Tricks zum Steuern sparen für Selbstständige

Eine Steuererklärung als Selbstständiger oder Freelancer zu erstellen, ist mit vielen Besonderheiten verbunden. Während Angestellte mit einem Brutto-Netto-Rechner ihre Lohnsteuer ermitteln und einzelne Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, hast du als Selbstständiger weitere Möglichkeiten durch Betriebsausgaben und mehr. Gerade Gründer wissen oft nicht, wie sie bei der Steuererklärung Vorteile nutzen können. Dabei stehen jedem Selbstständigen Möglichkeiten offen, Steuern zu sparen und mehr Geld zu behalten.

Wie lassen sich Tricks bei der Steuererklärung richtig anwenden?

Mit den folgenden Tipps erhältst du einen grundlegenden Überblick, in welchen Formen du als Selbstständiger überhaupt bei der Steuer Ausgaben geltend machen solltest. Bei all diesen Steuertipps handelt es sich um reguläre Möglichkeiten, die vom Gesetzgeber eingeführt wurden und dir helfen, deine hart generierten Einnahmen vor einer zu hohen Versteuerung zu schützen.

Sämtliche Tipps und Tricks sind somit absolut legal und sollten unbedingt von dir bei der Erstellung deiner jährlichen elektronischen Steuererklärung berücksichtigt werden. Da du im Unterschied zu einem Arbeitnehmer als selbstständiger Steuerzahler zwingend eine Einkommensteuererklärung einreichen musst, sind privat und beruflich bedingte Ausgaben unbedingt im maximal möglichen Umfang zu berücksichtigen.

Betriebsausgaben richtig verstehen und absetzen

Sämtliche Ausgaben, die du leisten musst und die nach objektiven Kriterien im Zusammenhang mit deiner Selbstständigkeit stehen, sind sogenannte Betriebsausgaben. Mit diesen reduzierst du deine Einnahmen, was du formal durch das Einreichen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz leistest. Typische Kostenfaktoren, die aus beruflichen Gründen bei dir anfallen, sind:

  • Büromiete oder Kosten für dein Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel wie Telefon und Internet
  • Kosten für deine Fortbildung
  • Beiträge für deine Mitgliedschaft in einem Berufsverband
  • Kosten für Reisen und Bewirtungen

Die Liste ist nicht abschließend und kann durch viele weitere Kostenpunkte erweitert werden. Für das Finanzamt ist alleine wichtig, dass eine direkte Relation zu deiner selbstständigen Arbeit erkennbar ist. Je nach Art der Kosten solltest du damit rechnen, dass das Finanzamt diese prüfen wird. Ein typisches Beispiel ist die Nutzung deiner Wohnung als Arbeitsbereich, was grundsätzlich möglich ist und sich an der Größe der beruflichen genutzten Fläche orientiert.

Was sind Sonderabschreibungen und wie werden sie abgesetzt?

Von den Betriebsausgaben sind Sonderabschreibungen abzugrenzen. Hierbei geht es um Wirtschaftsgüter, die du beruflich nutzt und die eine Anschaffung mit schleichender Abnutzung über die Jahre darstellen. Der häufigste Fall bei Existenzgründern ist die Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter bis maximal 410 Euro. Diese kannst du im Jahr des Kaufes komplett abschreiben, selbst wenn sich das Wirtschaftsgut über mehrere Jahre hinweg verbraucht.

Auch ein Betrag für den sogenannten Investitionsabzug lässt sich als Sonderabschreibung deklarieren. Maximal 40 Prozent deiner Gesamtausgaben für berufliche Investitionen kannst du sogar angeben, um eine Steuerminderung für die nächsten drei Jahre zu erzielen. Ergänzend ist eine Sonderabschreibung von Investitionen mit maximal 20 Prozent deiner Gesamtausgaben möglich. Diese lässt sich auf das aktuelle Steuerjahr und die vier Folgejahre verteilen.

Wie lassen sich Familienmitglieder steuerlich nutzen?

Eine attraktive Möglichkeit zur Steuerminderung ergeben sich durch Familienmitglieder, die im Rahmen deines Unternehmens arbeiten. Volljährige Kinder, die für dich in einer Personengesellschaft wie einer OHG oder GbR arbeiten, profitieren wie vollwertige Arbeitnehmer vom jährlichen Grundfreibetrag. Bis zu diesem Betrag ist eine Gehaltszahlung durch dich als Selbstständigen möglich, um deinen Gewinn zu mindern und keine Versteuerung des Gehalts fürchten zu müssen.

Steuerliche Vorteile entstehen auch, wenn du ein oder mehrere Kinder als Mitgesellschafter für dein Unternehmen in Betracht ziehst. Die steuerlichen Vorteile sind etwas komplexer und sollten von dir mit einem Steuerberater abgesprochen werden.

Beiträge für deine Vorsorge steuerlich mindernd einsetzen

Eine Reihe von Ausgaben, die nicht direkt mit deinem Betrieb zusammenhängen, lassen sich als Vorsorge- oder Werbungskosten steuerlich geltend machen. Hierzu gehören vor allem deine Beiträge für die private Altersvorsorge. Staatlich geförderte Modelle wie die Rürup-Rente bieten dir eine anteilige Steuerbefreiung deiner geleisteten Beiträge, für die kommenden Jahre gilt außerdem eine anteilige Befreiung für die ausgezahlte Rente. Gib diese und ähnliche Vorsorgeausgaben in der Anlage-AV deiner Steuererklärung an.

Fahrten mit dem Auto vom Finanzamt berücksichtigen lassen

Vielfältige Möglichkeiten, deine Zahlungen bei der Steuer zu reduzieren, ergeben sich durch ein betrieblich genutztes Fahrzeug. Einzelunternehmer und Freelancer nutzen häufig ein einziges Fahrzeug für ihre privaten und beruflichen Touren und führen gewissenhaft ein Fahrtenbuch. Solange das Fahrzeug zu einem größeren Anteil für den Job genutzt wird, sind die hiermit verbundenen Kosten steuermindernd anzugeben. Ohne Fahrtenbuch kannst du von der einfacheren Ein-Prozent-Regelung profitieren.

Wenn du nicht in deiner Wohnung arbeitest und zwischen zu Hause und einem Arbeitsplatz pendelst, kannst du wie ein Arbeitnehmer die Entfernungspauschale mit einem festen Centbetrag pro Kilometer nutzen. Unabhängig hiervon lassen sich Dienstfahrten mit deinem Fahrzeug angeben, beispielsweise wenn du häufiger Kundenbesuche außerhalb deines Büros unternimmst. Rechne hierbei im Vorfeld durch, ob du lieber die tatsächlichen Kosten steuerlich angeben willst oder stärker von einer pauschalen Abrechnung profitierst.

Die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer

Für den Einstieg in die Selbstständigkeit solltest du auf jeden Fall die Kleinunternehmer-Regelung kennen. Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland gesetzlich verpflichtet, auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen und diese ans Finanzamt abzuführen. Allerdings kannst du dich hiervon befreien lassen, wenn du in einem Steuerjahr nicht mehr als 22.000 Euro Einnahmen generierst.

Mit einem Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG in deinen Rechnungsschreiben weist du lediglich die Nettobeträge auf deinen Rechnungen aus. Dies hilft dir, eine steuerliche Pflicht gegenüber dem Finanzamt komplett zu umgehen und dich meist nur um die Einkommensteuererklärung kümmern zu müssen. Zwar bist du als Gewerbebetrieb auch zur Abfuhr von Gewerbesteuer verpflichtet, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro wirst du bei geltender Kleinunternehmer-Regelung jedoch fast nie an diese Grenze heranreichen.

Ob du deine Arbeit mit oder ohne Umsatzsteuer in Rechnungsschreiben stellst, solltest du in Ruhe überlegen. Manche Selbstständige haben zum Einstieg große Investitionen und müssen Rechnungen von Lieferanten und Geschäftspartnern mit Umsatzsteuer überweisen. Wenn du selbst die Mehrwertsteuer abführst, kannst du diesen Anteil der gestellten Rechnungen steuerlich mindernd geltend machen. Eine Rückkehr in den Modus ohne Ausweisung der Umsatzsteuer ist nicht möglich, wähle also klug zwischen beiden Varianten.

Für professionelle Hilfe auf einen Steuerberater vertrauen

Um Themen wie Aufwendungen, außergewöhnliche Belastungen oder das Absetzen haushaltsnaher Dienstleistungen zu meistern, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater zu empfehlen. Dieser zeigt dir, wie du als Steuerzahler die berufliche Nutzung vieler Ausgaben nutzt und diese in voller Höhe absetzt. Diverse Betriebsausgaben und Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, wird so auch für dich einfach und stressfrei möglich.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.