Wie erstelle ich eine Steuererklärung für einen gemeinnützigen Verein?

Dein gemeinnütziger Verein muss eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben und das, obwohl du und deine Mitstreiter ohne Gewinnabsicht arbeiten. Die steuerliche Veranlagung für gemeinnützige Körperschaften ist wichtig, denn nur so können die Finanzbeamten überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Zu den Steuervergünstigungen, die sich positiv auf die finanzielle Lage des Vereins auswirken, gehören die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer.

Mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke als Voraussetzung

Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunt und vielfältig. Schätzungen zufolge sind in Deutschland ungefähr 600.000 gemeinnützige Körperschaften aktiv. Diese verfolgen jedoch keine unternehmerischen Ziele, sondern dienen dem Gemeinwohl. Ein gemeinnütziger Verein erfüllt wichtige gesellschaftliche Aufgaben, wobei die aktiven Mitglieder in der Regel ehrenamtlich tätig sind. Da diese Zielsetzung dem Allgemeinwohl dient, erkennt der Fiskus diese Arbeit als besonders förderungswürdig an und dein Verein wird von der Steuerpflicht befreit.

Darüber hinaus ist der Grundsatz der Ausschließlichkeit zu erfüllen, mit der die gemeinnützige Körperschaft ausschließlich ihre satzungsgemäßen Ziele verfolgt. Der Grundsatz der Selbstlosigkeit schließt wirtschaftliche Zwecke aus.

Feststellungsbescheid als Grundlage

Der Feststellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit. Weitere Angaben betreffen Informationen über den Förderzweck und die Möglichkeiten im Umgang mit Zuwendungsbestätigungen. Mit Ausstellungsdatum beträgt die Gültigkeit des Freistellungsbescheides maximal fünf Jahre. Ist diese Hürde erst einmal genommen, musst du im Gegensatz zu Privatpersonen und juristischen Personen die Steuererklärung nur noch alle drei Jahre einreichen. Wichtig ist jedoch, dass die Angaben den gesamten Zeitraum der zurückliegenden drei Jahre abdecken.

Steuerformular Gem 1A

Ganz gleich, welche Ausrichtung mit der gemeinnützigen Arbeit verfolgt wird, für die Erstellung einer korrekten Steuererklärung wird immer das vom Finanzamt vorgeschriebene Formular Gem 1A benötigt. Ferner ist die Satzung beizufügen. Das wichtigste Formular für dich ist der Körperschaftssteuerbescheid. Die elektronische Abgabe erfolgt über das System ELSTER.

Welche Zwecke werden als gemeinnützig anerkannt?

Einige Beispiele für steuerbegünstigte Bereiche sind:

  • Kunst und Kultur
  • Bildung und Erziehung
  • karitative Zielsetzungen (Kirche, Obdachlosenhilfe etc.)
  • Umwelt-, Tier- und Naturschutz
  • Heimatkunde, Heimat- und Brauchtumspflege
  • Denkmalschutz
  • Sport

Wirtschaftliche Tätigkeiten im Verein

In erster Linie werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Einnahmen, die dein Verein erzielt, überprüft. Abhängig von der Zielsetzung werden Vereine steuerlich unterschiedlich veranlagt. Spendennachweise sind ein weiteres Kernstück der steuerlichen Veranlagung, denn gemeinnützige Vereine finanzieren sich zum großen Teil über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Für Kleinspenden bis zu einer Höhe von 200 Euro reicht ein vereinfachter Spendennachweis aus (50 EStDV). Zu guter Letzt darfst du die Überschussermittlung nicht vergessen, mit der du alle Einnahmen und Ausgaben nach den Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung bilanzierst.

Obergrenze für geringfügige Gewinne

Deine gemeinnützige Organisation darf ausschließlich geringfügige Gewinne erzielen, die Obergrenze liegt bei 35.000 Euro pro Jahr. Einnahmen sind natürlich zwingend erforderlich, um deine gemeinnützige Arbeit und die damit verbundenen, nicht unerheblichen Ausgaben zu finanzieren. Die Geringfügigkeitsgrenze darf jedoch überschritten werden, wenn Rücklagen dazu verwendet werden, um die gemeinnützige Tätigkeit und vereinsbezogene Investitionen zu finanzieren. Dazu zählen zum Beispiel Instandhaltungskosten oder Anschaffungskosten für Bürotechnik.

Steuerliche Erfassung der Vereine

Grundsätzlich erfolgt die Einteilung in zwei Kategorien: reine Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Als reiner Zweckbetrieb lässt dein Verein sämtliche erzielte Einnahmen umgehend in die zielsetzenden Tätigkeiten fließen. Diese Vereinsausrichtung ist in diesem Fall so in der Satzung zu finden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darf Gewinne erzielen, diese müssen sich jedoch unter der Geringfügigkeitsgrenze von 35.000 Euro bewegen.

Hier ein Überblick für dich, welche Dokumente du einreichen musst:

  • Ausgabennachweise
  • Einkommensnachweise
  • Spendenbescheinigungen, auch vereinfachter Nachweis
  • Geschäfts- und Tätigkeitsberichte
  • Satzung
  • Niederschriften der Mitgliederversammlungen der letzten drei Jahre
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung in Bilanzform
  • Vermögensaufstellung
  • Anlage-EÜR bei Einnahmen über 35.000 Euro
  • Nichtveranlagungsbescheinigung gegen Abgeltungsbescheid (für Sportvereine)

Im Folgenden bekommst du einen Überblick über die Punkte, auf die du besonders achten musst.

Aufwandsentschädigungen und Ehrenamtspauschale

Aufwandsentschädigungen dürfen nur geltend gemacht werden, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Eine Pauschale für die Vorstandsmitglieder sollte auf eine Satzungsgrundlage zurückgehen. Oder erhalten die Betroffenen diese Pauschale vielleicht ohne entsprechende Bestimmungen?

Spenden, Kassenbericht und Rücklagen

Spenden und der für diesen Zweck betriebene Aufwand wie zum Beispiel Werbung mit einem kostenlosen Newsletter müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ferner musst du die Kassenberichte der letzten drei Jahre einreichen, die die gemeinnützige Ausrichtung untermauern müssen. Rücklagen musst du innerhalb des gestatteten Zeitrahmens bilden und zeitnah verwenden.

Können politische Parteien gemeinnützig sein?

Politische Parteien können unter bestimmten Bedingungen als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Grundsätzlich sind politische Zwecke zur Beeinflussung der politischen Meinungsbildung nicht förderungswürdig. Die politische Beeinflussung schließt eine Gemeinnützigkeit jedoch nicht aus, solange diese zwangsweise mit der gemeinnützigen Tätigkeit verbunden ist. Die politische Zielsetzung muss jedoch weit hinter der gemeinnützigen Tätigkeit zurücktreten. Beispiele: Umweltschutz, Förderung der Völkerverständigung, politische Bildung, Förderung des demokratischen Staatswesens.

Zusammenfassung

Mit dem richtigen Leitfaden ist die Erstellung der Steuererklärung für deinen gemeinnützigen Verein nicht so kompliziert, wie angenommen. Ist die Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid anerkannt, musst du diese Erklärung nur noch alle drei Jahre beim Finanzamt einreichen. Die gemeinnützige Zielsetzung profitiert von der Steuerbefreiung, sodass die gesparten finanziellen Aufwendungen für sinnvollere Dinge eingesetzt werden können.

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