eine private Vorsorge anzukurbeln, hat der Gesetzgeber nach der Jahrtausendwende finanzielle Anreize geschaffen. Mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente stehen dir zwei Förderprodukte zur Auswahl. Diese werden entweder mit einem festen Betrag pro Jahr oder durch steuerliche Vorteile in der Beitrags- und Leistungsphase belohnt.

Lohnt eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge?

Millionen Bundesbürger haben in den letzten 15 Jahren eine Riester-Rente oder Rürup-Rente abgeschlossen. Beide Formen der Absicherung wurden intensiv beworben, wobei die Rürup- oder Basisrente durch die steuerlichen Vorteile besonders für Freiberufler und Selbstständige interessant ist. Allerdings bedeutet die staatliche Förderung nicht zwingend, dass die Produkte die individuell beste Wahl darstellen. So lassen sich generell Einzahlungen für die Altersvorsorge als Sonderausgaben bis zu einem Grenzbetrag steuerlich geltend machen. Wird dieser vom Freiberufler bislang nicht erreicht, genießt er so oder so einen Steuervorteil.

Anstatt voreilig eine Rürup- oder Riester-Rente abzuschließen, lohnt der Vergleich mit anderen privaten Versicherungsprodukten oder der freiwilligen Einzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei einem Riester-Vertrag ist außerdem die Höhe der Beiträge in Relation zu den Jahreseinnahmen zu beachten, da ansonsten nicht die komplette staatliche Förderung gewährt wird.

Freiberuflich tätig und betriebliche Vorsorge – ein Widerspruch?

Auf den ersten Blick scheinen sich die betriebliche Vorsorge und die Arbeit als Freiberufler auszuschließen. Je nach Berufsgruppe gelten jedoch Besonderheiten. So werden Freiberufler wie Ärzte, Notare oder Steuerberater Teil eines berufsständischen Versorgungswerks – hier sind eigene Produkte für die Vorsorge abzuschließen. Außerdem haben Geschäftsführer die Möglichkeit, sich einen eigenen Vorsorgeplan erstellen zu lassen. Die Zuwendungen und Rücklagen in diesem Modell lassen sich häufig steuerlich geltend machen. Und auch betriebliche Produkte wie Pensionskassen können für dich interessant werden. Umso mehr, wenn dein selbstständiger Betrieb langsam wächst und du deinen Mitarbeitern ein Vorsorgeprodukt anbieten möchtest.

Beraten lassen und die beste monatliche Rente erhalten

Jede Form der privaten, betrieblichen oder gesetzlichen Rentenversicherung bringt ihre Besonderheiten mit sich. Da sich schon in frühsten Jahren eine leistungsstarke Absicherung lohnt, ist eine Beratung zu Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit zu empfehlen. Grundsätzliche Informationen zum Thema erhältst du über die Deutsche Rentenversicherung. Noch mehr lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Versicherungsmakler oder Gründungscoach.

Diese Profis kennen alle Besonderheiten in der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung und helfen dir auch in anderen Versicherungsbereichen kompetent weiter. Hier erfährst du, ob du freiwillig Beiträge einzahlen solltest und wie gut Testsieger der Stiftung Warentest für deine individuelle Absicherung sind. Stelle so als freiberuflich Tätiger deine ideale Rentenversicherung zusammen und genieße einen sicheren Lebensabend, ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen.

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