Kann man seine Nebenkosten in der Steuererklärung angeben?

Als Mieter wirst du jährlich die Neben- oder Betriebskostenabrechnung von deinem Vermieter erhalten. Unabhängig von deiner Tätigkeit als Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler hast du die Möglichkeit, anfallende Nebenkosten bei der Steuer abzusetzen. Hierbei ist wichtig, dass diese für das Finanzamt eindeutig als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu erkennen sind. Das Absetzen ist im Umfang zwar begrenzt, im Rahmen deiner nächsten Steuererklärung jedoch auf jeden Fall lohnenswert.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen von Handwerkern absetzen

Im Rahmen deiner Steuererklärung kannst du zwei Arten von Nebenkosten als Mieter oder Vermieter geltend machen. Zum einen sind dies haushaltsnahe Dienstleistungen, die vom Wachdienst bis zu Gartenarbeiten reichen. Zum anderen sind Handwerkerleistungen absetzbar, die rund um deine Immobilie anfallen. Die Absetzbarkeit ergibt sich alleine für den Serviceanteil der erbrachten Leistung, du kannst also nicht die zugehörigen Materialkosten dieser Dienstleister mindernd bei der Steuererklärung angeben.

Welche Posten der Betriebskostenabrechnung kann man absetzen?

Für einen konkreten Überblick, welche Teile deiner Nebenkostenabrechnung deine Steuerlast bei der nächsten Steuererklärung mindern, wirf einen Blick auf die folgenden Kostenfaktoren. Im Falle von Handwerkerleistungen sind beispielsweise diese Kosten anrechenbar:

  • Sanierungsarbeiten an Fassaden, Rohren und Co.
  • Wartung und Reparatur von Heizanlagen
  • Wartungsarbeiten an Elektroinstallationen
  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Anschlussverlegung, beispielsweise für Telefon oder Kabel

Im Falle der haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du beispielsweise durch diese Kostenfaktoren bei der Steuer sparen:

  • Gartenarbeiten auf deinem Außengelände
  • Winter- und Streudienst
  • Wachdienst auf privatem oder gewerblichem Gelände
  • Wege- und Straßenreinigung auf privaten Grundstücken
  • Sortierarbeiten von Abfällen

Beachte, dass sowohl Vermieter als auch Mieter diese jeweiligen Kosten absetzen können. Wichtig ist, von welcher Seite aus tatsächlich eine Abrechnung stattfindet und die anfallenden Kosten getragen werden. Da nicht beide Seiten die Rechnung der Dienstleister in voller Höhe überweisen, lassen sich diese Aufwendungen auch nicht von beiden Seiten komplett steuerlich geltend machen.

Welche Obergrenze gilt beim Absetzen der Nebenkosten?

Die genannten Arbeiten rund um Haus und Wohnung lassen sich bis zu einer Obergrenze geltend machen. Grundsätzlich gilt, dass das Finanzamt 20 Prozent der Ausgaben beider Bereiche als steuerlich mindernden Betrag akzeptiert. Im Falle von Handwerksleistungen liegt die Obergrenze bei 1.200 Euro pro Jahr, im Falle der haushaltsnahen Dienstleistungen bei 4.000 Euro pro Jahr.

Formalitäten bei der Nebenkostenabrechnung beachten

Damit das Finanzamt die angesetzten Betriebskosten in deiner Steuererklärung akzeptiert, sind einige Formalitäten zu erfüllen. So muss aus den Rechnungen als Beleg der erbrachten Leistungen eindeutig hervorgehen, was genau abgerechnet wurde und somit absetzbar ist. Die einzelnen Rechnungsposten sollten eindeutig aufzeigen, was Materialkosten sind und was als Dienstleistung abgesetzt werden kann.

Wenn du als Mieter Kosten absetzen möchtest und der Betriebskostenabrechnung deines Vermieters ist diese Aufspaltung nicht zu entnehmen, hast du das Recht auf ein entsprechendes Dokument. Nach § 35 EStG muss dir dein Vermieter eine kostenlose Bescheinigung ausstellen, die Material- und Servicekosten einzeln aufführt und den Service-Anteil absetzbar macht.

Wenn du als Mieter selbst getragene Ausgaben für Winterdienst, Heizung oder sonstige Dienstleister absetzen willst, gelten diese Aufwendungen als klassische Werbungskosten. Für Vermieter sind die Beträge der Abrechnungen bei der Anlage-V zu ergänzen. In dieser Anlage werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuererklärung angegeben und können um Posten erweitert werden, die deine zugehörigen Einnahmen mindern.

Betriebskosten deiner Firma richtig absetzen

Die Absetzbarkeit von Betriebskosten als Werbungskosten ist für Selbstständige und Freiberufler besonders interessant. Fallen die Kosten nicht in der privaten Wohnung, sondern einer beruflich genutzten Immobilie an, ist der Begriff der Betriebskosten weiter gefasst. Beispielsweise läuft dein Betrieb nicht ohne Strom und Wasser, sodass du mit der Abrechnung deiner Stadtwerke oder deines Stromanbieters deine Steuerlast mindern kannst. Beim Abgeben deiner Steuererklärung wirst du viele weitere Ausgaben als Werbungskosten geltend machen können, sofern diese eindeutig mit dem Erzielen deiner Einkünfte in Verbindung stehen. Spätestens durch den Steuerbescheid zeigt dir dein Finanzamt, welche Kosten rund um dein betrieblich genutztes Haus oder Büro akzeptiert wurden.

Weitere Fragen zur Absetzbarkeit über den Steuerberater klären

Das Absetzen von Kosten rund um vermietete Immobilien oder selbst genutzte Arbeitsflächen ist komplex. Mit einem Steuerberater vertraust du dich einem erfahrenen Partner an, der dir aufzeigt, welche Aufwendungen du bei der Steuer geltend machen kannst. Selbstständige und Freiberufler können viele außergewöhnliche Belastungen angeben, nicht nur um einen Anteil ihrer Nebenkosten als unliebsame zweite Miete steuerlich zu berücksichtigen. Genauso hilft dir ein Gründungscoach weiter, wie du steuerliche Vorteile bei einer eigenen Vermietung von Gewerbeimmobilien nutzt oder als Mieter deine Steuer minderst. Diese Dienstleister verlangen zwar etwas Honorar, oft wirst du trotzdem durch die erzielten Steuervorteile bares Geld sparen können.

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