Gewerbe anmelden – wer ist dazu verpflichtet und wie funktioniert es?
Wenn du auf Dauer selbstständig tätig sein willst und eine Absicht der Gewinnerzielung hast, musst du grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Der Gesetzgeber sieht diese Form der Registrierung vor, um Handel und weitere unternehmerische Tätigkeiten zu dokumentieren und grundlegend zu kontrollieren. Dein Gewerbe kannst du mittlerweile online anmelden, dabei fallen je nach Kommune unterschiedlich hohe Gebühren an. Alles über Gewerbe erfährst du in diesem Artikel.
Was ist ein Gewerbe?
Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die du selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht und auf eigene Rechnung ausübst, gilt als Gewerbe.
Eine freiberufliche Tätigkeit gilt nicht als Gewerbe.
Warum ein Gewerbe anmelden?
Ohne eine Gewerbeordnung mit detaillierter Registrierung von Firmen wäre es kaum möglich, Firmen und Kunden Sicherheit zu schaffen.
Beispielsweise wäre nicht erkennbar, ob ein Händler oder Online-Shop ein seriöser und gemeldeter Betrieb ist. Das Risiko von Betrugsversuchen würde steigen. Persönlich den kriminellen Betreiber haftbar zu machen, wäre ebenfalls nicht möglich, wenn dieser nicht in einem offiziellen Verzeichnis gemeldet wäre. Mit der offiziellen Gewerbeanmeldung, der Eintragung ins Handelsregister und mehr wird die Basis für einen professionellen Umgang in der Geschäftswelt miteinander geschaffen.
Das sorgt auch für deine Kunden und Geschäftspartner für höhere Verlässlichkeit. Diese erkennen durch die offizielle Gewerbeanmeldung, dass es sich bei dir um einen seriösen Betrieb handelt. Informationen, wie deine vollständige Adresse, und ein eventuelles Startkapital lassen sich über das Handelsregister einsehen und ermöglichen den direkten Kontakt zu dir. Gerade mit einem Start-up oder jungen Einzelunternehmen ist es wichtig, dass du von Anfang an professionell auftrittst und einen positiven Eindruck hinterlässt.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeordnung (GewO) sieht Ausnahmen vor, in erster Linie zu nennen sind die Freiberufler. Das sind Selbstständige, die Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe ausüben, die explizit vom Gesetzgeber aufgeführt werden. Zu den wichtigsten Freiberufen, bei denen die angelegte Tätigkeit nicht gewerblich ist, gehören:
- künstlerische, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten
- Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Co.
- Hebammen
- freie Lehrer und Dozenten
- Programmierer und Designer
In verschiedenen dieser Sparten entscheidet außerdem die sogenannte höhere Bildung, ob du den Beruf frei ausüben darfst. Eine typische Situation ist die Arbeitsweise von Dozenten. Hast du beispielsweise Naturwissenschaften studiert und möchtest diese Fächer als Nachhilfelehrer vermitteln, kannst du dies durch die höhere Bildung als Freiberufler tun. Fehlt dir eine solche Ausbildung, darfst du weiterhin eine Nachhilfeschule gründen. In diesem Fall wäre aber eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Brauchst du eine spezielle Erlaubnis für deine Tätigkeit?
Hast du den Charakter für deine selbstständige Tätigkeit geklärt und ist eine Anmeldung als Gewerbe notwendig, müssen eventuell weitere Pflichten erfüllt werden. Bei manchen gewerblichen Tätigkeiten wirst du eine gesonderte Erlaubnis einholen müssen, damit du mit der Gründung eines stehenden Gewerbes beginnen kannst. Die wichtigsten Branchen und Berufsbilder, in denen dies notwendig wird, sind:
- Taxibetriebe und andere Unternehmen im Bereich Personenbeförderung
- Finanzdienstleister mit einer Erlaubnis von der BaFin
- Einzelhändler bestimmter Sparten, beispielsweise bei Medikamenten oder Waffen
In diesen und weiteren Bereichen kann die Gewerbeanzeige sehr kompliziert werden und mit vielen Formalitäten verbunden sein. So wirst du oft nachweisen müssen, dass du persönlich oder fachlich qualifiziert bist, ein entsprechendes Gewerbe zu gründen und seriös zu führen. Vor einem Gang zu den zuständigen Behörden ist es ratsam, sich von Experten der Branche beraten zu lassen. Auch der Kontakt zu etablierten Unternehmen der Branche kann ohne einen Konkurrenzgedanken helfen, dass du jede Erlaubnis vor deiner Gewerbeanmeldung richtig einholst.
Gewerbeanmeldung – bei welcher Behörde?
Hast du alle erforderlichen Unterlagen zusammen und eventuell eine benötigte Erlaubnis eingeholt, gehst du zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dies ist die zuständige Stelle, wann immer du ein neues Gewerbe gründen oder Änderungen an einem bestehenden Gewerbe durchführen willst. Hier ist das Gewerbeamt in der Stadt oder Gemeinde zuständig, in der sich das stehende Gewerbe nach der Gründung befinden soll.
Hier findest du dein zuständiges Gewerbeamt: Interaktiver Behördenwegweiser
Die Gewerbeanzeige sollte persönlich erfolgen, muss es aber nicht. Sie kann genauso von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Bei mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern, die das Gewerbe als juristische Person anmelden möchten, reicht die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter. Beachte, dass du bei der Anmeldung einen einheitlichen Ansprechpartner angibst, um dir weitere Rückfragen und Formalitäten zu ersparen.
Nach der Gewerbeanmeldung: Welche weiteren Behörden spielen eine Rolle?
Hast du deine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vollzogen, wirst du zunächst keine weiteren Pflichten erfüllen müssen. Allerdings teilt das Amt abhängig von deiner beruflichen Tätigkeit anderen Stellen die Aufnahme deiner Tätigkeit mit. Nach kurzer Zeit werden dich diese kontaktieren, sodass du weitere Anmeldungen und Registrierungen vornehmen musst. Zu den wichtigsten Institutionen und Behörden, die Kontakt zu dir suchen, gehören:
IHK und HWK
Industrie, Handel und Handwerk sind die wichtigsten Branchen, in denen die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt. Nach der Gewerbeanzeige wirst du in diesen Kammern ebenfalls gemeldet, wobei du Pflichtmitglied bist. Für dich zuständig ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Für die Mitgliedschaft fallen Kosten an, die deinen Betrieb zusätzlich belasten. Die Kosten weichen je nach Stadt oder Gemeinde ab, im Regelfall liegen sie im niedrigen dreistelligen Eurobereich.
Finanzamt
Du musst dein Gewerbe nach der Anmeldung auch steuerlich erfassen, damit deine Steuern korrekt abgeführt werden. Nutz dafür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-Verfahren. Dein Finanzamt wird deinem Gewerbe eine Steuernummer zuteilen. Diese musst du auf deinen Rechnungen ausweisen, sofern du von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machst. Bei größeren Unternehmen, bei denen du Umsatzsteuer abführst, reicht das Ausweisen deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Für die reibungslose Abwicklung wirst du für dein Unternehmen außerdem einen Account bei der Online-Plattform ELSTER anlegen müssen.
Amtsgericht
Eventuell tritt das Amtsgericht für weitere Formalitäten auf dich zu, was von deiner Branche und Rechtsform abhängig ist. Beispielsweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es weitere Formalitäten festzulegen, etwa weil du ein Startkapital für die Gründung in dieser Rechtsform hinterlegen musst. Wundere dich nicht, wenn dein Amtsgericht dich nicht kontaktiert – nicht bei jeder gewerblichen Tätigkeit musst du mit weiterem Papierkram rechnen.
Berufsgenossenschaften
Verschiedene Berufsgruppen sind über Genossenschaften organisiert, in denen du für eine erfolgreiche Berufsausübung ebenfalls verpflichtend Mitglied werden musst. Wie bei anderen Behörden erfolgt die Meldung bei der Genossenschaft durch dein Gewerbeamt, eine aktive Kontaktaufnahme entfällt auch hier. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bietet dir viele Vorteile. Beispielsweise stehen dir hier Experten für eine kompetente Beratung in allen beruflichen Situationen zur Seite. Außerdem bieten dir verschiedene Berufsgenossenschaften Konzepte für Absicherung, Altersvorsorge und sonstige Lebenslagen. Prüfe mit deinem selbstständigen Betrieb in Ruhe, welche Aspekte der Mitgliedschaft dir persönlich am meisten bringen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Für die Ausstellung deines Gewerbescheins fällt eine Gebühr an, die je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Mit der Gebühr werden vor allem Verwaltungskosten gedeckt, die durch deine Registrierung und den behördlichen Kontakt mit weiteren Institutionen anfallen.
Einen pauschalen Gebührensatz gibt es gemäß GewO nicht, stattdessen wird die Höhe durch die jeweilige Gebührenordnung der Stadt oder Gemeinde festgelegt. Der Betrag ist einmalig zu zahlen und bewegt sich im Regelfall zwischen 10 und 60 Euro. Wo du die Gebühr entrichtest, ergibt sich automatisch durch deinen zukünftigen Firmensitz oder den Wohnsitz, falls du als Einzelunternehmer oder Selbstständiger tätig bist.
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Welche Unterlagen brauchst du für die Gewerbeanmeldung?
Neben dem Formular, das du beim Amt für die Gewerbeanmeldung ausfüllst, wirst du weitere Dokumente bei der Anmeldung vorlegen müssen. Fehlen ein oder mehrere Dokumente, muss deinem Antrag nicht stattgegeben werden. Zu den wichtigsten Dokumenten und Unterlagen gehören:
- Personalausweis: Mit dem Personalausweis weist du nach, dass du der Antragsteller bist und ein Gewerbe in deinem Namen begründen möchtest. Bei Gesellschaften mit mehreren Personen sollte der Personalausweis vom gesetzlichen Vertreter vorliegen, der auch als einheitlicher Ansprechpartner dient und die Anmeldung in persönlicher Vorsprache am betreffenden Ort vornimmt.
- Handwerkskarte: Wenn du einen Handwerksbetrieb gründest, musst du dieses spezielle Dokument vorlegen. Dies gilt alternativ für die Gewerbekarte, wenn es sich um einen handwerksähnlichen Betrieb handelt.
- Registerauszug: Falls die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, musst du einen entsprechenden Auszug beim Gewerbeamt vorlegen.
- Weitere Erlaubnisse und Genehmigungen, die von deiner Person und dem Charakter deines Gewerbes abhängen.
Wenn du nicht persönlich die Anmeldung vornehmen kannst oder willst, muss der anmeldenden Person eine Vollmacht ausgefüllt werden. Beachte, dass neben dem Formular und allen weiteren Dokumenten eine persönliche Abklärung weiterer Fragen empfehlenswert ist. In den meisten Fällen wird das Gewerbeamt Nachfragen haben, von der Abklärung deines gewerblichen Charakters bis zu speziellen Erlaubnissen. Im Idealfall wird dies neben deinen Unterlagen im persönlichen Gespräch geregelt.
Der Firmenname für dein Gewerbe
Auch wenn es sich um einen kleinen Aspekt der Gewerbeanmeldung handelt, sollte die Namensgebung deines zukünftigen Betriebs gut vorbereitet sein. Gerade wenn mit mehreren Personen die Anmeldung durchgeführt wird, solltet ihr euch über den Firmennamen einig sein. Während freie Berufe im Regelfall nur unter dem Namen der Person firmieren, hast du mit einem Gewerbe deutlich mehr Möglichkeiten in der Namenswahl.
Welche Möglichkeiten der Benennung stehen dir offen?
Im Wesentlichen stehen drei Herangehensweisen für die Benennung zur Verfügung. Bei Einzelunternehmern oder eingetragenen Kaufleuten bietet es sich an, alleine mit dem Vor- und Nachnamen gewerblich in Erscheinung zu treten. Der Name wird offiziell durch die Gesellschafts- oder Rechtsform zum Firmennamen ergänzt, gängig sind eingetragener Kaufmann (e. K.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Zweitens kannst du eine beschreibende Benennung vornehmen. Beispielsweise kannst du die Branche von der Sanitärtechnik bis zur Vermögensberatung in den Namen einfließen lassen. Hierdurch haben Kunden sofort den Überblick, in welcher Sparte du mit deinem Gewerbe aktiv bist. Drittens kannst du dich für einen Fantasienamen entscheiden, der zu einem Alleinstellungsmerkmal wird. Dieser Vorsatz ist vor allem im Branding etabliert, um mit einem eigenständigen Begriff von Anfang an ein Markenbewusstsein beim Kunden zu fördern.
Natürlich sind auch Kombinationen aus den verschiedenen Namensformen möglich. Im offiziellen Zusammenhang, beispielsweise im Impressum deiner Website oder auf deinen Rechnungsschreiben, wirst du stets den kompletten Firmennamen angeben müssen. Für Werbezwecke oder im Alltag reicht die einfache Geschäftsbezeichnung, hier wird die gewählte Rechtsform nur selten mit angegeben.
Welche Firmennamen sind für deinen Betrieb wählbar?
So frei du als Gewerbetreibender bei der Namenswahl bist, gibt es doch Einschränkungen durch bereits vergebene Firmennamen. Über die Einträge im Handelsregister sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt findest du heraus, ob bestimmte Firmen- und Markenbezeichnungen bereits vergeben sind. In diesem Fall musst du zwingend nach einem anderen Firmennamen vor der Gewerbeanmeldung suchen. Wird dies ignoriert, solltest du mit einer Abmahnung oder sogar einer Schadenersatzklage rechnen.
Die genannten Verzeichnisse sind öffentlich einsehbar. Du kannst also selbst vor der Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Formular abklären, ob der gewünschte Firmenname vergeben ist oder nicht. Komplizierter wird die Recherche, wenn du zeitnah im Ausland tätig werden möchtest. Hier müssen Abfragen in den Verzeichnissen der jeweiligen Nationen erfolgen. Diese Aufgabe kannst du an einen professionellen Dienstleister übergeben, der für dich die Verfügbarkeit des gewünschten Namens auf größerer Ebene prüft.
Welche Steuern du nach der Gewerbeanmeldung zahlen musst
Für dich als Selbstständiger mit einem Gewerbebetrieb sind grundsätzlich drei Steuern für Selbstständige wichtig. Hierbei ist nur die Gewerbesteuer explizit für Gewerbetreibende wichtig, die anderen beiden Steuern wirst du auch in einem Freiberuf oder sonstigen selbstständigen Tätigkeiten abführen müssen.
Einkommensteuer
Diese Steuer ist von jedem Erwerbstätigen abzuführen und wird als Steuer auf sämtliche Einnahmen abgeführt. Bei Angestellten handelt es sich um Lohnsteuer, die direkt mit dem Bruttoeinkommen verrechnet wird. Als Selbstständiger oder Freiberufler wirst du gesondert Einkommensteuer zahlen müssen. Abhängig von der Größe deines Unternehmens leistest du monatlich oder quartalsweise Vorzahlungen, die sich am Verdienst deines letzten Geschäftsjahres orientieren. Durch die Einkommensteuererklärung bekommst du eventuell Geld zurück oder musst Nachzahlungen leisten.
Umsatzsteuer
Solange du nicht von der Kleinunternehmer-Regelung profitierst, musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Diese liegt abhängig von Branche und Tätigkeit bei 7 oder 19 Prozent. Die Steuer ist über eine separate Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt anzugeben, nach Abschluss des Geschäftsjahres ist eine gesonderte Umsatzsteuererklärung zu machen.
Von der Kleinunternehmer-Regelung kannst du profitieren, wenn du im letzten Jahr maximal 22.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr höchstens 50.000 Euro generierst. Mit einem Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG kannst du dann auf das Ausweisen von Umsatzsteuer verzichten. Dies erspart dir einen häufigeren Kontakt mit deinem zuständigen Finanzamt. Die Regelung kannst du freiwillig meiden, beispielsweise wenn du nach deiner Gewerbeanmeldung mit vielen Investitionen rechnest und die gezahlte Umsatzsteuer steuerlich begünstigend nutzen willst.
Gewerbesteuer
Jedes Gewerbeunternehmen ist zur Abfuhr von Gewerbesteuer verpflichtet. Diese wird prozentual festgelegt und weicht zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden ab. Der Gesetzgeber räumt dir als Gewerbetreibenden einen Freibetrag von 24.500 Euro ein. Dein bis zu diesem Grenzbetrag erzielter Gewinn muss nicht versteuert werden, hierüber hinaus wirst du den prozentualen Satz an dein Finanzamt und deine Gemeinde entrichten müssen.
Welche Versicherungen brauchst du als Gewerbetreibende*r?
Mit deiner selbstständigen Tätigkeit wirst du dich als Gewerbetreibender selbst versichern müssen. Im Falle der Krankenversicherung wirst du aktiv Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen. Diese sendet dir ein entsprechendes Formular zu oder stellt dies online bereit, um deinen neuen beruflichen Status anzugeben. Denke dran, dass du als Selbstständiger in vielen Fällen nicht mehr der Pflicht unterliegst, dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern zu müssen.
Prüfe nach, ob Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) für dich eine Alternative sind. Eventuell verhindert deine Berufsgruppe, beispielsweise das Führen eines Betriebs als Handwerksmeister, die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Doch auch zwischen den Krankenkassen gibt es Unterschiede in den gebotenen Leistungen und bei zu zahlenden Zusatzbeiträgen, die einen Wechsel nahelegen.
Mit der zukünftigen Pflicht, als Selbstständiger eine Altersvorsorge vornehmen zu müssen, musst du dich auch um diese Art der Vorsorge kümmern. Neben den Produkten über dein berufsständisches Versorgungswerk solltest du eine private Absicherung über Zusatzrenten und Co. durchführen. Schließe rechtzeitig diese Verträge ab, da spätestens bei der ersten Steuererklärung das Finanzamt nach den entsprechenden Verträgen fragt.
Wichtige Schritte nach der Gewerbeanmeldung
Ist deine Gewerbeanmeldung gemäß GewO erfolgt, wirst du dich in der Folgezeit vor allem mit dem steuerlichen Begutachten deines Unternehmens befassen müssen. So wird sich dein Finanzamt für eine Betriebsbesichtigung anmelden, um sich vor Ort einen Überblick über deine selbstständige Tätigkeit zu verschaffen. Für Einzelunternehmer oder Freiberufler kann dies genauso gelten, beispielsweise wenn du dein Home-Office steuerlich mindernd nutzen möchtest.
Die Zuteilung deiner Steuernummer wird erst erfolgen, wenn dein Finanzamt keine Fragen mehr rund um deinen Betrieb hat. Da die Nummer ein wesentlicher Bestandteil für deine Rechnungsstellung ist, liegt es in deinem Interesse, möglichst schnell steuerliche Fragen und Hürden zu beseitigen. Prüfe außerdem nach der Einstufung durch das Finanzamt nach, ob die angesetzten Vorauszahlungen realistisch sind. Schließlich sollst du weder zu hohe Vorschüsse noch zu hohe Nachzahlungen fürchten müssen.
Sonderfälle rund um die Gewerbe-Anmeldung
Durch geltendes Recht in der Europäischen Union kannst du deine Gewerbefreiheit in jedem Mitgliedsstaat der EU ausleben. Es gilt zudem die Niederlassungsfreiheit, deinen Unternehmenssitz kannst du entsprechend frei in einem Mitgliedstaat gründen. Hierbei wirst du auf unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen stoßen, genauso wie auf abweichende Rahmenwerte für die Gewerbegründung, das Startkapital und mehr. Grundsätzlich ist es jedoch kein Problem, direkt im Ausland zu starten, sofern du dich hier niederlässt. Nicht von der Regelung betroffen ist eine unselbstständige Zweigstelle, die du im EU-Ausland oder in der Schweiz gründest.
Wenn du als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat gründen möchtest, gibt es strengere Voraussetzungen. So wirst du nach dem Ausländerrecht behandelt und nachweisen müssen, dass du dich rechtmäßig im entsprechenden Land aufhältst. Auch für den Gewerbebetrieb selbst gibt es Auflagen, beispielsweise in der Höhe deiner getätigten Investition oder in der Schaffung von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Nation. Informiere dich rechtzeitig, welche Rahmenbedingungen für deine zukünftige Dienstleistung oder dein sonstiges Angebot gelten.
Wenn du aus einer Arbeitslosigkeit heraus kommst und eine staatliche Unterstützung mit dem Gründungszuschuss wünschst, solltest du dies vor der Gewerbeanmeldung beantragen. Schließlich stellst du bei der Agentur für Arbeit erst einmal deine Geschäftsidee mit Businessplan und Co. vor. Es kommt also auf die Reihenfolge an, mit deiner Anmeldung solltest du es also nicht übereilen und erst einmal die Agenturentscheidung abwarten.
Mit professioneller Hilfe dein Gewerbe richtig anmelden?
Wenn du unsicher bist, welche Dokumente für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind und ob du Sonderregelungen beachten musst, kannst du dich einem erfahrenen Experten anvertrauen. Verschiedene Unternehmen bieten dir die Hilfe bei der Anmeldung als Dienstleistung an. Vom Gründungscoach bis zur klassischen Unternehmensberatung wird natürlichen und juristischen Personen kompetent weitergeholfen – und das über die Gründungsphase hinaus.
Auch der Steuerberater ist ein wichtiger Partner, wenn es um den steuerlichen Aspekt bei der Gewerbegründung geht. Gleiches gilt für Notare, die eine offizielle Eintragung ins Handelsregister und ähnliche Verzeichnisse vornehmen. Mit dem geballten Wissen wirst du jegliche Fehler bei deiner Gewerbeanmeldung vermeiden und als Selbstständiger direkt professionell durchstarten können.
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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.